USA Geschäftsreise Visa B-1 vs ESTA

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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
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Europa
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Öhm..kann deine Frau so ohne weiteres die GC beantragen?

Und wenn ich das so alles lese, bewegst du dich auf ziemlich dünnem Eis. Wenn die Immigration Officer davon Wind bekommen, dass du ein Haus in Florida besitzt und dort ein Business aufbauen möchtest und mehermals mehrere Monate in NY dich aufhälst.
Ich hab ja auch nur Halbwissen...aber mein Bauch sagt mir......nicht gut.
Ja, kann Sie https://www.uscis.gov/green-card/green-card-eligibility/green-card-for-a-cuban-native-or-citizen
Die Immobilie ist ja auf uns

@DFW_SEN auf Anhieb habe ich zugesagt, bis jetzt nie Probleme gehabt in der Immigration, bin ja vielleicht 1 oder 2 Wochen alle 2 Monaten, die fragen immer was ich mache und sage, eventuell Vacations oder Meetings

Ja, L1 auf Greencard ist erst nach 5 Jahren erlaubt
Ich habe eben ein Anwalt in Miami angerufen, war leider nicht da, muss ab 2pm anrufen, mal sehen was er mir so sagt und empfehlt
Also nach 19 Uhr sage ich euch war mir empfohlen wird
 

Schweinskopf

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08.04.2020
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Ja, kann Sie https://www.uscis.gov/green-card/green-card-eligibility/green-card-for-a-cuban-native-or-citizen
Die Immobilie ist ja auf uns

@DFW_SEN auf Anhieb habe ich zugesagt, bis jetzt nie Probleme gehabt in der Immigration, bin ja vielleicht 1 oder 2 Wochen alle 2 Monaten, die fragen immer was ich mache und sage, eventuell Vacations oder Meetings

Ja, L1 auf Greencard ist erst nach 5 Jahren erlaubt
Ich habe eben ein Anwalt in Miami angerufen, war leider nicht da, muss ab 2pm anrufen, mal sehen was er mir so sagt und empfehlt
Also nach 19 Uhr sage ich euch war mir empfohlen wird
Davon ab das die Story ziemlich stinkt, trifft das denn auf deine Frau zu?

  • You have been physically present in the United States for at least one year at the time you file your Form I-485;
  • You are physically present in the United States at the time you file your Form I-485;
 
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Poppy

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19.06.2021
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……….You have been physically present in the United States for at least one year at the time you file your Form I-485;

Wie hat es deine Frau geschafft?
Nur weil ihr ein Haus habt, dass zählt nicht.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
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Europa
Davon ab das die Story ziemlich stinkt, trifft das denn auf deine Frau zu?

……….You have been physically present in the United States for at least one year at the time you file your Form I-485;

Wie hat es deine Frau geschafft?
Nur weil ihr ein Haus habt, dass zählt nicht.

Deswegen auch der Plan 1 Jahr illegal dort zu bleiben und nach 1 Jahr und 1 Tag dann die GreenCard beantragen, das haben in der Vergangenheit tausende Kubaner mit Doppelter Staatsbürgerschaft gemacht die nur mit ESTA eingereist sind
Dies habe ich schon mehrmals hier im Forum geschrieben

Anyway
@DFW_SEN
So gerade mit den Anwalt (Gallardo Law Firm) telefoniert, nach seinen letzten Infos, wird die GreenCard bei Kubanische Doppelstaatler die ein Visum B1/B2 besitzen bei USCIS Miami die Greencard abgelehnt, denn nach seiner Informationen, wer ein Visum bekommt, steht schon Finanziell Fest auf den Beinen in sein Land und beweist dies schon beim Antrag des Visum

