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Wer darf Kreditkarten zerschneiden?

  • Starter*in Kurzentschlossener
  • Datum Start
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.946
2.897
CGN
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Ich würde aufgrund der großen örtlichen Nähe schon davon ausgehen, daß das eher Erfahrung als Vorurteil ist. Und gerade als Vielflieger weiß man, daß es durchaus kulturelle Unterschiede gibt, die man auch wert(ungs)frei zur Kenntnis nehmen kann.
Es fängt schon damit an, dass Tschechien nicht in Osteuropa (=im Osten) ist. Der User Farescape sollte mal ne Landkarte konsultieren. Darüber hinaus reiht sich sein Post nahtlos in das ein, was er hier sonst so zum Besten gibt, ich erinnere zum Beispiel an ins Getränk geworfenes Geld und andere Nummern, auf die er hier sogar stolz war. Da kann ich Tirregs Antwort schon nachvollziehen
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.978
16
Wien
Vergessen wir jetzt die Ostblock Vergangenheit?
Wer als Deutscher in nem guten Kaffeehaus in Wien einen Filterkaffee bestellt kann schonmal ne pampige Antwort bekommen dass man bei so einem Dreck gleich aus der Toilettenschüssel saufen kann.

Sind jetzt alle Wiener böse?
 
K

Kurzentschlossener

Guest
Wenn man eine Karte zerschneidet, bedeutet das nicht immer eine sichere Vernichtung.

Alte Kreditkarten bei der Bank entsorgen

Gefahr von Kreditkartenbetrug: Die herkömmliche Methode alte Kreditkarten mit der Schere zu zerschneiden und in den Mülleimer zu werfen, ist nicht sicher.

Nicht länger genutzte Kreditkarten gehören nicht mit der Schere zerschnitten. „Wenn die Kreditkarte ausgetauscht wird, sollte sie bei der Bank abgegeben werden“, rät Steffen Steudel, Sprecher der Deutschen Kreditwirtschaft. Nach dem Zerschneiden oder Zerkratzen noch funktionsfähiger Karten bleiben vielleicht Daten wie Name oder Prüfnummer weiter lesbar. „Damit kann man noch in vielen Online-Shops einkaufen“, warnt Steudel.

Wenn jemand die Karte einfach in den Mülleimer wirft, bleibt er bei einem Kreditkartenbetrug möglicherweise auf dem Schaden sitzen. Mit bereits abgelaufenen Karten könne zwar nicht mehr bezahlt werden, sie sollten aber sicherheitshalber ebenfalls zur Bank gebracht werden.

Verbraucher: Alte Kreditkarten bei der Bank entsorgen - Kreditkarten - FOCUS Online Mobile - Nachrichten

Wobei ich es zugebe faul zu sein, um zu meiner Bank zu gehen und meine abgelaufene Karte abzugeben.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Der tschechischen Kassiererin hätte ich vermutlich eine gescheuert!

Vermutlich hättest du dann auch die 1000en Rechtsexperten hier im Forum befragt wie du den Folgen dieses Handelns begegnen kannst. Du würdest auch sicher genauso kompetente Antwort bekommen wie deine...

Selbstverständlich darf eine Verkäuferin eine CC zerschneiden wenn sie der Terminal dazu auffordert. Das ist auch gut so!!! Die Irrtümer diesbezüglich werden sich in Grenzen halten und das einzig richtige in so einem Fall ist, mal in sich zu gehen und nachzudenken warum die Verkäuferin diese Anweisung bekommen haben könnte und erst wenn man sich sicher ist dass es keinen Grund gibt seinen Ärger beim CC Herausgeber zu platzieren.

@ Tirreg: Unfreundliches Personal in tschechischen Einkaufszentren ist auch mir wohl bekannt, das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen und dass die Verkäuferin keine Auskunft gab überrascht mich jetzt nicht. Oftmals ist dort Diskussion wirklich sinnlos... Auch wenn der VFT angeblich noch so weltoffen und tolerant ist.
 
F

feb

Guest
Liebe Mitforisten,

vorab: Ich werde die Frage des OP nicht abschließend prüfen und keine abschließende Meinung einstellen. Damit kann man sich nur unbeliebt machen.

