Du hast doch die Regeln gerade gelesen. Der Trolley darf 8kg wiegen. Wenn er mehr wiegt kannst Du ihn wegwerfen oder aufgeben. Wenn Du noch Freigepäck frei hast, kein Problem. Die Preise für das Über- und Zusatzgepäck sind kommuniziert inklusive der Preisstufen für Vorausbuchung oder am Schalter.
Das 2. kleinere Gepäckstück hat nur eine Volumenbegrenzung. Also liebe Gold oder noch besser Uranschmuggler: Barren gehören in das Personal Item (oder die Bücher…). Na dann viel Spass bei der Klage…
erzählt doch keinen Scheissdreck hier!! Freiwillig und danach musst du bezahlen, das ist eine pure Lüge, ihr seid bezahlte LH-Agenten bzw. macht euch einen Spass draus, die Leser hier zu verunsichern!
Zuerst sollten diese elendigen Bodenkontrollfuzzis mal die Größen checken, vorallem die mit 3 aussortieren - dann sind schon mal 50% weg. Wenn jemand jemals Gewicht checken würde und mich auffordern das dann kostenpflichtig einzuchecken, musst man eben aussortieren: welche Kleider sind es mir wert, dafür 80€ zu bezahlen oder welche kann ich verzichten. Die nicht verzichtbaren, zieht man einfach an!
Sollte das Bodenfuckerpersonal dann immer noch nicht einsichtig sein, alles genau dokumentieren, eine evtl. Denied boarding wegen "tricks angewendet" um Gepäck auf 8kg zu bringen, wäre dann EU261 und mit Kosten von 250-600€ verbunden. Also schön Fotos von der Waage machen - Achtung: nicht von den Gate-Agenten, das wäre zumindest in ZRH mit sofortiger Verhaftung der Bundespolizei verbunden, denn das ist streeeeeennnnggg verboten in der Schweiz!
Von Kleider oder Körpergewicht steht nirgends was, auch nicht, dass man einen Teil des Handgepäcks am Gate in den Abfall werfen kann, wenn es die "Sanktionsgebühr" nicht wert ist.
Wenn es dann so pasisert wie bei AirFuckerBaltic anno 2018, dass man nach Bezahlung der 60€ doch das 10,5kg Handgepäck mit in die Kabine nehmen durfte -- ahhh musste!!! - um diesem Saftladen die Gebühen für's Airport Handling zu sparen - dann geht's aber richtig los!