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Bahn-Sammelthread

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Die Ersattung aufgrund der Fahrgastrechteverordnung ist aber ein gesetzlich geregelter Schadensersatzanspruch und unterliegt daher nicht solchen Einschränkungen.

man sollte meinen können, dass eine Erstattung nur bis zum bezahlten Betrag möglich ist und kostenlose Gutscheine davon ausgenommen sind. Du hast bei deinem 31€ Ticket für das du 11€ gezahlt hast schließlich keinen Schaden von 31€
 
ich weiß nicht warum die Bahn es beim FGR macht, in ihrem FAQ schreibt sie bei der Stornierung das Gegenteil und praktiziert dies auch so, es muss also schon eine Möglichkeit geben, den eCoupon technisch rauszufiltern...
Das verstehe ich so, dass es bei Stornierungen durch den Kunden angewendet wird, was auch sinnvoll ist, um zu verhindern, dass der Gutschein über den Weg Buchung/Stornierung in Bares umgewandelt wird. Eine Möglichkeit wäre aber, einen Gutschein bei einer Erstattung als Gutschein zu erstatten.
 
Das verstehe ich so, dass es bei Stornierungen durch den Kunden angewendet wird, was auch sinnvoll ist, um zu verhindern, dass der Gutschein über den Weg Buchung/Stornierung in Bares umgewandelt wird. Eine Möglichkeit wäre aber, einen Gutschein bei einer Erstattung als Gutschein zu erstatten.

und genau das gleiche könnte man im Falle der FGR auch machen, es sollte doch im System herausfindbar sein, welche Bedingungen die eCoupons hatten und entsprechende eCoupons neu erzeugen... solche Fälle wie der P-Sagende sollten zum Umdenken anregen, so wirft man nur unnötig Geld zum Fenster raus. Zumal dieses "abziehen" ja auch nichts an den Operations ändern wird.
 
BahnBonus:

Als Platin lassen sich die 30% Rabatt im Restaurant und die Freigetränke kombinieren.

Habe mit +1 im Bordrestaurant gespeist auf dem Weg nach Berlin, sehr netter Kellner mit Berliner Schnauze, der sich sein Trinkgeld verdient hat!

Sweetspot bei den Freigetränken: Weißwein (Deutscher Grauburgunder) 0,25L den man durchaus trinken konnte (y).

Wir haben dann Kalbsgeschnetzeltes, Pasta Bolognese, Nachtisch, Weißwein, Bier vom Fass genommen:

Durch -30% und die Einlösung von den beiden Freigetränken wurden aus 45,-€ nur noch 21,-€ und es hat wirklich gut geschmeckt.
 
man sollte meinen können, dass eine Erstattung nur bis zum bezahlten Betrag möglich ist und kostenlose Gutscheine davon ausgenommen sind.
Genau das lässt aber die Verordnung eben nicht zu.

und genau das gleiche könnte man im Falle der FGR auch machen, es sollte doch im System herausfindbar sein, welche Bedingungen die eCoupons hatten und entsprechende eCoupons neu erzeugen
In der Theorie vielleicht aber rechtlich nur schwer umsetzbar.
Denn wenn dann müsste ja ein neuer "Promo-Gutschein" ausgestellt werden aber dann haben wir das Problem mit den Einlösebedingungen und Gültigkeit.
Nehmen wir das Beispiel der letzten Aktion diese ist ja heute nicht mehr gültig wenn das FGR den Antrag von vor zwei Wochen erst nächste Woche bearbeitet könnte gar kein entsprechender Gutschein ausgestellt werden.

Bleibt also nur die Gutscheinart die der Reisende für die Erstattung auch wählen kann, dies wäre aber seinfrei da diese wie Geld innerhalb von drei Jahren eingelöst werden können.
 
Nein. Allmählich bekomme ich auch einen ...
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Werde in den nächsten Tagen um Hilfe bitten. Mit der neuen Umstellung gehen mir (ev.) tausende Euro (die ich bezahlt habe) flöten.
 
Heute Premium Lounge Hamburg.
Relativ voll. Auch Kreuzfahrer ex. Kelly Family (im Ernst, bei Nachfrage wo ward ihr: Mit der Kelly Family, MS6)

Es gibt weiterhin keine warmen Speisen, Grund nicht Personalmangel, sondern die Vierbeiner.
Wer etwas dazu anmerkt (keine warmen Speisen) wird nach Hannover verwiesen.
 
Nachdem hier eher negative Kommentare gegenüber der DB sind, teile ich mal meine kleine Freude, welche mir die DB heute in Form eines kleinen Pakets gemacht hat (lustigerweise eben aus dem Briefkasten gefischt, nachdem ich mit der Bahn nach 1 Woche Messe pünktlich zurückkam :)). Die 20€ sind zusätzlich zu den gesetzlichen 50%, die sie mir schon lange überwiesen haben.

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Nachdem hier eher negative Kommentare gegenüber der DB sind, teile ich mal meine kleine Freude, welche mir die DB heute in Form eines kleinen Pakets gemacht hat
Ist ein Status vorhanden?

Ich habe ja vor knapp 2 Wochen auch überraschender Weise eine E-Mail mit 20 Euro Gutschein erhalten.

Allerdings sehr interessant, dass die DB jetzt wohl ganz von sich aus Geschenke verteilt,
 
Irgendwann verklagt dann einer die DB, weil sie unerlaubt „Werbung“ in Form von Keksen schicken, obwohl man eigentlich ja nur seine Fahrgastrechte (mit HARIBO Gutschein, versteht sich!) eingefordert hat…
 
Welche tausenden Euro?
Übersicht der Stornierungsdaten:
Stornodatum: 17.09.2022 Uhrzeit: 18:34
Der Zahlungsbetrag wird in voller Höhe dem zur Zahlung verwendeten Zahlungsmittel gutgeschrieben.
Bei der Buchung verwendete Gutscheine (außer eCoupons) behalten ihre Gültigkeit.
Bedeutet das, das man im Extremfall einen von der Gültigkeit abgelaufenen Gutschein "zurückerhält"?

Der Gutschein muss doch nur zur Zeit der Buchung noch gültig sein?

Was hat sich da alles geändert
[automerge]1663575271[/automerge]
Was hat sich da alles geändert
Es gab doch hier Mal den Tipp, Gutscheine in Fahrkarten zu sichern.
 
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