Stornierungen wegen Corona

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Scorn_Addiction

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
1.844
87
ZRH
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Was ist ich nicht verstehe ist: Der Fall ist eindeutig, Sie müssen zahlen und da im Verzug auch die Gerichtskosten (plus ggf. Anwaltskosten). Das kommt Ihnen doch viel teurer, vor allem da seit Verzug 5% über dem Basiszins zu zahlen sind.

vielleicht können sie nicht.

Du hast völlig recht, die rechtslage ist eindeutig und es zieht nur weitere Kosten nach sich, die die Paxe später löhnen müssen.
Denn wenn sie könnten würden sie zahlen in Zeiten von Negativzinsen...
 

theonord

Aktives Mitglied
13.01.2011
230
29
Meine gebuchte Verbindung für Oktober ist komplett aus dem Flugplan von Easyjet rausgenommen worden, trotzdem bekomme ich auch auf Nachfrage im Callcenter keine brauchbare Information was mit meiner weiterhin bestehenden Buchung passiert.
Hat jemand Kenntnisse, wie das rechtlich zu bewerten ist, ist die Airline nicht verpflichtet dem Kunden einen möglichen Flugausfall unverzüglich anzuzeigen? Oder könnten sie sich möglicherweise auf den Standpunkt stellen, das die Flugverbindung evtl. bis Oktober wieder aufgenommen wird?
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.450
562
vielleicht können sie nicht.

Du hast völlig recht, die rechtslage ist eindeutig und es zieht nur weitere Kosten nach sich, die die Paxe später löhnen müssen.
Denn wenn sie könnten würden sie zahlen in Zeiten von Negativzinsen...


Wobei z.B. AF/KLM mit 10Mrd unterstützt wurde und sie trotzdem nur Gutscheine ausstellen. Da ist auch ein großer Teil "sie wollen nicht" im Spiel.

Man kann die Logik auch umdrehen: Wenn es sich für die Airlines lohnt, die Drohkulisse Anwalts- und Gerichtskosten aufrecht zu erhalten, dann kann man daraus schließen, dass erstaunlich wenige Kunden bereit sind, ihr Recht einzuklagen.
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
265
Bielefeld
Bin überrascht. Habe eben bei einem stornierten Flug nachgesehen und festgestellt, dass man sogar auf eine andere Strecke umbuchen kann ohne zusatzkosten

Das war schon immer so - bei stornierten Flügen bekommt man quasi ein Blankoticket für deren gesamtes Flugprogramm - alle Flüge egal an welchem Datum gratis, hauptsache ein Platz ist frei. Und das nicht nur für den stornierten Flug selbst, sondern für alle Flüge in der Buchungsnummer.

TXL-CPH-TXL im Winter könnte bei vorzeitiger Einstellung der Strecke problemlos zu Teneriffa-London und Berlin-Israel im Hochsommer umgebucht werden. Da man bei Easyjet auch mehrere Flüge in eine Buchungsnummer packen kann (hatte mal 8 Stück auf einmal im Warenkorb) gilt das selbst dann für alle Flüge der Buchung, auch wenn nur einer gestrichen wird.
 
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B

Benutzername

Guest
Heute erhielt ich Mail von Swiss mit folgendem Wortlaut:

Sehr geehrter Benutzername

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 14. Mai 2020.

Gerne nehmen wir zur Kenntnis, dass Sie eine Rückerstattung Ihres Tickets bevorzugen.

Wir haben Ihre Anfrage an die zuständige Abteilung weitergeleitet, damit diese so bald wie möglich bearbeitet wird. Allerdings bitten wir Sie um Geduld, da die sonst üblichen Fristen in dieser aussergewöhnlichen Situation nicht eingehalten werden können.

Bitte seien Sie versichert, dass wir uns um Ihr Anliegen kümmern und Sie daher nicht weiter tätig werden müssen.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis in dieser herausfordernden Zeit.

Freundliche Grüsse

yyyyy xxxxx

Consultant

Customer Travel Services / R1C

Heute habe ich in meine Buchung auf swiss.com geschaut und gesehen, dass der erste Flug annulliert wurde.

Also rief ich bei Swiss an und kam bereits nach 20 Minuten dran. Die freundliche Dame in der Hotline sagte mir: "Ich kann sehen, dass Ihr Flug annulliert wurde. Sie haben die Wahl, ob sie umbuchen oder stornieren und das Geld zurückerhalten möchten."

