Stornierungen wegen Corona

ANZEIGE

PistolPete58

Reguläres Mitglied
08.11.2017
49
0
ANZEIGE
Hallo zusammen,

vom 11.04.20 bis 02.05.20 wären ein Freund und ich eigentlich mit Lufthansa (durchführende Fluggesellschaft: Air Canada; gebucht über Expedia) nach Toronto geflogen.

Am 09.04.20 schickte mir dann die Lufthansa eine Stornobestätigung mit dem Hinweis: "Leider mussten wir ihre Buchung am 09 April 2020 streichen. Der (die) bereits ausgestellte(n) Flugschein(e) wurde(n) zur weiteren Bearbeitung an unsere Erstattungsabteilung gesendet."

Ich habe mich nochmal bei der Lufthansa telefonisch gemeldet und wurde von der Frau regelrecht angeschrien, dass Expedia das Geld habe. Ich solle mich an die wenden. Bei Expedia sagte man mir, dass sie von mir einen Code (der Lufthansa) bräuchten, mit dem diese die Rückerstattung freigeben.

Expedia sagte auch, das sei eine Ping-Pong-Taktik seitens der Lufthansa. Fakt ist: Auf meiner Kreditkarte eingezogen hat das Geld es im Dezember die Lufthansa.

Ich habe noch zwei Mails mit einer Fristsetzung für die Rücküberweisung auf meine DKB VISA Kreditkarte an die Lufthansa (deren Aktionär ich übrigens bin) geschickt. Beide blieben unbeantwortet.

Am Freitag rief ich an mit der Frage, warum sich die Zahlung verzögere. Die Dame meinte, sie vermerke nochmal, dass ich angerufen hätte. Dann kam eine Mail von ihr und zwar nicht mit der Bestätigung des Vermerks, sondern, mit dem Hinweis, ich solle mich doch bitte an Air Canada wenden.

Ich habe dann bei der DKB angerufen und um Chargeback gebeten. Die meinten, sie bräuchten noch einen Rückerstattungsbescheid von Lufthansa - nicht "nur" das obige Zitat aus der Stornobestätigung. Air Canada hat scheinbar keine deutsche Hotline mehr und ich habe auch herzlich wenig Lust, mich zwischen den Parteien zerreiben zu lassen.

Wie würdet ihr vorgehen?

Viele Grüße
Pete
 

qf001

Erfahrenes Mitglied
14.03.2010
641
126
Nähe ZRH
Bei einer Annullierung des Fluges fällt keine Tarifdifferenz an, man hat bei easyjet die freie Wahl auf einen anderen Flug, sogar zeitlich unbegrenzt im aktuellen Flugplan.

Daher kann es u.U. ratsam sein, die Annullierungsmitteilung abzuwarten, wenn es abzusehen ist.

Weiss jemand, wie lange vorher Easyjet die Flüge annulliert? Unser Flug geht am 21.5. ZRH-TXL. Bisher ist er nicht annulliert, ich rechne aber nicht damit, dass bis dann geflogen wird.
 

Dani_z

Reguläres Mitglied
12.03.2012
27
12
Hallo zusammen

Hoffe dass mir hier jemand helfen kann... Qatar Airways hat unseren Flugplan (massiv) geändert.
Hinflug
Alt: 19.07.20 - CDG-DOH - 09.10 Uhr - 16.40 Uhr / 20.07.20 - DOH-WDH - 02.15 Uhr - 10.40 Uhr
Neu: 20.07.20 CDG-DOH - 15.15 Uhr - 22.45 Uhr / 21.07.20 - DOH-WDH - 02.15 Uhr - 10.40 Uhr
--> Ankunft am Zielort somit 24 Std. später.

