ANZEIGE
Was bleibt denn jetzt noch an Langstrecke übrig?
DUS-LAX, SFO, JFK, MIA, RSW(?). Vermutlich für 2 Wochen länger, dann ist auch da Schluss.
Was bleibt denn jetzt noch an Langstrecke übrig?
Ja, Irma und ich weiß 2 Monate sind noch hin. Da wir aber eine Rundreise geplant haben (vielleicht auch camping) bis runter nach Key West versuche ich zu argumentieren, dass wir bis dahin immer noch mit Beeinträchtigungen rechnen können. Ich habe jedenfalls ersteinmal eine Anfrage an meinen Versicherer gestellt inkl. Reisedatum. Erst wenn dieser mit eine Kostenübernahme bestätigt storniere ich.
Für viele die mit KK zahlten sicher interessant:
Rechte und Pflichten europäischer Konsumenten
Die nationale Gesetzeslage ist in den europäischen Ländern unterschiedlich. Es gibt jedoch einige Regelungen, die auf EU-Ebene gelten. Demnach haben Konsumenten das Recht auf Rückerstattung, wenn:
es sich um eine nicht-autorisierte Abbuchung handelt, also z.B. die Kreditkarte gestohlen worden ist.
wenn Güter mit einer Kreditkarte bezahlt wurden, aber der Händler die Rechte des Konsumenten nicht respektiert(z.B. auf Kündigung des Vertrages).
der Händler bankrott ist.
https://www.konsument.at/cs/Satelli...me=Europakonsument/MagazinArtikel/Detail&pn=1
Für viele die mit KK zahlten sicher interessant:
Rechte und Pflichten europäischer Konsumenten
Die nationale Gesetzeslage ist in den europäischen Ländern unterschiedlich. Es gibt jedoch einige Regelungen, die auf EU-Ebene gelten. Demnach haben Konsumenten das Recht auf Rückerstattung, wenn:
es sich um eine nicht-autorisierte Abbuchung handelt, also z.B. die Kreditkarte gestohlen worden ist.
wenn Güter mit einer Kreditkarte bezahlt wurden, aber der Händler die Rechte des Konsumenten nicht respektiert(z.B. auf Kündigung des Vertrages).
der Händler bankrott ist.
https://www.konsument.at/cs/Satelli...me=Europakonsument/MagazinArtikel/Detail&pn=1
Nun, man muss eben bei seiner Bank erfragen ob ein ChargeBack möglich ist. Die Frage ist dann nur ob dieser auch auf den Regeln der Kreditkartenfirmen basiert.
Nun, man muss eben bei seiner Bank erfragen ob ein ChargeBack möglich ist. Die Frage ist dann nur ob dieser auch auf den Regeln der Kreditkartenfirmen basiert.
Interessante Fragestellung...wurde glaube ich hier noch nicht erörtert und passt auch sehr gut zum Thread.Hallo zusammen
Hab da ne Frage. Fliegen im Oktober mit QR von VIE nach JNB. Weil ichs beim buchen noch nicht wusste, habe ich meine TB Nummer beim Buchen angegeben. Habe mich jetzt beim Privilege Club angemeldet und würde die Meilen lieber dort sammeln. Da der Flug ja noch nicht war, sollte das kein Problem sein. Nur habe ich keinen Plan, wie ich das ändern kann. Mache ich das am besten beim Check-in? Oder kann man das ohne grossen Aufwand sonst ändern?
Danke für Eure Feedbacks!
Kann mir mal einer erklären warum es bei LH heisst das sie eigentlich nur auf der Langstrecke Geld verdienen und bei AB gerade diese zuerst gestrichen werden?
Seite 11 bezieht sich auf "Chargeback based on card companiesDer Bericht auf den sich der Artikel bezieht
https://www.konsument.at/online-sho...3b73dbeb626d5c37b00f4b57bb855c40726647d369549
weisst auf Seite 11 darauf hin das ein Chargeback eben nicht überall möglich ist, eben keine europäische Regelung ist.
Q3: Do banks in your country
provide voluntary chargeback procedure
based on the card companies
operating rules?
Austria = No
Belgium = No
Denmark = No
Germany = No
Alle anderen Länder = Yes
Von einer europaweit einheitlichen Regelung kann man nicht sprechen.