Der Fall des OP ist es freilich schon wert, ein wenig zu ventilieren und zu überlegen, die interessante Fallgestaltung dem Justizprüfungsamt (das ist die Behörde, die zB in Bayern die beiden Staatsexamina vorbereitet und durchführt) als Prüfungsaufgabe vorzulegen.

Beteiligt sind in einem solchen Fall mehrere Personen (juristisch/natürlich). Zum Ersten der Inhaber der Karte (=Besitzer), zum Zweiten die kartenausgebende Bank (XYZ- Bank/Sparkasse...= Eigentümer) zum Dritten das Kreditkartenunternehmen (Visa, Master....bei Amex oder Diners sind diese Eigentümer) und zuletzt als Vierten die Verkaufsstelle (= Scherenanwender).

Ob die Verkaufsstelle auf ausdrückliche Weisung zB des KK- Eigentümers berechtigt ist, die KK zu zerschneiden, ist fraglich. Immerhin werden die Besitzrechte des Besitzers hierdurch gestört und es ist überlegenswert, sich hiergegen zu wehren, wie es Rambuster angekündigt hat. Freilich ist dies nur dann sinnvoll, wenn diese Gegenwehr in der Überzeugung erfolgt, dass der Kreditkarteneinsatz völlig rechtmäßig ist. Weiter ist die Gegenwehr nur sinnvoll, solange die Karte noch nicht zerschnitten ist. Streicht man der Kassiererin vor dem Zerschneiden, etwa wenn sie die Schere ansetzt, eine auf, dann könnte dies als Verteigung der Besitzrechte durch sog. Besitzwehr (§§ 859 iVm 858 I BGB) gerechtfertigt sein. Macht man dies dagegen nach dem Zerschneiden, ist dies Selbstjustiz und eine Rechtfertigung wird schwer möglich sein.

Dem TE sei jedenfalls gedankt. Vielleicht dürfen in Bayern die Jura- Studenten oder die Rechtsreferendare irgendwann in den kommenden Jahren diesen Fall lösen....

Ah ja: Der Fall des TE spielt in CZ. Wie dort die Rechtslage ist....?

Also im Ergebnis würde ich darauf verzichten, wegen einer zerschnittenen KK eine Prügelei zu beginnen.
 
Moderiert:

mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
1.895
4
Noch mal kurz zur Frage wieso auch ich keine Karten einziehe wenn das Terminal das sagt.

1. Es muss nicht stimmen. Denn ich wollt emal meit meiner privaten Karte in meiner Firma bezahlen. Kam auch "Karte ungültig" oder sonstiges. Beim edeka und am nächsten Tag ging es plötzlich wieder.
2. Für die Paar Mücken der Einzieh Prämie werde ich bestimmt keine Diskussionen oder Streit anfangen, der dann ja auch schnell ausufern kann.
3. Wenn die Karte wirklich geklaut ist, dann ist die Gesetzestreue des Inhaber zu mindest zweifelhaft, und somit habe ich auch Zweifel ob neben Kreditkartenmissbrauch nicht auch Körperverletzung oder gar mehr auf seine Vorlieben-Liste steht. Und ICH werde das gewiss nicht austesten.
4. Ja mag eventuell sein dass dann ( allerdings weiß ich nicht wie sofern niemand mehr ein mechanisches Ritsch Ratsch Gerät hat) auch weiter betrogen werden kann mit der Karte. Aber für sowas sind Leute in blau weißen Autos mit mäßig modischen Uniformen zuständig, die ich sogar (via Steuer) bezahle. Das ich eventuell nach dem Verlassen meines Ladens die anrufe, das mag sein. Nur mir ist Punkt drei wichtiger als das finazielle Risiko einer Bank.

Ganz eventuelle würde ich mir eine Perso zweigen lassen, muss man ja in manchen Ländern ( z.B. Spanien eh immer) und wenn Foto, und Name auf Karte und Ausweiß alles zueinader passt, dann wäre mir das alles völlig egal. Maximal dass dann meine Kasse plötzlich nur noch Bar Geld akzeptieren würde.

womit wir auch zu dem Punkt "eine Scheuer" kommen. Wenn ich mir sicher bin das meien Karte legal ist, dann wäre meine Reaktion auf die Schere:
1. Eine laut Vorgetragener Wunsch den Geschäftsführer zu sprechen,
2. eine Telefonat mit der Polizei,
3. ein Telefonat mit meiner KK-Hotline.

