Glückwunsch.
Mal interessehalber: für welchen BGH-Kollegen hast Du Dich entschieden? Und schaust Du Dir das an?
Wusste ich bisher gar nicht das man nur als zugelassener BGH Anwalt vor dem BGH auftreten darf. Mal wieder was gelernt. Danke.
Diese Regelung beruht auf der Erwägung, dass die Arbeit des BGH zum erliegen gebracht würde, wenn jeder Feld-, Wald- und Wiesenanwalt vor dem BGH in Zivilsachen auftreten darf und dem BGH Unsinn schreibt. Dass diese Behauptung ersichtlicher Unsinn ist, belegt schon der Umstand, dass die Arbeit auch an allen anderen obersten Bundesgerichten und beim BGH in Strafsachen noch nicht zusammengebrochen ist. Vor dem Bundesverfassungsgericht darf sogar jeder Bürger aufreten und auch dieses Gericht arbeitet noch.Wusste ich bisher gar nicht das man nur als zugelassener BGH Anwalt vor dem BGH auftreten darf. Mal wieder was gelernt. Danke.
Wusste ich bisher gar nicht das man nur als zugelassener BGH Anwalt vor dem BGH auftreten darf. Mal wieder was gelernt. Danke.
Die Karlsruher Richter entschieden durch ein Versäumnisurteil, weil die Fluggesellschaft nur durch einen Rechtsanwalt vertreten war, der nicht vor dem Bundesgerichtshof zugelassen war.
Diese Regelung beruht auf der Erwägung, dass die Arbeit des BGH zum erliegen gebracht würde, wenn jeder Feld-, Wald- und Wiesenanwalt vor dem BGH in Zivilsachen auftreten darf und dem BGH Unsinn schreibt.
Diese Regelung ist deshalb, entgegen der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, verfassungswidrig.
Vielen Dank für diesen geistreichen und verständlichen Kommentar.Hört hört!
Vielen Dank für diesen geistreichen und verständlichen Kommentar.
Urteile des BVerfG werden laufend kritisiert. Dazu bedarf es keiner besonderen Chapuze, das ist der übliche praktische und wissenschaftliche Diskurs.Gerne!
Als Jurist sollte Dir bewusst sein, dass es einer gehörigen Portion Chuzpe bedarf, mal eben dem BVerfG ein Fehlurteil im Verfassungsrecht zu unterstellen.
Aber erleuchte uns doch mit dem Link zu Deinem Aufsatz zu dieser Problematik in der NJW.
Ein simples „m.E.“ dazu hätte die Situation geklärt.Urteile des BVerfG werden laufend kritisiert. Dazu bedarf es keiner besonderen Chapuze, das ist der übliche praktische und wissenschaftliche Diskurs.
Solche Kritik ist wegen der fast ausschließlich zivilrechtlichen Ausrichtung der NJW allerdings meist nicht in dieser Zeitschrift zu finden.
Wäre allerdings völlig überflüssog gewesen. Dass dies meine Auffassung ist, folgt schon aus dem Umstand, dass ich diese Auffassung geäußert habe.Ein simples „m.E.“ dazu hätte die Situation geklärt.
Diese Regelung ist deshalb, entgegen der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, verfassungswidrig.
P.S. Bin persönlich nicht im Zivilrecht tätig, von dem Quatsch nicht betroffen und deshalb neutral [emoji14]
Da hast du den Kollegen einen guten Dienst getan. kann ich sicher bald zitierenDa isses:
https://www.drboese.de/blog/bgh-fra...tional-auch-bei-abflug-im-ausland-zustaendig/ (Link zum eigenen Blog)
Das BGH stimmt mir zu: LG Frankfurt ist zuständig.
Ich gratuliere zum ersten Erfolg, wie ich Dich mehrfach kennenlernen durfte, wird es sicher noch besser enden.Da isses:
https://www.drboese.de/blog/bgh-fra...tional-auch-bei-abflug-im-ausland-zustaendig/ (Link zum eigenen Blog)
Das BGH stimmt mir zu: LG Frankfurt ist zuständig.