12.Einlagensicherungsfonds12.1 Schutzumfang
Wir sind dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ auszuweisen sind. Hierzu zählen Sicht-, Termin-und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe.
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12.2 Ausnahmen vom Einlegerschutz
Nicht geschützt sind Forderungen, über die wir Inhaberpapiere ausgestellt haben, wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.