Und noch zum Vernichten.
Auch da gibt es:
1. den Schrädder neben dem Schreibtisch
2. ein Feuerzeug. Nein nicht verbrennen, das stinkt!!:( Nee leicht erwärmen, der Spaß für die kleine Pause, Büro-Bildhauerei in moderner Kunst :D
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.118
Wenn ich mir sicher bin das meien Karte legal ist, dann wäre meine Reaktion auf die Schere:
[...]
2. eine Telefonat mit der Polizei,

Fortsetzung zu #32 für die Klausurerstellung:

Nachdem die Angestellte A die Kreditkarte zerschnitten hat und dem Kunden K ihren Namen nicht nennen will, ruft K in höchster Erregung über den Notruf 110 bei der Polizei an, um die Polizei zur Tankstelle zu alarmieren. Der Polizeibeamte P erklärt ihm darauf zunächst, dass er es gar nicht witzig findet, wegen so einer Angelegenheit den Notruf zu blockieren. Das werde Folgen haben. K entfährt es darauf: "Die Polizei ist faul und tut nichts, wenn man sie braucht." P nimmt diese Aussage persönlich und lässt über seinen Dienstvorgesetzten form- und fristgerecht Strafantrag gegen K stellen. In der Sache weist er K darauf hin, dass er den Sachverhalt gerne schriftlich mitteilen kann, es sich aber wohl um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit handelt und K das mit Kreditkartenfirma und Tankstellenbetreiber klären soll.

  • § 145 Abs. 1 Nr. 1 StGB durch Benutzung der Notrufnummer?
  • Beleidigung, wenn die Äußerung ohne Individualisierung gegen eine Einrichtung insgesamt gerichtet ist?
  • polizeiliches Eingreifen bei Anzeige von Bagatelldelikten (hier: Verdacht der Sachbeschädigung an der Kreditkarte) a) zur Strafverfolgung und b) zur Wahrung zivilrechtlicher Ansprüche?

Daraus kann man eine universale Klausur durch BGB, StGB und öffentliches Recht machen! :cool: =;
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Noch mal kurz zur Frage wieso auch ich keine Karten einziehe wenn das Terminal das sagt.

1. Es muss nicht stimmen. Denn ich wollt emal meit meiner privaten Karte in meiner Firma bezahlen. Kam auch "Karte ungültig" oder sonstiges. Beim edeka und am nächsten Tag ging es plötzlich wieder.
...
1. Eine laut Vorgetragener Wunsch den Geschäftsführer zu sprechen,
2. eine Telefonat mit der Polizei,
3. ein Telefonat mit meiner KK-Hotline.
Zum "es muss nicht stimmen"... "Karte ungültig" ist etwas anderes als "Karte einziehen" und zweiteres kommt nicht einfach so wegen eines verschmutzen Magnetsteifen oder einem Netzwerkfehler.

Zu deiner Vorgehensweise... (Im Falle der Meldung "Karte einziehen")
1. ist sinnlos, da dir ein guter Geschäftsführer höchstens empfiehlt dein KK Unternehmen zu kontaktieren nachdem er dich höflich gebeten hat dich auszuweisen.
2. ist nicht nur sinnlos, sondern auch peinlich
3. ist das einzig richtige

Der POS Mitarbeiter ist nicht schuld wenn eine Karte missbräuchlich verwendet wird oder der KK Herausgeber schlampt. Als KK Nutzer erwarte ich mir sogar dass der POS die Karte nach Anweisung vernichtet, denn der ist am nächsten dran und nicht die Polizei oder der Kartenherausgeber. Und letztendlich zahlen die Zeche die Kunden und ich habe ehrlich gesagt null Verständnis dafür, dass jemand nur aus Bequemlichkeit auf diese Mini-Zivilcourage verzichtet. Über die Prämie rede ich gar nicht, das war ja nur scherzhaft geschrieben, die sollte gar nicht nötig sein, im Gegenteil ich würde die Händler im Sinne Schadensminderungsobliegenheit sogar dazu verpflichten!

