Ich habe noch nix gekriegt.
Also werde ich einfach warten. On checkmytrip noch alles in takt. Auf AF Seite wenn ich die Reservation abrufen will sagt es zwar "erfolgreich hinzugefügt" aber es erscheint nix nach neuladen vom dem Fenster.
kommt beim Status Nichtig das gleiche heraus?
Und ich sehe das im Grunde ähnlich wie die Zivilisten hier im Thread. Die Airline hackt auf der Einhaltung der Regeln rum - warum nicht der Kunde?
Es hindert Dich ja niemand daran gerichtlich gegen Air France vorzugehen......
Leider doch. Ich bin nicht aktivlegitimiert, weil ich kein entsprechendes Ticket gebucht habe.
Gleichwohl finde ich die rechtliche Problematik gar nicht mal so uninteressant. Denn so einfach, wie ist der Begriff "Storno" suggeriert, ist es eben auch nicht.
So einfach ist das leider dann nicht. Wer also nicht durch 174 BGB dafür gesorgt hat, dass (nach deutschsprachiger Buchung) englischsprachige Callcentermails jegliche Rechtswirkung verloren haben, hat es deutlich schwerer.Also egal wie viele E-Mails hier gepostet wurden, ich sehe keine einzige, die eine ansatzweise zureichende Begründung der Anfechtungserklärung enthielte.
Ich bin kein Zivilist, aber wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, muss die Anfechtungserklärung nachvollziehbar begründet werden, wobei ein Nachschieben von Gründen als neue Anfechtungserklärung gilt, die wiederum dem Fristerfordernis von § 121 BGB unterliegen würde.?
Bei mir steht auf saudia web folgendes:
Reise Status:
[FONT="]Bestätigt
[FONT=FrutigerLTW02-55Roman][FONT=inherit][FONT=inherit]Status:[/FONT]
[FONT="]Bezahlt[/FONT]
[/FONT]
[/FONT]
Status Gutschein:
[FONT="]Nichtig
[/FONT]
[/FONT]
Auf englisch dan Status : Void
Was auch immer das bedeutet.
So einfach ist das leider dann nicht. Wer also nicht durch 174 BGB dafür gesorgt hat, dass (nach deutschsprachiger Buchung) englischsprachige Callcentermails jegliche Rechtswirkung verloren haben, hat es deutlich schwerer.
Die Zurückweisung eines einseitigen Rechtsgeschäfts führt zur Unwirksamkeit, § 174 S. 1 BGB. Die Frage, ob ein Grund vorliegt, die Anfechtungserklärung inhaltlich ausreichend war, stellt sich dann gar nicht mehr.Warum das? Was hat die Zurückweisung der Vollmacht mit der wirksamen Ausübung der Anfechtung zu tun?
Naja gut, das ist klar. Dann müssten die nochmal anfechten mit Vollmacht und hoffen, dass es noch in der Frist ist.
Vier Wochen sind heute vorbei.
Gibts jetzt noch jemanden der ein tatsächlich gültiges Ticket hat?
Sollte nicht die deutsche Steuernummer und das Impressum auf airfrance.de (das sie erst nach Klage richtigstellten) den Anschein einer deutschen Niederlassung erwecken?Wer noch Futter hat, das belegt, dass (irgendwo) in Frankfurt Ticketverkauf für AF stattfindet, darf sich bei mir gerne melden.
Hallo,Sollte nicht die deutsche Steuernummer und das Impressum auf airfrance.de (das sie erst nach Klage richtigstellten) den Anschein einer deutschen Niederlassung erwecken?
AF hat Ticketschalter in FRA!?
Zumindest in der Matrix und expertflyer sind AF Tarife mit sales City Frankfurt zu finden.
Da ich kein Jurist bin kann allerdings ich die Relevanz meiner Ansätze nicht beurteilen.