Im Gegensatz zu den klassischen Bankkonten mit einer Einlagensicherung von bis zu max. 100.000 EUR, sind Ihre Einlagen bei YuroPay zu 100% abgesichert – und das völlig unabhängig von der Höhe des Kontoguthabens.
Da die gesetzlich bindende Einlagensicherung bei E-Geld nicht greift, sieht das Zahlungsdienstaufsichtsgesetz (ZAG) besonders strenge Regeln für den „Einlagenschutz“ von Kunden vor.
Wie du selbst sagst bzw. das dazu das
Impressum auf YuroPay auch schon besagt:
Bei PayMix als "kontoführendem Dienstleister" handelt es sich, um ein maltesisches Unternehmen, das der Aufsicht der Malta Financial Services Authority unterliegt.
YuroPays Verweis auf das
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ist m.E.
Bullshit - denn
maltesische Unternehmen unterliegen nicht deutschen Gesetzen.
Gerade in Bezug auf die "Einlagensicherung", die ja von Land zu Land separiert ist. Nun ist das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die vermutlich auch in Malta analog in ein entsprechendes wohl "ähnliches" Gesetz umgesetzt wurde. So können wir annehmen, es muss aber bei EU-Richtlinien nicht so sein, denn es kommt immer wieder, dass Mitgliedsstaaten diese nicht oder nicht völlig konform in lokales Recht umsetzen.
Da die gesetzlich bindende Einlagensicherung bei E-Geld nicht greift, sieht das Zahlungsdienstaufsichtsgesetz (ZAG) besonders strenge Regeln für den „Einlagenschutz“ von Kunden vor. Und so müssen E-Geld Finanzinstitute ihre Gelder getrennt von anderen Vermögenswerten verwalten, sodass im Fall einer Insolvenz die E-Geld-Konten und Guthaben vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt sind.
Korrekt. Und jetzt die Frage:
Wie "
verwaltet" das E-Geld-Institut diese Vermögenswerte,
und wo? Auf einem Konto als "Einlage" bei einer richtigen Bank, bzw. in andere Anlagen investiert (wie es in Deutschland ja genanntes Gesetz auch vorschreibt).
Was passiert damit, wenn diese Bank insolvent wird, oder die Anlagen gefährdet ist?
Sieht das nach einem Briefkasten aus?
https://www.facebook.com/yuropay/posts/2406942889530353?__xts__[0]=68.ARABe8CGeA52URDNmE6D66x76ICiwf4Wj99t9hPmhc7O_wfn60oMogLMMfe2MraRIx7zEWPURt9McqD6C9rwfxGyqHph58X9hNREJLEUbncuHX6qDJ6Rp8Vu7d3aXzpDujVRgJNBfWMraQVfDgZIN9RgkGjIeKxJZWCssC_OfWx3HMV3Pu_RlT2ZNgfgUP8JQ5LzWnBiNS2ZtP4N8Qk_hJAL-52r9SN4uNAhovw7ZPgwtoZVLhKegFHBzlg6OcfZ2khHYvaLLMazAHtsBPTi3cKGm71ElDXOdJAfyLNfItyb9BBmsykAupXXM7IKzvGwDUocRMNTiRpWfLmY7ka1gG4w1fYz&__tn__=-R
Das sieht, siehe Bildtext, nach einem relativ generischen Besprechungsraum aus.
In dem einige mobile gebrandete Werbematerialien platziert sind (Steller, kleines Plakat, Schreibblock, Stift, Tasse, Prospekte).
Vor allem ist im Fenster kein Logo von YuroPay zu erkennen.
Kurz: die gezeigten Facebook-Fotos sehen auch
nicht anders aus,
als bei anderen Briefkastenfirmen, die für Besprechungen bei entsprechenden Dienstleistern einen solchen Besprechungsraum
temporär anmieten.
Ich will damit nicht sagen, dass es kein Büro gebe.
Aber "Beweis" für dessen Existenz sind diese Fotos jetzt auch nicht.
@Amic
Hie die Antwort auf deine Fragen, weil auch scheinbar du dir nicht die Mühe gemacht hast, es genau durchzulesen:
YuroPay Ltd. & Co. KG ist lizenzierter Agent der PayMix Ltd., einem Finanzinstitut reguliert und beaufsichtigt von der Malta Financial Services Authority (MFSA), um elektronisches Geld (E-Geld) auszugeben und Zahlungsdienste anzubieten. PayMix Ltd. ist Hauptmitglied der Mastercard Europa und zur Ausstellung und Ausgabe von Mastercard-Produkten berechtigt.
YuroPay Ltd. & Co. KG darf durch die Genehmigung der MFSA, der BaFin sowie Mastercard Europa das Online-Konto und die Mastercard unter der eigenen Marke „YuroPay“ anbieten.
Wo steht, dass YuroPay als Agent bei der BaFin registriert ist?
Das habe ich doch gar nicht gefragt!?
Da du offensichtlich Probleme mit dem Lesen hast, stelle ich die Frage mit Zitat nochmal:
YuroPay ist ein „Fintech“ und lizenzierter Agent sowie von der MFAS und BaFin genehmigt
Wo und in welcher Form wurde YuroPay (Zitat) "von der ... BaFin genehmigt"?
Mit welcher Genehmigungs-/Lizenznummer?
Und mit einer "Genehmigung" von der BaFin wäre man dann doch bei derselben "registriert", oder etwa nicht?
(Nochmal:
Ich sagte gar nicht, dass eine solche Genehmigung bzw. Registrierung existiert, sondern du!)
Die AGB ist auf Englisch, weil logischerweise die Konten bei PayMix auf Malta geführt werden und dessen AGB gilt. Als N26 noch mit Wirecard Bank zusammen gearbeitet und mehrere Konten auf einmal gekündigt hat, wurde das Kündigungsschreiben auch von der Wirecard Bank versendet und NICHT von N26, weil die das kontoführende Institut waren.
Das heisst also, man hat mit PayMix entgegen deiner Aussage eben doch "
direkt so einiges zu tun"?