Letzteres wäre mal eins sinnvolle rechtliche Diskussion für die Juristen hier, nicht das pseudojuristische Blabla darüber was eh klar ist, nämlich dass die Karte zerstört werden darf! Da man im guten Glauben der Aufforderung nachkommen darf (laut KK Richtlinien sogar soll), eben weil davon auszugehen ist, dass der Benutzer nicht (mehr) der rechtmäßige Besitzer dieser KK ist.
 
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mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
1.895
4
Also betrachten wir es mal genau:
Polizei rufen ist juristisch voll ok.

Da:
Die nicht Notruf Nummern der Polizei nicht Bundeseinheitlich sind, und in Prag bestimmt noch mal anders als in Berlin. Außerdem wie soll ich wissen in welchen Handy Netzt ich gerade eingebucht bin, bin ich noch in Düsseldorf oder schon in Neuss? Notruf Missbrauch liegt nicht vor wenn ich ganz normal die Polizei sprechen will. Erst recht mit einem mindestens subjektiv berechtigten Anliegen.

Womit wir dabei sind, darf, soll, muss die Polizei kommen. Auch dort gilt, in Detuschland durchaus Ja. Denn, die schweigende Verkäuferin hat sich nicht korrekt ausgewiesen. Somit ist die einzige sichere und juristisch korrekte Art der Personalien Feststtellung die Polizei. Die wird in dem Fall (mit mäßiger Dringlichkeitsstufe) kommen, sich beide Persos ansehen, die Adressen austauschen und ist damit fertig. Wie die das finden, das ist deren Problem, die Rechtslage ist eindeutig. Der KK-Besitzer könnte durchaus zivielrechtliche Ansprüche haben, und um die durchsetzen zu können braucht er eine Personalien Feststellung. Dafür gibt es die Polizei. Möglicher weise könnte man auf Sicherstellung der Karten Reste durch die Polizei bestehen, das könnte Beweißerheblich sein und ist somit auch deren Aufgabe. Das man bei dem ganzen Vorgang niemanden beleidigt oder tätlich wird finde ich völlig selbstverständlich.

Wenn zwischenzeitlich der Geschäftsführer kommt, und plötzlich höflich mit einem gerdet wird, dann wäre das schon mal völlig was anderes als die geschilderte Dastellung. Das die Frage nach dem Perso von ihm natürlich nur eine Frage sein kann, die man genauso berechtigt mit Nein beantworten könnte und auf die Polizei verweisen könnte, das nur neben her.

Und von wegen Einziehung Anzeige im Terminal wird kein Irrtum sein: Das wurde ja gerade eben schon beantwortet. Wie ist es denn wenn die Hauptkarte geklaut und berchtigt gesperrt ist, die Partnerkarte aber wie geschildert mehr aus Versehen gesperrt ist, weil noch ganz korrekt im Besitz der Ehefrau??

Dann ist jetzt dern letztes Urlaubs Zahlungsmittel weg, und ich habe es zerschnitten. Wer ist dann für Flug Storno, Hotel etc zuständig. Als Schneidender Verkäufer habe ich erts mal den Ärger am Bein.

Und wieso ich keine Karten einziehe, mal ganz ab von den Gründen von bisher:
Ganz einfach:
Ladendieb greift Verkäufer mit Messer an | Stadt
Dresden-Seidnitz: Ladendieb schlägt Verkäufer - DNN-Online
inSüdthüringen.de | Ladendieb schlägt Verkäufer mit Faust ins Gesicht
Kiez-Tankstelle - Ladendieb schl
Flörsheim: Ladendieb bedroht Verkäufer mit Messer | Main-Taunus
Und auch Pistolen gibt es
Luxemburger Wort - Ladendieb zielt mit Waffe auf Verkäufer


Geld und Sachwerte sind ersetzbar und meist versichert, die Gesundheit meiner Mitarbeiter und mir ist unersetzlich. Von "security" oder Polizeilicher Tätigkeit steht in dem Arbeitsvertägen meiner Mitabeiter nichts, das bezahle ich denen auch nicht, und drum verlange ich es auch nicht. Und leider endet Zivielkurage auch schon mal tötlich, da lasse ich es dann bei Telefonieren und fotografieren.

