Lufthansa Corona Spar (Spohr) Programm

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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.542
9.831
BRU
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Wie ich höre ist soeben der Waiver rausgekommen und die Consolidator verweigern absofort die Erstattungen! Das ist schon pervers. Diese ganze Branche hat schon einen großen Vorteil durch die Vorfinanzierung und jetzt gibts keine Leistung und Geld wird einbehalten.

Und von wem wurde dieser "Waiver" herausgegeben? Vom LH Management unter Hinwegsetzung über die Gesetzgebung? Oder tatsächlich gesetzliche Regelung, die die EU-VO außer Kraft setzt?
 
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M

Mcflyham

Guest
Wie ich höre ist soeben der Waiver rausgekommen und die Consolidator verweigern absofort die Erstattungen! Das ist schon pervers. Diese ganze Branche hat schon einen großen Vorteil durch die Vorfinanzierung und jetzt gibts keine Leistung und Geld wird einbehalten.


Und wo hast du das "gehört"? Also Quelle meine ich?
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.494
447
Auf den Deal mit den 50 EUR werde ich nicht eingehen.

In meiner persönlichen Angelegenheit: alle Alternativtermine (3 Stück), die ich mir rausgesucht habe, sind pro Person 100 EUR teurer. Kann mir nicht vorstellen, dass das rechtlich durchgeht, da es eine offizielle Reisewarnung gibt.

Na gut, dann wirst Du Dein Geld zurückerhalten können. Einen Zwang, Dir dieselbe Reise zum gleichen Preis zu einem beliebigen anderen Termin zu ermöglichen, wirst Du kaum konstruieren können.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.748
12.847
FRA/QKL
Ich persönlich hoffe, dass sie damit auf die Schn**** fliegen. Flug wurde gestrichen, also will ich mein Geld gemäß der EU VO zurück haben. Punkt.

Einfach mal was raushauen, aber von nichts eine Ahnung... :rolleyes:

Du kannst kostenfrei stornieren und bekommst dein Geld zurück. Mit der EU VO hat das nichts zu tun.
Die (richtige) Maßnahme die Carsten Spohr genannt hat ist den Kunden nun 50€ Rabatt zu bieten, wenn diese freiwillig auf das Recht auf Storno verzichten und dafür auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen. Sicherung von Liquidität nennt man das und ist in der aktuellen Situation dringlichste Aufgabe eines jeden verantwortungsvollen Unternehmers.
 

bitnapper

Erfahrenes Mitglied
18.04.2009
645
67
Bodensee
Einfach mal was raushauen, aber von nichts eine Ahnung... :rolleyes:

Du kannst kostenfrei stornieren und bekommst dein Geld zurück. Mit der EU VO hat das nichts zu tun.
Die (richtige) Maßnahme die Carsten Spohr genannt hat ist den Kunden nun 50€ Rabatt zu bieten, wenn diese freiwillig auf das Recht auf Storno verzichten und dafür auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen. Sicherung von Liquidität nennt man das und ist in der aktuellen Situation dringlichste Aufgabe eines jeden verantwortungsvollen Unternehmers.

Und wieso dann keine Umbuchung Ohne Tarifdifferenz?

Das wäre kundenorientiert und würde das Geld auch im Unternehmen halten.
 

traindriver

Erfahrenes Mitglied
10.08.2019
423
210
Einfach mal was raushauen, aber von nichts eine Ahnung... :rolleyes:

Du kannst kostenfrei stornieren und bekommst dein Geld zurück. Mit der EU VO hat das nichts zu tun.
Die (richtige) Maßnahme die Carsten Spohr genannt hat ist den Kunden nun 50€ Rabatt zu bieten, wenn diese freiwillig auf das Recht auf Storno verzichten und dafür auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen. Sicherung von Liquidität nennt man das und ist in der aktuellen Situation dringlichste Aufgabe eines jeden verantwortungsvollen Unternehmers.
Ich habe mich ausschließlich auf den zitierten Text bezogen. Dort hieß es, man versuche alles Erstattungen zu verzögern. Das ist ein Unding, wenn ich aber Geld haben möchte und nichts anderes.
Dann beschwere dich bitte bei der Person, die die Aussage falsch wiedergegeben hat!
 
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Mcflyham

Guest
Die Aussage impliziert aber auch nicht zwingend einen Rechtsbruch. Oder um in deiner Terminologie zu bleiben "auf die Schn... fallen".
Kann auch heißen, das man bestehende Fristen maximal ausützen möchte, anstatt z.B. schnellstmöglich zu erstatten.
Den Rechtsbruch hast du da reininterpretiert.
 

traindriver

Erfahrenes Mitglied
10.08.2019
423
210
Dann nehme ich es zurück. Ich habe ja Verständnis, wenn man aufgrund der Massen die Erstattung nicht innerhalb von sieben Tagen abgewicket bekommt und es stattdessen zwei/drei Wochen dauert. Wenn es jetzt aber so wäre, dass man mehrere Monate auf sein Geld warten muss, weil sie das absichtlich verzögern, dann habe ich dafür kein Verständnis.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.542
9.831
BRU
Die Aussage impliziert aber auch nicht zwingend einen Rechtsbruch. Oder um in deiner Terminologie zu bleiben "auf die Schn... fallen".
Kann auch heißen, das man bestehende Fristen maximal ausützen möchte, anstatt z.B. schnellstmöglich zu erstatten.
Den Rechtsbruch hast du da reininterpretiert.