Ich habe mich für die Stornierung entschieden und erhielt fünf Minuten nach dem Telefonat per Mail die Stornierungsbestätigung. Darin steht aber nichts davon, ob und wann das Geld zurückerstattet wird.

Also habe ich folgendes Schreiben heute per Mail an die Mailadressen contactus@swiss.com; info.de@swiss.com gesendet:

an contactus@swiss.com; info.de@swiss.com

An
Swiss International Air Lines
Malzgasse 15
4052 Basel
Schweiz

Stuttgart, den 14. Mai 2020

Erstattung von Ticketkosten nach Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Buchungscode xxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich Ansprüche nach Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geltend für xxx und xxx.

Die gebuchten Flüge

Von Stuttgart nach Zürich, Abflugsdatum 12 Juni 2020, Flug LX1165
Von Zürich nach New York, Abflugsdatum 12 Juni 2020, Flug LX16
Von New York nach Zürich, Abflugsdatum 20 Juni 2020, Flug LX17
Von Zürich nach Stuttgart, Abflugsdatum 21 Juni 2020, Flug LX1176

sind annulliert worden. Damit besteht ein Anspruch auf vollständige Erstattung der Ticketkosten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

Die Ticketkosten für die annullierten Flüge belaufen sich auf EUR xxxxx.

Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag in Höhe von EUR xxxxx unverzüglich, spätestens bis zum 28.05.2020 auf meine bei Zahlung verwendete Kreditkarte American Express Nummer xxx zu überweisen.

Falls Sie diese Frist verstreichen lassen, werde ich unverzüglich rechtliche Schritte einleiten.

Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass keine Fluggutscheine oder ähnliches akzeptiert werden.

Freundliche Grüße / Kind regards / Cordialement

xxxxx xxxxx


Wenige Minuten nach dem Absenden der Mail kam eine Nachricht vom Absender noreply@swiss.com mit dem Betreff "Ihr Anliegen mit der Referenz xyxyxyxy". Somit habe ich schon mal eine Bestätigung über den Zugang.

Bin gespannt, wie es weitergeht und werde berichten.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.024
640
.de
Seltsam: Jetzt kommt bei Easyjet bei allen Juniflügen die Meldung: Die Strecke wird erst ab 01.07.2020 bedient. Ich habe diverse Routen ab Basel nach Spanien und Portugal probiert. Mein gebuchter Flug Basel-Faro am 29.06. ist aber noch aktiv, wenn ich mich einlogge. Haben die den ganzen Juni nun ganz gestrichen? Ich wollte eigentlich fliegen... Portugal ist „offen“.

Ja, haben sie. Wenn man den Flug über die App abruft, kommt so komische Meldung. Annulliert sind die Flüge aber nicht.
 

Novia

Reguläres Mitglied
24.04.2017
92
6
Mein Schreiben an AF mit Fristsetzung hat nichts gebracht, ich versuche jetzt Reklamation über die KK. Hoffentlich klappt das.
 
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ponyhofinsasse

Erfahrenes Mitglied
23.08.2017
3.211
15
Ihr stellt euch aber auch alle an, dachte hier sind nur erfolgreiche Businessleute unterwegs
die mal ein paar Tage auf ein paar Euro warten können
Scheint bei einigen aber doch alles ganz schön auf Kante genäht zu sein

Und wenn man das Geld jetzt so ganz dringend braucht dann hätte man erst gar nicht buchen sollen
denn dann war das ja praktisch schon über die Verhältnisse
 
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Scorn_Addiction

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
1.844
87
ZRH
Ihr stellt euch aber auch alle an, dachte hier sind nur erfolgreiche Businessleute unterwegs
die mal ein paar Tage auf ein paar Euro warten können
Scheint bei einigen aber doch alles ganz schön auf Kante genäht zu sein

Und wenn man das Geld jetzt so ganz dringend braucht dann hätte man erst gar nicht buchen sollen
denn dann war das ja praktisch schon über die Verhältnisse

darum geht es doch gar nicht.
Es geht um geltendes Recht und das sind nun mal 7 Tage.

