Ach, und KlausWagner, wir wissen ja nicht, wohin es gehen soll,
Ich hoffe das Aktenstudium wird mit mehr Gründlichkeit erledigt, im Ausgangspost steht:
"die Bahn hat mir das in ner Mail geschickt:
auf Ihrer Reise von Dresden-Reick nach Kiel am 13. Mai 2023 gibt es mehrere Fahrplanänderungen:"
Die einfachste Lösung wäre, einfach zu fahren
Eben nicht, streng genommen liegen die Voraussetzungen für die Weiterfahrt zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgastes gemäß Art. 16 c der EU-VO 1371/2007 eben nicht vor.
Die urspünglich gebuchte Ankunftszeit in Kiel dürfte 00:03 Uhr nun könnte Kiel bei einer Abfahr nach 17 Uhr um 01:03 Uhr erreicht werden, so ist die Tatbestandsvoraussetzung
"Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung
mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unverzüglich die Wahl zwischen"
nicht erfüllt.
Die AGB regelt aber nur wann ein höherwertiger Zug genutzt werden kann, nicht das Wahlrecht für Weiterreise zu einem späteren Zeitpunkt, gemäß der AGB ist das Ticket nur bis zum Folgetag um 10:00 Uhr gültig.
Das Wahlrecht nach Art. 16c ist übrigens das Recht, dass die DB am liebsten ignoriert.