Rückflug
Alt: 05.08.20 - WDH-DOH - 12.55 Uhr - 23.10 Uhr / 06.08.20 - DOH-CDG - 01.45 Uhr - 07.40 Uhr
Neu: 04.08.20 - WDH-DOH - 19.15 Uhr - 05.30 Uhr / 06.08.20 - DOH-CDG - 01.45 Uhr - 07.40 Uhr
--> Abflug ca. 17 Std. früher / langer Transit in DOH

Grund wurde keiner angegeben. Ich gehe davon aus, dass Qatar die Frequenz nach WDH langsam erhöht aber noch nicht auf dem Level wie vor Corona sein wird.

Was haben wir hier nun für Möglichkeiten?
Ist die Airline dazu verpflichtet, uns z.B. für den langen Transit-Aufenthalt beim Rückflug eine Unterkunft zur Verfügung stellen zu müssen?

Danke für eure Einschätzung.
Grüsse
Dani
 

tomhsv

Reguläres Mitglied
12.06.2018
88
1
Hallo zusammen

Hoffe dass mir hier jemand helfen kann... Qatar Airways hat unseren Flugplan (massiv) geändert.
Hinflug
Alt: 19.07.20 - CDG-DOH - 09.10 Uhr - 16.40 Uhr / 20.07.20 - DOH-WDH - 02.15 Uhr - 10.40 Uhr
Neu: 20.07.20 CDG-DOH - 15.15 Uhr - 22.45 Uhr / 21.07.20 - DOH-WDH - 02.15 Uhr - 10.40 Uhr
--> Ankunft am Zielort somit 24 Std. später.

Rückflug
Alt: 05.08.20 - WDH-DOH - 12.55 Uhr - 23.10 Uhr / 06.08.20 - DOH-CDG - 01.45 Uhr - 07.40 Uhr
Neu: 04.08.20 - WDH-DOH - 19.15 Uhr - 05.30 Uhr / 06.08.20 - DOH-CDG - 01.45 Uhr - 07.40 Uhr
--> Abflug ca. 17 Std. früher / langer Transit in DOH

Grund wurde keiner angegeben. Ich gehe davon aus, dass Qatar die Frequenz nach WDH langsam erhöht aber noch nicht auf dem Level wie vor Corona sein wird.

Was haben wir hier nun für Möglichkeiten?
Ist die Airline dazu verpflichtet, uns z.B. für den langen Transit-Aufenthalt beim Rückflug eine Unterkunft zur Verfügung stellen zu müssen?

Danke für eure Einschätzung.
Grüsse
Dani

Eine so erhebliche Flugzeitänderung musst du nicht akzeptieren, da sie nicht zumutbar ist. Entweder du widerspricht der Änderung, dann müssen sie dich alternativ umbuchen oder den Flugpreis zurückerstatten. Machst du nichts, gehen sie davon aus du bist damit einverstanden, ein Anspruch auf Unterkunft hast du dann nicht.
 

wurstpilot

Reguläres Mitglied
06.05.2018
58
42
Ryanair erstattet aktuell schlicht nicht. Geht nur CC Rückbuchung oder Klage.

Wenn Du sie zur Erstattung aufforderst kommt bestenfalls ein Textbaustein wie sehr sie Dir ihren Voucher empfehlen und daß man erst nach Ende der Corona-Krise, wann auch immer das ist, erstatten wird. Teilweise kommt auch gar nix mehr. Ich warte aktuell auf die Bearbeitung des CC-Erstattungsantrages.

Klingt halt bei mir jetzt erstmal anders - nochmal klar gemacht, dass ich keinen Gutschein, sondern eine Erstattung will. Mal sehen, wie die (erneute) Bestätigungsmail formuliert ist. Ich hab ja mit CC bezahlt, das sollte kein Problem sein (war es damals bei Germania/Wowair auch nicht), aber meine Freundin hat mit Paypal gezahlt, da greift der Käuferschutz wohl nicht so richtig, oder?
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.260
927
Klingt halt bei mir jetzt erstmal anders - nochmal klar gemacht, dass ich keinen Gutschein, sondern eine Erstattung will.

