AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

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vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Für viele die mit KK zahlten sicher interessant:

Rechte und Pflichten europäischer Konsumenten

Die nationale Gesetzeslage ist in den europäischen Ländern unterschiedlich. Es gibt jedoch einige Regelungen, die auf EU-Ebene gelten. Demnach haben Konsumenten das Recht auf Rückerstattung, wenn:

es sich um eine nicht-autorisierte Abbuchung handelt, also z.B. die Kreditkarte gestohlen worden ist.

wenn Güter mit einer Kreditkarte bezahlt wurden, aber der Händler die Rechte des Konsumenten nicht respektiert(z.B. auf Kündigung des Vertrages).

der Händler bankrott ist.

https://www.konsument.at/cs/Satelli...me=Europakonsument/MagazinArtikel/Detail&pn=1
 
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skywest

Aktives Mitglied
02.02.2016
131
1
Berlin
Ja, Irma und ich weiß 2 Monate sind noch hin. Da wir aber eine Rundreise geplant haben (vielleicht auch camping :cool:) bis runter nach Key West versuche ich zu argumentieren, dass wir bis dahin immer noch mit Beeinträchtigungen rechnen können. Ich habe jedenfalls ersteinmal eine Anfrage an meinen Versicherer gestellt inkl. Reisedatum. Erst wenn dieser mit eine Kostenübernahme bestätigt storniere ich.

1. Dein Versicherer wird Deine Anfrage amüsiert zur Kenntnis nehmen.
2. Du bekommst keine Kostenübernahme.
3. Im November fliegt eh keine Air Berlin mehr nach Florida.
 
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Pinomr

Reguläres Mitglied
31.08.2017
62
2
ZRH
Hallo zusammen

Hab da ne Frage. Fliegen im Oktober mit QR von VIE nach JNB. Weil ichs beim buchen noch nicht wusste, habe ich meine TB Nummer beim Buchen angegeben. Habe mich jetzt beim Privilege Club angemeldet und würde die Meilen lieber dort sammeln. Da der Flug ja noch nicht war, sollte das kein Problem sein. Nur habe ich keinen Plan, wie ich das ändern kann. Mache ich das am besten beim Check-in? Oder kann man das ohne grossen Aufwand sonst ändern?

Danke für Eure Feedbacks!
 

Safetydemonstration

Erfahrenes Mitglied
19.10.2014
344
0
STR
Für viele die mit KK zahlten sicher interessant:

Rechte und Pflichten europäischer Konsumenten

Die nationale Gesetzeslage ist in den europäischen Ländern unterschiedlich. Es gibt jedoch einige Regelungen, die auf EU-Ebene gelten. Demnach haben Konsumenten das Recht auf Rückerstattung, wenn:

es sich um eine nicht-autorisierte Abbuchung handelt, also z.B. die Kreditkarte gestohlen worden ist.

wenn Güter mit einer Kreditkarte bezahlt wurden, aber der Händler die Rechte des Konsumenten nicht respektiert(z.B. auf Kündigung des Vertrages).

der Händler bankrott ist.

https://www.konsument.at/cs/Satelli...me=Europakonsument/MagazinArtikel/Detail&pn=1

Hat schon jemand nen Chargeback bei der AB-LBB Visa probiert, weil der Flug gecancelt wurde und es wegen der Inso keinen Refund gab?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Für viele die mit KK zahlten sicher interessant:

Rechte und Pflichten europäischer Konsumenten

Die nationale Gesetzeslage ist in den europäischen Ländern unterschiedlich. Es gibt jedoch einige Regelungen, die auf EU-Ebene gelten. Demnach haben Konsumenten das Recht auf Rückerstattung, wenn:

es sich um eine nicht-autorisierte Abbuchung handelt, also z.B. die Kreditkarte gestohlen worden ist.

wenn Güter mit einer Kreditkarte bezahlt wurden, aber der Händler die Rechte des Konsumenten nicht respektiert(z.B. auf Kündigung des Vertrages).

der Händler bankrott ist.

https://www.konsument.at/cs/Satelli...me=Europakonsument/MagazinArtikel/Detail&pn=1

Der Bericht auf den sich der Artikel bezieht
https://www.konsument.at/online-sho...3b73dbeb626d5c37b00f4b57bb855c40726647d369549

weisst auf Seite 11 darauf hin das ein Chargeback eben nicht überall möglich ist, eben keine europäische Regelung ist.

