Wann Aufhebung Maskenpflicht in Verkehrsmitteln (in EU)?

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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.559
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BRU
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In einer "normalen" Grippewelle gibt es also keine nach deinem Dafürhalten ignoranten Menschen, die hustend in der Schlange stehen obwohl sie eigentlich ins Bett gehören?
Den Unterschied zur "normalen Grippewelle" sehe ich v.a. darin, dass ich mit einer normalen Grippe nicht in staatlich überwachte Zwangsquarantäne muss, sollte mich der ignorante Mensch, der eigentlich ins Bett gehört, anstecken. Insofern sehe ich bei Covid tatsächlich mehr Bedarf, mich selber zu schützen, als bei sonst irgendeinem Infekt.

Und ob die Menschen in Zukunft wirklich weniger krank in die Arbeit gehen oder in den Flieger steigen? Ok, vielleicht in Fällen, wo man alternativ auch Home Office machen kann oder über Videokonferenz am Meeting teilnehmen, jetzt, wo es diese Möglichkeiten deutlich mehr gibt als vor Covid. Anonsten zweifele ich aber daran.

Was natürlich nicht heißt, dass ich für eine Maskenpflicht bis in alle Ewigkeiten bin. Ich sehe es auch eher so, dass jeder, der sich selber schützen will, das ja weiterhin tun kann (und solange nicht auch die Quarantäne abgeschafft wird, werde ich das im Flugzeug bzw. allgemein in öffentlichen Verkehrsmitteln auch tun, egal, ob ich es muss oder nicht).

Und auch denke, dass auch im Flugzeug die Maskenpflicht wieder abgeschafft werden werden wird. Aber vermutlich so ziemlich als letztes.... Da eben die Bestimmungen mehrerer Länder entscheidend, plus vermutlich noch irgendwelche Empfehlungen internationaler Organisationen, plus die Airlines, die eine weitere Öffnung / weiteren Wegfall von Reisebeschränkungen eher nicht dadurch gefährden wollen, dass es im Flugzeug zu "Superspreader-Events" kommt (und daher vermutlich auch eher zurückhaltend mit der Aufhebung sind).
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
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irdisch
Im Flugzeug, bei extremer Nähe und dem Atmen der gleichen Luft als Kreislauf, ist das Maske tragen noch am sinnvollsten.
 

floydburger

Erfahrenes Mitglied
23.11.2018
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Nicht jeder ist schnell von Begriff. Mancher braucht den groben Holzschnitt. Für dich:
Maskenpflicht, so lange eine Pandemie bei uns herrscht. Keine Maskenabschaffung jetzt.

:ROFLMAO: Das sagt der Richtige. Ich hab mich entschieden, du dich offensichtlich noch nicht so ganz:

Erst möchtest du die Maskenpflicht aufheben, wenn Corona zu einer Grippe "mutiert" ist. Dann nach der "Hochphase" der Pandemie. Jetzt solange eine Pandemie herrscht. Kommen da noch mehr Vorschläge oder bleibt es zumindest bei den dreien? Für den Anfang könntest du dir überlegen, an welchen Kriterien wir das Ende der "Hochphase" festmachen wollen - natürlich unter der Prämisse, dass du deine Meinung nicht noch 3x geändert hast in der Zwischenzeit.

Im Flugzeug, bei extremer Nähe und dem Atmen der gleichen Luft als Kreislauf, ist das Maske tragen noch am sinnvollsten.

Gut dass man nicht Eco fliegen muss mit extremer Nähe und so.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Was sollen diese Unterstellungen? Kindergarten.

Geh doch einfach auf die Fragen ein und präsentiere ein Argument dagegen falls du denn eines hast, statt hier ad hominem rumzupöbeln.
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.250
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irdisch
Lies es noch mal im Zusammenhang, nicht immer nur als Bröckchen. Ich habe meine Meinung keineswegs geändert. Sowas nennt man differenzierte Meinung. Begründet wurde sie auch.
Eine Druckkabine arbeitet übrigens klassenübergreifend.
 

floydburger

Erfahrenes Mitglied
23.11.2018
1.302
1.770
Lies es noch mal im Zusammenhang, nicht immer nur als Bröckchen. Ich habe meine Meinung keineswegs geändert. Sowas nennt man differenzierte Meinung. Begründet wurde sie auch.

Na klar, wenn deine Gedanken wirr sind ist der Empfänger schuld. :ROFLMAO: Aber ja, wenn "Motzkis interessieren mich nicht" und "andere Menschen sind asozial, also zwinge ich die rücksichtsvollen weil ich mir für PSA zu fein bin" als Erklärungen zählen dann hast du natürlich recht.
 
