Stornierungen wegen Corona

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massa

Neues Mitglied
12.05.2020
2
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Wenn du den Betrag über Paypal zurückgebucht hast, das geht ja nur über Käuferschutz. Dann wird es von Paypal veranlasst, d.h Paypal bucht aktiv den Betrag von EW wieder zurück. Also muß es doch irgendwo ersichtlich sein, dass dieses geschehen ist.

Ich denke du meinst EW behauptet den Betrag auf dein Paypal Konto gebucht zu haben ? Wenn dort nichts ersichtlich ist und Paypal dir bestätigt, dass dort keine Buchung erfolgt ist dann ist EW in der Beweispflicht.

Genau das denke ich mir auch die ganze Zeit. Aber bei Paypal sehe ich selbst und auch der Support von Paypal nichts, daher sagen die -> Wende dich an EW.
EW sagt sie haben das Geld per Paypal zurückerstattet und schicken mir jedes mal irgendein unbedeutendes Dokument wo drin steht wann der Betrag zurück geschickt wurde per Paypal. -> Ich soll mich an Paypal wenden.
Käuferschutz geht nicht mehr, da die ursprüngliche Zahlung schon über 180 Tage her ist.

Bin echt ratlos was ich jetzt machen soll. Habe noch nie sowas wie einen Mahnbrief geschrieben aber das wäre das richtige Mittel, oder?
 

Filouu

Neues Mitglied
01.05.2020
11
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@massa
Sicherheitshalber:

Es könnte sein, dass die Rückzahlung innerhalb deiner damaligen Buchung zu sehen ist (also deine alte, die schon über 180€ Tage her ist) und Paypal dann das Geld direkt auf dein BankKonto schiebt. Logischerweise ist dann dein PP-Guthaben auf 0€.

Also prüfe mal dein BankKonto. Dann müsste der Support das aber bestimmt sehen...und normalerweise bekommt man ja auch eine Mail von PP über die Rückerstattung :help:
 

jolie1000

Neues Mitglied
11.06.2010
5
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Ryanair erstattet aktuell schlicht nicht. Geht nur CC Rückbuchung oder Klage.

Wenn Du sie zur Erstattung aufforderst kommt bestenfalls ein Textbaustein wie sehr sie Dir ihren Voucher empfehlen und daß man erst nach Ende der Corona-Krise, wann auch immer das ist, erstatten wird. Teilweise kommt auch gar nix mehr. Ich warte aktuell auf die Bearbeitung des CC-Erstattungsantrages.

Wobei das auch ungewiss ist. Ich habe vor ziemlich genau einem Monat bei AMEX ein Chargeback beantragt, alles eingereicht und seitdem nichts mehr von AMEX gehört. Geld kam auch nicht zurück.

Das Gleiche bei Eurowings und Master. Dort ebenfalls seit 3 Wochen keine Reaktion von Mastercard.
 

Scorn_Addiction

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
1.844
87
ZRH
Heute kam von Swiss eine Erstattung von knapp 4000 CHF. Am Montag hatte ich nach 4-Wochen nochmal in Basel nachgefragt. Donnerstag dann der versprochene Rückruf von Core-Customer-Care - alles wurde mit der Buchhaltung geregelt. Das Ticket war direkt bei Swiss via Telefon gebucht. Ende gut alles gut. Denke jedoch dass das eine HON-Exception war.

Wo genau in Basel hast Du nachgefragt, hast Du eine Telefonnummer oder noch besser Emailadresse?

Bei mir ziert sich die Swiss auch, und bei der Kundenhotline 0848-700700 meinte man, dass es mindestens 3 Monate dauert.
Wenn's mir nicht passt soll ich doch rechtliche Schritte einleiten, sagte er.

An Arroganz ist diese Löli-Airline nun wirklich nicht mehr zu übertreffen...

:censored:
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.493
9.690
BRU

Also wieder nichts neues: Die Kommission hält nach wie vor an dem Recht auf Erstattung fest. Und gibt lediglich (unverbindliche) Empfehlungen ab, wie eine für den Kunden attraktive / faire Gutscheinlösung aussehen sollte, so dass dieser Anreize hat, die Gutscheine zu akzeptieren…

Interessant ist höchstens, ob die Mitgliedstaaten / Airlines / Reisebüros den Empfehlungen folgen werden und endlich mal für den Kunden akzeptable Alternativen anbieten (für all diejenigen, die nicht unbedingt auf Erstattung bestehen). U.a. der Möglichkeit, der kostenlosen Umbuchung der gleichen Reise auf ein späteres Datum.

