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Aem, nur nochmal kurz zum Verhaeltnis der (Bundes-)Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten und den (Landes-)Corona- bzw- -Einreise- bzw. -Quarantaene-VOen:
Das hatten wir doch schon einmal, es sind unterschiedliche Regelungsgegenstaende. Die Bundes-VO regelt Testpflicht fuer alle Einreisenden und nimmt Durchreisende aus. Sie normiert keine Quarantaenepflicht.
Die Landes-VOen regeln Quarantaene-Pflicht, von der man sich mit einem Test "freikaufen" kann; manche nehmen zudem Kurzzeitaufenthalte aus.
Wir haben also folgende Konstellationen:
Einreise nach Langzeitaufenthalt: Testpflicht nach Bundes-VO, Quarantaenepflicht nach Landes-VO, bei negativem Ergebnis Ende der Quarantaene nach Landes-VO
Einreise nach Durchreise in ein Land mit Ausnahme fuer Kurzzeitaufenthalte: Keine Testpflicht nach Bundes-VO, keine Quarantaenepflicht nach Landes-VO
Einreise nach Durchreise in ein Land ohne Ausnahme fuer Kurzzeitaufenthalte: Keine Testpflicht nach Bundes-VO, Quarantaenepflicht nach Landes-VO, Test optional, bei negativem Ergebnis Ende der Quarantaene nach Landes-VO
Das hatten wir doch schon einmal, es sind unterschiedliche Regelungsgegenstaende. Die Bundes-VO regelt Testpflicht fuer alle Einreisenden und nimmt Durchreisende aus. Sie normiert keine Quarantaenepflicht.
Die Landes-VOen regeln Quarantaene-Pflicht, von der man sich mit einem Test "freikaufen" kann; manche nehmen zudem Kurzzeitaufenthalte aus.
Wir haben also folgende Konstellationen:
Einreise nach Langzeitaufenthalt: Testpflicht nach Bundes-VO, Quarantaenepflicht nach Landes-VO, bei negativem Ergebnis Ende der Quarantaene nach Landes-VO
Einreise nach Durchreise in ein Land mit Ausnahme fuer Kurzzeitaufenthalte: Keine Testpflicht nach Bundes-VO, keine Quarantaenepflicht nach Landes-VO
Einreise nach Durchreise in ein Land ohne Ausnahme fuer Kurzzeitaufenthalte: Keine Testpflicht nach Bundes-VO, Quarantaenepflicht nach Landes-VO, Test optional, bei negativem Ergebnis Ende der Quarantaene nach Landes-VO