Bei der Buchung lassen sie sich ja auch nicht ein Vierteljahr Zeit mit der Abbuchung oder länger...
 
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Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.450
562
Ihr stellt euch aber auch alle an, dachte hier sind nur erfolgreiche Businessleute unterwegs
die mal ein paar Tage auf ein paar Euro warten können

Mal ein paar Gründe:
- Insolvenzgefahr
- schlechte Kommunikation/Verarschen des Kundens
- Brechen von geltendem Recht (es wird bei einigen Airlines niemandem Geld ausgezahlt, es geht da nicht um das Abarbeiten des Refundstapels)
- Die Gefahr, dass die Politik nicht doch noch eine blöde Gesetzesänderung macht
- Fristen für Chargeback/Käuferschutz/...

Aber viel Spaß beim Warten!
 

ponyhofinsasse

Erfahrenes Mitglied
23.08.2017
3.211
15
Mal ein paar Gründe:
- Insolvenzgefahr
- schlechte Kommunikation/Verarschen des Kundens
- Brechen von geltendem Recht (es wird bei einigen Airlines niemandem Geld ausgezahlt, es geht da nicht um das Abarbeiten des Refundstapels)
- Die Gefahr, dass die Politik nicht doch noch eine blöde Gesetzesänderung macht
- Fristen für Chargeback/Käuferschutz/...

Aber viel Spaß beim Warten!


Ich habe ein Open Ticket und einen Credit Account, bei beiden weiß ich das ich es eh nutze
Da muss man für ein paar Wasserflöhe keinen Aufstand machen.

Insolvenz ?
Bei all den Staatsairlines eher unwahrscheinlich und
bei den restlichen Argumenten ist mir meine Zeit zu Schade
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.450
562
Ja ich habe auch ein Ticket, für das ich eine Verwendung habe und wo ich kein Stress mache.

Und andere Tickets, wo ich keine Verwendung mehr für habe. Also will ich da meine Kohle wieder haben. Verständlich oder?

Du darfst es gerne so machen, wie es dir am beste passt, ich mach dir da keinen Vorwurf.

bei den restlichen Argumenten ist mir meine Zeit zu Schade

Aber um sich über die Angelegenheiten von anderen Leuten aufzuregen hat deine Zeit noch gereicht? :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.834
1.289
MUC, BSL
Die Lastminute Gruppe hat auch ein interessantes System aufgelegt, gestern Abend von denen ein Angebot für einen stornierten AC Flug bekommen:

Option 1
Reiseguthaben in Höhe des gezahlten Betrags zzgl. eines 10% Bonus, sofort (bzw. zeitnah) verfügbar. Der Grundbetrag kann nach 6 Monaten bar ausgezahlt werden minus einer Stornogebühr von rund 30€. Konzernweit auf alle Reisedienstleistungen einlösbar.

Option 2
Reisegutschein in Höhe des gezahlten Betrages, ebenfalls zeitnah verfügbar. Barauszahlung ist nicht möglich, ebenfalls konzernweit einsetzbar.

Option 3
Rückerstattung nach den Regeln der Airline, dauert so lange wie es dauert, kostet rund 30€ Gebühren und es gibt was Air Canada anbietet (vermutlich Voucher).


Bemerkenswert finde ich Option 2, wer würde das denn wählen? Zumindest mir erschließt sich auch nach einem Blick in die jeweiligen Bedingungen nicht wo diese Option einen Vorteil gegenüber Option 1 bietet. Ich habe die jeweiligen T&Cs (leider nur auf Englisch - und das auch noch ziemlich schlecht) mal angehängt, vielleicht habe ich da Tomaten auf den Augen. Ich frage mich außerdem warum sie zwischen Reiseguthaben und Voucher unterscheiden, zumindest auf den ersten Blick scheint es sich da um das gleiche zu handeln.

Option 1 (Travel Credit)
https://res.cloudinary.com/lastmin...ons/lm-travel-credit-terms-and-conditions.pdf


Option 2 (Travel Voucher)
https://res.cloudinary.com/lastmin... Conditions/voucher-terms-and-conditions.pdf


Option 3 (Airline Refund)
https://res.cloudinary.com/lastmin...ons/refund-subject-to-airlines-conditions.pdf
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
10.587
9.400
LEJ
Die Lastminute Gruppe hat auch ein interessantes System aufgelegt, gestern Abend von denen ein Angebot für einen stornierten AC Flug bekommen:

Option 1
Reiseguthaben in Höhe des gezahlten Betrags zzgl. eines 10% Bonus, sofort (bzw. zeitnah) verfügbar. Der Grundbetrag kann nach 6 Monaten bar ausgezahlt werden minus einer Stornogebühr von rund 30€. Konzernweit auf alle Reisedienstleistungen einlösbar.