Q3: Do banks in your country
provide voluntary chargeback procedure
based on the card companies
operating rules?

Austria = No
Belgium = No
Denmark = No
Germany = No

Alle anderen Länder = Yes

Von einer europaweit einheitlichen Regelung kann man nicht sprechen.

Würde mich für alle freuen wenn sich das geändert hat, nur leider ist laut dem Bericht auf den sich der Artikel bezieht eben gerade nicht möglich.

Zu beachten ist auch das ein Chargeback an gewisse Fristen gebunden ist (ich glaube 120 Tage nach Zahlung - bin mir da aber bezgl der genauen Frist nicht sicher)
 

inuZ

Neues Mitglied
15.08.2017
23
0
Nun, man muss eben bei seiner Bank erfragen ob ein ChargeBack möglich ist. Die Frage ist dann nur ob dieser auch auf den Regeln der Kreditkartenfirmen basiert.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Nun, man muss eben bei seiner Bank erfragen ob ein ChargeBack möglich ist. Die Frage ist dann nur ob dieser auch auf den Regeln der Kreditkartenfirmen basiert.

Auf welchen Regeln sonst? Meinst du das ist in den AGBs deiner Bank geregelt? Es gibt Länder in denen das gesetzlich geregelt ist (UK z.B.) aber in D ist weder in den AGBs der Banken noch gesetzlich geregelt. Wenn überhaupt helfen in D nur die Regeln der KK Firmen.

Und jeder der davon betroffen ist sollte umgehend (wenn er betroffen ist) seine Bank fragen bzw. einen Chargeback Antrag stellen - erst die Erfahrungen anderer abzuwarten macht keinen Sinn, mehr als "Nein" sagen kann die Bank nicht, aber der Ablauf der Frist ist gestoppt.
 
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worldflyer

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03.04.2012
4.037
184
Nun, man muss eben bei seiner Bank erfragen ob ein ChargeBack möglich ist. Die Frage ist dann nur ob dieser auch auf den Regeln der Kreditkartenfirmen basiert.

Was läuft denn bei dir falsch? Du willst im November nicht mehr nach Florida, wegen eines Sturms im September? Die Versicherung soll für deine witzige Aktion finanziell aufkommen? Und wenn nicht, willst du deine Bank rechtswidrig das Geld zurück buchen lassen?

Sorry, ich wünsche ja niemandem, dass er finanziell mit der AirBerlin Pleite auf die Schnauze fliegt - in so einem Falle würde sich mein Mitleid aber in Grenzen halten.
 
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denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.431
6.669
SNA
Hallo zusammen

Hab da ne Frage. Fliegen im Oktober mit QR von VIE nach JNB. Weil ichs beim buchen noch nicht wusste, habe ich meine TB Nummer beim Buchen angegeben. Habe mich jetzt beim Privilege Club angemeldet und würde die Meilen lieber dort sammeln. Da der Flug ja noch nicht war, sollte das kein Problem sein. Nur habe ich keinen Plan, wie ich das ändern kann. Mache ich das am besten beim Check-in? Oder kann man das ohne grossen Aufwand sonst ändern?
Danke für Eure Feedbacks!
Interessante Fragestellung...wurde glaube ich hier noch nicht erörtert und passt auch sehr gut zum Thread.
Hast du es mal auf der QR-Hompage versucht in MMB? Oder bei Finnair?
Beim Checkin geht es natürlich auch...
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Kann mir mal einer erklären warum es bei LH heisst das sie eigentlich nur auf der Langstrecke Geld verdienen und bei AB gerade diese zuerst gestrichen werden?
 

