DKB Sammelthread

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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
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Aber genau das hast du doch - da (so verstehe ich) deine Karte doch wohl tatsächlich gar nicht beschädigt war?
Wenn der Service von denen mir schreibt, das ich "Beschädigung" als Grund auswählen soll, dann denke ich nicht das die "Lüge" in meinem Verantwortungsbereich liegt.
 

uppereast

Reguläres Mitglied
18.11.2016
55
20
Hatte mal angefragt wann ich eine kontaktlose Girocard bekomme. Die meinten ich solle die alte als Beschädigt melden und kriege dann eine neue Kontaktlose. Hab ich gemacht, dafür haben sie mir dann 10€ berechnet. Auf meinen Hinweis, dass ich das so nicht in Ordnung finde kam als Antwort "wir sind nicht verpflichtet Ihnen unsere Preise zu nennen". Die Preisliste hab ich mir natürlich vorab durchgelesen, da stand aber ja die 10€ werden nur berechnet, wenn der Kunde den Tausch zu verantworten hat. Dachte bei einer Beschädigung und nach dem Hinweis von denen zu diesem Vorgehen ist das nicht mein Problem. Pustekuchen.
Hab die Anforderung der Karte jetzt natürlich widerrufen, müsste doch gehen denn ich hab keinen Haken gesetzt, dass ich auf mein Widerrufsrecht verzichte etc.? Oder habe ich innerhalb eines bestehenden Vertrages kein Widerrufsrecht mehr?

Das ist jetzt nicht Dein Ernst oder? Selbstverständlich hast Du den Tausch zu verantworten. DU wolltest doch eine neue Karte mit NFC. Hättest ja auch warten können, bis die alte Karte abgelaufen wäre. Dann hättest Du die neue kostenlos bekommen.

Jetzt auch noch einen Widerruf daraus zu machen ist einfach nur frech. Hauptsache alles ist immer kostenlos. Konto kostenlos, Geld abheben kostenlos, VISA Karte kostenlos und dann keine 10 EUR zahlen wollen, wenn man ein neues Feature haben will. In meinen Augen echt peinlich und einer der Gründe dafür, dass es immer weniger kostenlose Girokonten gibt.

Und selbstverständlich hast Du KEIN Recht auf einen Widerruf. Du hast von Deiner Bank eine Dienstleistung gemäß von Dir akzeptierten Preis- Leistungsverzeichnis in Anspruch genommen. Höchstens aus Kulanz, weil die DKB keine Lust hat sich deswegen abzumühen, werden sie die 10 EUR erstatten.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Wenn der Service von denen mir schreibt, das ich "Beschädigung" als Grund auswählen soll, dann denke ich nicht das die "Lüge" in meinem Verantwortungsbereich liegt.
Ja - dass du das Ankreuzen so vereinbart hast, hat aber nicht unbedingt etwas mit dem Entgelt zu tun. Es ist zumindest nicht auszuschliessen, dass der Hotliner bei deinem Kundenkonto ein Häkchen im System gesetzt hat: "Kartenaustausch berechnen, da auf Kundenwunsch".

Im übrigen ist ja auch nicht jeder Kartendefekt im Verantwortungsbereich der Bank zu suchen. Chip-Karten sind ja eigentlich sehr robust. Verbogene Karten oder oxidierte Kontakte dürften in der Regel auf unsachgemässes Handling durch den Nutzer zurückzuführen sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

Tord

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
1.272
289
Es ist zumindest nicht auszuschliessen, dass der Hotliner bei deinem Kundenkonto ein Häkchen im System gesetzt hat: "Kartenaustausch berechnen, da auf Kundenwunsch".
Gewöhnlich wird doch jede Ersatzkarte außer bei Verlust in Rechnung gestellt, selbst bei Aktivkunden.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Das ist jetzt nicht Dein Ernst oder? Selbstverständlich hast Du den Tausch zu verantworten. DU wolltest doch eine neue Karte mit NFC. Hättest ja auch warten können, bis die alte Karte abgelaufen wäre. Dann hättest Du die neue kostenlos bekommen.

