Ja, das ist ja genau der Punkt über den ich mich mit dem Datenschutzbeauftragten und der Schufa herumstreite: Girokonten stehen mit vollständiger IBAN in der Schufa, während Kreditkarten nur mit einem Verrechnungskonto gespeichert werden. Meine Argumentation ist, dass die Schufa zur Erfüllung Ihrer Bonitätsbewertungen nur die Tatsache kennen müsste, dass ein Girokonto existiert und die IBAN allenfalls verkürzt gespeichert werden müssen.
Die Schufa (und leider auch der Hessische Datenschutzbeauftragter) meinen, dass die Schufa zur Erkennung von Doppeleinträgen die vollständige IBAN benötige. Bei IBANs gäbe es anders als bei Kreditkartennummern kein festes Schema zur Verkürzung der Nummer, die sich ja aus Bankleitzahl, Kundennummer und Kontonummer zusammensetzt. Die Kundennummer (manchmal auch Kundenstammnummer) steckt in der Mitte der IBAN und wird je nach Bank anders gebildet.
Aber auch wenn die IBAN vollständig gespeichert wird, ergibt sich für mich nicht auch automatisch ein "berechtigtes Interesse" der Schufa zur Reverse-Auskunft. Ich argumentiere da analog zur Telefonauskunft, wo man ja auch der Rückwärtssuche widersprechen kann. Schufa und Datenschutzbeauftragter sitzen das Thema momentan aus.
Ich verstehe halt nicht, warum die Banken diese Lastschriften ebenfalls gutheißen - schließlich entgehen ihnen zwischen 0,18% und 0,23% Transaktionskosten - das summiert sich doch, sonst würden die Geschäftsmodell rund um die Lastschriften nicht aufgegen.
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Das hatten wir doch schon mehrfach: Der Kontaklos-PIN-Zähler steckt bei manchen Banken auf der Karte (comdirect, consors, DKB) und bei anderen im Backend der Bank (VR-Banken, Sparkassen). Dort wor der PIN-Zähler auf der Karte implementiert ist, müssen die Karten zum Zurücksetzen gesteckt werden, während ein Reset im Backende auch bei kontaktloser Zahlung funktioniert. Die Direktbanken werden daran kaum etwas ändern, denn sie wollen ihre Kunden ja zu den profitableren Mastercard/VISA Debitkarten drängen.