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EF: AF First LAX/SFO - LON für 549 Euro OW
Es war bisher nie ein Problem, die berühmte „Direktion für Deutschland“ als vertretungsberechtigt der jeweiligen Mutter durchzubekommen, aber das AG Frankfurt/Main hat in 2017 in einer Sache die eigene örtliche Zuständigkeit abgelehnt, weil die Voraussetzungen von § 21 ZPO nicht erfüllt seien, da nicht dargelegt worden war durch die Kläger, dass die (in Deutschland getätigte) Buchung über diese „Niederlassung“ getätigt worden war. Allerdings lag diesem Fall eine Reservierung bei einem Reisebüro (nicht OTA) zugrunde, keine Internetbuchung.
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Auch unter Berücksichtigung der sonstigen Umstände dürfte das, was da wo auch immer in Frankfurt "geschieht", eine Niederlassung im Sinne des § 21 ZPO sein. Der BGH will auch gar keine Niederlassung, ihm genügt schon der Eindruck einer Niederlassung.
Wer noch Futter hat, das belegt, dass (irgendwo) in Frankfurt Ticketverkauf für AF stattfindet, darf sich bei mir gerne melden.
Es war bisher nie ein Problem, die berühmte „Direktion für Deutschland“ als vertretungsberechtigt der jeweiligen Mutter durchzubekommen, aber das AG Frankfurt/Main hat in 2017 in einer Sache die eigene örtliche Zuständigkeit abgelehnt, weil die Voraussetzungen von § 21 ZPO nicht erfüllt seien, da nicht dargelegt worden war durch die Kläger, dass die (in Deutschland getätigte) Buchung über diese „Niederlassung“ getätigt worden war. Allerdings lag diesem Fall eine Reservierung bei einem Reisebüro (nicht OTA) zugrunde, keine Internetbuchung.