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Guter Punkt, ich habe diesbezüglich bislang auch noch keine Aussage von Aldi & Co finden können, außer, dass man mit der Wirecard Bank in Kontakt steht. Könnte brenzlig werden.
§ 807 -Inhaberkarten und -marken
Werden Karten, Marken oder ähnliche Urkunden, in denen ein Gläubiger nicht bezeichnet ist, von dem Aussteller unter Umständen ausgegeben, aus welchen sich ergibt, dass er dem Inhaber zu einer Leistung verpflichtet sein will, so finden die Vorschriften des § 793 Abs. 1 und der §§ 794, 796, 797 entsprechende Anwendung.
Praktisch natürlich schon, theoretisch aber nicht: "Der Wiederverkauf der Karte ist verboten. Ebenso ist jede weitere entgeltliche Übertragung der Karte untersagt." AGB 1.2Diese müssten eigentlich frei übertragbar sein.
Nein, häufiges Missverständnis.Nach § 807 BGB sind Telefonkarten, Briefmarken, Geschenkgutscheine sog. "kleine Inhaberpapiere". Aus meiner Sicht müssten Gutschein-Geldkarten auch in diese Katagorie fallen. Der jeweilige Inhaber der Geldkarte hat das Recht an dieser Geldkarte. Diese müssten eigentlich frei übertragbar sein. Die entgeltliche Übertragung der LIDL-Karten ist aber gemäß AGB nicht möglich.
Nach § 807 BGB sind Telefonkarten, Briefmarken, Geschenkgutscheine sog. "kleine Inhaberpapiere". Aus meiner Sicht müssten Gutschein-Geldkarten auch in diese Katagorie fallen.
Ich würde die Gutscheine einfach einlösen. Ich meine bei den beiden Geschäften geht man doch sowieso regelmäßig einkaufen, also ist das doch kein Problem.
Was für einen Sinn macht es denn, solche Gutscheine überhaupt längerfristig aufzuheben?
Revolut scheint etwas bei alten Karten (z.B. Pride Mastercard) umgestellt zu haben.
Es ist eine Forderung gegen bzw. ein Vertragsverhältnis mit der Wirecard Bank - siehe die in den verlinkten AGB definierten Rechte und Pflichten.Aber ist das dann ein Inhaberpapier (oder schuldrechtliche Forderung) gegen die WC Bank oder gegen den Händler? Kurz: Wickelt die WC Bank AG da nur die Zahlung ab oder geht da wirklich ein Anspruch des Käufers über, der bei Aldi & Co eingelöst werden kann? Welche Vorteile hat es denn für den Händler, hier das Zepter aus der Hand zu geben?
Ich meine mich zu erinnern, dass sie für gewisse Karten schon mal die Vertragsbeziehung übernommen haben, dass dann also sozusagen einfach nur noch der alte "Aufdruck" draufstand. (Weiss nicht mehr, ob das für die ursprünglichen Paysafe- und/oder Wirecard-Karten war).Revolut-Karten scheinen also derzeit von der "Sperre" nicht betroffen zu sein.
Wenn man das hier so liest, scheinen ja nur halseidene Finanzprodukte von dem Problem betroffen zu sein. Wer sich fuer ein solches Produkt entschieden hat, tat dies hoffentlich “eyes wide open”.
Wo deutet sich das an?Es deutet sich ja langsam an, dass Wirecard sich an den e-Geld Kundeneinlagen bedient hat?
Aufgrund der aktuellen Situation wäre es gut zu wissen, welche Dienste aktuell eingeschränkt oder betroffen sein können bzw. welche Dienste durch die Wirecard AG und Wirecard Card Solutions Ltd. bereitgestellt wurden. Vielleicht kann jeder hier etwas dazu beitragen.
Aktuell habe ich hier im Forum folgende mitbekommen:
- Curve
- boon.
- Allianz Pay&Protect
- Allianz Travel
- givve
- crypto.com
- Holvi
- Dzing
- Payoneer
Vielleicht kann man so etwas Licht ins Dunkle bringen.
Aufgrund der aktuellen Situation wäre es gut zu wissen, welche Dienste aktuell eingeschränkt oder betroffen sein können bzw. welche Dienste durch die Wirecard AG und Wirecard Card Solutions Ltd. bereitgestellt wurden. Vielleicht kann jeder hier etwas dazu beitragen.
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