B797

Reguläres Mitglied
15.03.2017
90
50
<<Kann mir mal einer erklären warum es bei LH heisst das sie eigentlich nur auf der Langstrecke Geld verdienen und bei AB gerade diese zuerst gestrichen werden?>>

Das Geld haben Sie zu 80% schon, ist in der Konkursmasse! Wenn man die Leistung jetzt nicht erbringt, dann spart man richtig Kosten. Blöd für alle, die vor dem 15.8. ein Langstrecken-Ticket gekauft haben. So wie ich ...
 
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vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Der Bericht auf den sich der Artikel bezieht
https://www.konsument.at/online-sho...3b73dbeb626d5c37b00f4b57bb855c40726647d369549

weisst auf Seite 11 darauf hin das ein Chargeback eben nicht überall möglich ist, eben keine europäische Regelung ist.

Q3: Do banks in your country
provide voluntary chargeback procedure
based on the card companies
operating rules?

Austria = No
Belgium = No
Denmark = No
Germany = No

Alle anderen Länder = Yes

Von einer europaweit einheitlichen Regelung kann man nicht sprechen.

Würde mich für alle freuen wenn sich das geändert hat, nur leider ist laut dem Bericht auf den sich der Artikel bezieht eben gerade nicht möglich.

Zu beachten ist auch das ein Chargeback an gewisse Fristen gebunden ist (ich glaube 120 Tage nach Zahlung - bin mir da aber bezgl der genauen Frist nicht sicher)
Seite 11 bezieht sich auf "Chargeback based on card companies
operating rules", wo auch ausgeführt wird: "
In addition to legal chargeback possibilities
explained in the previous part,..."

Wobei auf Seiten 6-10 auf 2007/64/EC Bezug genommen "Legal rights on chargeback" wird und auf S. 10 sehr wohl Bankruptcy angeführt wird:

"Directive 2007/64/EC on payment services in the internal market (PSD) and Directive 2008/48/EC on credit agreements for consumers (CCD) form the main legal bases to request a charge back in the following cases: • the transaction is not authorized by the consumer/cardholder; • the trader does not respect the consumers’ rights; • in the case of bankruptcy.
 

nils1994

Aktives Mitglied
21.04.2013
134
40
DUS
<<Kann mir mal einer erklären warum es bei LH heisst das sie eigentlich nur auf der Langstrecke Geld verdienen und bei AB gerade diese zuerst gestrichen werden?>>

Das Geld haben Sie zu 80% schon, ist in der Konkursmasse! Wenn man die Leistung jetzt nicht erbringt, dann spart man richtig Kosten. Blöd für alle, die vor dem 15.8. ein Langstrecken-Ticket gekauft haben. So wie ich ...


Mein Flug DUS-BOS ist am 26.09 in der C als Prämienticket. Ich hänge gerade in der Platinumhotline und frage mal nach Umbuchung...
 

inuZ

Neues Mitglied
15.08.2017
23
0
Was läuft denn bei dir falsch? Du willst im November nicht mehr nach Florida, wegen eines Sturms im September? Die Versicherung soll für deine witzige Aktion finanziell aufkommen? Und wenn nicht, willst du deine Bank rechtswidrig das Geld zurück buchen lassen?

Sorry, ich wünsche ja niemandem, dass er finanziell mit der AirBerlin Pleite auf die Schnauze fliegt - in so einem Falle würde sich mein Mitleid aber in Grenzen halten.

Auf dein Mitleid kann ich verzichten. Wenn es eventuell einen Weg gibt über den ich an mein Geld zurückkomme nehme ich diesen. Wenn er dir nicht passt, dein Problem.

Wieso sollte das rechtswidrig sein, gib mir da mal bitte seriöse Details dazu, kannst du ja sicherlich. Danke.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Seite 11 bezieht sich auf "Chargeback based on card companies
operating rules", wo auch ausgeführt wird: "
In addition to legal chargeback possibilities
explained in the previous part,..."

