Stornierungen wegen Corona

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Wikinger

Erfahrenes Mitglied
22.09.2015
1.074
302
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Mache mal einen neuen Thread auf da ich hier im Forum nichts gefunden habe :rolleyes:

Wir habe Anfang 2020 einen Flug mit AY von TXL - HEL - ICN für dieses Jahr am 01. Oktober gebucht. Rückflug am 25.10.2020.

Aktuell steht Südkorea auf der grossen Liste "Reisewarnung". Südkorea selbst hat aktuell eine 14-tägige Quarantäne in staatlich vorgegebenen Hotels.

Klar ist unter diesen Umständen wollen wir den gebuchten Flug nicht nutzen!!

Heute online bei AY geschaut: Umbuchung gegen zusätzlich 130 € möglich auf einen neuen Termim z. B. im März 2021. Flugpreis unverändert.

Diese Gebühr wollen wir nicht zahlen denn nach meinem Verständnis haben sich die Reisebedingungen durch Reisewarnung und Quarantäne (=erheblicher Reisemangel) erheblich verändert. Damit müsste eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung möglich sein.

Wie sehen das die Fachleute hier im Forum bzw. gibt es jemand der Erfahrung mit AY hat??

Danke vorab für Eure Tipps
Abwarten.

Im September fliegt AY Donnerstags nicht nach ICN. Ich kann mir gut vorstellen, dass der Flugplan für Oktober demnächst angepasst und der Septemberflugplan einfach fortgesetzt wird.

Wenn ein Flug deiner Buchung gestrichen wird, kannst du problemlos auf deinen Wunschtermin kostenlos umbuchen. Flugpreis bzw. Restriktionen deines Tickets spielen dann keine Rolle.
 
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Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.452
571
Heute online bei AY geschaut: Umbuchung gegen zusätzlich 130 € möglich auf einen neuen Termim z. B. im März 2021. Flugpreis unverändert.

Diese Gebühr wollen wir nicht zahlen denn nach meinem Verständnis haben sich die Reisebedingungen durch Reisewarnung und Quarantäne (=erheblicher Reisemangel) erheblich verändert. Damit müsste eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung möglich sein.

Habt ihr eine Pauschalreise gebucht? Ansonsten habt ihr kein Anrecht auf kostenlose Umbuchung oder Stornierung - "Reisemangel" gibt es in dem Sinne nur bei Pauschalreisen.

Ich habe aber AY als relativ kulant was Umbuchungen angeht erlebt. Würde vielleicht mal den Support kontaktieren und Fragen, ob sich da was machen lässt. Ansonsten bleibt euch nur die Hoffnung, dass der Flug storniert wird

Ich würde am Ende in den sauren Apfel beißen und die 130€ zahlen. Im Verhältnis zum Flugpreis sicher immer noch nicht sooo viel und wenn sich sonst der Ticketpreis nicht ändert sind das im Vergleich zu anderen Fluglinien sogar noch recht gute Konditionen.
 
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Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.452
571
Die Umbuchugnsrichtlinien auf der Webseite sagen übrigens was anderes:

CHANGES TO BOOKINGS FOR FLIGHTS TO BE OPERATED AFTER 1 JULY

  • If we haven’t cancelled your flight but you wish to cancel your reservation, the refund will be according to the ticket rule.
  • For bookings made latest on 31 August 2020, you can change your travel dates through Manage booking or our customer service without a change fee and travel within your ticket validity, if
    • You made your booking via Finnair channels.
    • You have a Finnair operated and marketed flight.
    • There are available seats on your chosen new flight. It is good to know that if there is no availability in your original fare class for your new flight, you need to pay the fare difference between your original and new flight tickets.
    • You make the change 7 days before the departure of your original flight. You need to select new dates for your travel when making the change. If you change your travel dates closer to your flight, the change conditions follow your original ticket rules.
  • Did you change your travel dates already once and would like to change them again? You can do it through Manage booking and travel within your ticket validity when the above-listed requirements are fulfilled. If you were unable to make the change online, please contact our customer service.

https://www.finnair.com/at-de/fluginformationen/reise-updates#changes-in-our-traffic-plan-on-1-july-2020---31-march-2021--see-instructions-if-you-have-a-booking-for-1-july-onwards

Oder kommen die 130€ durch die andere Buchungsklasse?
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
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loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.572
806
Auch der Bundesgerichtshof
hatte Anzahlungen zuletzt generell für zulässig erklärt - unter anderem, weil die Reiseveranstalter oft selbst in Vorkasse gehen müssen. Sie kaufen entweder zu Beginn der Urlaubssaison größere Kontingente bei Fluggesellschaften und Hotels - oder stellen Reisen nach tagesaktuellen Preisen zusammen. In diesem Fall müssten sie in der Regel ebenfalls in Vorleistung gehen und ihren Partnern den Reisepreis sofort überweisen, sagte DRV-Sprecher Torsten Schäfer. "Deshalb sind Anzahlungen notwendig und gerechtfertigt."