Ach ja noch eine kleiner Nachtrag. Wie immer macht der Ton die Musik. Wenn die Verkäuferin statt wortlos schneiden, einfach freundlich, "Sorry wir haben da eine Problem, wollen wir nicht mal gemeinsam ihre Hotline anrufen, und hätten Sie zur Sicherheit mal eine Perso, tut mir wirklich leid" sagen würde. Dann wäre bei mir die Sache in 5 Minuten spätestens ohne Streit erledigt. Ganz ohne juristisches Gehabe und höflich udn Freundlich. Nur wer Wortlos schneidet bekommt wortreich die grobe juristische Breitseite.
 
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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
@mglast
Nochmal, es gibt keine juristische Breitseite für den Händler, in keinem Fall so lange "Karte einziehen" am Terminal steht!!!! Ob Irrtum oder nicht, das ist absolut belanglos. Hier mal Richtlinien zur Abwicklung https://www.cardcomplete.com/media/medialibrary/2010/09/abwicklungsrichtlinien_pos.pdf, die bei anderen Anbietern wohl nicht wesentlich anders sein werden.

Das wortlose zerschneiden ist ja gerade ein Schutz für den Mitarbeiter, denn damit entzieht sich der Mitarbeiter der Diskussion mit einem potentiellen Kriminellen und dieser wird wohl schnell das Weite suchen.

In allen unberechtigten Fällen gibt es einzig und allein nur einen Ansprechpartner und zwar das KK Unternehmen!!! Sonst ist niemand zuständig. Weder der Händler, die Polizei, das Salzamt, noch der Geist der letzten Weihnacht. Ich dachte echt nicht, dass das so schwer zu verstehen ist.
 

derpelikan

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
2.258
62
weiterhin ist die normale praxis sich den ausweis zeigen zu lassen eigentlich gang und gaebe (z.b an den grenzregionen, oder am bahnhoefen)
und zwar vor der zahlung, nicht nachder zahlung. (damit lassen sich ja schon 99%) vom fraud am pos vermeiden.

wenn im geraet "einziehen und vernichten erscheint" wuerde ich als kassierer sagen "Ihre kreditkartengesellschaft hat die Karte scheinbar gesperrt und bittet um einsendung, moechten Sie dies selber einschicken, oder sollen wir dies fuer Sie erledigen?
ich vermute mal, dass die meisten fraudster dann das weite suchen.

einfach wortlos zerschneiden wuerde ich nicht machen, da man da mit sicherheit mal schnell eine gewatscht bekommt ;)

gruss dp
 
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mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
1.895
4
Du guckst zuviel Fernsehen.

JA die Tagesschau

und von wegen Zivielcourage endet tötlich:
Dominik Brunner – Wikipedia
Zivilcourage: Tuğçe A. ist gestorben | ZEIT ONLINE

die Liste kann leider sehr lang werden.

Und war nicht der erste Reflex der hier auch genannt wurde "Auf die Fresse". Und dieser Reflex ist gut verständlich, logisch wenn auch völlig falsch, aber sehr real.
Wie schon gesagt, meine Mitarbeiter sind Verkäufer nicht Hilfspolizisten.
Und ob wortlos schneiden oder freundlich reden besser ist, das mag im Ende reiner Zufall sein.

Und wenn auch nur ein sehr geringes Risiko für meine Mitarbeiter, mich oder meine Firma besteht, dann ist mir das Prämien Geld völlig egal. Ich verkaufe Rollstühle und bin nicht Kopfgeldjäger.

Und neben her ich weiß extrem gut wovon ich rede beim Thema Zivielcourage.
Zwar bin ich mit meinem Reflex zu helfen schon oft ganz böse rein gefallen, und heute kann ich mich meist zum Glück gut beherrschen... aber lassen wir das. Nur meist kringt der Helfer nacher von allen, inkl. dem Geholfenen, eine ganz bösen Arschtritt.