Also die EU-VO sieht aber in der Tat Erstattung innerhalb von 7 Tagen vor. In diesem Sinne wäre absichtlich langes Hinauszögern rechtlich gesehen schon fragwürdig.

Was nichts daran ändert, dass ich hier sicher nicht klagen werde, wenn das nicht eingehalten wird. Und ich auch verstehen kann, dass die Airlines dem Kunden Anreize geben wollen, nicht auf Erstattung zu bestehen. Die Verlängerung der Frist bis August sowie die 50 Euro machen das sicher auch für den einen oder anderen attraktiver.
 
M

Mcflyham

Guest
Falls nicht die Abschwächung der EU VO wegen Corona da nicht mittleweile auch andere Fristen vorsieht bzw. man LH-seitig evtl. daraufhinwirken will, diese Fristen zu verlängern. Ich kenne die aktuellen Abschwächungen nicht im Detail, weiß nur, das die EU VO wegen Corona gerade etwas "aufgeweicht" wird.
So wie als Erstattung bei Stornierungen ja jetzt wohl auch Gutscheine erlaubt sind.
 

madex

Neues Mitglied
09.09.2019
8
0
Weis jemand wie die gerade verhängte eingeschränkte Ausgangssperre rechtlich zu sehen ist in folgendem Zusammenhang: Morgen Flug LH1820 nach PMI. Flug nicht annulliert. Die Insel ist dicht, lt. spanischer Regierung sollen alle Touristen ausreisen (und werden gerade ja zurück geholt). Und jetzt noch in Bayern Ausgangssperre. Den Flug kann man ja kaum antreten, oder doch? Zumindest wenig sinnvoll. Ich verstehe betriebswirtschaftlich, warum LH den Flug nicht annulliert, aber rechtlich verstehe ich das nicht.
 

DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
1.212
108
TXL-DUS
Einfach mal was raushauen, aber von nichts eine Ahnung... :rolleyes:

Du kannst kostenfrei stornieren und bekommst dein Geld zurück. Mit der EU VO hat das nichts zu tun.
Die (richtige) Maßnahme die Carsten Spohr genannt hat ist den Kunden nun 50€ Rabatt zu bieten, wenn diese freiwillig auf das Recht auf Storno verzichten und dafür auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen. Sicherung von Liquidität nennt man das und ist in der aktuellen Situation dringlichste Aufgabe eines jeden verantwortungsvollen Unternehmers.


Es gibt eben erstmal kein Geld zurück!

Auf dem Reisebüroportal ist folgendes veröffentlicht: " Mit diesen erweiterten Umbuchungsoptionen können Kunden ihre Reisepläne in dieser außergewöhnlichen Situation deutlich flexibler gestalten. Passagiere von gestrichenen Flügen, die keine der Umbuchungsoptionen in Anspruch nehmen, können ihre Tickets erst zu einem späteren Zeitpunkt erstatten lassen. Laut Tarifkonditionen erstattbare Tickets dürfen weiterhin jederzeit erstattet werden. "

Damit setzt mach sich einfach mal über die EU-VO hinweg, weil man es ja kann!

Das ist nicht mehr nur grenzwertig.

Ich bin kein kostenloser Kreditgeber, die Airline hat mit der Kohle schon Monate arbeiten dürfen und rückt sie dann nicht raus?!
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.542
9.831
BRU
Weis jemand wie die gerade verhängte eingeschränkte Ausgangssperre rechtlich zu sehen ist in folgendem Zusammenhang: Morgen Flug LH1820 nach PMI. Flug nicht annulliert. Die Insel ist dicht, lt. spanischer Regierung sollen alle Touristen ausreisen (und werden gerade ja zurück geholt). Und jetzt noch in Bayern Ausgangssperre. Den Flug kann man ja kaum antreten, oder doch? Zumindest wenig sinnvoll. Ich verstehe betriebswirtschaftlich, warum LH den Flug nicht annulliert, aber rechtlich verstehe ich das nicht.

Ich kenne jetzt die genauen Bestimmungen in Bayern nicht, aber in Belgien sind nicht notwendige Reisen bis 5.4. untersagt. D.h. ich dürfte tatsächlich nicht fliegen (außer, ich könnte irgendeinen notwendigen Grund geltend machen – was auch immer darunter fallen würde….).

