Gibt es dazu eine Quelle?
Also für "das LG behauptet die MA seien entgegen der Willensbekundungen mit Krankenschein gar nicht krank gewesen." ?
Gibt es, nämlich die PM des LGs
https://www.landgericht-hannover.ni...016-in-zweiter-instanz-abgewiesen-159736.html
Oder ist es nicht viel mehr so, dass das Gericht implizit durch die Anerkennung "aussergewöhnlicher Umstände" indirekt diese Aussage / Einschätzung abgibt?
Kann man sicherlich so sehen, aber letztendlich nimmt das Gericht nur an, dass es sich tatsächlich um einen "wilden Streik" handelt und das dürfte jetzt keine besonders gewagte Annahme, sondern allgemeiner Konsens sein.
Ich bin gespannt was das BGH dazu sagt, dass ein Richter am LG entgegen der schriftlichen Willensbekundungen in Form der vorgelegten Krankschreibungen den Mitarbeitern pauschal "unterstellt" sie seien NICHT krank gewesen.
Das ist aber letztendlich egal, weil es darum gar nicht geht. Natürlich unterstellt das Gericht bei missgünstiger Betrachtung, dass ein erheblicher Teil der krankgemeldeten Mitarbeiter nicht tatsächlich krank sind, allerdings betrifft das keinen konkreten Mitarbeiter.
Und das ist doch eigentlich gerade auch Arbeitsrechtlich spannend. Die TUI ist eine AG, und hat einen Vorstand der die Gesellschaft zu führen hat. Wie ist das Verhalten des Vorstands zu bewerten, wenn er einen "Supplier" bezahlt - der aber die Leistung nicht erbringt? Darf er dann einfach sagen: "I don`t care?".
Krankheit ist KEINE höhere Gewalt und stellt keine aussergewöhnlichen Umstände dar - das ist "bisher" eindeutig in der Risikosphäre des Arbeitgebers / Unternehmens angesiedelt. Der Kunde darf dieses Risiko NICHT übertragen bekommen
Nochmal: das AG hat erstinstanzlich lediglich darüber entschieden, ob die gegebene Situation in der Risikosphäre des Unternehmens anzusiedeln ist oder nicht. Krankheit ist freilich kein außergewöhnlicher Umstand, damit muss jedes Unternehmen rechnen. Das AG sieht aber, dass es sich hier nicht um einen "normalen" Krankenstand handelt, mit dem man z.B. während einer Grippewelle rechnen muss, sondern, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen der Ankündigung der Umstrukturierung und dem immensen Krankenstand gibt.
"Damit habe die Airline nicht rechnen müssen, es müsse vielmehr auch einer Fluggesellschaft möglich sein, ihre Betriebsangehörigen über eine mögliche wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens zu unterrichten."
Das ist eben auch der Knackpunkt bei der Geschichte: es geht hier einfach nicht darum, welcher MA konkret krank oder "krank" ist und es geht auch nicht darum ob es sich nun um einen Streik handelt oder nicht. Es geht lediglich darum, dass ein Streik (gleichgültig ob wild oder geregelt) eben nicht mehr im Einflussbereich des Unternehmens ist, wie im Artikel auch m.M.n. korrekt begründet.
Du unterstellst letztendlich, dass es sich NICHT um einen wilden Streik handelt und genau dafür fehlt ja eigentlich der Nachweis. Eine Krankmeldung mag ein Indiz für eine tatsächliche Erkrankung sein, massenhafte Krankmeldungen nach einer entsprechenden unpopulären Ankündigung aber eben eines dagegen.