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Ich stimme Dir zu - absolut. Ich habe aber bei meinen erlebten medicals nie erlebt, dass sich jemand dahinter dieser Argumentation versteckt hätte. Zur Enthaftung siehe hier:
"Haftung und Versicherung
Die rechtliche Situation für den behandelnden Arzt ist abgesichert: Im Rahmen einer Haftpflichtversicherung, die die Deutsche Lufthansa AG für solche Fälle abgeschlossen hat, sind die Ärzte an Bord gegen eventuelle Regressansprüche des behandelten Fluggastes abgesichert. Vorsatz ist hiervon selbstverständlich ausgenommen. Diese Enthaftung gilt für Ärzte und fachkundige Laienhelfer."
(QuelleLH)
Der wahre Grund erscheint mir, dass viele Ärzte mit der Notfallsituation ohne Rückfallebene eines Konsils oder der Diagnostik bei fehlender Erfahrung mit Notfällen, die schnelle Entscheidungen erforderlich machen, coram publicum arbeiten wollen.
Das trifft sicherlich auf die Deutsche Lufthansa AG zu. allerdings ist die Lufthansa nicht der Nabel der Welt und es gibt noch viele andere Fluggesellschaften. Im Falle eines Medical eines US-amerikanischen Staatsbürgers würde ich maximale Risikominimierung betreiben. D.h. Behandlung einleiten umgehende Landung und Überbringung in ein Krankenhaus. Es soll auch bei Fluggesellschaften und Kreuzfahrtgesellschaften interne Handlungsanweisungen geben die genau dies vorsehen.