Ohne die CVR Transcripts ist diese Sache nach wie vor nebulös.
Was den "Lizenzentzug" angeht:
Als Jurist sage ich: Das kommt darauf an.
Das ist natürlich korrekt, dennoch sind die Hürden für einen unwiderruflichen
Lizenzentzug unendlich hoch, und die Verwaltung scheut naturgemäss Bescheide
zu erlassen deren Rechtsfolgen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
vor Gericht ausgefochten werden.
Aufgrund eines "Bedienfehlers" kann eine Behörde eine Lizenz nicht entziehen.
Dazu sind imho andere Voraussetzungen notwendig, z.B. eine gerichtlich festgestellte
Straftat, nachgewiesene vorsätzliche Handlungen, die die Flugsicherheit beeinträchtigt haben usw.
Alles sehr schwer beweisbar - und: Wo kein Kläger da kein Richter. Der Ansatzpunkt
für den Lizenzentzug ist dann normalerweise die "mangelnde Zuverlässigkeit".
Faktisch hat sogar der CPT des Hapag Lloyd Airbus in Wien vor Gericht die Basis einer
Wiedereinstellung und Weiterbschäftigung erstritten, sollte ihm vor Gericht keine
strafbare Handlung nachgewiesen werden können.
Andere Fälle von in meinen Augen grober Fahrlässigkeit: ungenehmigter Formationsflug zum Zweck
von Air-to-Air Luftaufnahmen über dicht besiedeltem Gebiet, mit anschließendem Absturz (durch Berührung
der Maschinen) von einer beteiligten Maschine (mit Toten) und der Notlandung der anderen Maschine
mit massivem Sachschaden und glücklicherweise keinen verletzten Dritten sind was die Lizenzen angeht
im Sande verlaufen.
Jeder Pilot hat nach so einem Accident aber eine ganz andere Bürde zu tragen:
Jede Airline fragt im Rahmen der Einstellung ab, "have you ever been involved in an accident?".
In anderen Worten: Selbst mit Lizenz eine Anstellung zu finden wird schwer...sehr schwer.
Ob die Luxair sich mit ihrer Kommunikation und der damit verbundenen Aussenwirkung auf eigenes Personal
und interessierte Öffentlichkeit einen Gefallen getan hat, wage ich zu bezweifeln.
Eigentlich ist global eine "No Punish" Mentalität gegenüber fliegendem Personal anerkannt und wird so auch
umgesetzt.