Aber, L1 ist bei mir Möglich, denn ich habe ein Vertrag mit Eataly, wo die Hauptniederlassung in Italien ist und in den USA Filialen hat und meine Familie würde dann das Visum L2 bekommen (wo meine Frau auch arbeiten kann und die Kids zur Schule oder Studieren), normalerweise ist das Visum bis 7 Jahren gültig und danach kann man entweder die Greencard oder sogar die Staatsbürgerschaft beantragen
(habe den jetzt ein Scan von meine Englische Kopie des Vertrag geschickt und wird es sich erstmals durchlesen), musste aber die Firma alles in den Weg setzen
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.901
12.070
IAH & HAM
Deswegen auch der Plan 1 Jahr illegal dort zu bleiben und nach 1 Jahr und 1 Tag dann die GreenCard beantragen, das haben in der Vergangenheit tausende Kubaner mit Doppelter Staatsbürgerschaft gemacht die nur mit ESTA eingereist sind
Dies habe ich schon mehrmals hier im Forum geschrieben

Anyway
@DFW_SEN
So gerade mit den Anwalt (Gallardo Law Firm) telefoniert, nach seinen letzten Infos, wird die GreenCard bei Kubanische Doppelstaatler die ein Visum B1/B2 besitzen bei USCIS Miami die Greencard abgelehnt, denn nach seiner Informationen, wer ein Visum bekommt, steht schon Finanziell Fest auf den Beinen in sein Land und beweist dies schon beim Antrag des Visum

Aber, L1 ist bei mir Möglich, denn ich habe ein Vertrag mit Eataly, wo die Hauptniederlassung in Italien ist und in den USA Filialen hat und meine Familie würde dann das Visum L2 bekommen (wo meine Frau auch arbeiten kann und die Kids zur Schule oder Studieren), normalerweise ist das Visum bis 7 Jahren gültig und danach kann man entweder die Greencard oder sogar die Staatsbürgerschaft beantragen
(habe den jetzt ein Scan von meine Englische Kopie des Vertrag geschickt und wird es sich erstmals durchlesen), musste aber die Firma alles in den Weg setzen

Danke für das Update. Das L1/2 ist ein guter Weg zur GC. Die maximalen 7 Jahre beziehen sich nur auf die Zeit die ihr in den USA seit. Das L1 wird am Anfang meist für 3 Jahre gegeben und kann dann verlaenbgert werden, allerdings muss man das ausserhalb der USA machen. Deine Arbeitsgenehmigung ist an deinen Arbeitgeber gebunden, Deine Frau ist frei in ihrer Wahl. Sofern Eataly das machen kann, hoert sich das nach einem guten Plan an.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
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Europa
Danke für das Update. Das L1/2 ist ein guter Weg zur GC. Die maximalen 7 Jahre beziehen sich nur auf die Zeit die ihr in den USA seit. Das L1 wird am Anfang meist für 3 Jahre gegeben und kann dann verlaenbgert werden, allerdings muss man das ausserhalb der USA machen. Deine Arbeitsgenehmigung ist an deinen Arbeitgeber gebunden, Deine Frau ist frei in ihrer Wahl. Sofern Eataly das machen kann, hoert sich das nach einem guten Plan an.
Und das ist das Problem, ich wäre dann Abhängig von denen und wollte alles auf eigene Beine machen und unabhängig bleiben
Habe trotzdem den Chef mal eine VoiceNachricht geschickt, mal sehen was die sagen, obwohl sie bestimmt seit 12 Jahren darum drängen

In der andere Form bin ich unabhängig (ok die andere Seite der Medaille war 1 Jahr illegal dort zu bleiben) ich kann machen was ich möchte und dann kommt der Bill von Eataly USA mit miscellaneous ;)
Da kann ich in ein Catering mal Olivenöl vom FoodTown benutzen oder Mehl vom Walmart und nicht direkt Made in Italy
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.019
1.481
KUL (bye bye HAM)
Um noch einmal auf dein B1 zurueck zu kommen und was du darfst, vorweg ich bin kein Immigration Lawyer sondern kann nur das wiedergeben was wir im eigenen Geschaeft erleben.