Jetzt auch noch einen Widerruf daraus zu machen ist einfach nur frech. Hauptsache alles ist immer kostenlos. Konto kostenlos, Geld abheben kostenlos, VISA Karte kostenlos und dann keine 10 EUR zahlen wollen, wenn man ein neues Feature haben will. In meinen Augen echt peinlich und einer der Gründe dafür, dass es immer weniger kostenlose Girokonten gibt.

Und selbstverständlich hast Du KEIN Recht auf einen Widerruf. Du hast von Deiner Bank eine Dienstleistung gemäß von Dir akzeptierten Preis- Leistungsverzeichnis in Anspruch genommen. Höchstens aus Kulanz, weil die DKB keine Lust hat sich deswegen abzumühen, werden sie die 10 EUR erstatten.
Ist klar. Dann hätten die eben sagen sollen "kostenfrei zum Ablauf (ist übrigens in wenigen Monaten soweit) oder kostenpflichtig über die Lüge der Beschädigung" dann wäre alles klar gewesen und ich hätte natürlich einfach abgewartet. Zu sagen ich soll diesen Weg wählen ohne einen Hinweis auf die Kosten im Vergleich zur ersten Option finde ich frech. Da finde ich einen Widerruf völlig angemessen, da es nicht meinem Wunsch entsprochen hat.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Gewöhnlich wird doch jede Ersatzkarte außer bei Verlust in Rechnung gestellt, selbst bei Aktivkunden.
Bei Verlust, weil man es explizit nicht darf.
Bei Defekt ist ein Verschulden des Kunden erfahrungsgemäss zumindest plausibel, und...

"Offen gelassen hat der BGH, ob für eine Ersatzkarte gezahlt werden muss, wenn eine Karte defekt ist" (Ebenda)

Dann hätten die eben sagen sollen "kostenfrei zum Ablauf (ist übrigens in wenigen Monaten soweit) oder kostenpflichtig über die Lüge der Beschädigung" dann wäre alles klar gewesen und ich hätte natürlich einfach abgewartet. Zu sagen ich soll diesen Weg wählen ohne einen Hinweis auf die Kosten im Vergleich zur ersten Option finde ich frech.
Die Transparenz der Aussage gegenüber dem Kunden hätte man durch Nennung des Entgelts sicher verbessern können. Rechtlich sehe ich kein Problem.
 
Zuletzt bearbeitet:

Tord

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
1.272
289
Ist klar. Dann hätten die eben sagen sollen "kostenfrei zum Ablauf (ist übrigens in wenigen Monaten soweit) oder kostenpflichtig über die Lüge der Beschädigung" dann wäre alles klar gewesen und ich hätte natürlich einfach abgewartet. Zu sagen ich soll diesen Weg wählen ohne einen Hinweis auf die Kosten im Vergleich zur ersten Option finde ich frech. Da finde ich einen Widerruf völlig angemessen, da es nicht meinem Wunsch entsprochen hat.
Wäre natürlich nett gewesen, wenn du einen entsprechenden Hinweis an der Hotline erhalten hättest, das PLV dürfte dir zum Zeitpunkt der Bestellung allerdings bekannt gewesen sein.

Bei Verlust, weil man es explizit nicht darf.
Bei Defekt ist ein Verschulden des Kunden erfahrungsgemäss zumindest plausibel, und...

"Offen gelassen hat der BGH, ob für eine Ersatzkarte gezahlt werden muss, wenn eine Karte defekt ist" (Ebenda)
Klar, nur braucht es dann bei Meldung einer Beschädigung kein ominöses Häkchen, das durch einen Hotliner gesetzt werden muss/kann.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Wäre natürlich nett gewesen, wenn du einen entsprechenden Hinweis an der Hotline erhalten hättest, das PLV dürfte dir zum Zeitpunkt der Bestellung allerdings bekannt gewesen sein.
...oder offensichtlich nicht. Nur wäre es in seiner/ihrer Verantwortung gewesen, dass ihm dies bekannt ist.

Da finde ich einen Widerruf völlig angemessen, da es nicht meinem Wunsch entsprochen hat.
Die "Ausgabe einer Ersatzkarte" ist im Preisverzeichnis bepreist mit "10 EUR", wobei das "Entgelt ist nur zu zahlen, wenn die Ausstellung einer Ersatzkarte durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde (z.B. Namensänderung) und die DKB AG zur Ausstellung einer Ersatzkarte nicht gesetzlich verpflichtet ist."