Zuletzt bearbeitet:

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.155
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ZRH / MUC
Gerade jetzt, im Zug von Malmö nach Kopenhagen sitzend, diesen Artikel gelesen. Da es die Bildzeitung ist und vielleicht nicht jeder auf den Link klicken möchte, zitiere ich einen bemerkenswerten Abschnitt:

Scherer sagt, die Politik müssen andere Prioritäten setzen: „Wenn ich Corona weiterhin an die oberste Stelle setze, hat das Folgen für die Menschen. Wie sollen sie verstehen, dass sie (geimpft und aufgefrischt) vor der Infektion keine Angst haben müssen, wenn das Thema weiter so groß gemacht wird? Das hat gefährliche Folgen, denn das geht zulasten der Versorgung bei anderen Krankheiten, die nicht minder gefährlich sind.“


Nächster Halt Københavns Lufthavn.
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
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irdisch
Er hat mir zuvor mehrfach falsche Zitate in den Mund zu legen versucht und mir dann wirre Argumentation unterstellt. Da gestatte ich mir dann -nach sehr viel Geduld mit dem Antworten zuvor- schon mal, auf die Befehlstonlage nicht mehr zu reagieren.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.155
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ZRH / MUC
Nachdem Norwegen am Samstag um 10:00 die Maskenpflicht im Land aufgehoben hat, gilt das seit Mitternacht auch für die Airlines innerhalb DK, NO und SE.

SAS wird die Aufhebung der Pflicht wohl morgen für ab Dienstag bekannt geben. Norwegian und Wideroe (und wohl alle anderen) sind bereits ab Sonntag früh maskenfrei.

Quelle: Radio

Edit: Norwegian hat es auf der Website schon vermerkt, Wideroe noch nicht. Dagegen hat letztere auf Facebook ein Symbolbild von 2 Leuten, die ihre Masken in die Luft werfen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Lowbudgetflieger

Aktives Mitglied
26.11.2021
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Im Flugzeug, bei extremer Nähe und dem Atmen der gleichen Luft als Kreislauf, ist das Maske tragen noch am sinnvollsten.
Dazu ist es dort auch am angenehmsten, da dort nur gesessen wird. Wir haben aktuell ganz andere Eingriffe in die Grundrechte, als die Maskenpflicht. Wichtiger sind die Aufhebungen in anderen Bereichen.
 
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skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
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Man fühlt sich in Deutschland momentan ohnehin wie im falschen Film. Die halbe Welt schmeißt die Coronamaßnahmen in die Tonne (in Europa eher die individualistisch-freiheitlich orientierten Gesellschaften, in den USA selbst schon demokratisch regierte Bundesstaaten), während man in Deutschland mit der Salamitaktik eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht etabliert. Es ist nur noch ein Witz, leider einer, dem man nur schwer entfliehen kann.
 

floydburger

Erfahrenes Mitglied
23.11.2018
1.302
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Dazu ist es dort auch am angenehmsten, da dort nur gesessen wird. Wir haben aktuell ganz andere Eingriffe in die Grundrechte, als die Maskenpflicht. Wichtiger sind die Aufhebungen in anderen Bereichen.

Tiefer greifende Einschränkungen müssen natürlich ebenfalls weg und zwar besser früher als später. Dass es diese gibt, rechtfertigt allerdings nicht die Maskenpflicht noch länger beizubehalten. Die muss schon für sich selbst bewertet werden.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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ZRH / MUC
Tiefer greifende Einschränkungen müssen natürlich ebenfalls weg und zwar besser früher als später. Dass es diese gibt, rechtfertigt allerdings nicht die Maskenpflicht noch länger beizubehalten. Die muss schon für sich selbst bewertet werden.

Ja, aber welches andere Land auf der Welt bezeichnet die Einführung einer FFP-2-Pflicht als "Lockerung"?
 

floydburger

Erfahrenes Mitglied
23.11.2018
1.302
1.770
Ja, aber welches andere Land auf der Welt bezeichnet die Einführung einer FFP-2-Pflicht als "Lockerung"?

Zeitreise, Haltstelle irgendwann Frühsommer 2020: "Mit der Maske ist sehr viel mehr Freiheit möglich!" :ROFLMAO: Ersetze "Maske" wahlweise durch medizinische Maske, FFP2, FFP3, Halbmaske mit P3-Filter, Vollmaske mit P3-Filter, Gebläsefiltergerät mit P3-Filter, Pressluftatmer, Kreislaufgerät. Man muss schon aufrüsten. Hauptsache Freiheit!
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Ja, aber welches andere Land auf der Welt bezeichnet die Einführung einer FFP-2-Pflicht als "Lockerung"?

Was auch zu der Frage führt, ob in Deutschland die FFP2-Pflicht nach Landesrecht in Verkehrsmitteln überhaupt zulässig ist. Das wurde hier vor einiger Zeit schon einmal diskutiert. Ich will das nochmal aufgreifen und meine damaligen Ausführungen dazu vertiefen.

§ 28b Abs. 5 S. 1 Nr. 2 IfSG lautet:

Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs, des öffentlichen Personennahverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen von Fahr- oder Fluggästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal und Fahr- und Steuerpersonal, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen, nur benutzt werden, wenn
1. [betrifft 3G-Regelung]
2. sie während der Beförderung eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen.

Nach § 73 Abs. 1a Nr. 11e IfSG stellt ein Verstoß gegen die Maskenpflicht in Verkehrsmitteln nur dann eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn man keine Maske trägt. Es heißt dort:

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 28b Absatz 5 Satz 1 ein dort genanntes Verkehrsmittel benutzt.