Option 2
Reisegutschein in Höhe des gezahlten Betrages, ebenfalls zeitnah verfügbar. Barauszahlung ist nicht möglich, ebenfalls konzernweit einsetzbar.

Option 3
Rückerstattung nach den Regeln der Airline, dauert so lange wie es dauert, kostet rund 30€ Gebühren und es gibt was Air Canada anbietet (vermutlich Voucher).

Die ganze Geschichte mit Gutscheinen & Co. ist ein reines Schneeballsystem und ein jedes Schneeballsystem platz irgendwann, da die Leistung ebenso irgendwann erbracht werden muss, das Geld ist aber nicht mehr vorhanden, da es in der derzeitigen "Überbrückungszeit" aufgebraucht wird. Ich traue den Veranstaltern / Airlines sogar zu dass die selbe Leistung später bei Eingabe des Gutscheincodes 1.500€ kostet und ohne 750€.

Selbst stecke ich mit gestrichenen Flügen im gleichen Dilemma wie andere User.

"Interessant" finde ich easyjet. Umbuchen oder Gutschein wurde in zwei Mails in den letzten Wochen groß angepreisen. Jetzt ist der Flug gestrichen und in der Mail wird ganz klein versteckt die Rückerstattung angeboten. Da meines Erachtens die Gutscheinregelung auf dem oben genannten Schneeballsystem beruht, werde ich die Rückerstattung einleiten. Das Geld habe ich innerlich allerdings schon abgeschrieben, es geht auch nur um rund 200€. Anders und ärgerlicher sieht es bei den anderen noch offenen Tickets aus, denn dort geht es um richtig viel Geld (für mich). Auch da ist die innere Abschreibung schon gegeben und die nächste "Trotzflasche" ist schon kalt gestellt.

Den Humor verliere ich trotzdem nicht, denn das Leben geht weiter.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.834
1.289
MUC, BSL
Ja, woher der Wind weht ist mir schon klar, da mache ich mir nichts vor. Ich versuche nur zu verstehen wo der Haken bei Option 1 im Vergleich zu Option 2 ist. Dass man dem RB bei Option 1 de facto ein zinsloses Darlehen für sechs Monate (mit entsprechendem Ausfallrisiko versteht sich) gibt ist natürlich offensichtlich aber wieso haut man da dann noch ein Incentive drauf? Die 10% Extraguthaben hätte ich dann doch eher bei Option 2 erwartet...
 
Zuletzt bearbeitet:

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
10.587
9.400
LEJ
Ja, woher der Wind weht ist mir schon klar, da mache ich mir nichts vor. Ich versuche nur zu verstehen wo der Haken bei Option 1 im Vergleich zu Option 2 ist. Dass man dem RB bei Option 1 de facto ein zinsloses Darlehen für sechs Monate (mit entsprechendem Ausfallrisiko versteht sich) gibt ist natürlich offensichtlich aber wieso haut man da dann noch ein Incentive drauf? Die 10% Extraguthaben hätte ich dann doch eher bei Option 2 erwartet...

Diese Option 2 verstehe ich auch nicht so richtig.
Grundsätzlich ist es nach meiner Definition so.
Ein Reisegutschein (Option 1) ist für alle Leistungen des Anbieters einsetzbar.
Ein Voucher (Option 2) gilt nur für eine geschlossene Leistung die gleich der stornierten ist. Sie ist so etwas wie "umbuchen".
Die Option 3 wäre für aus Sicherheitsgründen zunächst die sinnvollste.
Ich versuche es auch nüchtern zu betrachten. Wenn ein Reiseanbieter pleite geht, sind Gutscheine von ihm wertlos, ein Voucher kritisch, und eine Rückerstattung vielleicht schon durchgeführt......
 

