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Dann musst Du mal CX oder QR fliegen!
die fliegen aber nicht über grönland
Dann musst Du mal CX oder QR fliegen!
Da wärs mal interessant, was die hiesige Rechtsprechung zu einem derartigen Verhalten sagt.
Ich kann mir nicht so ganz vorstellen, dass es aus Sicht des BGBs so mir nichts, dir nichts in Ordnung ist, jemandem das Ticket zu stornieren (insbesondere, wenn das anders als beim Vorposter kein full flex ist - solls ja zumindest außerhalb des VFTs auch geben), nur weil er die Kreditkarte, die zur Buchung benutzt wurde, nicht vorzeigen kann. Es gibt ja eine ganze Latte an legitimen Gründen dafür, angefangen von gesperrten und gekündigten Karten, Buchungen für Dritte, Firmenkarten, selbst so etwas profanes wie Screenscrapingbuchungen durch manche OTAs würde den Passagier ja vor unlösbare Aufgaben stellen.
Mag ja sein, dass das in den AGBs der Airline so formuliert ist, ich kann aber da auch reinschreiben, dass das Erstgeborene des Kunden dann der Firma gehört, machts auch nicht "gültiger".
Die Beschichtung auf den hochgeprägten Ziffern? Also das ist je nach Bank und Karte sehr unterschiedlich.Wer darf Kreditkarten zerschneiden? Ich .
Und von Karte zu Karte wird das Plastik dünner und die Qualität schäbiger, womit das Durchschneiden immer einfacher wird. Bei der aktuellen KK blätterte der Lack schon nach 3 Monate ab. Früher war halt alles besser.
wenn mein Kreditkartenleser eine ungültige Kreditkarte anzeigt, wird diese ohne wenn und aber zerschnitten. Da kann der Besitzer so lange heulen wie er will. Die Anweisung kommt von oben !
Das würde ich schon etwas krass finden. Du könntest zumindest beim telefonischen Genehmigungsservice noch eine Bestätigung einholen. Ohne diese würdest Du mich als Kunde nie mehr sehen.wenn mein Kreditkartenleser eine ungültige Kreditkarte anzeigt, wird diese ohne wenn und aber zerschnitten. Da kann der Besitzer so lange heulen wie er will. Die Anweisung kommt von oben !
wenn mein Kreditkartenleser eine ungültige Kreditkarte anzeigt, wird diese ohne wenn und aber zerschnitten. Da kann der Besitzer so lange heulen wie er will. Die Anweisung kommt von oben !
Die Karten gehören den herausgebenden Banken und von diesen Banken habe ich in 13 Jahren "kartenannahme" keinerlei Anordnung bekommen dass ich Karten zerschneiden soll!
Gut zu hören, dass das Problem offenbar nicht sehr häufig vorkommt.
In einem musst du aber unterscheiden: Es kann gut sein, dass kraft vertraglicher Gestaltung die KK im Eigentum der KK- Ausgabestelle/Bank steht. Tatsache ist aber, dass die KK im Besitz des KK-Nutzers steht und Besitzrechte kann man eben verteidigen. Daher droht der bayrische Watschenbaum, wenn sich jemand an meiner KK wider meinem Willen zu schaffen macht.
Wie schon einmal früher erwähnt: Die Besitzwehr macht nur Sinn, bevor die KK zerschnitten ist. Nach dem Zerschneiden wäre jede Aggression eine unerlaubte Selbstjustiz.
Wer ist denn "von oben"?
Was aber, wenn die Kassenkraft die Karte aktuell in der Hand hat ?
Ist diese dann nicht just in diesem Moment der Besitzer ? Ein Übertrag von Besitz hat ja ggf. stattgefunden, wenn du die Karte zum durchziehen/einstecken, an die Kraft ausgehändigt hast. Fragen über Fragen ...
Seit einem halben Jahr hat niemand außer mir meine Karten mehr in der Hand gehabt. BGB-konformWas aber, wenn die Kassenkraft die Karte aktuell in der Hand hat ?
Seit einem halben Jahr hat niemand außer mir meine Karten mehr in der Hand gehabt. BGB-konform
Ich werde das jetzt umso mehr fortführen. Ausgestreckte Hände an der Kasse ignoriere ich, schaue dann nur noch stur auf das Kartenterminal. Das reicht meistens.
Das können sie gerne machen. Ich hatte bereits einige Händler, die – trotz Chip & PIN – Vor- und Rückseite der Karte geprüft haben. Aber in die Hand bekommen sie sie dazu nicht. Nur gucken, nicht anfassenSeid froh dass manche die Karten prüfen - erspart auch auch unnötigen Ärger, wenn der aufmerksame Händler einen Betrug mit euren gestohlenen Kartendaten verhindert...
Lt. meinen Vorgaben muss ich sogar bei PIN dem Kunden die Karte wegnehmen - um die Sicherheitsmerkmale der Karte zu Prüfen! Erst wenn steht PIN dann solle ich das Terminal zum Kunden schieben...Das können sie gerne machen. Ich hatte bereits einige Händler, die – trotz Chip & PIN – Vor- und Rückseite der Karte geprüft haben. Aber in die Hand bekommen sie sie dazu nicht. Nur gucken, nicht anfassen
Eine Weitergabe der MasterCard Kreditkarte an dritte Personen ist nicht zulässig.