Und Regress kann nicht passieren?
Och wenn meine Karte unberchtigt zerschnitten würde, dann würde auch als erzieherische Maßnahme da erst mal die Polizei antraben, einfach mal zur Personalien feststtellung und zur Sicherstellung der Reste (das Kostet Kunden). Dann reicht der unschuldige Kunde, völlig zu Recht erst mal Klage ein, inkl. KK Unternehmen und Händler. Kostet Zeit, Ärger und Geld für den Händler. Gut der ist warscheinlich ( aber wie war das noch vor Gericht und hoher See) da schnell raus, aber meint irgend jemand, dass der Händler vom KK Unternehmen Geld bekommt, ich lach mich tot. Und wenn der Richter findet, "Der Händler muss vor dem Zerschnedien erst Perso prüfen" (was mindestens in Dorfgerichten nicht unwarscheinlich ist) dann zahlt der Händler mit.
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.082
922
CGN

Mit ist nicht klar, ob Du diese beiden Beispiele jetzt als Grund aufführst, warum Du a) eine als gestohlen gemeldete Kreditkarte trotz Anweisung der KK-Gesellschaft nicht aus dem Verkehr ziehst oder b) warum Zivilcourage generell nicht empfehlenswert ist. beides ist IMHO mehr als daneben.

Ich bin bei Dir, dass niemand für ein Stück Plastik seine Gesundheit gefährden soll. Aber das kann man dann im Einzelfall entscheiden und muss daraus keine Regel "oh, wenn Kreditkarte eingezogen werden muss, dann gehe ich von einem potentiellen Totschläger aus"-Regel ableiten.
 

mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
1.895
4
Mit ist nicht klar, ob Du diese beiden Beispiele jetzt als Grund aufführst, warum Du a) eine als gestohlen gemeldete Kreditkarte trotz Anweisung der KK-Gesellschaft nicht aus dem Verkehr ziehst oder b) warum Zivilcourage generell nicht empfehlenswert ist. beides ist IMHO mehr als daneben.

Ich bin bei Dir, dass niemand für ein Stück Plastik seine Gesundheit gefährden soll. Aber das kann man dann im Einzelfall entscheiden und muss daraus keine Regel "oh, wenn Kreditkarte eingezogen werden muss, dann gehe ich von einem potentiellen Totschläger aus"-Regel ableiten.


zu b) Weil ich nicht gesagt habe, dass diese und leider viele weitere Beispiele generlell Zivielcourage zu einer nicht empfehlenswerten Sache machen. Nur die Meisten Kinder haben lieber eine lebenden feigen Vater als einen mutigen Zivielkouragierten toten Helden. Und auch da weiß ich wovon ich rede, mein Vater war Entwicklungshelfer, sah und sehe ich sehr zweigeteilt. Ich halte Zivielcourage nicht generell für falsch, aber auch nicht genrell für immer eine gute Idee.

Diese und viele andere Beispile belgen dass Zivielcourage auch tötlich enden kann, nicht nur abstrakt sondern ganz real.

Zu b und a) Und was mache ich, wenn ich eine gestohlene KK einziehen will und der Junkie rastet aus und hat eien Messer? Dann ist es zu spät. Und weil man niemanden an der Nase ansehen kann was er macht oder denk, oder wie labiel er ist, bin ich lieber vorsichtig. Wie schon gesagt, ich muss nicht ausprobieren ob ein Betrüger nicht auch ein Gewalttäter ist. Denn selbst wenn die Karte schon zerschnitten ist, sind da noch seine Fingerabdrücke drauf, und das könnte eine entdeckten Betrüger plötzlich zum gewaltbereiten, weil um Entdeckung fürchtenden, Gewalt-Täter machen.

zu a) Ich und meine Mitarbeiter sind nicht die Hilfssherrifs der KK-Indunstrie. Für das nicht unerhebliche Risiko ist die Zahlung einfach zu schlecht. Und ja ich ahbe die Courage udn den Mut zu sagen. Die paar Kröten und anderer Leute Geld sind mit das reale Risiko nicht wert. Mal ganz davon ab, dass ich wohl kaum in die Situation kommen werde. Ich habe einen Reha Handel keine Tanke.


Wenn wo ein Kind verprügelt wird, dann finde ich das völlig eine andere Sache als wenn eine KK-Unternehmen seine Karte wieder haben will weil irgend welche Raten nicht gezahlt wurden oder auch geklaut wurde. Und wenn eine Karte als gestohlen gemeldet ist, dann kann man damit fast nichts mehr machen, und selbst wenn, kostet es maximal die Firma ein wenig Geld. Na und dafür werde ich nicht die geringste Orhfeige mit auch nur minimalem Risiko riskieren.

