Lebensversicherungen und vor allem Berufsunfähigkeitsversicherungen verlangen, dass man seinen Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht entbindet damit diese eine umfangreiche Darstellung der eventuellen Krankenhistorie erhalten. Bin ich selbst mal drüber gestolpert, nachdem mir ein Arzt vor langer Zeit für die Bundeswehr ein
wohlwollendes Attest

D) ausgestellt hat. Hat damals seinen Zweck für die Bundeswehr erfüllt, 10 Jahre später hat es mich dann überraschend bei der Beantragung einer Versicherung eingeholt.
Gibt es diese Möglichkeit für Arbeitgeber für solche sicherheitsrelevanten Berufe auch, oder ist der AG hier auf die Ehrlichkeit des AN beim Ausfüllen des Formulars angewiesen?
Zumindest sollte darüber nachgedacht werden.
Wobei das dann auch anders gehandhabt werden müßte, denn logischerweise würde jemand mit so einer Vorgeschichte dann den Hausarzt wechseln.
Theoretisch geht es also nur über die Patientenakte ansich, nicht die des letzten behandelnden Arztes,
ich weiß nicht mal, ob die KK da konkret Einblick hat?
Wobei man die dann auch noch wechseln könnte.
Ich fürchte, eine bewußte und gewollte Verschleierung kann man (bisher erst recht nicht) kaum ausschließen.
Aber SOLLTE es wirklich so gewesen sein, daß jemand trotz medizinisch bekannter Suizidalität die Pilotenlaufbahn einschlagen konnte, dann ist schon da alles schief gelaufen.
Unter den heutigen Umständen und Sachzwängen (medizinische Schweigepflicht)
sehe ich da einen Konzern (bei
unverschuldeter Nichtkenntnis) nicht in der Verantwortung, aber dann müßte sich an diesem Zulassungs-Prozedere
dringendst was ändern.
Zum Beispiel die Offenlegung der Krankenakte (an einen Fliegerarzt).
Wenn es wirklich im Konzern eine Kenntnis der möglichen Suizidalität gegeben hätte, hätte so ein Mensch natürlich nie die Ausbildung anfangen bzw. beenden dürfen, das wäre komplett unverantwortlich.
In diesem Fall geht immer Gemeinwohl vor Einzelwohl...