Dass der Flug nicht annulliert wird, ist rechtlich vermutlich in Ordnung. Könnte ja einen Spanier aus PMI oder auch sonst jemanden mit ständigem Wohnsitz dort geben, der fliegen darf und will.

Bleibt höchstens die Frage, ob das rechtlich ein Grund für Storno und Erstattung wäre. Wohl so ähnlich wie die Frage, ob Einreiseverbot ein Erstattungsgrund wäre….
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.634
693
Ich denke man muss bei der Stornierung unterscheiden:

-Nehme ich das freiwillige Angebot einer Airline an, zu DEREN Bedingungen zu stornieren, dann gehe ich einen Auflösungsvertrag ein und muss ich mich auch an dessen Bedingungen festmachen lassen, also ggf. auf mein Geld warten

ODER

-Flug wurde annulliert, ich übe mein Wahlrecht aus der VO EG 261/2004 dergestalt aus, dass ich die Rückerstattung binnen 7 Tagen möchte, dann gilt diese Frist.

Wenn man halt anruft und sagt "ich will stornieren", würde ich dieses Verhalten eher wie Variante 1 auslegen mit den entsprechenden Folgen.
 

hajopaio

Erfahrenes Mitglied
14.04.2010
785
309
CGN
Es gibt eben erstmal kein Geld zurück!

Auf dem Reisebüroportal ist folgendes veröffentlicht: " Mit diesen erweiterten Umbuchungsoptionen können Kunden ihre Reisepläne in dieser außergewöhnlichen Situation deutlich flexibler gestalten. Passagiere von gestrichenen Flügen, die keine der Umbuchungsoptionen in Anspruch nehmen, können ihre Tickets erst zu einem späteren Zeitpunkt erstatten lassen. Laut Tarifkonditionen erstattbare Tickets dürfen weiterhin jederzeit erstattet werden. "

Damit setzt mach sich einfach mal über die EU-VO hinweg, weil man es ja kann!

Das ist nicht mehr nur grenzwertig.

Ich bin kein kostenloser Kreditgeber, die Airline hat mit der Kohle schon Monate arbeiten dürfen und rückt sie dann nicht raus?!

Das ist in der Tat rechtlich höchst fragwürdig. Bei freiwilliger Umbuchung durch den Kunden okay, aber wenn der Flug gestrichen wurde, hat man das Geld auch zurückzuzahlen.

Das wird noch Ärger geben, bei allem Verständnis für die Lage der Airlines, aber das ist einseitige Vorteilsnahme. Der ein oder andere Kunde, braucht das Geld vielleicht jetzt auch dringend, ich denke da nur an Selbstständige und Freiberufler.
 
A

Anonym-36803

Guest
Es gibt eben erstmal kein Geld zurück!

Auf dem Reisebüroportal ist folgendes veröffentlicht: " Mit diesen erweiterten Umbuchungsoptionen können Kunden ihre Reisepläne in dieser außergewöhnlichen Situation deutlich flexibler gestalten. Passagiere von gestrichenen Flügen, die keine der Umbuchungsoptionen in Anspruch nehmen, können ihre Tickets erst zu einem späteren Zeitpunkt erstatten lassen. Laut Tarifkonditionen erstattbare Tickets dürfen weiterhin jederzeit erstattet werden. "

Damit setzt mach sich einfach mal über die EU-VO hinweg, weil man es ja kann!

Betrifft das nur neue Stornierungen, oder auch solche, die zwar bereits storniert aber noch nicht erstattet wurden?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.542
9.831
BRU
...weiß nur, das die EU VO wegen Corona gerade etwas "aufgeweicht" wird.
So wie als Erstattung bei Stornierungen ja jetzt wohl auch Gutscheine erlaubt sind.

Aufgeweicht von wem bzw. wer erlaubt der Airline, Erstattung zu verweigern und nur mehr Gutscheine auszustellen? Gibt es hier wirklich eine Änderung der EU-VO / eine Gesetzesänderung? Oder ist das einfach der Beschluss der Airlines?

Es ist absolut nachvollziehbar, dass sie den Kunden Alternativen anbieten. Nur wenn die dem Kunden halt wirklich nichts nützen?

Es geht ja nicht nur um den Osterurlaub, wo ich den Gutschein dann halt für den Sommer- oder Weihnachtsurlaub einsetze. Und jetzt sogar von den 50 Euro profitiere. Sondern wie schon andere geschrieben haben auch um Selbstständige, Freiberufler usw., deren Aufträge oder Termine abgesagt wurden und die vielleicht selber kurz vor dem Aus stehen, nicht wissen, wann sie überhaupt wieder Aufträge bekommen oder wieder arbeiten können / dürfen usw.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.714
12.023
CPT / DTM
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LH stellt wohl die Verbindung nach Kapstadt ein, mein für den 4. April gebuchter Flug wurde storniert.

Natürlich ohne jede Info.

Umbuchungen auf andere Tage waren nicht mehr möglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

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