Die rechtliche Problematik ist vor allem deshalb delikat, weil TUIfly fluggastrechtlich vermutlich besser raus käme, wenn das Ganze ein wilder Streik wäre. Krankheit, auch in außergewöhnlichem Maße, ist nun mal ein typisches betriebsinternes Risiko einer Vertragspartei - wenn ich meine Fabrikhalle schlecht heize und 80% der Belegschaft Schnupfen bekommt, kann ich auch nicht sagen "außergewöhnlicher Umstand". Betriebsrisiko.
Ob ein wilder Streik ein außergewöhnlicher Umstand ist, ist mW noch nicht gerichtlich entschieden. Da es aber kollektivrechtlich aktuell nichts zu verhandeln gibt, weil der Arbeitgeber ja lediglich unternehmerische Entscheidungen erwägt, ist die Situation schon etwas anders als bei einem legalen Warnstreik oder Streik. Deshalb dürfte zur Vermeidung von Ansprüchen nach Fluggastrechte-VO ein gewisser Incentive bestehen, gerichtlich klären zu lassen, ob ein de facto-Streik unter dem Deckmantel von Krankmeldungen durchgezogen wird. Seinerzeit bei den Fluglotsen wurde das vom BGH bejaht.