dash8

Neues Mitglied
16.05.2020
5
2
Bei einer Buchung von Swiss (operated by Edelweiss) für Anfang Juni ZRH-MRU-ZRH wurde der Rückflug von Sa 08:30 auf So 00:35 verlegt, damit 16h nach hinten verschoben. In der Infomail habe ich die Optionen zuzustimmen oder nicht zuzustimmen. Meine Frage wäre, ob Swiss verpflichtet ist eine Rückerstattung des Ticketpreises nach EU261 vorzunehmen oder ob ich bessere Chancen habe (v.a. mit Einforderung durch Flightright etc) wenn ich noch abwarte bis der Flug komplett gecancelled wird (möchte diesen Flug nicht wahrnehmen)?
Habe im Forum zu einem lediglich nach hinten verschobenem Flug, >14 Tage vor Abflug bekanntgegeben, keine Infos gefunden.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.834
1.289
MUC, BSL
Wäre plausibel aber in den T&Cs der Option 2 steht

The voucher may be redeemed to reserve a new flight/train ticket and/or hotel accommodation and/or a flight + hotel package [...]
.

Man könnte vielleicht argumentieren, dass Lastminute so klamm ist, dass sie versuchen möglichst viel Geld möglichst lange zu binden, dann würde es natürlich Sinn machen Option 1 möglichst positiv anzupreisen. Allerdings stellt sich dann die Frage wieso jemand der das Guthaben sofort verbraten will nicht auch Option 1 nehmen würde. Wäre ja irgendwie kontraproduktiv, dass man denjenigen, die ohnehin kein Bargeld wollen auch noch ohne Not 10% Rabatt hinterherschmeißt.

Anders formuliert: welchen Sinn hat Option 2 wenn in allen denkbaren Fällen Option 1 besser ist?


Edit: natürlich ist Option 3 die sicherste Variante aber in meinem Fall nicht praktikabel weil ich höchstwahrscheinlich keine Verwendung für die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgestellten Voucher habe. Ansprüche nach EU261 wären damit auch Futsch weil man ja i.S. Art. 7 Nr. 3 EU-VO einem Voucher ausdrücklich zugestimmt hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
10.587
9.400
LEJ
Bei einer Buchung von Swiss (operated by Edelweiss) für Anfang Juni ZRH-MRU-ZRH wurde der Rückflug von Sa 08:30 auf So 00:35 verlegt, damit 16h nach hinten verschoben. In der Infomail habe ich die Optionen zuzustimmen oder nicht zuzustimmen. Meine Frage wäre, ob Swiss verpflichtet ist eine Rückerstattung des Ticketpreises nach EU261 vorzunehmen oder ob ich bessere Chancen habe (v.a. mit Einforderung durch Flightright etc) wenn ich noch abwarte bis der Flug komplett gecancelled wird (möchte diesen Flug nicht wahrnehmen)?
Habe im Forum zu einem lediglich nach hinten verschobenem Flug, >14 Tage vor Abflug bekanntgegeben, keine Infos gefunden.

Ist diese Frage ernst gemeint?
Glaube ich nicht, du Spaßvogel.
Wenn das deine einzigen Sorgen sind, gehörst du zu den glücklichen Fliegern.
Wir haben Corona und Weihnachten soll am 24.12. sein.
 

nevadaman

Erfahrenes Mitglied
20.07.2013
2.230
4
so kurze Rückmeldung ...

Flugbuchung via AmEx Reiseservice inkl. 200 Euro Reiseguthaben
Bezahlt mit der AmEx Platinum
Airline ist/war Air France
Buchungsklasse O/Z (Pay Business Tarif)

Die Flüge wurden nach und nach gestrichen bzw. schon vor Corona geändert.
Vom Reisebüro gab es Aktiv KEINE Informationen, selbst die vor Corona durchgeführte Flugzeitenänderung >3h wurde von AmEx nicht Kommuniziert. (laut Hotline sei das normal)

Mir wurde von Anfang an nur ein Gutschein angeboten ... das sein die Regeln von AF und AmEx könne da nichts tun.
Von EU261 wollte AmEx nicht hören, ist ja nicht das Problem von AmEx wenn AF das nicht erstattet.

Eine Rückbuchung des Betrages von der CC wurde vom normalen AmEx Platinum CC Service Ausgeschlossen, da alles über AmEx lief und keine zweite Partei beteiligt war.