Du darfst im Rahmen des B1, dich als Supervisor fuer Auftraggeber, die selber nicht im einer unselbststaendigen Niederlassung (representative office) in den USA taetig sind, betaetigen. Geschaeftlich selbststaendige Niederlassungen die zur gleichen Holding gehoeren sind eine Grauzone, die in unseren Faellen bisher keine Probleme gemacht haben. Aber eigentlich muss hier ein L Visum (?) her.
Wichtigster Punkt, kein direkter Geldfluss aus den USA an dich. Im optimalen Fall wird die Leistung an dich als Festangestellter, einer auslaendischen Gesellschaft im Ausland verguetet.
In der Konstellation darfst du Trainings geben, Arbeiten anleiten und/oder kontrollieren die im Zusammenhang mit einem Investment (bei uns ist das der Kauf von Overseas Equipment) in den USA stehen.
Heisst, pauschales Kochtraining sollte nicht erlaubt sein, hingegen ist ein Kochtraining unter Einsatz einer speziellen aus dem Ausland importierten Nudelmaschine abgedeckt (ich weiss, ist jetzt ein bisschen plakativ).

Sobald du mehr als 183 Tage pro Steuerjahr im Land bist, bist du in den USA steuerpflichtig. Lass das sein....
 
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rower2000

Erfahrenes Mitglied
Und das ist das Problem, ich wäre dann Abhängig von denen und wollte alles auf eigene Beine machen und unabhängig bleiben
Habe trotzdem den Chef mal eine VoiceNachricht geschickt, mal sehen was die sagen, obwohl sie bestimmt seit 12 Jahren darum drängen

In der andere Form bin ich unabhängig (ok die andere Seite der Medaille war 1 Jahr illegal dort zu bleiben) ich kann machen was ich möchte und dann kommt der Bill von Eataly USA mit miscellaneous ;)
Da kann ich in ein Catering mal Olivenöl vom FoodTown benutzen oder Mehl vom Walmart und nicht direkt Made in Italy
Willst du signifikant (100 kUSD aufwärts) investieren um das Business aufzubauen? Dann wär vielleicht noch E2 Investor mit einem soliden business plan eine Option.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.901
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IAH & HAM
Und das ist das Problem, ich wäre dann Abhängig von denen und wollte alles auf eigene Beine machen und unabhängig bleiben
Habe trotzdem den Chef mal eine VoiceNachricht geschickt, mal sehen was die sagen, obwohl sie bestimmt seit 12 Jahren darum drängen

In der andere Form bin ich unabhängig (ok die andere Seite der Medaille war 1 Jahr illegal dort zu bleiben) ich kann machen was ich möchte und dann kommt der Bill von Eataly USA mit miscellaneous ;)
Da kann ich in ein Catering mal Olivenöl vom FoodTown benutzen oder Mehl vom Walmart und nicht direkt Made in Italy
Dafür ist es sauber und Du kannst Dir relativ sicher sein nach 5 Jahren Deine GC zu haben. Wenn Sie Dich wegen Illegaler Arbeit, Steuerhinterziehung oder auch nur einem Overstay anbekommen ist hingegen der GC Traum fast sicher geplatzt.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.589
2.244
Europa
Um noch einmal auf dein B1 zurueck zu kommen und was du darfst, vorweg ich bin kein Immigration Lawyer sondern kann nur das wiedergeben was wir im eigenen Geschaeft erleben.

Du darfst im Rahmen des B1, dich als Supervisor fuer Auftraggeber, die selber nicht im einer unselbststaendigen Niederlassung (representative office) in den USA taetig sind, betaetigen. Geschaeftlich selbststaendige Niederlassungen die zur gleichen Holding gehoeren sind eine Grauzone, die in unseren Faellen bisher keine Probleme gemacht haben. Aber eigentlich muss hier ein L Visum (?) her.
Wichtigster Punkt, kein direkter Geldfluss aus den USA an dich. Im optimalen Fall wird die Leistung an dich als Festangestellter, einer auslaendischen Gesellschaft im Ausland verguetet.
In der Konstellation darfst du Trainings geben, Arbeiten anleiten und/oder kontrollieren die im Zusammenhang mit einem Investment (bei uns ist das der Kauf von Overseas Equipment) in den USA stehen.
Heisst, pauschales Kochtraining sollte nicht erlaubt sein, hingegen ist ein Kochtraining unter Einsatz einer speziellen aus dem Ausland importierten Nudelmaschine abgedeckt (ich weiss, ist jetzt ein bisschen plakativ).

Sobald du mehr als 183 Tage pro Steuerjahr im Land bist, bist du in den USA steuerpflichtig. Lass das sein....

