Zinsen im Keller, Inflation recht hoch - Wie sichert ihr euer Vermögen?

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Wie ist Eure Einschätzung zum 'Gesundheitszustand' des EUR?

  • Der EUR wird in der EU noch sehr lange Bestand haben.

    Abstimmungen: 251 63,7%
  • Der EUR ist für mich klinisch tot und ich erwarte früher oder später eine Währungsreform.

    Abstimmungen: 87 22,1%
  • Sparen bzw. eine Flucht in Sachwerte ist für mich unausweichlich.

    Abstimmungen: 121 30,7%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    394
  • Diese Umfrage wird geschlossen: .

WeisseBank

Erfahrenes Mitglied
02.08.2018
1.288
755
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Ich wäre gerne Arbeiter mit einem (Grenz-)Steuersatz von 45%. Einer kurzen Recherche nach gilt das erst ab ca. 280.000 Euro im Jahr. Klingt wie leicht verdientes Geld, keine Personalverantwortung oder absolutes Spezialistenwissen notwendig.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.707
4.410
Ich wäre gerne Arbeiter mit einem (Grenz-)Steuersatz von 45%. Einer kurzen Recherche nach gilt das erst ab ca. 280.000 Euro im Jahr. Klingt wie leicht verdientes Geld, keine Personalverantwortung oder absolutes Spezialistenwissen notwendig.
Den Spitzensteuersatz von 42% zzgl. Kirchensteuer und Soli zahlst Du ab jedem Euro über 68.481 Euro.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.207
7.616
LEJ
und die Spekulationsfrist bei Immobilien - bisher 10 Jahre - aufheben
Richtiger Murks. :( Also lieber noch schnell verkaufen, trotz Vermietung, bevor man in 1+ Jahr ordentlich an den Staat abdrücken darf? Und was mit dem Verkaufserlös machen, so volatil wie der Markt aktuell ist. Meine Sparplan läuft zwar weiter in den A2PKXG, aber direkt eine höhere sechsstellige Summe inserieren macht mich auch etwas nervös.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.047
12.204
Trans Balkan Express
Rich:(tiger Murks. Also lieber noch schnell verkaufen, trotz Vermietung, bevor man in 1+ Jahr ordentlich an den Staat abdrücken darf?

Na in ein bis vier Jahren wird wieder gewählt. Also abwarten und Käffchen trinken, statt nervös zu werden.

Die Entscheidung des BVerfG zum Soli hat übrigens mehr Sprengkraft als man auf den ersten Blick annimmt:

"Ansonsten ist das Bundesverfassungsgericht aber recht großzügig mit dem Bundestag. Er kann künftig frei wählen, ob er einen finanziellen Mehrbedarf durch die Erhöhung klassischer Steuern wie der Einkommensteuer oder der Mehrwertsteuer decken will oder durch die Einführung einer neuen Ergänzungsabgabe. Die Ergänzungsabgabe sei nicht subsidiär, betonen die Richter:innen.

Ergänzungsabgaben haben für den Bund zwei Vorteile gegenüber einer Erhöhung etwa der Einkommensteuer: zum einen fließt das Steueraufkommen gem. Art. 106 Abs. 1 GG ausschließlich dem Bund zu (und nicht auch den Bundesländern). Außerdem hat der Bundesrat bei der Einführung von Ergänzungsabgaben gem. Art. 105 Abs. 3 kein Vetorecht."


 
Zuletzt bearbeitet:

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.303
4.594
GRQ + LID
Auch wenn hier jemand massiv Werbung in eigener Sache betreib, die Einschätzung zum MSCI World teile ich:
Es wird aber nicht erwähnt dass der MSCI World nicht statisch ist, sondern jedes Quartal neu bestimmt wird. Das heisst das mit der Zeit das Gewicht der USA senken könnte, und (z.B.) die EU prominenter in dem Index sein könnte. Das ist jetzt genau das Vorteil eines passiven Indexes.

Ich selbst baue nicht MSCI World ab zu Gunsten von Europa weil ich nicht in diesem Effekt glaube, sondern weil die geopolitische Entwicklungen so schnell gehen, dass mir die Neuberechnung per Quartal nicht angemessen erscheint.

(der Artikel kann man hier lesen)
 
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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
15.067
13.325
IAH & HAM
Es wird aber nicht erwähnt dass der MSCI World nicht statisch ist, sondern jedes Quartal neu bestimmt wird. Das heisst das mit der Zeit das Gewicht der USA senken könnte, und (z.B.) die EU prominenter in dem Index sein könnte. Das ist jetzt genau das Vorteil eines passiven Indexes.

