[vorbei] Norwegen-USA rt

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HEJ

Erfahrenes Mitglied
14.03.2014
816
0
Deutschland
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Code:
This promotion is open to persons resident in the Italy, aged 18  years or over, who books and travels on a Qualifying Flight. A  Qualifying Flight is:
 a) a return fare in Club World (longhaul business class) on BA  mainline services or a selected BA marketed codeshare service, departing  from Italy;
 b) it must comprise of one longhaul sector that is booked in either  J, C, D or R class and another sector that is booked in A class (subject  to availability);
 c) it must be booked/flown in the dates mentioned below.
 Promotional period: A Qualifying Flights must be booked between 23 March 2015 and 18 May 2015.
 Travel period: Qualifying Flight travel dates are between 23 March 2015 and 28 February 2016.
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Deswegen frage ich ja nach einer neuen Promotion. ;)

Falsche Buchungsklasse ;)
Danke, Du hast vollkommen Recht. :eek:
 

Schweinshaxe

Aktives Mitglied
21.03.2010
190
26
Endlich sagts mal einer. Ich habe sowieso Mühe mit diesem andauernden Versimplifizieren-Wollen von komplexen rechtlichen Fragestellungen mit irgendwelchen unpassenden Vergleichen. Ein Restaurantmenü hat nun mal eben null und nix mit der Buchungssteuerung und Marktsegmentierung eines international tätigen und milliardenschwerden Luftfahrtunternehmens zu tun, genausowenig wie ein Transportvertrag etwas mit einem Gastronomie- oder Kaufvertrag zu tun hat.

Nachberechnen werden sie nix, aber sicher nicht deshalb, weil dies das Restaurant beim Weglassen der Nachspeise auch nicht tun kann.

Unpassend ist der Restaurant-Vergleich vielleicht von der Anbieterseite aus gesehen, doch passt es für die Kundenseite sehr gut. Er zeigt nämlich, dass ein Kunde frei in seiner Entscheidung ist, einen Teil der von ihm bezahlten Leistung nicht abzunehmen, auch wenn er sich dann evtl. schadenersatzpflichtig macht. In beiden Fällen (Restaurant und Airline) entsteht dem Leistungserbringer durch die Weigerung des Kunden, einen Teil der Leistung nicht anzunehmen, kein unmittelbarer Schaden, denn es ist ja alles bezahlt. Ob ein mittelbarer Schaden entsteht (wie etwa Umsatzeinbußen durch "Unterwanderung" eines Geschäftsmodells), das müssen im Einzelfall Gerichte klären. Airlines haben sich aber in der Vergangenheit äußerst schwer damit getan, diesen mittelbaren Schaden nachzuweisen.
Ein Kaufvertrag ist ein Kaufvertrag, egal ob der Gegenstand ein Mittagsmenü oder einen Flug nach Timbuktu ist. Für die grundsätzlichen Rechte und Pflichten beider Parteien ist der Gegenstand unerheblich.
 

Flp

Erfahrenes Mitglied
30.01.2014
2.496
1.411
Ein Kaufvertrag ist ein Kaufvertrag, egal ob der Gegenstand ein Mittagsmenü oder einen Flug nach Timbuktu ist. Für die grundsätzlichen Rechte und Pflichten beider Parteien ist der Gegenstand unerheblich.

Nun sind wohl weder die Buchung eines Fluges noch die Bestellung eines Mittagsmenüs in einem Restaurant ein reiner Kaufvertrag, sondern beides dürften gemischte Verträge sein.

Doch wenn man schon die Analogie mit dem Kaufvertrag zieht: Nach dem BGB besteht eine Abnahmepflicht des Käufers, § 433 Abs. 2 BGB. Und das ist nicht nur eine Nebenpflicht, sondern eine vertragliche Hauptpflicht.
 
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l0pez

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
1.083
118
Neuss/Phuket
wie sieht es eigentlich bei dem tarif mit umbuchen und stornieren aus? 300 euro fee :eek:? und (vermutlich) gibt es den tarif ja noch, könnte man einen date change ohne neuberechnung machen lassen?
 
A

Anonym38428

Guest
Im Normalfall nicht. Aber die IT von BA gibt ja so einiges her ...
 

weida

Aktives Mitglied
09.01.2015
157
0
MUC
flightdiary.net
Ich habe mir meine Buchung jetzt mal genauer angesehen und gemerkt, dass der Flug OSL-LHR-OSL in J bucht. Würde das nicht bedeuten, dass ich die beiden Flüge stornieren kann und dann den Zubringerflug nach OSL nicht mehr brauche, oder müsste ich dann die komplette Buchung stornieren, also auch den long-haul?
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.840
3.436
Ich habe mir meine Buchung jetzt mal genauer angesehen und gemerkt, dass der Flug OSL-LHR-OSL in J bucht. Würde das nicht bedeuten, dass ich die beiden Flüge stornieren kann und dann den Zubringerflug nach OSL nicht mehr brauche, oder müsste ich dann die komplette Buchung stornieren, also auch den long-haul?

Wie meinen?
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.850
6.238
HAM
Ich habe mir meine Buchung jetzt mal genauer angesehen und gemerkt, dass der Flug OSL-LHR-OSL in J bucht. Würde das nicht bedeuten, dass ich die beiden Flüge stornieren kann und dann den Zubringerflug nach OSL nicht mehr brauche, oder müsste ich dann die komplette Buchung stornieren, also auch den long-haul?

Du kannst nicht einfach einen Flug aus der Buchung stornieren.Dann bitte schön komplett. Sobald das Ticket angefasst wird, muss es auch entsprechend revalidiert und neu ausgestellt werden. Da kommt dann auf Dich eine größere Aufzahlung zu.
 

miafll

Erfahrenes Mitglied
15.11.2010
670
36
HAJ-BRE
Mein Ticket wurde gerade zu den gleichen Konditionen umgebucht, da OSL-LHR storniert wurde...allerdings natürlich auch wieder ab OSL :)
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Zwar kostet mein Zubringer 200,- return, ist aber auch kein Problem bei dem C-Preis. Ich würde nur ganz gerne auf die Übernachtung in OSL verzichten und ein wenig Zeit sparen.

Dass ein Zubringer in der höchsten Buchungsklasse bucht ist nur deswegen, damit bei Irrops einfacher umgebucht werden kann. Wichtig sind die Fare Rules für das Ticket. Da steht die Flexibilität drin ;) Grundsätzlich gilt immer die restriktivste Regel für das ganze Ticket.

Das Routing und Reihenfolge der Segmente lässt sich bei dem OSL Tarif nicht ändern.

Du musst zwingend in OSL starten. Lediglich das letzte Segment kann man einigermaßen gefahrlos ausfallen lassen, wobei jemand schon mal einen gekannt haben soll dessen Oma dann keine Avios bekommen haben soll
 
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