Denn insgesamt ist die von der Kommission (alternativ zur Erstattung) vorgeschlagene Gutscheinlösung ja um Klassen kundenfreundlicher als das, was die Airlines heute so bieten....
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.493
9.690
BRU
mich würde interessieren, welche Staaten das konkret betrifft sprich wo die Regierung bzw. der Gesetzgeber die Regelungen geändert hat. Deutschland zumindest sollte nicht betroffen sein (der EU Vorschläge zu machen, stellt ja noch keinen Regelverstoß dar).

Meinen Kenntnisstand nach u.a. Frankreich, Belgien, die Niederlande, Griechenland... Insgesamt ist von 12 Ländern die Rede.
 

mfkne

Erfahrenes Mitglied
In den Niederlanden ist die Gesetzeslage nicht geändert, die Verkehrsministerin hat die zuständige Behörde aber instruiert, nicht aktiv zu werden, wenn Fluggesellschaften (also KLM eigentlich) keine Rückerstattungen durchführen und nur Gutscheine ausgeben. Seit Wochen verbiegt man sich dort, zu sagen „jaja, sie haben das Recht auf Rückerstattung und das wollen wir ihnen auch nicht nehmen, aber es gibt keine Rückerstattungen, aber das ist keine Weigerung, sondern nur eine starke Bitte, einen Gutschein anzunehmen“. Es ist zu hoffen, dass die Sache der Ministerin gehörig auf die Füße fällt - spaßhalber habe ich schon darüber nachgedacht, Strafanzeige gegen sie zu stellen (das niederländische Recht scheint das herzugeben).
 
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Turnaround

Neues Mitglied
13.09.2018
11
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Hallo zusammen,

ich hab für den 20.6. über United DUS-EWR-LAS gebucht. Die Teilstrecke DUS-EWR (sollte eigentlich Brussels fliegen) wurde ersatzlos gestrichen und theoretisch fliege ich jetzt lt. United EWR-DEN-LAS. Was ja nicht geht, denn ich komme ja gar nicht erst nach EWR...

Jemand ne Idee wie ich mich am besten verhalte? Warten bis United irgendwann (vielleicht) den Flug von sich aus storniert?

Beste Grüße, dicke Füße
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Ich schätze Mal du willst nicht wirklich in NY einreisen ? Dann Erstattung des Fluges nach EU VO verlangen.
 
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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.858
2.485
Europa
moin moin
hat jemand ein Tipp, wie wir uns verhalten sollen
Fakt:
Meine Eltern haben ende November ´19 eine Pauschalreise nach Mallorca mit FTI gebucht über Ab In den Urlaub, mein Vater gehört zur Risikogruppe, da über 65 und Asthmatiker
Bei Buchung wurden 20% (655,20 Euro) von der Kreditkarte abgebucht und da Abflug 16.6, wurde heute der Restliche Betrag von 2620,80 Euro abgebucht (obwohl 30. Tagen vor Abflug der 17.5 ist)
Soweit alles in Ordnung und da, die Reisewarnung bis zum 15.6 ist, kann man zur Zeit nichts machen

Wie sollte man sich in diesen Fall verhalten?
Abwarten oder den Reiseveranstalter mitteilen, dass man zur Risikogruppe gehört?
jemand eine Idee
Danke
 

Finn_123

Neues Mitglied
17.03.2020
20
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Ich bekomme so langsam aber sicher auch schlechte Laune:

Meinen Fall habe ich schon mehrmals dargestellt. Hier nochmal eine Kurzzusammenfassung:

- Flüge in die USA gebucht, die Anfang April gewesen wären.
- Die Flüge wurden bei ABCTravel (Flugreisebüro) gebucht.
- Airline ist United Airlines
- Die Flüge wurden von der Airline abgesagt / wären natürlich aufgrund der Reisewarnung und dem Einreiseverbot auch nicht möglich gewesen.
- Ich habe über ABCTravel eine Stornierung gefordert mit Erstattung der Ticketkosten.
- ABCTravel lehnt ab, sagt dass die Stornierung bei United beantragt werden muss.
- Ich habe dann die Stornierung bei United über die entsprechende Webseite beantragt.
- Jetzt, ca. 4 Wochen später, kam von United die Mitteilung, dass ABCTravel die Stornierung hätte beantragen müssen. Also Antrag abgelehnt.
- ABCTravel sagt, dass sie nicht stornieren können, weil United das nicht zulässt (nur Umbuchung).