In der Verordnungsermächtigung für landesrechtliche Rechtsverordnungen (§ 32 IfSG) ist § 28b IfSG nicht genannt. Dazu bestand auch keine Veranlassung, denn die Vorschrift regelt bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen. Daher können die Länder auf Grund der Regelungen zur konkurrierenden Gesetzgebung keine weiteren Regelungen treffen (Art. 72 Abs. 1 GG). Das gilt unabhängig davon, ob die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und öffentlichen Personenfernverkehr dem Infektionsschutzrecht (Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 1. Alt. GG), dem "Kraftfahrwesen" (Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 2. Alt. GG; darunter fällt auch der ÖPNV, vgl. Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 10.12.2012 [sic, hat thematisch nichts mit Corona zu tun]) oder (auch) dem nicht bundeseigenen Schienenverkehr (Art. 74 Abs. 1 Nr. 23 GG) zuzurechnen ist.

An der Stelle hat landesrechtlich scheinbar eine Vermischung mit § 28a Abs. 7 S. 1 Nr. 3 IfSG stattgefunden. Daraus folgt das Problem, dass es nach Landesrecht bereits eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn man keine FFP2-Maske trägt.

Das erklärt meiner Meinung nach auch, weshalb die Deutsche Bahn bis heute in Bezug auf FFP2 nur von einer "Empfehlung" spricht. Siehe zum Beispiel hier in den Abschnitten "Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken" und "So reisen Sie sicher und hygienisch mit der Bahn": https://www.bahn.de/info/corona_startseite_bahnde#maskenpflicht. Dort erscheinen zwar auch Hinweise auf die Landesverordnungen, aber wenn man das genau liest, macht die Deutsche Bahn sich nicht die Aussage zu eigen, dass sich aus den Verordnungen eine FFP2-Pflicht im Zug ergibt. Vergleichbar ist es auch bei anderer Kommunikation, zum Beispiel die "Schützen Sie sich und andere"-Ansage und textliche Darstellungen auf Anzeigetafeln in Bahnhofshallen und auf Bahnsteigen.

Im Ansatz hat das Problem auch der NDR erkannt. Siehe hier unter "Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)": https://www.ndr.de/nachrichten/schl...2G-Regel-im-Handel-faellt-weg,corona4438.html. Dort wird allerdings fehlerhaft auf eine Unterscheidung zwischen Nah- und Fernverkehr abgestellt.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.908
16.011
Ich ginge sogar noch einen Schritt weiter bzw. von den Verkehrsmitteln weg: Außerhalb der vom Bundestag festgestellten pandemischen Lage und außerhalb der vom Landtag festgestellten konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung sind ja nur Maßnahmen aus einem abgeschlossenen Katalog zulässig. Die entsprechende Vorschrift § 28a Abs. 7 S. 1 IfSG lautet:

"(7) Unabhängig von einer durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite können folgende Maßnahmen notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 sein, soweit sie zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich sind:
1. [...]
2. [...]
3. die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz),
4. [...]
5. [...]
6. [...]
7. [...]
8. [...]"

Meines Erachtens ist so nur zulässig, das Tragen einer der beiden Masken zu vorzuschreiben, nicht aber nur spezifisch eine davon. Das ist sprachlich zwingend, denn sonst hätte man formulieren müssen "die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz)". Am besten (= saubersten) in zwei verschiedenen Nummern.

Die Gesetzesbegründung sieht das anders: "Nach Nummer 3 kann eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) angeordnet
werden. Es wird klargestellt, dass entsprechend den Erkenntnissen des RKI gleichwertig sowohl die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) als auch die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) in Betracht kommen."

Daran, das wie gewünscht zu regeln, ist man aber gescheitert.

Nachdem fast alle Länder aber die konkrete Gefahr festgestellt haben und somit nicht mehr an den Katalog gebunden sind, ist die Diskussion aber leider in weiten Teilen des Landes akademisch.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.495
7.521
Ein weiteres Land, das jedoch bereits letzten Sommer maskenfrei war, hat per heute 10:00 mit einer Pressekonferenz die Maskenpflicht abgeschafft: Norwegen.
und wieder einmal für die Akten (Zahlen Stand 13.02.2022 laut https://www.corona-in-zahlen.de/weltweit/norwegen/):

Sieben-Tage-Inzidenz: 2.579,6
Erstimpfungen: 79,1%
Zweitimpfungen: 73,4%
Auffrischungsimpfungen: 51,7%


zum Vergleich Deutschland (https://www.corona-in-zahlen.de/weltweit/deutschland/):

Sieben-Tage-Inzidenz: 1.466,6
Erstimpgfungen: 76,1%
Zweitimpfungen: 74,7%
Auffrischungsimpfungen: 55,2%

bitte Schlussfolgerungen selbst ziehen.
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Man kann beide Länder nicht vergleichen, Norwegen hat keine Ostseeküste. Du hast Pandemie auch nach 2 Jahren nicht verstanden.
 
Status

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