Dein Wunsch war eine Ersatzkarte, aufgrund eines zusätzlichen Features.
Durch von dir zu vertretende Umstände wäre die Karte "bestellt" worden.
Und eine gesetzliche Verpflichtung liegt auch nicht vor.

Klar, nur braucht es dann bei Meldung einer Beschädigung kein ominöses Häkchen, das durch einen Hotliner gesetzt werden muss/kann.
Es wäre halt prinzipiell fallweise zu unterscheiden, wer die Kosten trägt.
In diesem Falle hätte man die Fallunterscheidung damit schon vorher im System vormerken können.

EDIT: Wobei... eigentlich hat die Bank die "Schuldfrage" ja schon fast durch die clevere Formulierung vorweggenommen - da ja eben nicht von "Defekt", "Funktioniert nicht mehr" o.ä. gesprochen wird, sondern von "Beschädigung" gesprochen wird, was eine Verantwortung des Kunden zumindest suggeriert (abgesehen davon, dass prinzipiell auch ein Bankautomat bei Kartennutzung eine Karte beschädigen könnte).
 
Zuletzt bearbeitet:

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Nochmal, ich habe die Aussage schriftlich per Email bekommen dass ich über den Punkt Beschädigung gehen soll. Nicht an der Hotline. Und eine Beschädigung der Karte würde ich nicht grundsätzlich in der Verantwortung des Kunden sehen.
Egal, mal schauen was die aus meinem Widerruf machen, die Pin der Karte kam gestern schon.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Nochmal, ich habe die Aussage schriftlich per Email bekommen dass ich über den Punkt Beschädigung gehen soll. Nicht an der Hotline. Und eine Beschädigung der Karte würde ich nicht grundsätzlich in der Verantwortung des Kunden sehen.
Ob Hotline oder E-Mail gilt das gleiche.

Und wie gesagt: Bei Beschädigung wäre fallweise nach Verantwortung zu unterscheiden. In deinem Falle ist die Verantwortung doch glasklar: Du wolltest aus "Lifestyle-Gründen" eine neue Karte, ohne gesetzliche Verpflichtung oder Beschädigung die ausserhalb deines Verantwortungsbereichs liegt.

Die "Aufregung" ist hier meines Erachtens über die "unvollständige" Beratung per E-Mail gerechtfertigt und für mich nachvollziehbar, kaum jedoch in rechtlicher Hinsicht.
 

ReiseFrosch

Erfahrenes Mitglied
13.05.2017
1.865
162
Nochmal, ich habe die Aussage schriftlich per Email bekommen dass ich über den Punkt Beschädigung gehen soll. Nicht an der Hotline. Und eine Beschädigung der Karte würde ich nicht grundsätzlich in der Verantwortung des Kunden sehen.
Egal, mal schauen was die aus meinem Widerruf machen, die Pin der Karte kam gestern schon.

Sie haben dir gesagt, wie du eine neue kontaktlose Karte bestellen kannst.
Sie haben dir sicher nicht gesagt, dass du eine kostenfreie Karte erhältst.
Das Verhalten der DKB ist hier doch korrekt.
 
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stefanscotland

Erfahrenes Mitglied
07.07.2016
1.136
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Weil es gerade passt nach Amics Hinweis auf das BGH Urteil:

Das BGH Urteil könnte überholt sein, da es inzwischen (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt [21.7.2017] https://www.bgbl.de) eine entsprechende Änderung im § 675l BGB gibt:

