Umbuchungsregelung
Grundsätzlich gilt für Umbuchungen die IATA Resolution 049x. Diese besagt:
Wird der erste Coupon eines unangeflogenen Ticket umgebucht, dann muss das Ticket neu berechnet werden (Fare und Taxes/Fees/Charges), eventuelle Erhöhungen/Senkungen von Fare und/oder Tax Werten müssen nachkassiert bzw. erstattet werden. D.h. bei jeder Fare oder Tax Änderung ist eine Umschreibung bzw. ggfs. MCO Ausstellung erforderlich, auch wenn es nur um Minimalbeträge geht.
Wird nicht der erste Coupon sondern andere Coupon(s) eines unangeflogenen Tickets umgebucht, oder wird ein angeflogenes Ticket umgebucht, dann gelten die Bedingungen und Tarifhöhen/Taxes des ursprünglichen Tickets zum Zeitpunkt der Ausstellung des ursprünglichen Tickets.
Ausschließlich Lufthansa hat eine Ausnahmeregelung von der IATA Resolution 049x, die das "Stickern" (=Datumsänderung, keine Routingänderung!) auch des ersten Coupons erlaubt.
Somit ist für all diejenigen, die von einer vollen Flexibilität ausgehen, festzustellen, dass diese Flexibilität nur für alle Flüge ab dem 2. Segment eines Tickets gilt. Wird der erste Coupon (in aller Regel bei diesem Deal somit HKG-IST) umgebucht, dann ist das Ticket nach den zum Zeitpunkt der Umbuchung gültigen Tarifen nachzuberechnen.
Es ist somit also nur davon auszugehen, dass die Leute mit diesem Ticket problemlos fliegen können, die ihr HKG-IST-Segment exakt wie ursprünglich gebucht und ausgestellt abfliegen werden - alles Andere wäre pures Glück.