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Der Schläger war nicht vom "Flughafen", sondern von der Stadt Chicago, nämlich von deren Luftfahrtbehörde und deren untergeordneter Flughafenpolizei, die eigentlich gar nicht an Bord tätig wird.
Und die von Luftikus erwähnten vier Dienstreisenden waren nicht einmal United-Angestellte, sondern Angestellte einer anderen Airline. Das alles kommt erst jetzt schrittweise ans Tageslicht.
Gut, das United nun den geschädigten Passagier so schnell ausbezahlt hat. Das beruhigt jetzt die Sache etwas und wird weiteren Schaden von United abwenden. Ich denke sogar, dass der geschädigte Passagier eine hohe Summe erhalten hat. Sie könnte vielleicht so hoch sein, dass er sich über seinen Ruhestand nicht mehr viel Gedanken machen muss - zumindest keine finanzielle mehr (jetzt könnte er zocken, pokern und auch Haschisch kaufen - all das hatte man ihm ja sehr schnell nachgesagt).
Der geschädigte Passagier bekommt nun sein Geld: Ich übrigens hätte nicht gedacht, dass United so schnell und so unbürokratisch reagiert. Sie hat - so liesst man - sogar die Schuld auf sich genommen, obwohl der eigentliche "Schuldige" - der Sicherheitsmann - vom Airport Chicago kam und kein United-Mitarbeiter oder Polizist war.
Ich bin nun gespannt, ob United und andere Airlines tatsächlich 10.000 Dollar anbieten, wenn einmal ein Flug überbucht ist. Vielmehr bin ich aber auch gespannt, ob die Airlines nun wirklich etwas Geld ausgeben, um das Personal zu schulen - nicht nur das Personal am Gate oder die Flugbegleiter, sondern auch die Piloten. Denn meiner Meinung nach hat der Pilot mit seiner Entscheidungskompetenz den grössten Fehler gemacht: Er hat den Polizei-Einsatz und das weitere Vorgehen erlaubt und damit entschieden.
Und die von Luftikus erwähnten vier Dienstreisenden waren nicht einmal United-Angestellte, sondern Angestellte einer anderen Airline. Das alles kommt erst jetzt schrittweise ans Tageslicht.
Es war nicht überbucht, nur ausgebucht. Und voll besetzt geboarded. Und dann fiel United nachträglich ein, dass noch vier Dienstreisende mit sollten.
ganz ruhig mit der Empörung. es waren Angestellte von Republic Airline, die im Auftrag von United als United Express Flüge durchführen. das kam nicht jetzt ans Licht sondern ist seit Tag1 bekannt. auch Flug 3411 war United Express operated by Republic Airline
ganz ruhig mit der Empörung.
es waren Angestellte von Republic Airline, die im Auftrag von United als United Express Flüge durchführen.
das kam nicht jetzt ans Licht sondern ist seit Tag1 bekannt.
auch Flug 3411 war United Express operated by Republic Airline
Mit zwei ausgeschlagenen Schneidezaehnen laechelt der so schnell nicht mehr.
Ich kann mir nicht vorstellen das ein deutscher Bundespolizist in irgendeiner Weise gegen den Passagier vorgegasngen wäre.
Ist die Situation vergleichbar?
Beim United-Flug hatten alle Passagiere eine gültige Bordkarte mit Sitzplatz-Zuteilung. Stehplätze gibt es nicht und sind auch nicht erlaubt. Die Deutschen Bahn hat ein ganz anderes System: Es dürfen auch Fahrgäste zusteigen, die keine Sitzplatz-Reservierung haben. Stehplätze sind erlaubt, solange nicht die erlaubte Anzahl überschritten wird.
Und: Hat die Bundespolizei jemals einen oder mehrere Fahrgäste aus dem Zug gezogen, die sich bei einer solchen Aktion die Nase dann gebrochen haben, zusätzlich noch zwei Zähne verlieren und mit blutigem Gesicht dann wieder in den Zug zurückkehren können. Nein: So etwas würde kein Bundespolizist machen.
Ja, denn:
Der Bahnfahrgast mit fuer den Zug gueltiger Fahrkarte und Stehplatz hat exakt den selben Befoerderungsanspruch wie der Flugpassagier mit Bordkarte.
Es wurden auch schon Fahrgaeste aus Zuegen getragen, ja. (Theoretisch gebuehrenpflichtig, allerdings sind mir keine solchen Bescheide bekannt.) Das ist der selbe unmittelbare Zwang wie bei United, der einzige Unterschied ist graduell.
Insofern ist die Situation absolut vergleichbar: Polizei entfernt auf Betreiben des Befoerderers rechtswidrigerweise einen Passagier mit vertraglichem Befoerderungsanspruch mittels unmittelbaren Zwangs aus dem ueberfuellten Verkehrsmittel.
Du kannst dann sicher so 4-5 beliebige Beispiele sagen wir aus dieser Woche nennen?.Bei ueberfuellten Zuegen ist es Alltag,
Du kannst dann sicher so 4-5 beliebige Beispiele sagen wir aus dieser Woche nennen?.
Du kannst nicht erklären was erwiesen (Eisenbahn-Verkehrsordnung § 8) anders ist. Bahnräumungen sind Sicherheitsrelevant, der diskutierte Fall nicht, basta.
Wie man man auf solche wirren Gedanken kommen kann ist mir rätselhaft.
Oscar, bist Du es? Passagiere mit vertraglichem Anspruch werden, wenn sie vertragswidrigen Anordnungen nicht folgen, zu einer Gefahr fuer die Betriebssicherheit?
Ahem, thanks, but, no, thanks.
Ach, und, bevor ich es vergesse: Basta
Insofern ist die Situation absolut vergleichbar: Polizei entfernt auf Betreiben des Befoerderers rechtswidrigerweise einen Passagier mit vertraglichem Befoerderungsanspruch mittels unmittelbaren Zwangs aus dem ueberfuellten Verkehrsmittel.
Stellst du dich nur so blöd?
Und selbstverständlich ist die Anordnung für jene Passagiere die zu viel sind den Zug zu verlassen zu befolgen und weder vertrags- noch rechtswidrig sondern sogar Pflicht des Bahnbetreibers.
Wie man diese Argumentatiion als wirr bezeichnen kann, ist mir nun wiederum rätselhaft.
Versuch mal eine Beförderungsverpflichtung in Tokio in der U-Bahn Rush Hour durchzusetzen.