Ich selbst baue nicht MSCI World ab zu Gunsten von Europa weil ich nicht in diesem Effekt glaube, sondern weil die geopolitische Entwicklungen so schnell gehen, dass mir die Neuberechnung per Quartal nicht angemessen erscheint.

(der Artikel kann man hier lesen)
Das stimmt, aendert aber nichts daran, dass momentan 7 Unternehmen einen signifikanten Einfluss auf die Entwicklung haben. Diese müssen erst massiv an Wert verlieren, damit das Klumpen Risiko abgebaut wird.
 

WeisseBank

Erfahrenes Mitglied
02.08.2018
1.288
755
Den Spitzensteuersatz von 42% zzgl. Kirchensteuer und Soli zahlst Du ab jedem Euro über 68.481 Euro.
Bei einem zu versteuerndem Einkommen von 68.000 EUR liegt der persönliche Steuersatz bei ca. 26%, der Grenzsteuersatz hingegen bei 42%.

Sprich, jeder neue Euro wird mit 42% versteuert, was den persönlichen Steuersatz langsam nach oben treibt.

Sind leider zwei paar Schuhe, die gerne durcheinander geworfen werden.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.441
3.519
HAM
Die linksgrüne Erzählung, Kapitalisten zahlten 25%, Arbeiter aber bis zu 45% stimmt eben nicht (...)
Ähnliche Ahnungslosigkeit von dort zeigte neuliche Aussage: Nur Reiche zahlen noch Soli.

Mit 1.001€ Kapitalertrag bist Du eben reich, denn Du zahlst natürlich Soli...

Auch die ständige Vermischung von Grenz- und Durchschnittssteuersätzen. Mit 60.000€ Kapitalerträge und keinem anderen Einkommen zahlt man bei 25% (plus Soli) mehr als jemand, der 60.000€ Einkommen erzielt und einen Grenzsteuersatz 38-39% von hat. Deswegen greift selbst in der Höhe noch die Günstigerprüfung.

Edit: Hätte ich bis zu Ende lesen sollen. Was @WeisseBank sagt.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.707
4.410
Bei einem zu versteuerndem Einkommen von 68.000 EUR liegt der persönliche Steuersatz bei ca. 26%, der Grenzsteuersatz hingegen bei 42%.

Sprich, jeder neue Euro wird mit 42% versteuert, was den persönlichen Steuersatz langsam nach oben treibt.

Sind leider zwei paar Schuhe, die gerne durcheinander geworfen werden.
Der persönliche Steuersatz wird niemals 42 Prozent sein, auch nicht bei den von Dir angemerkten 280.000 EUR, denn alles unter 68.000 EUR wird geringer versteuert. Der persönliche Steuersatz nähert sich 42% an. Insofern scheinst Du aber wirklich was nicht zu verstehen, denn Dein Satz war "Ich wäre gerne Arbeiter mit einem (Grenz-)Steuersatz von 45%. Einer kurzen Recherche nach gilt das erst ab ca. 280.000 Euro im Jahr". Das ist ja wohl die Aussage " Der (Grenz-)Steuersatz von 45% greift ab ca. 280.000 Euro im Jahr". Der Grenzsteuersatz gibt die zusätzliche Steuerbelastung bei einer Erhöhung des zu versteuernden Einkommens an und nicht den durchschnittlichen Steuersatz.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.441
3.519
HAM
Der persönliche Steuersatz wird niemals 42 Prozent sein, auch nicht bei den von Dir angemerkten 280.000 EUR, denn alles unter 68.000 EUR wird geringer versteuert. Der persönliche Steuersatz nähert sich 42% an. Insofern scheinst Du aber wirklich was nicht zu verstehen, denn Dein Satz war "Ich wäre gerne Arbeiter mit einem (Grenz-)Steuersatz von 45%. Einer kurzen Recherche nach gilt das erst ab ca. 280.000 Euro im Jahr". Das ist ja wohl die Aussage " Der (Grenz-)Steuersatz von 45% greift ab ca. 280.000 Euro im Jahr". Der Grenzsteuersatz gibt die zusätzliche Steuerbelastung bei einer Erhöhung des zu versteuernden Einkommens an und nicht den durchschnittlichen Steuersatz.

Ich mag mich täuschen, aber meine Interpretation ist, dass sich @WeisseBank auf die Aussage von @WiCo bezogen hatte (ohne sie zu zitieren), dass laut linksgrüner Erzählung Arbeiter bis zu 45% Steuern zahlen würden, während Kapitalisten nur 25% zahlen würden.

