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Eigentlich komisch, dass man mit einer beliebigen Kontonummer zur Bank gehen kann und mit einer gefälschten Unterschrift alle Daten des Kontoinhabers bekommt.
Da ich bisher keinerlei Rücklastschriften erlebt habe: Bekommt der Kunde eine Rücklastschrift mangels Deckung mit, wenn er seine Umsätze regelmäßig prüft, oder findet keine Buchung statt, wenn die Deckung nicht ausreichend ist?
In ersterem Falle würde eine Mitteilung an die eigene Bank ausreichen, dass einer eventuellen Anfrage bzgl. Adressauskunft widersprochen werden soll, da der Lastschrifteinzug nicht autorisiert wurde (= gefälschte Unterschrift).
In zweiterem Falle wäre missbräuchlichen Auskünften tatsächlich Tür und Tor geöffnet: Widerrechtlicher Einzug über einen sehr hohen Betrag, den ein Durchschnittskunde niemals vorhält, anschließend Adressanfrage mit falscher Unterschrift. Schlägt der Einzug ausnahmsweise nicht fehl, d.h. findet keine Rücklastschrift statt, oder eine vom Kunden initiierte, handelt es sich einfach um einen technischen Fehler.
Einfacher kann man verifizierte Adressen wohl kaum anderweitig beziehen.
Oder funktioniert dies in breiter Masse nicht, da die Banken verpflichtet sind entsprechende erteilte Auskünfte ebenfalls dem Kunden mitzuteilen?
Was kostet solch eine Bankauskunft den Händler / Inkassobetreiber (damit letztendlich den ELV-Schuldner) eigentlich?