Die haben JEDEM erst mal Erstattung in der automatischen Annulierungsmail zugesagt. Dann kommt die Hinhaltenummer und erst am Ende der Gutschein. Dann kannst Du noch mal auf Erstattung bestehen und dann hörst du nix mehr. Da ist egal wie deutlich Du sagst, daß Du keinen Voucher akzeptierst. Sie erstatten schlicht aktuell und bis auf weiteres nicht freiwillig.

Dir bleiben am Ende die zwei genannten Möglichkeiten.
 
  • Like
Reaktionen: wurstpilot

tomhsv

Reguläres Mitglied
12.06.2018
88
1
Klingt halt bei mir jetzt erstmal anders - nochmal klar gemacht, dass ich keinen Gutschein, sondern eine Erstattung will. Mal sehen, wie die (erneute) Bestätigungsmail formuliert ist. Ich hab ja mit CC bezahlt, das sollte kein Problem sein (war es damals bei Germania/Wowair auch nicht), aber meine Freundin hat mit Paypal gezahlt, da greift der Käuferschutz wohl nicht so richtig, oder?

Eigentlich wurde der Käuferschutz bei Paypal auch ausgeweitet auf elektronische Tickets, somit auch Flüge.

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/merchant-intangibles-update

Wird aber unterschiedlich beschieden. Ich habe es jetzt heute mit einem AF auch mal probiert, mal schauen.
 

wurstpilot

Reguläres Mitglied
06.05.2018
58
42
Die haben JEDEM erst mal Erstattung in der automatischen Annulierungsmail zugesagt. Dann kommt die Hinhaltenummer und erst am Ende der Gutschein. Dann kannst Du noch mal auf Erstattung bestehen und dann hörst du nix mehr. Da ist egal wie deutlich Du sagst, daß Du keinen Voucher akzeptierst. Sie erstatten schlicht aktuell und bis auf weiteres nicht freiwillig.

Dir bleiben am Ende die zwei genannten Möglichkeiten.

OK danke für die Info. Dann geh ich mal den Weg über meine Bank und meine Freundin muss es bei Paypal über den Käuferschutz probieren.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.117
7.160
Gibt es irgendeine Möglichkeit herauszufinden, ob ein Flug in der Vergangenheit stattfand oder gecancelled wurde? Habe meinen Flug von Nepal nach Düsseldorf selber zwei Wochen vor Abflug gecancelled weil ich aufgrund veränderter Gesetzeslage nicht mehr einreisen konnte und wegen der Rückerstattung wäre es ja hilfreich wenn der Flug noch selbst von der Airline gecancelled worden wäre.

rein rechtlich ist es allerdings egal, ob ein Flug, den man selbst storniert hat, später durchgeführt wurde oder nicht.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.117
7.160

Wie würdet ihr vorgehen?
[/QUOTE]

Wenn LH die Kreditkarte belastet und LH den Flug storniert, dann hat das nichts mit Air Canada zu tun und mit Expedia wohl auch nur sehr wenig.
Unverständlich wieso DKB da mauert. Vermutlich bleibt nur, gegen LH zu klagen. Zuvor würde ich es nochmal z.B. mit einem Fax an LH versuchen; parallel würde ich DKB um das Chargeback-Formular bitten. Mal sehen, ob sie das auch verweigern.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.117
7.160
Was haben wir hier nun für Möglichkeiten?

Die Änderung nicht akzeptieren und Qatar schriftlich darum bitten, entweder wieder die ursprünglichen Daten zu buchen oder, wenn sie das nicht möchten oder können, den Vertrag zu stornieren und zu erstatten.
 

Goettinger

Reguläres Mitglied
16.03.2019
99
18
...

Was haben wir hier nun für Möglichkeiten?

