Unister/AIDU Gründer Thomas Wagner stirbt bei Flugzeugabsturz

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PMc

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12.07.2015
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Ja genau - so war das als man noch bei Unister (fluege, aidu, airlinedirect usw) gebucht hat - da hat man immer zwei PDF-Wische gekriegt, einen der m.o.w. als Rechnung taugte, und einen mit den Flugdaten.

Bei den Konkurrenten jetzt (und ich nenne da besser mal keine Namen) kriegt man überhaupt nix solches. Da kriegt man eine etix Nummer und einen PNR filekey hingeschmissen, und das wars - danke für das Gespräch. Keine Rechnung, keine Informationen, nix.
 

PMc

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12.07.2015
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Naja, wer es braucht ... dann sollte man aber auch hinterher nicht von "Ungeziefer" sprechen.

Naja, man muss jetzt wieder mal neu rausfinden, was was ist. Und dazu braucht man ein paar konkrete Reisepläne und dann muss man sich halt durchdaddeln und schauen was passiert.
Das war jetzt mal ein kurzer Ausschnitt aus dem was mir dabei nettes begegnet ist.
 

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31.08.2013
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Bei den Konkurrenten jetzt (und ich nenne da besser mal keine Namen) kriegt man überhaupt nix solches. Da kriegt man eine etix Nummer und einen PNR filekey hingeschmissen, und das wars - danke für das Gespräch. Keine Rechnung, keine Informationen, nix.

Das ist so nicht ganz richtig, wenn du AirAsia einbeziehst. Da gibt eine Art Rechnung, die Flugdaten, den Buchungscode und alle notwendigen Angaben zum Flug, sowie die sonstigen Hinweise und halt Werbung...
Beim Flugladen gibt es eine richtige Rechnung, das Papierticket zum ausdrucken, den Buchungscode und alle sonstigen Daten und Hinweise zum Flug.
 

c00

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18.11.2010
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Beim Flugladen gibt es eine richtige Rechnung, das Papierticket zum ausdrucken, den Buchungscode und alle sonstigen Daten und Hinweise zum Flug.

Mini-OT: bei mener letzten Flugladen-Buchung war die Email die "Rechnung". Was "Ordentliches" hab ich nicht bekommen.
 

kexbox

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04.02.2010
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Neuss
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Nun, zu 95% kalter Kaffe, wenn auch gut zusammengefasst. Neu ist für mich nur das Gerücht, dass Wagner "ab in den Urlaub" geflogen sein könnte.
 

unseen_shores

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30.10.2015
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TachoKilo

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21.02.2013
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P.S. RIP-Deal in der Überschrift klingt in diesesm Zusammenhang makaber. Das kommt davon, wenn man keine Lektoren beschäftigt.
Deswegen ist es auch kein "RIP-Deal", sondern ein "Rip-Deal", wie es korrekt im Link genannt wird. Außerdem müsste es sonst "R.I.P.-Deal" heißen. Wer das nicht unterscheiden kann, kann wohl auch nicht erkennen, ob mit einem Absatz der Schuhabsatz oder der Textumbruch gemeint ist. ;) Ich kann da nichts makaberes erkennen.
 

odie

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30.05.2015
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Z´Sdugärd
Verteidiger Martin Habig sah den Tatbestand des Betrugs als nicht erfüllt an

Der Unister-Chef übergab vor Ort 1,5 Millionen Euro für eine Kreditausfallversicherung als Sicherheit und bekam statt der vereinbarten Anzahlung von vier Millionen Schweizer Franken im Gegenzug einen Koffer mit Falschgeld. Nur die oberste Lage mit 20.000 Schweizer Franken war echt. Die Restsumme sollte überwiesen werden.

Ich bin zwar juristischer Laie....aber "Falschgeld" unter die Leute zu bringen (selbst wen natürlich die restliche Summe UMGEHEND überwiesen worden wäre) sieht doch sehr nach einem Betrug oder ähnlichem Delikt aus...
 
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unseen_shores

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30.10.2015
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Ich bin zwar juristischer Laie....aber "Falschgeld" unter die Leute zu bringen (selbst wen natürlich die restliche Summe UMGEHEND überwiesen worden wäre) sieht doch sehr nach einem Betrug oder ähnlichem Delikt aus...

Ich habe den Prozess nicht im Detail verfolgt. Aber ich gehe daon aus, dass die LVZ verkürzt. Der Angeklagte ist ja nicht der "Haupttäter". Dies war der große Unbekannte "Levy Vass". Es geht also darum, ob der Angeklagte S. einen Tatbeitrag geleistet und vorsätzlich gehandelt hat. Eine Verurteilung wegen Betrugs würde z.B. dann nicht in Betracht kommen, wenn S. nicht gewusst hat, dass "Vass" den beiden Geschädigten Falschgeld andrehen wollte.

S. war ja nicht mit in Venedig.

Mich verwundert eher die Begründung des Strafmasses, die sinngemäß lautet: "Die Opfer sind selbst schuld, dass sie reingefallen sind."

Mittlerweile wurde Revision eingelegt: Fast vier Jahre Haft – Betrug gegen Unister: Verurteilter Wilfried S. geht in Revision – LVZ - Leipziger Volkszeitung
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Mich verwundert eher die Begründung des Strafmasses, die sinngemäß lautet: "Die Opfer sind selbst schuld, dass sie reingeallen sind."

Selbst schuld, wenn sie einen Minirock traegt :D

Spass beiseite, das ist ein anerkanntes Strafzumessungsprinzip: Je schwerer es Dir das Opfer macht, desto mehr musst Du Dich anstrengen, desto groessere kriminelle Energie brauchst Du. Und umgekehrt. Und das wird entsprechend sanktioniert.
 
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unseen_shores

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