Korrigiert mich, aber war es nicht so, dass die Veranstalter die Hotels erst Wochen nach dem Aufenthalt bezahlen?

 
Zuletzt bearbeitet:

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
772
Unter TABUM und in BNJ
Das ist natürlich ärgerlich.

Aus Reisebüro-Sicht ist Dertour allerdings recht pflegeleicht, zumindest alle Buchungen bei uns wurden problemlos in den Rückzahlungs-Prozess überführt. Ohne irgendwelche Zwangsgutscheine wie bei anderen Reiseveranstaltern (z.B. FTI), die man dann erst einmal ablehnen musste...

Das wäre mal interessant, was dort falsch gelaufen ist, dass hier ein Gutschein/Reiseguthaben daraus geworden ist.

Hole das alte Ding noch mal hoch - da geht jetzt die Klage raus nachdem anwaltliche Schreiben ohne Antwort blieben...
 

travelwithsophie

Erfahrenes Mitglied
25.07.2019
513
185
FRA, NRT, TPE.
Hallo,

eine Frage zur Pauschalreise.

Meine Eltern haben letztes Jahr eine Reise in die Türkei gebucht. Nun wollen sie nicht in die Türkei. Da der Arbeitgeber eine Reise in ein Risikogebiet verbietet, er bezieht sich auf das RKI. Da das Reisebüro meint laut Auswärtigem Amt ist Antalya kein Problem "grüne Zone" ihr könnt fliegen.

Ich würde gerne dort anrufen und die Sachlage klären.

Haben meine Eltern ein Recht auf Stornierung oder Umbuchung oder Gutschein, oder ist Türkei "Safe" und wenn die Reise geht mit oder ohne die?

Gebucht bei DER über FTI.

Danke für eure Zeit
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
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Wir habe Anfang 2020 einen Flug mit AY von TXL - HEL - ICN für dieses Jahr am 01. Oktober gebucht. Rückflug am 25.10.2020.

Aktuell steht Südkorea auf der grossen Liste "Reisewarnung". Südkorea selbst hat aktuell eine 14-tägige Quarantäne in staatlich vorgegebenen Hotels.

Klar ist unter diesen Umständen wollen wir den gebuchten Flug nicht nutzen!!

Heute online bei AY geschaut: Umbuchung gegen zusätzlich 130 € möglich auf einen neuen Termim z. B. im März 2021. Flugpreis unverändert.

Diese Gebühr wollen wir nicht zahlen denn nach meinem Verständnis haben sich die Reisebedingungen durch Reisewarnung und Quarantäne (=erheblicher Reisemangel) erheblich verändert. Damit müsste eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung möglich sein.

Wie sehen das die Fachleute hier im Forum bzw. gibt es jemand der Erfahrung mit AY hat??

Danke vorab für Eure Tipps

Direkt bei AY gebucht? Dann dürfte die erste Umbuchung nichts kosten. Auf Grund der Tatsache das du nicht wie geplant einreisen kannst muss AY dich eigentlich umbuchen. Haben sie z.B. bei mir aktuell auch gemacht, da Finnland die Einreise für Deutsche ja auch deutlich erschwert hat.
 