Soll ich mich per Anwalt an ABCTravel oder an United richten, um meine Forderung durchzusetzen? Im Zweifel muss das ja auch der Anwalt wissen, dennoch - wie sind hier die Meinungen dazu?

Danke!

VG
 

s5804

Erfahrenes Mitglied
21.04.2009
309
7
FRA
Opodo schickt mehr mals Emails - "Einwilligung zur Rückerstattung".

Aber eigentlich kann man da nur click machen auf Einverstanden um ein Gutschein zu beantragen.

Ist dass die Strategie von Opodo derzeit? Hat Opodo überhaupt Geld zurück überwiesen in letzter Zeit?

In meinem Fall hat ANA schon im PNR die Erstattung eingetragen, aber Ticket ist gebucht bei Opodo. Ich warte ruhig weiter auf wie es ausgeht.

MfG
 

mfkne

Erfahrenes Mitglied
Nachdem Margrethe Vestager gestern Vertragsverletzungsverfahren angekündigt hat, hat die niederländische Ministerin ihre Anweisung an die zuständige nationale Behörde, nicht gegen KLM vorzugehen, eingezogen und schon kündigt KLM an, Erstattungen nun auch in Cash anzubieten:

https://nieuws.klm.com/klm-past-voucherbeleid-aan/

In der Nachricht ist von "Passagieren, deren Flug in der nächsten Zeit gestrichen wird" die Rede - ich lese das so, dass KLM davon ausgeht, dass das nur für die Zukunft gilt, damit täuschen die sich natürlich.

Dieser Fall zeigt schön:

1. Die Ministerin hat keine Ahnung (oder gibt vor, davon keine Ahnung zu haben), wie EU-Recht funktioniert
2. Die Ministerin weiß aber, dass sie EU-Recht verletzt hat
3. Margrethe Vestager hat was zu sagen
4. In Sachen Verbraucherschutz funktioniert die EU
 

jepone

Reguläres Mitglied
03.02.2015
30
0
Hi Buzzy, danke dir für die Antwort. Gefunden habe ich, dass die
Flüge nicht geflogen sind. Aber jetzt kommt die große Frage nach
einer Bestätigung der Cancellation des Fluges. Die kann ich nämlich
nicht finden. Und die Protokollle, dass der Flug nicht stattfand,
reichen derzeit wohl aus bürokratischer Sicht nicht.
Eine E-Mail mit der Stornierung gab es nicht. BA hatte einfach unter
meinem Buchungscode nichts mehr aufgeführt. Expedia hat alles
auf BA geschoben, BA schiebt wieder alles auf Expedia. Mittlerweile
springt wie von mir vor zig Seiten geschrieben AMEX ein, da beide,
BA und Expedia, mir wenigstens bestätigt haben, dass sie nicht zahlen
wollen.
Ich muss AMEX - AXA um genau zu sein - jetzt bestätigen, dass die
Flüge storniert wurden.
Ultra ätzend...

Hast du Mal versucht den Flug ganz normal zur Erstattung anzufragen bei Expedia? Klappt im Zusammenhang mit British Airways wunderbar!
Verstehe nicht was AMEX oder die AXA damit zu tun haben :confused:
 
A

Anonym73542

Guest
Ich habe noch zwei zu erstattende Tickets:

1. FR sandte mir am 10.04. eine E-Mail mit folgendem Inhalt: "Please rest assured your refund request is currently in the queue and will be processed"

Trotz mehrmaligem Nachhaken herrscht weiterhin Funkstille. Gezahlt wurde 2019 per KK - ein Chargeback ist schon lange nicht möglich.


2. Von PayPal bin ich enttäuscht. Bei mehreren Konflikten mit FR wurde mir anstandslos das Geld erstattet. Bei AUA wurde trotz identischer Begründung der Käuferschutz für das erste Ticket abgelehnt, bei einem weiteren Konfliktfall wurde zu meinem Gunsten entschieden.

Die Begründung lautet, dass "mein Tarif keine Erstattung vorsieht" usw. Widersprüche waren zwecklos.

Über den österreichischen VKI (so wie hier geraten) habe ich eine Beschwerde eingelegt, telefonisch gibt es leider nur Gutscheine. E-Mails und Facebook sind zwecklos, da man nur mit Textbausteinen vertröstet wird.


