Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Aem, nur nochmal kurz zum Verhaeltnis der (Bundes-)Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten und den (Landes-)Corona- bzw- -Einreise- bzw. -Quarantaene-VOen:

Das hatten wir doch schon einmal, es sind unterschiedliche Regelungsgegenstaende. Die Bundes-VO regelt Testpflicht fuer alle Einreisenden und nimmt Durchreisende aus. Sie normiert keine Quarantaenepflicht.

Die Landes-VOen regeln Quarantaene-Pflicht, von der man sich mit einem Test "freikaufen" kann; manche nehmen zudem Kurzzeitaufenthalte aus.


Wir haben also folgende Konstellationen:

Einreise nach Langzeitaufenthalt: Testpflicht nach Bundes-VO, Quarantaenepflicht nach Landes-VO, bei negativem Ergebnis Ende der Quarantaene nach Landes-VO

Einreise nach Durchreise in ein Land mit Ausnahme fuer Kurzzeitaufenthalte: Keine Testpflicht nach Bundes-VO, keine Quarantaenepflicht nach Landes-VO

Einreise nach Durchreise in ein Land ohne Ausnahme fuer Kurzzeitaufenthalte: Keine Testpflicht nach Bundes-VO, Quarantaenepflicht nach Landes-VO, Test optional, bei negativem Ergebnis Ende der Quarantaene nach Landes-VO
 
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FBZ

Erfahrenes Mitglied
29.06.2020
519
599
VIE
Wir haben also folgende Konstellationen:

Einreise nach Langzeitaufenthalt: Testpflicht nach Bundes-VO, Quarantaenepflicht nach Landes-VO, bei negativem Ergebnis Ende der Quarantaene nach Landes-VO
Einreise nach Durchreise in ein Land mit Ausnahme fuer Kurzzeitaufenthalte: Keine Testpflicht nach Bundes-VO, keine Quarantaenepflicht nach Landes-VO
Einreise nach Durchreise in ein Land ohne Ausnahme fuer Kurzzeitaufenthalte: Keine Testpflicht nach Bundes-VO, Quarantaenepflicht nach Landes-VO, Test optional, bei negativem Ergebnis Ende der Quarantaene nach Landes-VO
Grundsätzlich korrekt, aber "Durchreise" ist hier missverständlich. In NRW (Corona Einreise VO) ist bspw. ein Aufenthalt (geht über eine reine "Durchreise" hinaus) von bis zu 5 Tagen aus beruflichen Gründen in einem Risikogebiet nicht mit einer Quarantäne-/Testpflicht nach Rückkehr verbunden.

Das wird m.E. in NRW auch so bleiben müssen, da man sonst die zahlreichen Grenzpendler in die NL von ihren Arbeitsplätzen fernhält.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Grundsätzlich korrekt, aber "Durchreise" ist hier missverständlich. In NRW (Corona Einreise VO) ist bspw. ein Aufenthalt (geht über eine reine "Durchreise" hinaus) von bis zu 5 Tagen aus beruflichen Gründen in einem Risikogebiet nicht mit einer Quarantäne-/Testpflicht nach Rückkehr verbunden.

Das wird m.E. in NRW auch so bleiben müssen, da man sonst die zahlreichen Grenzpendler in die NL von ihren Arbeitsplätzen fernhält.

Nicht mit einer Quarantänepflicht (bei der Landesrecht gilt), aber doch durchaus mit einer Testpflicht (bei der Bundesrecht gilt), oder bin ich jetzt komplett auf dem falschen Dampfer? Selbst, wer wöchentlich oder sogar täglich zwischen NRW und Nord-/Südholland pendelt, müsste sich doch dann eigentlich mindestens alle 10 Tage (gerechnet ab der ersten Einreise aus dem Risikogebiet) testen lassen. Dann könnte man immerhin mit einem Test allen Testpflichten der letzten 10 Tage genügen.

EDIT: Okay, man sollte vielleicht auch mal in den Text der Verordnung gucken:

(4) Die Verpflichtung nach Absatz 1 gilt nicht für Personen, die lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten oder die aufgrund einer landesrechtlich vorgesehenen Ausnahme an ihrem Wohnsitz oder ihrem ersten sonstigen Aufenthaltsort keiner Verpflichtung zur häuslichen Absonderung nach der Ein-reise aus einem Risikogebiet unterliegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
J

jsm1955

Guest
Die EinreiseVO der Länder enthalten (meist) keine entsprechenden Ausnahmen für die Durchreise.
Wer kontrolliert bei der Einreise und nach welcher Verordnung? An den Grenzen der Bundesrepublik doch wohl hoffentlich die Bundespolizei nach Bundesrecht?
Im übrigen sind auch in den Landesverordnungen oft Durchreisende ausgenommen.
 