Der AmEx Reiseservice stellte sich für mich als komplett Inkompetent heraus ... ich bekam zwei mal komplett falsche Infos wie ich denn jetzt zu meinem Gutschein kommen sollte, erst die AF Platinum Hotline teilte mir mit was das Reisebüro zu tun hat damit ich meinen Gutschein bekomme.

Beim nächsten Anruf an der AmEx Reiseservice Hotline musste ich dem Mitarbeiter sagen was er zu tun hat damit ich meinen Gutschein bekomme, das was er meinte war wieder was ganz anderes ...
Ich versuchte auch nochmal eine Erstattung zu bekommen, war aber aussichtslos.
Ich wollte dann von dem Mitarbeiter das er mit das ganze schriftlich gibt das eine Erstattung laut AF nicht möglich sei und ich nur einen Gutschein bekomme ... das wurde mir zwei mal verweigert!
Kurz darauf kam doch eine eMail von Amex und sehe da mit einem Refund.
Nach einer Woche rief ich nochmal die Hotline an um zu erfahren was jetzt mit dem Refund ist ... das sei nur für die Interne AmEx Buchhaltung und ich bekomme keinen Refund [Punkt]

Die Stimmung, vor allem beim letzten Gespräch war nicht unbedingt freundlich um es nett zu umschreiben.

Die AF Gutscheinausstellung klappte erst als ich nochmal mit der AF Platinum Hotline gesprochen hab, obwohl der Mitarbeiter sagte das er das nicht einsehen kann und nur sieht das für das Ticket noch kein Gutschein erstellt wurde bekam ich 10min. nach dem telefonat meinen Gutschein.

Gutscheinbedingungen ....

Dieser Beleg ist ein Reisegutschein, der ab Ausstellungsdatum 12 Monate gültig ist. Er kann auf den Websites airfrance.com und klm.com für die Buchung von Flügen mit Air France, KLM, Delta Air Lines, Virgin Atlantic und Kenya Airways eingelöst werden. Wählen Sie dazu die Option Elektronisches Guthaben auf der Zahlungsseite.
Ihre neuen Reisedaten müssen zwischen dem Datum, an dem Sie Ihren Reisegutschein in ein neues Ticket eingelöst haben und 359 Tage danach liegen.
Pro Person können bis zu zwei Reisegutscheine, pro Buchung maximal drei Reisegutscheine eingelöst werden.
Das Ticket, in das der Reisegutschein eingelöst wird, muss auf denselben Vor- und Nachnamen wie der Reisegutschein ausgestellt sein. Der Reisegutschein kann nicht übertragen, getauscht oder verkauft werden. Bei Verstoß hiergegen wird der Reisegutschein ungültig.
Falls Ihr Flug gestrichen wurde, kann der ungenutzte Reisegutschein 12 Monate nach seinem Ausstellungsdatum erstattet werden.
Die Erstattung gemäß den Tarifbedingungen Ihres Tickets ist jederzeit möglich.

so wie ich das einschätze ist das kein normaler EMD Gutschein wie üblich, das ganze wird als „Receipt of payment for options purchase: S“ und als „O Transportation voucher“ bezeichnet in den Restrictions steht noch das dazu (*M*THIS IS YOUR TRAVEL VOUCHER. VALID 12 MONTHS FOR AF/KL/DL/VS/KQ FARES * COVID-19)


Fazit ... für mich ist der Fall jetzt erledigt! ich hab meinen Gutschein über den kompletten Flugpreis erhalten, der nach 12 Monaten ausbezahlt werden kann, wenn es AF dann so noch gibt.
Meine AmEx Karten wurden alle gekündigt, da ich auf so einen Service gerne verzichten kann ... mir wurden zwar mehrere 10k Punkte angeboten damit ich weiterhin Kunde bleibe ... aber da bin ich Konsequent.
Die Erreichbarkeiten der Hotlines muss ich noch hervorheben ... weder bei AmEx noch bei AF musste ich länger als 5min. auf einen Hotline Mitarbeiter warten, das finde ich in der Situation schon Top!


ps ... sorry, das wurde eine etwas längere Rückmeldung [emoji6]
 
Zuletzt bearbeitet:

