Fälsch mal eine Unterschrift, die du nicht kennst. Der Kartendieb muss also die Karte mit einer Fantasieunterschrift versehen und mit dieser Fantasieunterschrift dann unterschreiben.
Leicht. Ein, zwei plausible Anfangsbuchstaben, und ein paar Kringel, fertig. Man könnte ja selbst die von seiner eigenen Unterschrift nehmen.
Und den Fall, dass eine gestohlene Karte noch einmal auftaucht, wie ihm Beitrag über dir skizziert, halte ich für das unwahrscheinlichste aller Szenarien.
Es ist nicht das wahrscheinlichste, aber ich würde es keinesfalls vernachlässigen. Dazu genügt es, dass die Karte von einem Bankomaten eingezogen wird. Oder von einem Händler. Zumindest in den USA scheinen die Kartenunternehmen dafür sogar einige Dollar Belohnung rauspringen zu lassen. Oder ein Dieb wird doch einmal von der Polizei erwischt.
Dieser Nicht-Unterschreiben-Trick "funktioniert" nur, wenn
sowohl Kartenbesitzer als auch Händler beide sorgfaltswidrig gegen die Bestimmungen verstossen: Der Kartenbesitzer unterlässt es, die Karte zu unterschreiben. Und der Händler akzeptiert die Karte, obwohl er das eigentlich nicht darf. Ich als Händler täte einen Teufel, eine ungültige Karte zu akzeptieren. Was soll ich meinem Abrechnungspartner dann im Betrugsfalle auch sagen?
Aber wer damit Lotterie spielen will, egal ob nun als Händler oder Kartenbesitzer...
Ich hab' nur mal spasseshalber gegoogelt, und in Österreich beispielsweise wurde sogar mal höchstrichterlich entschieden, dass der Karteninhaber nach Nichtunterschreiben der Karte im Missbrauchsfalle für den vollen Schaden hafte, und nicht von der üblichen Haftungsbegrenzung profitiere (Oberster Gerichtshof
3Ob530/91).