Moderiert:

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.970
2.968
CGN
Wer kontrolliert bei der Einreise und nach welcher Verordnung? An den Grenzen der Bundesrepublik doch wohl hoffentlich die Bundespolizei nach Bundesrecht?
Im übrigen sind auch in den Landesverordnungen oft Durchreisende ausgenommen.

Die Einhaltung der landesrechtlich geregelten Quarantänepflicht kontrollieren Selbstverständlich die zuständigen Landesbehörden (Gesundheitsämter).

Dass die nicht über die dafür nötige personelle Ausstattung verfügen ist klar.
 

nemix

Erfahrenes Mitglied
02.07.2015
472
8
Weiß jemand wie aktuell die Regelung gelebt wird wenn man von München nach Hamburg fliegt? Laut https://www.br.de/nachrichten/bayer...verbot-fuer-muenchner-und-wuerzburger,SBO1FMQ benötigt man einen Corona Test.
Meine Arbeitskollegin wollte morgen früh nach HH fliegen. Das Hotel meinte wg. Businesstrip bräuchte Sie keinen Corona Test das klang etwas komisch.
Die Teststelle in MUC wollte keinen Test machen, da Sie nicht aus einem Risikogebiet einfliegt.
 

MiddleEast

Erfahrenes Mitglied
31.03.2015
754
15
DUS/FRA
Weiß jemand wie aktuell die Regelung gelebt wird wenn man von München nach Hamburg fliegt? Laut https://www.br.de/nachrichten/bayer...verbot-fuer-muenchner-und-wuerzburger,SBO1FMQ benötigt man einen Corona Test.
Meine Arbeitskollegin wollte morgen früh nach HH fliegen. Das Hotel meinte wg. Businesstrip bräuchte Sie keinen Corona Test das klang etwas komisch.
Die Teststelle in MUC wollte keinen Test machen, da Sie nicht aus einem Risikogebiet einfliegt.

1. Der Link geht nicht
2. Warum sollte man Innerdeutsch einen Test brauchen?
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.113
2.292
Ist es eigentlich normal, dass ein Gesundheitsamt beim Telefonat (Hallo, ich war in einem Risikogebiet und habe mich gleich gestern nach Landung testen lassen und warte nun zuhause auf das Testergebnis) KEINE Daten wie Name & Adresse und Telefonnummer aufnimmt?

Antwort war am Telefon dann, ich solle auf das Testergebnis abwarten und danach - wenn negativ - einfach wieder arbeiten gehen ... :eek:

Na, dann darf sich das Gesundheitsamt nicht wundern, wenn sich viele nicht an die Corona-Verordnung halten, wenn nicht einmal der Name notiert wird...
 

Kasupke

Erfahrenes Mitglied
30.06.2015
586
13
Weiß jemand wie aktuell die Regelung gelebt wird wenn man von München nach Hamburg fliegt? Laut https://www.br.de/nachrichten/bayer...verbot-fuer-muenchner-und-wuerzburger,SBO1FMQ benötigt man einen Corona Test.
Meine Arbeitskollegin wollte morgen früh nach HH fliegen. Das Hotel meinte wg. Businesstrip bräuchte Sie keinen Corona Test das klang etwas komisch.
Die Teststelle in MUC wollte keinen Test machen, da Sie nicht aus einem Risikogebiet einfliegt.

Da München kein Risikogebiet mehr ist, hat sich das ohnehin erledigt. Eine Regelung, dass auch inländische Risikogebiete zur Quarantäne-Pflicht führen, kenne ich so nur aus Schleswig-Holstein und da sind diese Fälle von der Testpflicht ausgenommen und es gilt eine 48-Stunden Ausnahme. Für Hamburg gelten nur ausländische Risikogebiete (siehe Hamburger Corona-Verordnung §35,36).
 