Wobei auf Seiten 6-10 auf 2007/64/EC Bezug genommen "Legal rights on chargeback" wird und auf S. 10 sehr wohl Bankruptcy angeführt wird:

"Directive 2007/64/EC on payment services in the internal market (PSD) and Directive 2008/48/EC on credit agreements for consumers (CCD) form the main legal bases to request a charge back in the following cases: • the transaction is not authorized by the consumer/cardholder; • the trader does not respect the consumers’ rights; • in the case of bankruptcy.

Sind die Richtlinien in Deutschland schon umgesetzt worden?Anscheinend hier http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/167/16702.html

Dann schau mal ob sich das eignet um ein Chargeback bei den Banken zu erwirken.

Ansonsten bezieht sich die Richtlinie auf Verbraucherkreditverträge - somit wäre echte Kreditkarten evtl. abgesichert. In Deutschland sind aber Chargekarten haüfig anzutreffen - und die haben ausser dem Namen nach wenig mit Krediten (im klassischen Sinne) zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:

weiwei

Erfahrenes Mitglied
14.10.2015
496
369
Seite 11 bezieht sich auf "Chargeback based on card companies
operating rules", wo auch ausgeführt wird: "
In addition to legal chargeback possibilities
explained in the previous part,..."

Wobei auf Seiten 6-10 auf 2007/64/EC Bezug genommen "Legal rights on chargeback" wird und auf S. 10 sehr wohl Bankruptcy angeführt wird:

"Directive 2007/64/EC on payment services in the internal market (PSD) and Directive 2008/48/EC on credit agreements for consumers (CCD) form the main legal bases to request a charge back in the following cases: • the transaction is not authorized by the consumer/cardholder; • the trader does not respect the consumers’ rights; • in the case of bankruptcy.

Allerdings gibt die Directive 2007/64/EC das (nach meiner laienhaften lesart) nur für den Fall von "unauthorized payment transactions" her, nicht aber für den Fall der Insolvenz. Article 9 bezieht sich nur auf die Insolvenz der payment institution, nicht auf die des Zahlungsempfängers. Und ab Article 54 geht es zwar grundsätzlich um Refunds aber Insolvenz/Nichtleistung wird nicht erwähnt.
 

Pinomr

Reguläres Mitglied
31.08.2017
62
2
ZRH
Interessante Fragestellung...wurde glaube ich hier noch nicht erörtert und passt auch sehr gut zum Thread.
Hast du es mal auf der QR-Hompage versucht in MMB? Oder bei Finnair?
Beim Checkin geht es natürlich auch...

Nö, also ja ganz kurz. Aber bin bei der Arbeit und so auf dei Schnelle hab ich nichts gefunden. Aber dann mache ich das doch beim check-in. Hab da ja Zeit! Danke Dir!!
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Allerdings gibt die Directive 2007/64/EC das (nach meiner laienhaften lesart) nur für den Fall von "unauthorized payment transactions" her, nicht aber für den Fall der Insolvenz. Article 9 bezieht sich nur auf die Insolvenz der payment institution, nicht auf die des Zahlungsempfängers. Und ab Article 54 geht es zwar grundsätzlich um Refunds aber Insolvenz/Nichtleistung wird nicht erwähnt.
Wieso schreibt dann konsument.at EXPLIZIT von "Händler ist bankrott"???

https://www.konsument.at/cs/Satelli...agename=Europakonsument/MagazinArtikel/Detail
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Wieso schreibt dann konsument.at EXPLIZIT von "Händler ist bankrott"???

https://www.konsument.at/cs/Satelli...agename=Europakonsument/MagazinArtikel/Detail

In dem Artikel wird auch von einer drei Monatsfrist geschrieben - und evtl. bezieht sich der Bericht eben auf echte Kreditkarten (mit einem hinterlegten Kreditrahmen) nicht aber auf Chargekarten, bei denen die Summe immer komplett fällig wird? Ich hatte bisher eigentlich nur Chargekarten, evtl. ist das ja in der Zwischenzeit anders.