Würde mich für alle freuen wenn sich das geändert hat, nur leider ist laut dem Bericht auf den sich der Artikel bezieht eben gerade nicht möglich.
Zu beachten ist auch das ein Chargeback an gewisse Fristen gebunden ist (ich glaube 120 Tage nach Zahlung - bin mir da aber bezgl der genauen Frist nicht sicher)
<<Kann mir mal einer erklären warum es bei LH heisst das sie eigentlich nur auf der Langstrecke Geld verdienen und bei AB gerade diese zuerst gestrichen werden?>>
Das Geld haben Sie zu 80% schon, ist in der Konkursmasse! Wenn man die Leistung jetzt nicht erbringt, dann spart man richtig Kosten. Blöd für alle, die vor dem 15.8. ein Langstrecken-Ticket gekauft haben. So wie ich ...
Was läuft denn bei dir falsch? Du willst im November nicht mehr nach Florida, wegen eines Sturms im September? Die Versicherung soll für deine witzige Aktion finanziell aufkommen? Und wenn nicht, willst du deine Bank rechtswidrig das Geld zurück buchen lassen?
Sorry, ich wünsche ja niemandem, dass er finanziell mit der AirBerlin Pleite auf die Schnauze fliegt - in so einem Falle würde sich mein Mitleid aber in Grenzen halten.
Seite 11 bezieht sich auf "Chargeback based on card companies
operating rules", wo auch ausgeführt wird: "
In addition to legal chargeback possibilities
explained in the previous part,..."
Wobei auf Seiten 6-10 auf 2007/64/EC Bezug genommen "Legal rights on chargeback" wird und auf S. 10 sehr wohl Bankruptcy angeführt wird:
"Directive 2007/64/EC on payment services in the internal market (PSD) and Directive 2008/48/EC on credit agreements for consumers (CCD) form the main legal bases to request a charge back in the following cases: • the transaction is not authorized by the consumer/cardholder; • the trader does not respect the consumers’ rights; • in the case of bankruptcy.
Da Deutschland so fortschrittlich in der EU sein soll, hoffe ich stark!Sind die Richtlinien in Deutschland schon umgesetzt worden?
DUS-LAX, SFO, JFK, MIA, RSW(?). Vermutlich für 2 Wochen länger, dann ist auch da Schluss.
Seite 11 bezieht sich auf "Chargeback based on card companies
operating rules", wo auch ausgeführt wird: "
In addition to legal chargeback possibilities
explained in the previous part,..."
Wobei auf Seiten 6-10 auf 2007/64/EC Bezug genommen "Legal rights on chargeback" wird und auf S. 10 sehr wohl Bankruptcy angeführt wird:
"Directive 2007/64/EC on payment services in the internal market (PSD) and Directive 2008/48/EC on credit agreements for consumers (CCD) form the main legal bases to request a charge back in the following cases: • the transaction is not authorized by the consumer/cardholder; • the trader does not respect the consumers’ rights; • in the case of bankruptcy.
Interessante Fragestellung...wurde glaube ich hier noch nicht erörtert und passt auch sehr gut zum Thread.
Hast du es mal auf der QR-Hompage versucht in MMB? Oder bei Finnair?
Beim Checkin geht es natürlich auch...
Wie kommst du auf die 2 Wochen?
Mein Flug DUS-BOS ist am 26.09 in der C als Prämienticket. Ich hänge gerade in der Platinumhotline und frage mal nach Umbuchung...
Wieso schreibt dann konsument.at EXPLIZIT von "Händler ist bankrott"???Allerdings gibt die Directive 2007/64/EC das (nach meiner laienhaften lesart) nur für den Fall von "unauthorized payment transactions" her, nicht aber für den Fall der Insolvenz. Article 9 bezieht sich nur auf die Insolvenz der payment institution, nicht auf die des Zahlungsempfängers. Und ab Article 54 geht es zwar grundsätzlich um Refunds aber Insolvenz/Nichtleistung wird nicht erwähnt.
Wieso schreibt dann konsument.at EXPLIZIT von "Händler ist bankrott"???
https://www.konsument.at/cs/Satelli...agename=Europakonsument/MagazinArtikel/Detail