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travelwithsophie

Erfahrenes Mitglied
25.07.2019
513
185
FRA, NRT, TPE.
Die Reise geht nach Antalya. Daher haben meine Eltern folgenden Text vom Reisebüro erhalten:

Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt.
Hiervon ausgenommen sind die Provinzen Aydin, Izmir und Muğla in der Ägäisregion sowie die Provinz Antalya in der Mittelmeerregion unter der Voraussetzung der strikten Einhaltung des von der türkischen Regierung verfügten umfassenden Tourismus- und Hygienekonzepts.
Das ist eine interessante Aussage des Reisebüros... hier ist nämlich die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762#content_0


Hier deine Rechte: https://www.verbraucherzentrale.de/...ewarnungen-was-heisst-das-fuer-urlauber-43991
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.760
3.405
HAM, LBC
Meine Eltern haben letztes Jahr eine Reise in die Türkei gebucht ... Da das Reisebüro meint laut Auswärtigem Amt ist Antalya kein Problem "grüne Zone" ihr könnt fliegen ... Haben meine Eltern ein Recht auf Stornierung oder Umbuchung oder Gutschein, oder ist Türkei "Safe" und wenn die Reise geht mit oder ohne die?

Gebucht bei DER über FTI.

Wann soll die Reise stattfinden? Wenn's noch etwas hin ist, könnte man es eventuell aussitzen – in der Hoffnung, dass auch Antalya auf "rot" gestellt wird. Solange das allerdings nicht der Fall ist, wird es – außer einer Kulanzregelung – schwierig sein, ein "Recht" auf Stornierung etc. abzuleiten. Ich würde es freundlich mit Umbuchung auf später oder ein anderes Ziel versuchen...
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.523
1.118
Interessantes Problem bei einer Bekannten von mir - die hat sich in Unkenntnis der Rechtslage (und aufgrund einer unübersichtlich gestalteten mobilen Website) bei Bravofly auf einen Gutschein eingelassen. Habe ihr jetzt mal angeraten, hinsichtlich des entsprechend zugestandegekommenen "Gutscheinvertrags" den Widerruf zu erklären. Bin mal gespannt, wie das bei dem Sauhaufen ausgeht....
 

mika1606

Reguläres Mitglied
13.11.2013
98
8
Berlin
Mache mal einen neuen Thread auf da ich hier im Forum nichts gefunden habe :rolleyes:

Wir habe Anfang 2020 einen Flug mit AY von TXL - HEL - ICN für dieses Jahr am 01. Oktober gebucht. Rückflug am 25.10.2020.

Aktuell steht Südkorea auf der grossen Liste "Reisewarnung". Südkorea selbst hat aktuell eine 14-tägige Quarantäne in staatlich vorgegebenen Hotels.

Klar ist unter diesen Umständen wollen wir den gebuchten Flug nicht nutzen!!

Heute online bei AY geschaut: Umbuchung gegen zusätzlich 130 € möglich auf einen neuen Termim z. B. im März 2021. Flugpreis unverändert.

Diese Gebühr wollen wir nicht zahlen denn nach meinem Verständnis haben sich die Reisebedingungen durch Reisewarnung und Quarantäne (=erheblicher Reisemangel) erheblich verändert. Damit müsste eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung möglich sein.

Wie sehen das die Fachleute hier im Forum bzw. gibt es jemand der Erfahrung mit AY hat??

Danke vorab für Eure Tipps

Kurzes Update: Bei uns geht es nur um 1 gebuchten Flug mit AY!
Hatte heute ein letztlich unbefriedigtes Telefoant mit AY. Da keiner der 4 Einzelflüge bisher seitens AY annulliert wurde kann ich zwar umbuchen und muss dafür 1. eine Umbuchungsgebühr von 130 € zahlen bzw. 2. ggfs. eine zusätzliche Tarifdifferenz.

Wird der Flug von AY annulliert kann ich bis 31.05.2021 (neuer Abflugtermin) umbuchen oder alternativ eine Erstattung beantragen. Sind doch gute Bedingungen. :cool:
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
772
Unter TABUM und in BNJ
Interessantes Problem bei einer Bekannten von mir - die hat sich in Unkenntnis der Rechtslage (und aufgrund einer unübersichtlich gestalteten mobilen Website) bei Bravofly auf einen Gutschein eingelassen. Habe ihr jetzt mal angeraten, hinsichtlich des entsprechend zugestandegekommenen "Gutscheinvertrags" den Widerruf zu erklären. Bin mal gespannt, wie das bei dem Sauhaufen ausgeht....

Wenn sie doch den Gutschein explizit akzeptiert hat...

Und dann gebucht über eine Schweizer Website bei einem Niederländischen Unternehmen.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.523
1.118
Naja, Widerruf halt. Ist ein Fernabsatzgeschäft, für das mE der Auschlussgrund Abschluss eines Transportvertrags nicht greift.