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FBZ

Erfahrenes Mitglied
29.06.2020
519
599
VIE
Ist es eigentlich normal, dass ein Gesundheitsamt beim Telefonat (Hallo, ich war in einem Risikogebiet und habe mich gleich gestern nach Landung testen lassen und warte nun zuhause auf das Testergebnis) KEINE Daten wie Name & Adresse und Telefonnummer aufnimmt?
Es kommt darauf an, wie Du aus dem Risikogebiet zurück ins Bundesgebiet gereist bist. In Flugzeug und Bahn hättest Du theoretisch eine (digitale) "Aussteigerkarte" ausfüllen müssen, die dann ans Gesundheitsamt weitergeleitet wird.
 

falke3

Erfahrenes Mitglied
01.02.2018
1.117
1.048
Und 1 Abs. 5 sagt, dass strengere Regelungen der Länder unberührt bleiben.

Ob FAQs oder Erläuterungen... beides hat keine Rechtskraft.

Rechtskraft nicht, aber es führt zu einer Straffreiheit (also auch bzgl. Bußgeldern o.ä.). Der Jurist nennt das einen unvermeidbaren Verbotsirrtum (§ 17 StGB), weil der Betroffene darauf vertrauen kann, dass FAQs und Erläuterungen durch Behörden die Rechtslage korrekt abbilden. Die Folge ist, dass der Betroffene Schuldlos handelt und daher nicht bestraft werden kann.

("Fehlerhafte Auskunft der Behörde über die Rechtslage" ist übrigens das Paradebeispiel eines unvermeidbaren Verbotsirrtums.)

Ist es eigentlich normal, dass ein Gesundheitsamt beim Telefonat (Hallo, ich war in einem Risikogebiet und habe mich gleich gestern nach Landung testen lassen und warte nun zuhause auf das Testergebnis) KEINE Daten wie Name & Adresse und Telefonnummer aufnimmt?

Antwort war am Telefon dann, ich solle auf das Testergebnis abwarten und danach - wenn negativ - einfach wieder arbeiten gehen ... :eek:

Na, dann darf sich das Gesundheitsamt nicht wundern, wenn sich viele nicht an die Corona-Verordnung halten, wenn nicht einmal der Name notiert wird...
Das wird daran liegen, dass du ja bereits beim Test am Flughafen deine Daten angegeben hast. Die werden dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt weitergeleitet.

Wenn du positiv getestet wirst kriegst von dem nämlich auf jeden Fall per Post ne Quarantäneanordnung, wenn nicht vielleicht auch (diese dann aber nur für den Zeitraum bis das Ergebnis da ist).

In jedem Fall bist du bereits aktenkundig und das Gesundheitsamt hat deine Daten bereits.
 
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Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Da München kein Risikogebiet mehr ist, hat sich das ohnehin erledigt.

Ist es nach wie vor, da die 7-Tage-Inzidenz aktuell bei 51,04 liegt (Quelle: https://www.muenchen.de/rathaus/Sta...schutz/Neuartiges_Coronavirus.html#Fallzahlen).


Eine Regelung, dass auch inländische Risikogebiete zur Quarantäne-Pflicht führen, kenne ich so nur aus Schleswig-Holstein und da sind diese Fälle von der Testpflicht ausgenommen und es gilt eine 48-Stunden Ausnahme. Für Hamburg gelten nur ausländische Risikogebiete (siehe Hamburger Corona-Verordnung §35,36).

Es existieren in einer ganzen Reihe von Bundesländern Quarantänepflichten und/oder Beherbergungsverbote für Reisende auch aus inländischen Risikogebieten: https://www.dehoga-corona.de/auflagen-praxishilfen/coronabedingte-reisebeschraenkungen/
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.970
2.968
CGN
Es kommt darauf an, wie Du aus dem Risikogebiet zurück ins Bundesgebiet gereist bist. In Flugzeug und Bahn hättest Du theoretisch eine (digitale) "Aussteigerkarte" ausfüllen müssen, die dann ans Gesundheitsamt weitergeleitet wird.
Jedenfalls un NRW ist das Ausfüllen der Aussteigekarte nicht verpflichtend. Man kann sich auch stattdessen beim Gesundheitsamt melden.
 

Kasupke

Erfahrenes Mitglied
30.06.2015
586
13
Ist es nach wie vor, da die 7-Tage-Inzidenz aktuell bei 51,04 liegt (Quelle: https://www.muenchen.de/rathaus/Sta...schutz/Neuartiges_Coronavirus.html#Fallzahlen).