45% ist ein Grenzsteuersatz, 25% sind ein Durchschnittssteuersatz. Natürlich gibt es keine Arbeiter mit 45% Steuersatz (weder Grenz- noch Durchschnitt). Ich denke, @WeisseBank wollte darauf hinweisen, dass diese Aussage, so denn sie getätigt wurde, falsch sei.

Grundsätzlich kann der persönliche Durchschnittssteuersatz natürlich 42% betragen. Der Höchststeuersatz (Grenzsteuersatz) liegt ja bei 45% und damit über dem Spitzensteuersatz von 42%. ;) Je weiter Du über der Grenze liegst, desto mehr näherst Du Dich 45% an und überschreitest irgendwann auch die 42%. Nur die 45% wirst Du erst bei unendlichem Einkommen erreichen. In der Praxis hast du natürlich recht. Bei dem Einkommen wird steuerlich optimiert, zumal ein großer Teil sowieso als Kapitalerträge fällig wäre und damit mit 26,275% besteuert wird.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.707
4.410
Grundsätzlich kann der persönliche Durchschnittssteuersatz natürlich 42% betragen. Der Höchststeuersatz (Grenzsteuersatz) liegt ja bei 45% und damit über dem Spitzensteuersatz von 42%. ;) Je weiter Du über der Grenze liegst, desto mehr näherst Du Dich 45% an und überschreitest irgendwann auch die 42%. Nur die 45% wirst Du erst bei unendlichem Einkommen erreichen. In der Praxis hast du natürlich recht. Bei dem Einkommen wird steuerlich optimiert, zumal ein großer Teil sowieso als Kapitalerträge fällig wäre und damit mit 26,275% besteuert wird.
Ok. dann bist Du bei unserem deutschen Phänomen, dass wir einen Steuersatz noch über dem Spitzensteuersatz haben, die sogenannte Reichensteuer. Als in Deutschland immer nicht unbegrenzt steuerpflichtiger Freiberufler, mit aber mit dem Großteil seiner Einkünfte im UK (oh Graus) und in den US (cool) versteuert wird, bin ich in Deutschland zum Glück nicht reich und als Mäzen der Denkmalpflege in den letzten 20 Jahren eher arm.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.441
3.519
HAM
Ok. dann bist Du bei unserem deutschen Phänomen, dass wir einen Steuersatz noch über dem Spitzensteuersatz haben, die sogenannte Reichensteuer.

Genau... Die greift beispielsweise, wenn Du als Unternehmer aus Deutschland wegziehst, weil dann dein Unternehmen virtuell mit dem über 13-fachen Durchschnittsgewinn der letzten drei Jahre bewertet wird und Du die Differenz zum Kaufpreis anteilig versteuern darfst. Da bist Du ganz schnell in den Regionen der Reichensteuer. Oder wenn du die Rechtsform änderst und der Steuerberater eher durchschnittlich ist und das ganze als Verkauf organisiert...

Wobei Deutschland auch im Vergleich zu den USA gar nicht immer so schlecht ist. Wenn ich Krankenversicherung, Property Tax, Social Security, etc. einbeziehe, liege ich in Deutschland trotz hoher Einkommensteuer insgesamt unter den USA. Ich kann mich halt nicht, wie in den USA, drauf verlassen, dass der Staat zahlt, sondern muss selber vorsorgen.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.707
4.410
Wobei Deutschland auch im Vergleich zu den USA gar nicht immer so schlecht ist. Wenn ich Krankenversicherung, Property Tax, Social Security, etc. einbeziehe, liege ich in Deutschland trotz hoher Einkommensteuer insgesamt unter den USA. Ich kann mich halt nicht, wie in den USA, drauf verlassen, dass der Staat zahlt, sondern muss selber vorsorgen.
Sagen wir so, in USA zahle ich als nonnresident der an einer Partnership beteiligt ist insgesamt rd. 25 Prozent auf einstellig siebenstellige Einkünfte, was sich vielleicht auch daraus ergibt, dass sich diese über 25 Staaten verteilen. Habe gerade wieder das Meisterwerk an Steuererklärung meiner dortigen Steuerberater unterschrieben und freue mich auf den refund. Der Vorteil ist, ich kann und muss es nicht verstehen.
 

WeisseBank

Erfahrenes Mitglied
02.08.2018
1.288
755
Bei einem zu versteuerndem Einkommen von 68.000 EUR liegt der persönliche Steuersatz bei ca. 26%, der Grenzsteuersatz hingegen bei 42%.