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.839
10.128
Dahoam
Ich hatte für Ende März eine Übernachtung in einem HI Express in New Orleans, das ich seinerzeit über lastminute kostenlos stornierbar gebucht hatte (über IHG war das Zimmer nicht verfügbar). Nachdem sich meine USA-Reise durch das Virus erledigt hatte
habe ich am 24.03. über lastminute die Storno erledigt. Ich bekam dann nur die Bestätigung und dass sie sich darum kümmern werden. Zwischendruch gab es mal eine Mail dass sie noch an der Bearbeitung sind. Am 08.05 dann die Nachricht, dass die Storno erfolgreich war, lastminute das Geld bekommen hat und ich die Rückerstattung online in meinem Konto beantragen kann. Habe dies gemacht und heute war das Geld auf meiner Kreditkarte zurück.

Insgesamt bin ich zufrieden mit lastminute.com. Einziger Minuspunkt ist das Online-Formular zur Rückerstattung. Es gab drei Möglichkeiten, die erste Rückerstattung als Gutschein, an die zweit kann ich mich nicht mehr erinnern und die dritte die Rückzahlung auf die Kreditkarte. Prinzipiell ok, aber der Gutschein war logischerweise schon aktiv hinterlegt und sobald man irgendwo draufgeklickt hat konnte man nicht mehr den Schritt zurückgehen!!! Ich habe mir alle Punkte angesehen und dann bei der Rückerstattung draufgeklickt um zu sehen ob da noch irgendwas an Informationen kommt. Aber es wurde dann nur noch ohne Rückkehrmöglichkeit bestätigt. Deshalb weiß ich auch nicht mehr was der zweite Punkt war. Warum man da nicht auswählen und anschließend noch eine Bestätigungsmöglichkeit gibt kann man sich denken, v.a. wenn der Gutschein automatisch ausgewählt war.

Also lastminute.com ist ok, aber man muss genau aufpassen wenn man was anklickt!
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.121
4.184
FRA
Die Lastminute Gruppe hat auch ein interessantes System aufgelegt, gestern Abend von denen ein Angebot für einen stornierten AC Flug bekommen:

Option 1
Reiseguthaben in Höhe des gezahlten Betrags zzgl. eines 10% Bonus, sofort (bzw. zeitnah) verfügbar. Der Grundbetrag kann nach 6 Monaten bar ausgezahlt werden minus einer Stornogebühr von rund 30€. Konzernweit auf alle Reisedienstleistungen einlösbar.

Option 2
Reisegutschein in Höhe des gezahlten Betrages, ebenfalls zeitnah verfügbar. Barauszahlung ist nicht möglich, ebenfalls konzernweit einsetzbar.

Option 3
Rückerstattung nach den Regeln der Airline, dauert so lange wie es dauert, kostet rund 30€ Gebühren und es gibt was Air Canada anbietet (vermutlich Voucher).


Bemerkenswert finde ich Option 2, wer würde das denn wählen? Zumindest mir erschließt sich auch nach einem Blick in die jeweiligen Bedingungen nicht wo diese Option einen Vorteil gegenüber Option 1 bietet. Ich habe die jeweiligen T&Cs (leider nur auf Englisch - und das auch noch ziemlich schlecht) mal angehängt, vielleicht habe ich da Tomaten auf den Augen. Ich frage mich außerdem warum sie zwischen Reiseguthaben und Voucher unterscheiden, zumindest auf den ersten Blick scheint es sich da um das gleiche zu handeln.

Option 1 (Travel Credit)
https://res.cloudinary.com/lastminute-contenthub/image/upload/DAM/Legal/Terms%20%20Conditions/lm-travel-credit-terms-and-conditions.pdf


Option 2 (Travel Voucher)
https://res.cloudinary.com/lastminute-contenthub/image/upload/DAM/Legal/Terms%20%20Conditions/voucher-terms-and-conditions.pdf


Option 3 (Airline Refund)
https://res.cloudinary.com/lastminute-contenthub/image/upload/DAM/Legal/Terms%20%20Conditions/refund-subject-to-airlines-conditions.pdf


Hatte ich hier im Thread auch schon gefragt, travellersolo äußerte die Vermutung, dass der Gutschein übertragbar sein könnte (bzw. von jedermann einlösbar). Ich habe die Option Guthaben auf den Account genommen.