Es existieren in einer ganzen Reihe von Bundesländern Quarantänepflichten und/oder Beherbergungsverbote für Reisende auch aus inländischen Risikogebieten: https://www.dehoga-corona.de/auflagen-praxishilfen/coronabedingte-reisebeschraenkungen/

Maßgeblich ist die RKI Inzidenz (aktuell bei 44,5) und Schleswig-Holstein hat München just heute von der Liste gestrichen - was nicht heißt, dass es nicht vielleicht morgen wieder drauf ist. Auf der RKI-Karte sind aktuell nur Hamm und Remscheid (jeweils kreisfreie Stadt) über der Marke von 50.

Was eventuelle weitere Regelungen angeht, muss man sich das natürlich im Einzelfall anschauen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.484
9.673
BRU
Also die Diskussionen unter Juristen hier zeigen doch, dass "Otto Normalbürger" da nicht mehr durchblicken kann. Einerseits die bundesweite Regelung, dann aber in jedem Bundesland eine andere Umsetzung, mit unterschiedlichen Regelungen zu Durchreise, Aufenthalt im Risikogebiet unter x h, Aufenthalt in Deutschland unter y Stunden, diverse Ausnahmen usw.

Plus dann noch diese lächerlichen Papierzettel im Flugzeug (sofern man sie überhaupt bekommt, letztens auf BRU-MUC war nichtmal das der Fall) bzw. im ICE der Hinweis, wer aus Brüssel komme, müsse auf bahn.de das entsprechende Formular ausfüllen. Macht man das, hört man nichts.... Aber gut, vielleicht war ja auch anhand meiner Angaben (Anschrift Flughafen-Hotel) klar, dass ich nicht lange in Deutschland bleibe, und ihnen da egal, ob ich tatsächlich den negativen PCR-Test hatte (hatte ich).

Ganz davon abgesehen: In diesem Bahn-Formular muss man eine Anschrift in Deutschland angeben (Pflichtfeld). Wenn ich jetzt aber in der Früh einreise und abend wieder zurückfahre, habe ich die ja nicht, kann also das Formular gar nicht ausfüllen. Gilt das dann als "Transit" in Deutschland, auch wenn ich Amsterdam - Deutschland - Amsterdam fahre? Ist das grundsätzlich erlaubt? Oder grundsätzlich verboten?

Vielleicht haben sie die neue Quarantäne-Regelung auch deshalb aufgeschoben, weil sie es eh nicht kontrollieren könnten. Und es da vermutlich noch sinnvoller ist, wenn die Leute für die Einreise den Test machen...
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Wie wird eigentlich an der Grenze kontrolliert wenn man aus Belgien, Frankreich oder den Niederlanden einreist? Wie weist man nach das man nicht im Risikogebiet war?
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.970
2.968
CGN
Also die Diskussionen unter Juristen hier zeigen doch, dass "Otto Normalbürger" da nicht mehr durchblicken kann. Einerseits die bundesweite Regelung, dann aber in jedem Bundesland eine andere Umsetzung, mit unterschiedlichen Regelungen zu Durchreise, Aufenthalt im Risikogebiet unter x h, Aufenthalt in Deutschland unter y Stunden, diverse Ausnahmen usw.

Plus dann noch diese lächerlichen Papierzettel im Flugzeug (sofern man sie überhaupt bekommt, letztens auf BRU-MUC war nichtmal das der Fall) bzw. im ICE der Hinweis, wer aus Brüssel komme, müsse auf bahn.de das entsprechende Formular ausfüllen. Macht man das, hört man nichts.... Aber gut, vielleicht war ja auch anhand meiner Angaben (Anschrift Flughafen-Hotel) klar, dass ich nicht lange in Deutschland bleibe, und ihnen da egal, ob ich tatsächlich den negativen PCR-Test hatte (hatte ich).

Ganz davon abgesehen: In diesem Bahn-Formular muss man eine Anschrift in Deutschland angeben (Pflichtfeld). Wenn ich jetzt aber in der Früh einreise und abend wieder zurückfahre, habe ich die ja nicht, kann also das Formular gar nicht ausfüllen. Gilt das dann als "Transit" in Deutschland, auch wenn ich Amsterdam - Deutschland - Amsterdam fahre? Ist das grundsätzlich erlaubt? Oder grundsätzlich verboten?