Sprich, jeder neue Euro wird mit 42% versteuert, was den persönlichen Steuersatz langsam nach oben treibt. [...]

Der persönliche Steuersatz wird niemals 42 Prozent sein, auch nicht bei den von Dir angemerkten 280.000 EUR, denn alles unter 68.000 EUR wird geringer versteuert. Der persönliche Steuersatz nähert sich 42% an. Insofern scheinst Du aber wirklich was nicht zu verstehen, denn Dein Satz war "Ich wäre gerne Arbeiter mit einem (Grenz-)Steuersatz von 45%. Einer kurzen Recherche nach gilt das erst ab ca. 280.000 Euro im Jahr". Das ist ja wohl die Aussage " Der (Grenz-)Steuersatz von 45% greift ab ca. 280.000 Euro im Jahr". Der Grenzsteuersatz gibt die zusätzliche Steuerbelastung bei einer Erhöhung des zu versteuernden Einkommens an und nicht den durchschnittlichen Steuersatz.
Sage ich ja. :cool:
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.441
3.519
HAM
Sagen wir so, in USA zahle ich als nonnresident der an einer Partnership beteiligt ist insgesamt rd. 25 Prozent auf einstellig siebenstellige Einkünfte, was sich vielleicht auch daraus ergibt, dass sich diese über 25 Staaten verteilen. Habe gerade wieder das Meisterwerk an Steuererklärung meiner dortigen Steuerberater unterschrieben und freue mich auf den refund. Der Vorteil ist, ich kann und muss es nicht verstehen.

Das klingt US-seitig auch deutlich steueroptimiert... Ab Mitte sechsstellig greift dort Spitzensteuersatz von 35%, wo noch die Steuern des Bundesstaates hinzukommen. Mit siebenstellig fallen auch die Grundsteuern oder Versicherungen nicht mehr so ins Gewicht, die Du wohl ebensowenig hast.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
15.067
13.325
IAH & HAM
Das klingt US-seitig auch deutlich steueroptimiert... Ab Mitte sechsstellig greift dort Spitzensteuersatz von 35%, wo noch die Steuern des Bundesstaates hinzukommen. Mit siebenstellig fallen auch die Grundsteuern oder Versicherungen nicht mehr so ins Gewicht, die Du wohl ebensowenig hast.
Ich denke wie die spezifischen Einnahmen klassifiziert sind und was "gegengerechnet werden kann" spielen hier die entscheidende Rolle, zumal NR Returns grundsätzlich als "Married filing separate" gemacht werden, was oftmals nachteilig ist.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.707
4.410
keine Ahnung wie es funktioniert. In der Partnership kriegst du ja die Einkünfte zugewiesen wie in der deutschen KG, insofern habe ich da keinen Einfluss. Aber passt schon. Früher war ich in einer englischen LLP, da war die steuerliche Belastung durch den Schwerpunkt auf englischen Einkünften deutlich höher. In Deutschland kämpfe ich dann nur noch mit dem Progressionsvorbehalt.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.236
928
Richtiger Murks. :( Also lieber noch schnell verkaufen, trotz Vermietung, bevor man in 1+ Jahr ordentlich an den Staat abdrücken darf? Und was mit dem Verkaufserlös machen, so volatil wie der Markt aktuell ist. Meine Sparplan läuft zwar weiter in den A2PKXG, aber direkt eine höhere sechsstellige Summe inserieren macht mich auch etwas nervös.
Bei der Erhöhung der Spekulationsfrist von 2 auf 10 Jahre war damals (1990er) lt. späterem Urteil des BVerfG nach meiner Erinnerung nur der ab Inkrafttreten des Gesetzes eingetretene Gewinn steuerpflichtig (Verbot der Rückwirkung, wenn die 2 Jahre schon rum waren).
Heute wären also nach Inkrafttreten nur die weiteren Zugewinne steuerpflichtig, wenn die 10 Jahre schon abgelaufen sind. Einzelheiten selbst googeln.
Wie viel Vertrauen in das Verfassungsgericht wir nach den Entscheidungen der letzten Jahre noch haben können, muß jeder selbst entscheiden.
 
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Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.207
7.616
LEJ
Heute wären also nach Inkrafttreten nur die weiteren Zugewinne steuerpflichtig, wenn die 10 Jahre schon abgelaufen sind.
Und wie wird das ausgerechnet? Dann müsste zum Tag X ja für alle Immobilien ein Wert festgelegt werden, gegen den dann beim späteren Verkauf gegengerechnet wird.