§ 675l wird wie folgt geändert:a) In der Überschrift wird das Wort„Zahlers“durchdas Wort„Zahlungsdienstnutzers“und das Wort„Zahlungsauthentifizierungsinstrumente“durchdas Wort„Zahlungsinstrumente“ersetzt.b) Der Wortlaut wird Absatz 1 und wird wie folgtgeändert:aa) In Satz 1 wird das Wort„Zahler“durchdas Wort„Zahlungsdienstnutzer“unddas Wort„Zahlungsauthentifizierungsinstru-ments“durch das Wort„Zahlungsinstru-ments“ersetzt.bb) In Satz 2 wird das Wort„Zahlungsauthentifi-zierungsinstruments“durch das Wort„Zah-lungsinstruments“ersetzt.cc) Folgender Satz wird angefügt:„Für den Ersatz eines verlorenen, gestohle-nen, missbräuchlich verwendeten oder sonstnicht autorisiert genutzten Zahlungsinstru-ments darf der Zahlungsdienstleister mitdem Zahlungsdienstnutzer ein Entgelt ver-einbaren, das allenfalls die ausschließlichund unmittelbar mit dem Ersatz verbunde-nenKostenabdeckt.“c) Folgender Absatz 2 wird angefügt:„(2) Eine Vereinbarung, durch die sich derZahlungsdienstnutzer gegenüber dem Zahlungs-dienstleister verpflichtet, Bedingungen für dieAusgabe und Nutzung eines Zahlungsinstru-ments einzuhalten, ist nur insoweit wirksam, alsdiese Bedingungen sachlich, verhältnismäßigund nicht benachteiligend sind.“
(Zeilenumbrüche wurden durch Copy/Paste leider nicht zu Leerzeichen, ich bitte um Entschuldigung für die schlechte Lesbarkeit)

Das BGH Urteil ist ja älter.

§675l BGB lautet damit:

(1) Der Zahlungsdienstnutzer ist verpflichtet, unmittelbar nach Erhalt eines Zahlungsinstruments alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die personalisierten Sicherheitsmerkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Er hat dem Zahlungsdienstleister oder einer von diesem benannten Stelle den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung eines Zahlungsinstruments unverzüglich anzuzeigen, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat. Für den Ersatz eines verlorenen, gestohlenen, missbräuchlich verwendeten oder sonst nicht autorisiert genutzten Zahlungsinstruments darf der Zahlungsdienstleister mit dem Zahlungsdienstnutzer ein Entgelt vereinbaren, das allenfalls die ausschließlich und unmittelbar mit dem Ersatz verbundenen Kosten abdeckt.
(2) Eine Vereinbarung, durch die sich der Zahlungsdienstnutzer gegenüber dem Zahlungsdienstleister verpflichtet, Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung eines Zahlungsinstruments einzuhalten, ist nur insoweit wirksam, als diese Bedingungen sachlich, verhältnismäßig und nicht benachteiligend sind.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675l.html

Verlust muss hiernach nicht mehr kostenlos ersetzt werden, darf aber nur die anfallenden Kosten kosten.


Natürlich ist das nur die Recherche eines Laien und keinerlei verlässlicher Rat oder belastbarer Hinweis.
 
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monk

Guest
Es ist doch auch hinreichend bekannt, dass bei der DKB die Bestellung als Verlust kostenlos ist und als Beschädigung nicht. Es steht ja sogar im einen Fall "kostenpflichtig bestellen" und im anderen nur "bestellen".
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
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Es ist doch auch hinreichend bekannt, dass bei der DKB die Bestellung als Verlust kostenlos ist und als Beschädigung nicht. Es steht ja sogar im einen Fall "kostenpflichtig bestellen" und im anderen nur "bestellen".
Und sind die Kosten für die DKB geringer je nach Option die man dort wählt?
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Verlust muss hiernach nicht mehr kostenlos ersetzt werden, darf aber nur die anfallenden Kosten kosten.
Belastet natürlich den Zahlkartennutzer - aber irgendwie sehr nachvollziehbar.

Und sind die Kosten für die DKB geringer je nach Option die man dort wählt?
Beschädigung = PIN muss nicht neu ausgestellt werden.
Unautorisierte Nutzung = Sollte aus Sicherheitsgründen neu ausgestellt werden.
 

Jeton

Erfahrenes Mitglied
18.06.2019
488
69
BER
Vorgemerkte Abbuchung auf der DKB Cash Visa “Tonträgerfachgeschäft“ 5,49€
Hat sowas schon mal einer gehabt? Ich habe keine Zahlung heute mit der Visa getätigt.
 

vs_muc

Erfahrenes Mitglied
07.04.2017
1.910
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MUC
Ich weiß nicht, ob es schon genannt wurde, aber die automatische Abmeldung im Online-Banking erfolgt nun nach 5 Min. und nicht mehr nach 10 Min. (oder waren es 12?).
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Kriege die Kosten für die Girocard aus Kulanz erstattet, aber nicht ohne den Hinweis das die DKB ja nichts falsch gemacht hat...