In meinem Fall war QR nur ein wenig widerspenstig und hat sich nach dem zweiten Brief mit Fristsetzung telefonisch bei mir gemeldet und eine Rückzahlung angeboten. Die ist auch recht zügig gekommen. QR selbst bietet hier immer noch die Möglichkeit einer Rückerstattung an. Hast Du aber über einen OTA gebucht, sollst Du Dich erst an den wenden.
 

nurflug20

Reguläres Mitglied
17.03.2020
42
2
Annullierten Turkish Airlines BKK-STR (return des round trips) gebucht über seat24 an rightnow übergeben und Fall wurde auch angenommen.
Die 10% Prämie können sie gerne haben, denn TK hält sich nicht für zuständig und Kommunikation mit seat24 ist bekanntermaßen nicht möglich.
 
  • Like
Reaktionen: Afreaka

Kurt

Reguläres Mitglied
20.11.2011
44
10
ZRH
SQ hatte Mitte März meine direkt bei SQ gebuchten Flüge für Ende April gestrichen. Benachrichtigung erfolgte per Email und WhatsApp.
Danach online via Covid-19 Assistance Request Form auf der SQ-Webpage die Erstattung beantragt.
Letzte Woche die Info erhalten, dass Request bearbeitet wurde.
Gestern war das Geld auf dem KK-Konto.

Keine nervigen Telefonate, keine Briefwechsel, nichts. Gut gemacht, SQ.
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.757
3.402
HAM, LBC
Zuletzt bearbeitet:

MDGeist

Reguläres Mitglied
15.07.2013
27
28
Update: Nach nochmaligen beantragen des Refunds und mehrmaligen telefonieren, kam heute die Mail, das der Betrag nun vollständig auch die Kreditkarte zurück gebucht werden soll. Ich bin jetzt mal gespannt und werde dann noch mal Posten, wenn das passiert ist. Auf jeden Fall schon mal schön überhaupt das Schreiben zu haben und nicht wie vorher total in der Luft zu hängen. Ich drücke für allen anderen die Daumen, das es sich auch gut entwickelt.
 

massa

Neues Mitglied
12.05.2020
2
0
Rückerstattung NICHT bei Paypal eingegangen?!

Hallo zusammen,

ich habe ein etwas anderes Problem mit Eurowings.
Aufgrund von Corona wurde ein Einzelflug von mir annulliert. Dauraufhin habe ich umgehend per Paypal in der App noch die Rückerstattung einfordern können!
Leider ist der Betrag nie bei mir eingegangen was mir auch von Paypal in mehreren Telefonaten bestätigt wurde.

Eurowings sagt dazu nur wiederholt "unser Vertrag steht auf 0" und "wie sie im Anhang sehen, wurde das Geld zurückerstattet". Die können mir keine Transaktionsnummer nennen die es laut Paypal bei jeder Zahlung geben MUSS. Das heißt aktuell hilft mir niemand der beiden Parteien... Die ursprüngliche Zahlung liegt mehr als 180 tage zurück, daher auch über den Käuferschutz von Paypal kein Glück.

Hat jemand eine Idee was ich nun machen kann? Mahnbescheid?

Besten Dank für eure Hilfe!
 
Zuletzt bearbeitet:

Ch.Bode

Neues Mitglied
12.05.2020
1
0
Folgender Maßen...Bearbeitungsgebühren sind nichtig und eine Vertragsstrafe

Ich habe ebenfalls bei ABC Travel gebucht und finde deren Vorgehensweise nicht kundenfreundlich und rechtlich sehr vage. Sie nehmen je TIcket/Person 60 Euro Bearbeitungsgebühr plus 33 Euro Provision, die bei der Ticketausstellung angefallen sind. Ich habe bisher auch - erfolglos - versucht, mein Geld direkt bei Delta erstattet zu bekommen. Delta verweist immer wieder an ABC Travel als Vertragspartner.

Mein Reise*ver*anstalter hat von sich aus unsere Reise storniert, hat jedoch Bearbeitungs*gebühren berechnet. Ist das rechtens?


