Was war der Grund dafür?
Hier wird meiner Meinung nach ganz gut beschrieben, warum Banken ihren Kunden kündigen.Die Bank kann einen auch kündigen wegen anderen Gründen, die sie natürlich nicht offenbart. Ich könnte mir vorstellen, dass "quengelige" Kunden, die den Kundensupport in schöner Regelmäßigkeit wegen Kleinigkeiten bemühen oder der Bank sonst irgendwie größeren Aufwand bescheren aber dieser kaum profitabel ist, könnte so ein Beispiel sein. Muss nicht zwingend GWG sein. Die Gründe dafür können vielfältig sein, nur ist es bei den Neobanken halt doch öfters von Kündigungen oder Sperrungen zu lesen als bei Direktbanken oder lokalen.
Nazis wie Höcke das Konto zu kündigen, kann nicht falsch sein.
Wegen Leuten wie Ihnen geht das ganze Land den Bach runter. LeiderIch habe überhaupt nichts gefordert. Sondern zum Ausdruck gebracht, dass ich zumindest nicht traurig darüber bin, wenn jemandem, der als ehemaliger Geschichtslehrer bei jeder Gelegenheit Zitate bringt, die an das Dritte Reich erinnern, das Konto gekündigt wird. ING positioniert sich als weltoffene, inklusive, verantwortungsbewusste Bank. Was will ein Nazi wie Höcke da überhaupt?
Ich habe mal korrigiert.Wegen Leuten wieIhnenHöcke geht das ganze Land den Bach runter. Leider
Wegen Leuten wie Ihnen geht das ganze Land den Bach runter. Leider
Wo steht geschrieben, dass Höcke ein Konto bei der ING haben muss? Die ING kann frei entscheiden, mit wem sie Geschäfte machen will. Wenn dann ein Kunde der Öffentlichkeit braune Parolen von sich gibt, steht das im Widerspruch der Grundsätze der ING. Da kann dann die ING entsprechend die Geschäftsbeziehung beenden.Die Forderung, Menschen wegen ihrer politischen Einordnung den Zugang zum Finanzsystem zu entziehen, ist kein Zeichen moralischer Klarheit, sondern ein Bruch mit rechtsstaatlichen Prinzipien. In einem liberalen Rechtsstaat ist das Konto kein Privileg, sondern eine infrastrukturelle Voraussetzung gesellschaftlicher Teilhabe. Wer diese entzieht, ohne richterliches Urteil und gesetzliche Grundlage, ersetzt Recht durch Gesinnung.
Das Argument „kann nicht falsch sein“ ist dabei besonders entlarvend: Es ist exakt die Logik autoritärer Systeme. Nicht Tatbestände zählen, sondern Zuschreibungen. Nicht Verfahren, sondern moralische Selbstgewissheit. Genau so beginnt die Entgrenzung staatlicher und quasistaatlicher Macht.
Extremistische Positionen werden nicht durch informelle Sanktionen geschwächt, sondern durch konsequente Anwendung des geltenden Rechts. Alles andere ist eine Privatisierung von Strafe, ausgeübt durch Institutionen, die dafür weder legitimiert noch kontrolliert sind. Wer das akzeptabel findet, verteidigt nicht die Demokratie – er unterminiert ihre normativen Grundlagen.
Das würde den Rahmen hier sprengen glaube ich. ;-)Willst du das auch begründen?
es gibt keine Bedrohung von rechts.


Frohes neues Jahr. Was für ein Aufwand entsteht für eine Bank, wenn ein Spitzenkandidat bei einer Landtagswahl ein privates Girokonto bei ihr führt?
Bei Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen müssen Verpflichtete, beispielsweise Banken und andere Finanzdienstleister, besondere Maßnahmen, wie die Zustimmung der Geschäftsführung, ergreifen. Diese Maßnahmen müssen „auch für Familienmitglieder oder Personen, die politisch exponierten Personen bekanntermaßen nahestehen“ von den Verpflichteten durchgeführt werden.
Eigentlich keiner, ein Spitzenkandidat gilt allein durch seine Kandidatur bei einer Wahl noch nicht als politisch exponierte Person (PEP) im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG).Frohes neues Jahr. Was für ein Aufwand entsteht für eine Bank, wenn ein Spitzenkandidat bei einer Landtagswahl ein privates Girokonto bei ihr führt?
Wenn er alles vorher korrekt kommuniziert hat und die Bank seinen PEP Status eingeloggt (sprich: analysiert und dann "approved") hat, steht eigentlich einer Fortführung der Geschäftsbeziehung nichts entgegen ...Im konkreten Fall handelt es sich ja gleichzeitig um einen Fraktionsvorsitzenden in einem Landtag. Damit dürfte er schon PEP sein. Aber was bedeutet dies konkret für die Bank? Ist die Fortführung der Geschäftsbeziehung deswegen für sie nicht tragbar?