Soll ich bezüglich beiden Fällen beim söp Beschwerde einlegen und im eigenen Namen formlose Klagen einreichen? Von AUA gibt es eine Adresse in Frankfurt, bezüglich FR habe ich keine deutsche Niederlassung finden können...

Ich habe zwar eine Rechtsschutzversicherung, doch jeder Schaden (auch wenn man im Recht ist) ist leider einer zu viel...
 
B

Benutzername

Guest
Heute habe ich in meine Buchung auf swiss.com geschaut und gesehen, dass der erste Flug annulliert wurde.

Also rief ich bei Swiss an und kam bereits nach 20 Minuten dran. Die freundliche Dame in der Hotline sagte mir: "Ich kann sehen, dass Ihr Flug annulliert wurde. Sie haben die Wahl, ob sie umbuchen oder stornieren und das Geld zurückerhalten möchten."

Ich habe mich für die Stornierung entschieden und erhielt fünf Minuten nach dem Telefonat per Mail die Stornierungsbestätigung. Darin steht aber nichts davon, ob und wann das Geld zurückerstattet wird.

Also habe ich folgendes Schreiben heute per Mail an die Mailadressen contactus@swiss.com; info.de@swiss.com gesendet:

an contactus@swiss.com; info.de@swiss.com

An
Swiss International Air Lines
Malzgasse 15
4052 Basel
Schweiz

Stuttgart, den 14. Mai 2020

Erstattung von Ticketkosten nach Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Buchungscode xxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich Ansprüche nach Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geltend für xxx und xxx.

Die gebuchten Flüge

Von Stuttgart nach Zürich, Abflugsdatum 12 Juni 2020, Flug LX1165
Von Zürich nach New York, Abflugsdatum 12 Juni 2020, Flug LX16
Von New York nach Zürich, Abflugsdatum 20 Juni 2020, Flug LX17
Von Zürich nach Stuttgart, Abflugsdatum 21 Juni 2020, Flug LX1176

sind annulliert worden. Damit besteht ein Anspruch auf vollständige Erstattung der Ticketkosten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

Die Ticketkosten für die annullierten Flüge belaufen sich auf EUR xxxxx.

Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag in Höhe von EUR xxxxx unverzüglich, spätestens bis zum 28.05.2020 auf meine bei Zahlung verwendete Kreditkarte American Express Nummer xxx zu überweisen.

Falls Sie diese Frist verstreichen lassen, werde ich unverzüglich rechtliche Schritte einleiten.

Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass keine Fluggutscheine oder ähnliches akzeptiert werden.

Freundliche Grüße / Kind regards / Cordialement

xxxxx xxxxx


Wenige Minuten nach dem Absenden der Mail kam eine Nachricht vom Absender noreply@swiss.com mit dem Betreff "Ihr Anliegen mit der Referenz xyxyxyxy". Somit habe ich schon mal eine Bestätigung über den Zugang.

Bin gespannt, wie es weitergeht und werde berichten.


Nach dem unten getätigten Anruf habe ich heute erneut bei Swiss angerufen.

Mein Vorschlag war, dass ich anstatt des Fluges im Juni 2020 auf April 2021 umbuche. So bleibt der Swiss Liquidität und mir Planungssicherheit.

Ich sagte aber auch, dass ich eine Rückzahlung verlangen werde, sollte Swiss die Flüge im Juni 2020 annullieren.

Vorab hatte ich auf swiss.com passende Flüge gefunden für 2021, die sogar günstiger sind als der von mir gebuchte.

Der Mitarbeiter hat geschlagene 20 Minuten gebraucht, den passenden Flug zu finden und auszurechnen, wie hoch die Diferenz wäre.

Obwohl die Flüge günstiger wären, besteht Swiss immer noch auf Umbuchungsgebühren von einigen Hundert Franken.

Ich versuchte dem Herrn zu erklären, dass in meinem Vorschlag die Swiss besser davon kommt. Interessierte den Herrn an der Hotline nicht und er verwies auf Anweisungen seiner Vorgesetzten.

Quintessenz: Ich arbeite mich jetzt ein, wie ich Geld bei Swiss zurückverlangen und wo ich ggfs. klagen werde.

Sollte ich übrigens zur Klage gezwungen werden, würde ich nie wieder mit Swiss fliegen.