Dass man bei Bravofly besser nicht bucht, hat sie mittlerweile verstanden....
 

topperchris

Reguläres Mitglied
22.07.2012
59
19
Kurzes Update: Bei uns geht es nur um 1 gebuchten Flug mit AY!
Hatte heute ein letztlich unbefriedigtes Telefoant mit AY. Da keiner der 4 Einzelflüge bisher seitens AY annulliert wurde kann ich zwar umbuchen und muss dafür 1. eine Umbuchungsgebühr von 130 € zahlen bzw. 2. ggfs. eine zusätzliche Tarifdifferenz.

Wird der Flug von AY annulliert kann ich bis 31.05.2021 (neuer Abflugtermin) umbuchen oder alternativ eine Erstattung beantragen. Sind doch gute Bedingungen. :cool:

Kämpfe auch mit AY. Hatte den “günstigen” BC Flug STR-CAN gebucht für Mai. Erste Umbuchung inkl. Änderung des Ziels auf HKG auf Ende Oktober war kein Ding. Da HKG auch bis Ende des Jahres 14 Tage Quarantäne vorsieht und ein Weiterflug nur auf dem selben Ticket geht, wollte ich erneut auf 2021 umbuchen. Trotz mehrerer Anläufe ohne jeden Erfolg. Es wäre noch zu früh und die Situation verändert sich zu oft. HUACA, diverse Kanäle und auch Eskalation zum Supervisor bisher fruchtlos.

Falls Ihr erfolgreicher seid, wäre das spannend zu erfahren.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.029
642
.de
Auch von mir eine Rückmeldung:

easyJet hat mir die Zusatzkosten für die Ersatzbeförderung erstattet. Waren zwei Buchungen. Eine wurde schon komplett erstattet, bei der anderen wurde der Betrag abzüglich dem originalen Easyjet-Easyjetflugpreis erstattet. Vor zwei Wochen angerufen, ich solle mich gedulden. Eine Woche habe ich mich nochmals mit der Hotline vergnügt:
"Oh, da hat die Claim-Abteilung wohl einen Fehler gemacht, ich kümmere mich darum". Zwei Tage später war der Betrag überwiesen. Auch keine weiteren Nachfragen, warum ich C statt Y gebucht habe.

Auch von mir Erfahrungsbericht zu Easyjet:

Beim Hinflug wurden Mehraufwendungen wg. selbst gebuchter Ersatzbeförderung ab einem abweichenden Flughafen (ICE + Hotel + Flug mit Fremdairline) i.H.v. 955 € ohne Murren innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung erstattet.

Beim Rückflug habe ich Easyjet einen Gefallen getan und keine Fremdairline gebucht, sondern nach der Annullierung das Ziel von AMS auf BSL geändert und von dort mit der Bahn weiter Richtung Amsterdam, Bahnkosten 88 €. Der verkehrsübliche Weg Basel-Amsterdam führt über Köln, das das eigentliche Reiseziel war, also wurde das Bahnticket Basel-Köln gebucht. Easy behauptet nun (zwei Claim-Versuche), dass es sich um ein privates Arrangement nach dem Flug handelt, der Fall geht jetzt an das britishe ADR.

Man weiß also nie, wo man stolpert. Das nächste Mal buche ich bei so einer Konstellation auf eine Fremdairline zu einem Flughafen in der Nähe des Wohnorts. Für die Airline viel teurer, aber was soll's.
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
2.015
3.792
STR
Wir hatten eine Campermiete für Neuseeland über T-S-A gebucht. Die waren Vermittler, letztendlich haben die uns bei FTI eingebucht.
Nun war direkt bei der Buchung (Februar) eine Anzahlung fällig und der große Restbetrag wäre diese Woche fällig geworden. Die Reise wurde nun seitens FTI abgesagt und T-S-A wollte uns nun die Anzahlung zurückzahlen.
In der Mail (verschickt von T-S-A) mit der Absage durch FTI findet sich folgendes:

Ihr Einverständnis vorausgesetzt, verrechnen wir 50€ Bearbeitungsgebühr mit der bereits geleisteten Zahlung.
Aufgrund komplettem Provisionsausfall und unvergüteter Mehrarbeit wären wir dankbar, wenn Sie auf diesem Weg unsere
Arbeit wertschätzen würden.