Nach Ansicht der Rechts*experten der Stiftung Warentest dürfen Reise*ver*anstalter, Fluggesell*schaften und Reise*vermittler von ihren Kunden keine Bearbeitungs*gebühren für die Stornierung, die Umbuchung oder den Nichtantritt einer Reise verlangen. Kunden haben ein gesetzliches Recht darauf, eine gebuchte Reise zu stornieren. Die Abwick*lung einer Stornierung ist deshalb eine Tätig*keit, zu der ein Veranstalter oder eine Fluggesell*schaft oder ein Reise*ver*anstalter als Haupt*vertrags*partner des Kunden ohnehin verpflichtet sind. Dafür dürfen sie kein gesondertes Entgelt verlangen. Das gilt genauso für einen Reise*vermittler, wenn dieser die Abwick*lung für die Fluggesell*schaft oder den Reise*ver*anstalter über*nimmt. Eine solche „Bearbeitungs*gebühr“ ist eine unzu*lässige Vertrags*strafe.
Das gilt umso mehr, wenn der Anbieter die Reise selbst storniert hat.


Wie bekomme ich meine Gebühren zurückerstattet?

Man sollte sich mit seiner Forderung direkt an die Fluggesellschaft/Reisevermittler wenden
Für eine Umbuchen oder Stornierungen vor Abflug, ist meistens das Reisebüro zuständig. Abhängig von deren AGB’s wird dort eine zusätzliche Gebühr fällig.
Hier eine Vorlage für einen formlosen Antrag:
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider konnte ich am XX.XX.XXXX meinen gebuchten Flug nicht antreten. Bitte erstatten sie mir alle personenbezogenen Steuern und Gebühren innerhalb von 14 Tagen (spätestens bis zum XX.XX.XXXX).
Buchungscode: XXXXXX
Passagier/e: Max Mustermann
Meine Kontoverbindung lautet:
Name: Max Mustermann
IBAN: DEXXXXXXXXXXX
BIC: XXXXXXX
Bank: Musterbank
Sollten Sie eine Bearbeitungsgebühr erheben, verweise ich präventiv auf das Urteil des EuGH vom 6.07.2017 Az. C‑290/16.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann


 

tomhsv

Reguläres Mitglied
12.06.2018
88
1
Hallo zusammen,

ich habe ein etwas anderes Problem mit Eurowings.
Aufgrund von Corona wurde ein Einzelflug von mir annulliert. Dauraufhin habe ich umgehend per Paypal in der App noch die Rückerstattung einfordern können!
Leider ist der Betrag nie bei mir eingegangen was mir auch von Paypal in mehreren Telefonaten bestätigt wurde.

Eurowings sagt dazu nur wiederholt "unser Vertrag steht auf 0" und "wie sie im Anhang sehen, wurde das Geld zurückerstattet". Die können mir keine Transaktionsnummer nennen die es laut Paypal bei jeder Zahlung geben MUSS. Das heißt aktuell hilft mir niemand der beiden Parteien... Die ursprüngliche Zahlung liegt mehr als 180 tage zurück, daher auch über den Käuferschutz von Paypal kein Glück.

Hat jemand eine Idee was ich nun machen kann? Mahnbescheid?

Besten Dank für eure Hilfe!

Wenn du den Betrag über Paypal zurückgebucht hast, das geht ja nur über Käuferschutz. Dann wird es von Paypal veranlasst, d.h Paypal bucht aktiv den Betrag von EW wieder zurück. Also muß es doch irgendwo ersichtlich sein, dass dieses geschehen ist.

Ich denke du meinst EW behauptet den Betrag auf dein Paypal Konto gebucht zu haben ? Wenn dort nichts ersichtlich ist und Paypal dir bestätigt, dass dort keine Buchung erfolgt ist dann ist EW in der Beweispflicht.