Wenn ihr alle so große Helden seit, die Bundeswehr sucht noch Leute, und auch die Polizei hat immer Plätze frei, man könnte auch Schiedsmann werden oder zur Feuerwehr gehen und auch das THW sucht immer Helfer. Ich für mein Teil helfe im Rahmen meiner eingeschränkten Möglichkeiten bei der Freiwilligen Feuerwehr und helfe Kindern in schwierigen Situationen. Wenn ich dabei was ab bekomme, z.B. gebrochenes Schlüsselbein und auch mal blutige Nase, reut mich das keine Sekunde. Aber wenn auch nur ein Mitarbeiter Angst bei der Arbeit hat ist das mir keine KK-Firma wert.

Und JA! das darf gerne jeder anders sehen. Unsere Welt braucht spißige Buchalter und auch freiwillige Sondereinsatzkommandos - und alles dazwischen. Aber jeder hat das Recht die Risiken für sich privat zu werten.
 
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gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Wenn man eine Karte zerschneidet, bedeutet das nicht immer eine sichere Vernichtung.



Wobei ich es zugebe faul zu sein, um zu meiner Bank zu gehen und meine abgelaufene Karte abzugeben.
Wieos sollte man mit einer gesperrten oder abgelaufenen karte noch in online shops einkaufen koennen?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
@mglast
Nochmal, es gibt keine juristische Breitseite für den Händler, in keinem Fall so lange "Karte einziehen" am Terminal steht!!!! Ob Irrtum oder nicht, das ist absolut belanglos. Hier mal Richtlinien zur Abwicklung https://www.cardcomplete.com/media/medialibrary/2010/09/abwicklungsrichtlinien_pos.pdf, die bei anderen Anbietern wohl nicht wesentlich anders sein werden.

Wenn der Händler sich immer an diese Richtlinien halten würde, dann würdet ihr euch doch alle aufregen. Es ist nun einmal so das man im Kundenumgang versucht möglichst reibungsfrei zu agieren, das zerschneiden von Kreditkarten gehört nicht dazu.

Ich würde das nicht machen, würde es auch von keinem Mitarbeiter verlangen, letztlich würde ich dem KK Inhaber bitten ein anderes Zahlungsmittel zu nutzen und ihm den Hinweis geben sich mit der KK Firma auseinander zu setzen.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Und Regress kann nicht passieren?
Och wenn meine Karte unberchtigt zerschnitten würde, dann würde auch als erzieherische Maßnahme da erst mal die Polizei antraben, einfach mal zur Personalien feststtellung und zur Sicherstellung der Reste (das Kostet Kunden). Dann reicht der unschuldige Kunde, völlig zu Recht erst mal Klage ein, inkl. KK Unternehmen und Händler. Kostet Zeit, Ärger und Geld für den Händler. Gut der ist warscheinlich ( aber wie war das noch vor Gericht und hoher See) da schnell raus, aber meint irgend jemand, dass der Händler vom KK Unternehmen Geld bekommt, ich lach mich tot. Und wenn der Richter findet, "Der Händler muss vor dem Zerschnedien erst Perso prüfen" (was mindestens in Dorfgerichten nicht unwarscheinlich ist) dann zahlt der Händler mit.
Du bist ein ernsthafter Kandidat dich zu Tode zu fürchten. ;)

Deine Schlussfolgerungen werden nicht richtiger wenn du sie auch noch so oft wiederholst. Natürlich gehen wir vom Fall aus dass die Karte "berechtigt" vernichtet wird und den Beweis dafür erhält der Händler mit dem Beleg der vom Terminal ausgegeben wird, da steht die Anweisung drauf.

Sogar wenn du dich bereits tot gelacht hast wird der beklagte Händler noch immer lebendig sein und sich einen Ast lachen, weil du nicht die geringste Handhabe gegen ihn hast. Auch die nicht gestellte Frage nach einem Perso würde nichts daran ändern, denn die Gründe für den Einzug kann der Händler aus Datenschutzgründen gar nicht wissen und es gibt eben auch Fälle in denen Karten eingezogen werden in denen der Kartenbenutzer auch einen passenden Perso hat. Zum letzten mal, gegen den Händler gibt es in diesem Fall keine Handhabe.
 
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Reaktionen: TGIF