Die AGB schließen Versicherungsschutz für diejenigen Länder aus, für welche es Reisewarnungen gibt (S.10, Ziff.15); außerdem spricht Ziff.20 auf S.11 von u.A. "biologischen Ereignissen", worunter jedes Gericht der Welt einen Virus fassen wird. Dies ist auch keine Besonderheit bei AXA, sondern gängig. Allerdings halte ich es auch für keinen Versicherungsfall sondern würde meinem Vertragspartner gegenüber den Rücktritt vom Vertrag wegen Unmöglichkeit (bei Einreise/Ausreisesperren) oder wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage erklären. "Force Majeur" kennen abseits des Pauschalreiserechts weder das deutsche, noch das österreichische Privatrecht.
Im Übrigen hat der Reiseservice vorhin eine von mir gebuchte Hotelübernachtung in DXB, unter Verwendung des Reiseguthabens, kostenfrei storniert. Veranstalter war "Hotelbeds Group", die nicht erreichbar sind, ihre LinkedIn und Facebook abgeschaltet haben und keine Daten auf ihrer Website angeben. Ich bekomme sogar das Reiseguthaben wieder gutgeschrieben. Eine Sache von 5 Minuten am Telefon, keine Wartezeit, super Hilfe. Jetzt noch auf den Refund von Emirates warten. Habe Ausnahmsweise nicht bei LH gebucht, hier hätte ich jetzt ein schlechtes Gewissen und würde die Verjährungsfrist abwarten, bevor ich etwa geltend mach. So praktiziere ich bei meinen nun nicht stattfindenden LH-Flügen.