Ja, das kenne ich, aber ich war offiziell immer als Supervisor unterwegs
Ich kann aber auch selber Kochen, z.B. Produkte die Eataly aus Italien importiert
Was ich nicht darf, sind Produkte z.B. bei Walmart oder FoodTown einkaufen und dann vorkochen, ich kann aber jeden X Beliebigen erklären wie er Gericht vorbeireiten soll und ihn dabei helfen und Natürlich kein Cent verdienen, was ich ja nicht mache

Willst du signifikant (100 kUSD aufwärts) investieren um das Business aufzubauen? Dann wär vielleicht noch E2 Investor mit einem soliden business plan eine Option.

Darf ich ja nicht, bin vertraglich gebunden
habe schon in einer StartUp und in ein anderen Business investiert, aber nicht auf mein Namen

Dafür ist es sauber und Du kannst Dir relativ sicher sein nach 5 Jahren Deine GC zu haben. Wenn Sie Dich wegen Illegaler Arbeit, Steuerhinterziehung oder auch nur einem Overstay anbekommen ist hingegen der GC Traum fast sicher geplatzt.
Ich darf das L1 Visum beantragen und kann es auch direkt machen, ohne Petition, denn wir haben eine blanket Genehmigung wurde mir gerade gesagt, einfach nur alles ausfüllen
 

mglikesflying

Reguläres Mitglied
09.12.2023
53
30
VWP und B-Visa unterscheiden sich formell nur darin, dass die B-Visa Aufenthalte bis zu 180 Tagen (auch kumuliert) erlauben und ESTA nur 90. Ansonsten kann man mit einem ESTA alles tun, was man mit einem B-Visum auch kann (von Spezialfällen, die zur Disqualifizierung beim VWP führen, wie z.B. dem Besuch "böser" Staaten, abgesehen).
Nicht ganz. Für ein "Volunteer Service Program", also für freiwillige unbezahlte Arbeit (z.b. bei einer Hilfsorganisation , hab ich schonmal gemacht für 6 Monate in Texas 2005) reichte bzw. brauchte ich ein B1/B2- Visum. Auf dem Visum stand auch drauf "First Entry : Volunteer Service Program". Das ist eine Ausnahme, zumindest war es das 2005, bei einem B1/B2, unentgeltliche Arbeit in einen Freiwilligen Programm. Mit einem ESTA (oder damals war noch die grüne Karte im Flugzeug auszufüllen) wäre das nicht gegangen, da darf man auch keine unentgeltliche Freiwilligen Arbeit aufnehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.096
180
FRA
Nicht ganz. Für ein "Volunteer Service Program", also für freiwillige unbezahlte Arbeit (z.b. bei einer Hilfsorganisation , hab ich schonmal gemacht für 6 Monate in Texas 2005) reichte bzw. brauchte ich ein B1/B2- Visum. Auf dem Visum stand auch drauf "First Entry : Volunteer Service Program". Das ist eine Ausnahme, zumindest war es das 2005, bei einem B1/B2, unentgeltliche Arbeit in einen Freiwilligen Programm. Mit einem ESTA (oder damals war noch die grüne Karte im Flugzeug auszufüllen) wäre das nicht gegangen, da darf man auch keine unentgeltliche Freiwilligen Arbeit aufnehmen.
Ja, aber ;-) Ich war mehrfach als Volunteer bei den US OPEN (Golf) mit ESTA. Ging schon, hat eigentlich niemanden interessiert. ich habe dann selbst mal nachgefragt, weil es ja heißt, dass man unter ESTA keine, also auch keine unentgeltliche, Arbeit annehmen darf.
Hab dann einfach mal ein Visum beantragt und da it in FRA im Konsulat doch für etwas Verwirrung gesorgt.
Es wusste keiner so genau, ob ich nun ein Visum benötige und/oder bekomme ….. hat etwas gedauert und dann, quasi nach dem Motto „sicher ist sicher“, habe ich eins bekommen.
bei immigration kurz danach wurde ich gefragt, warum ich als Deutscher ein Visum hätte: Volunteer und die Antwort war „ach so, ok“