Vielleicht haben sie die neue Quarantäne-Regelung auch deshalb aufgeschoben, weil sie es eh nicht kontrollieren könnten. Und es da vermutlich noch sinnvoller ist, wenn die Leute für die Einreise den Test machen...
Es würde mich wundern, wenn Mitinsasse jsm1955 Jurist wäre ;)

Im übrigen: Zustimmung.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.484
9.673
BRU
Die belgische „Rote Liste“ für Rückkehrer / Einreise ist auch mal wieder deutlich länger geworden, gültig ab Freitag 16.00 Uhr:

Österreich: neben Wien jetzt auch Tirol und Vorarlberg
Schweiz: neu auch Genf
Portugal: u.a. der Großraum Lissabon
Luxemburg
Malta erneut (war zwischenzeitlich orange)
Sowie etliche zusätzliche Regionen in Ungarn, Tschechien, Frankreich, England, Niederlande….

PS: Da Belgien wohl ähnliche Kriterien wie Deutschland hat, nicht auszuschließen, dass ähnliches auch bald in Deutschland gilt....
 
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Anonyma

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16.05.2011
16.484
9.673
BRU
Wie wird eigentlich an der Grenze kontrolliert wenn man aus Belgien, Frankreich oder den Niederlanden einreist? Wie weist man nach das man nicht im Risikogebiet war?

Nein, bin aus Brüssel kommend noch nie kontrolliert worden. Weder im ICE Brüssel - Frankfurt, noch bei Flügen nach MUC (war in MUC aber selber immer nur Transit). Wobei die Frage ja eher wäre, wie man Dir nachweisen will, dass Du im Risikogebiet warst.... Wie gesagt: Im ICE nur die Aufforderung, unter bahn.de das Formular auszufüllen, sollte man aus Brüssel kommen, im Flugzeug auf BRU-MUC letztens gar nichts, weder Aussteigerkarten, noch Kontrolle bei der Ankunft.

Ansonsten eventuell Wohnadresse / Hotel außerhalb Brüssels (bzw. Risikogebiet). Wobei es bei den Zahlen in Belgien aber eher eine Frage der Zeit ist, bis eh ganz Belgien Risikogebiet. Die 50 / 100.000 sind mittlerweile in etlichen Regionen überschritten....
 
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CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.945
1.419
Wie wird eigentlich an der Grenze kontrolliert wenn man aus Belgien, Frankreich oder den Niederlanden einreist? Wie weist man nach das man nicht im Risikogebiet war?
Nein da kontrolliert niemand und falls doch mal eine Stichprobe gemacht wird kannst du dir ja selber überlegen was du antwortest. Nachweisbar ist da nichts.
 
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Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.238
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LEJ
Die EinreiseVO der Länder enthalten (meist) keine entsprechenden Ausnahmen für die Durchreise.

Die Landes-QuarantäneVO sprechen in der Regel von Aufenthalt. Ich würde die BundesVO in meinem Sinne interpretieren, dass eine Durchreise, ggf. auch mit Umstieg und sofortiger Weiterreise, kein Aufenthalt im Sinne der QuarantäneVO ist.

Wenn das Gesundheitsamt anderer Auffassung ist, würde ich vermutlich direkt zum VG gehen.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.195
12.494
Trans Balkan Express
Wenn das Gesundheitsamt anderer Auffassung ist, würde ich vermutlich direkt zum VG gehen.

Gehen wäre schlecht. Du bist ja in Quarantäne. :D Da hilft nur Faxen.

Sächsische Quarantäneverordnung: "Personen, die aus dem Ausland in den Freistaat Sachsen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet nach Absatz 4 aufgehalten haben..."

Aufenhalt nach Duden u.a. "zeitlich begrenzte Anwesenheit an einem Ort". Für die Länge des Zeitraums gibt es keine Beschränkung. Also rein vom Wortlaut her, hättest Du imho keine guten Chancen. Allerdings sollte es einen Unterschied machen, ob man durch Prag mit dem Auto fährt oder ob man im Zug reist.

Falls Du vor mir reist, wäre ich mal gespannt, wie das VG Lepzig entscheidet. Ich wollte im November mit dem Zug nach Brno, gehe aber davon aus, das ich cancele.
 
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FBZ

Erfahrenes Mitglied
29.06.2020
519
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VIE
Wie wird eigentlich an der Grenze kontrolliert wenn man aus Belgien, Frankreich oder den Niederlanden einreist? Wie weist man nach das man nicht im Risikogebiet war?
Es wird natürlich gar nicht kontrolliert. Jedenfalls nicht im ICE International aus AMS. Dafür laufen alle paar Monate mal ein paar Drogenspürhunde durch den Zug. Aber Corona können die wohl noch nicht erschnüffeln.
 
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