ANZEIGE
... gilt aber nicht, wenn man bei Vertragsabschluss im Fragebogen für die Gesundheitsprüfung vorsätzlich einschlägige Vorerkrankungen verschweigt.
Stichwort Vorvertragliche Anzeigepflicht VVG:
Der Versicherer muss von seinem Rücktritt- oder Kündigungsrecht innerhalb eines Monats Gebrauch machen. Dabei hat er auch die Umstände anzugeben, die zur Geltendmachung der Rechte führen.
Fünf Jahre nach Vertragsschluss erlöschen diese Rechte des Versicherers, § 21 Abs. 3 VVG. Dies gilt jedoch nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind.
Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder sogar arglistig verletzt, verlängert sich die Frist auf zehn Jahre.