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Ich halte diese Barmenia-Werbung für leicht überdramatisierend.
Das liegt zunächst daran, dass eine gesamte Behandlung als gesteigert unterstellt wurde und nicht einzelne, bei Überschreitung des Schwellenwertes auch gut und jeweils zu begründende einzelne Leistungspositionen.
Einfach mal durchlesen, was die Steigerungsfaktoren angeht.
Über 3,5 kenne ich (und IMHO auch die GOÄ) übrigens nicht. Auch nicht bei schwierigsten Verhältnissen und einer 468 min-OP ab 20:00 Uhr abends inkl. 32 Blutkonserven und Cellsaver zur Wiederaufbereitung, Rearrangement sämtlicher in der Bauchhöhle befindlicher Organe, Gallenblasenentfernung auf dem Backtable exkorporal, temporärem Bauchdeckenverschluss und Folge-OP zum Anschluss der Gallengänge nicht.
Der GOÄ Steigerungsfaktor darf bei persönlichen Leistungen gemäß § 5 Abs. 1 GOÄ zwischen dem 1 – 3,5-fachen liegen. In der Regel wird jedoch nur bis zum bedingungslosen Regelhöchstsatz von 2,3 abgerechnet. Eine Liquidation über dem 2,3-Fachen (Regelhöchstsatz) erfordert eine schriftliche Begründung. Liegt sie über dem 3,5-fachen (Höchstsatz), dann ist eine gesonderte Honorarvereinbarung notwendig.
IMHO klingt das nach Fällen, die medizinisch nicht indiziert sind (alles andere nach GOÄ), hier Narbenkorrektur beim plastischen Chirurgen ohne zuvor erfolgtes psychologisches Gutachten.
Das liegt zunächst daran, dass eine gesamte Behandlung als gesteigert unterstellt wurde und nicht einzelne, bei Überschreitung des Schwellenwertes auch gut und jeweils zu begründende einzelne Leistungspositionen.
Einfach mal durchlesen, was die Steigerungsfaktoren angeht.
GOÄ-Abrechnung: Gut begründet zum höheren Steigerungsfaktor
Die GOÄ-konforme Anwendung von Steigerungsfaktoren in der Privatabrechnung: Empfehlungen für Ärzte mit vielen Beispielen für geeignete Begründungen
blog.pvs-suedwest.de
Über 3,5 kenne ich (und IMHO auch die GOÄ) übrigens nicht. Auch nicht bei schwierigsten Verhältnissen und einer 468 min-OP ab 20:00 Uhr abends inkl. 32 Blutkonserven und Cellsaver zur Wiederaufbereitung, Rearrangement sämtlicher in der Bauchhöhle befindlicher Organe, Gallenblasenentfernung auf dem Backtable exkorporal, temporärem Bauchdeckenverschluss und Folge-OP zum Anschluss der Gallengänge nicht.
Der GOÄ Steigerungsfaktor darf bei persönlichen Leistungen gemäß § 5 Abs. 1 GOÄ zwischen dem 1 – 3,5-fachen liegen. In der Regel wird jedoch nur bis zum bedingungslosen Regelhöchstsatz von 2,3 abgerechnet. Eine Liquidation über dem 2,3-Fachen (Regelhöchstsatz) erfordert eine schriftliche Begründung. Liegt sie über dem 3,5-fachen (Höchstsatz), dann ist eine gesonderte Honorarvereinbarung notwendig.
IMHO klingt das nach Fällen, die medizinisch nicht indiziert sind (alles andere nach GOÄ), hier Narbenkorrektur beim plastischen Chirurgen ohne zuvor erfolgtes psychologisches Gutachten.