Finde ich absolut fair. Soll heißen, es gibt hier eine freiwillige (!) Bearbeitungsgebühr. So kann ich als Kunde (wenn ich gerade selber knapp bei Kasse bin) immer noch ohne Gebühr aus der Nummer rauskommen. Andernfalls kann ich die 50€ abziehen lassen und das RSB ist glücklich (oder "weniger unglücklich", die Pandemie ist immer noch schlimm genug für die). Allemal besser als fixe Bearbeitungsgebühren wie bei "windigen OTAs".
 

SirHeinrich

Neues Mitglied
15.10.2016
19
7
Mit der Abwicklung bei Cathay Pacific bin ich sehr zufrieden,
Dort können sämtliche Buchungen, die vor dem 23.03. getätigt wurden für Reisezeiträume bis (aktuell) 31.12.20 kostenlos storniert werden.
Ich habe heute meinen Taiwan-Trip für Ende November storniert. Die Stornierung wurde telefonisch innerhalb von ca. 5 Minuten durch eine sehr freundliche Dame erledigt. Die Erstattung wurde innerhalb der nächsten 4 Wochen zugesagt und es kam direkt eine entsprechende Bestätigungsmail.

:resp:
 

Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
567
855
Flixbus:

Nachdem ich ein gerichtlichtliches Mahnverfahren eingeleitet habe, bekam ich heute folgende Mail (dieses Mal ein direkter Ansprechpartner - seit Juni war mir dies nicht mehr möglich)

Sehr geehrter Oliigel,

*

in vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir der Einfachheit halber auf diesem Wege auf Ihren Mahnbescheid zurück.

*

Wir haben die Gesamtforderung in Höhe von XXX,XX € *Ersatzbeförderung+Kosten des MB* (inklusive Zinsen) zur Zahlung auf das im Mahnbescheid angegebene Konto an unsere Buchhaltung weitergeleitet. Dementsprechend gehen wir davon aus, dass Sie das Mahnverfahren nicht weiterbetreiben werden. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des internen Freigabeprozesses und der Vielzahl von Anfragen aufgrund der „Coronakrise“ derzeit einige Tage dauern kann, bis Ihnen der Geldbetrag gutgeschrieben wird. Wir bitten vorab höflichst um Ihr Verständnis und bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Entgegenkommen.

*

Mit freundlichen Grüßen

*XXX XXX

Nachdem mir bereits Ende Juli der Betrag "in den nächsten Tagen" versprochen wurde, erinnert mich das an den Fall von User kexbox - "Wir werden zahlen"

https://www.rechteindeutig.de/neue-airline-masche-vor-gericht/
 

MiddleEast

Erfahrenes Mitglied
31.03.2015
757
29
DUS/FRA
Flixbus:

Nachdem ich ein gerichtlichtliches Mahnverfahren eingeleitet habe, bekam ich heute folgende Mail (dieses Mal ein direkter Ansprechpartner - seit Juni war mir dies nicht mehr möglich)



Nachdem mir bereits Ende Juli der Betrag "in den nächsten Tagen" versprochen wurde, erinnert mich das an den Fall von User kexbox - "Wir werden zahlen"

https://www.rechteindeutig.de/neue-airline-masche-vor-gericht/

Besser über kexbox das gerichtliche Verfahren einleiten. Dem Sauladen kann man nicht trauen, genauso wenig wie LH. Du hast außerdem ja kein Risiko.
 

gamer4all

Erfahrenes Mitglied
03.01.2013
350
105
Mir wurde „freiwillig“ von einem OAT (Gate1.NL) das Geld für einen Flug auf mein Advanzia Konto erstattet. Allerdings wurden 55€ (bei knapp 2200€) „Administrationsgebühr“ einbehalten.

Kann ich diese ebenfalls zurückfordern?

Wenn sich der OAT weigert, kann Advanzia nur diese 55€ belasten bei einem Chargeback?
 

MiddleEast

Erfahrenes Mitglied
31.03.2015
757
29
DUS/FRA
Mir wurde „freiwillig“ von einem OAT (Gate1.NL) das Geld für einen Flug auf mein Advanzia Konto erstattet. Allerdings wurden 55€ (bei knapp 2200€) „Administrationsgebühr“ einbehalten.

Kann ich diese ebenfalls zurückfordern?

Wenn sich der OAT weigert, kann Advanzia nur diese 55€ belasten bei einem Chargeback?

Forget it und sieh es als Lehrgeld, dass man keine OTA nutzt.