Bahn-Sammelthread

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.161
2.512
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oder geht auch der Infoschalter?
Ja auch der DB Servicepoint kann die Freigabe für die Fahrt am nächsten Tag (durch handschriftlichen Zusatz) genehmigen, wenn aber eine Sitzplatzreservierung neu gebucht werden soll geht das nur im Reisezentrum.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.161
2.512
Die Info (DB Station&Service, der Betreiber der Bahnhöfe) darf nur die Zugbindung aufheben,
Woher kommt diese Information?
Zwischen Weihnachten und Neujahr hat der Servicepoint in Mannheim Hbf. ohne Probleme schriftliche die Gültigkeit für den Folgetag bestätigt, allerdings war da das RZ bereits geschlossen das dürfte ja aber keinen relevanten Unterschied machen?

Sogar Zugchefs haben schon so eine Genehmigung erteilt.
Dann kommt Zangenabdruck und eine Nachricht wie "Unterbrechung der Fahrt im Bahhof YXZ, weiterfahrt für den Folgetag XX.XX.XXXX genehmigt" und nochmal ein Zangenabdruck.
 
Zuletzt bearbeitet:

InterCity

Aktives Mitglied
26.03.2022
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Woher kommt diese Information?
Zwischen Weihnachten und Neujahr hat der Servicepoint in Mannheim Hbf. ohne Probleme schriftliche die Gültigkeit für den Folgetag bestätigt, allerdings war da das RZ bereits geschlossen das dürfte ja aber keinen relevanten Unterschied machen?

Sogar Zugchefs haben schon so eine Genehmigung erteilt.
Dann kommt Zangenabdruck und eine Nachricht wie "Unterbrechung der Fahrt im Bahhof YXZ, weiterfahrt für den Folgetag XX.XX.XXXX genehmigt" und nochmal ein Zangenabdruck.
Die Information kommt aus einem Reisezentrum. Das ist allerdings schon etwas her und seit dem kann sich natürlich was verändert haben.

Inwiefern es dann Ausnahmen gibt, wenn das Reisezentrum geschlossen ist, oder man schon unterwegs ist, weiß ich nicht. Wenn es ein Reisezentrum gibt und es geöffnet ist, würde ich immer dort hingehen, dann ist es zu 100% sicher und vermeidet Diskussionen im Zug.
Grundsätzlich finde ich es aber nachvollziehbar, dass eine Info zum Informieren da ist und alle das Ticket an sich betreffenden Belange im Reisezentrum beim Verkäufer des Tickets geklärt werden können. Die Mitarbeiter an der Info müssen auch erstmal schauen, was genau an der Verbindung nicht funktioniert, das dann nochmal im System prüfen und dann den Stempel drauf - hält den normalen Betrieb eher auf.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Grundsätzlich finde ich es aber nachvollziehbar, dass eine Info zum Informieren da ist und alle das Ticket an sich betreffenden Belange im Reisezentrum beim Verkäufer des Tickets geklärt werden können.
Guter nachollziehbarer Punkt, stimmt natürlich das RZ ist sicher die besserere Wahl, aber wenn sich dort die Leute stauen und am Servicepoint niemand steht, dann kann man sicher einen Versuch unternehmen wenn dann doch auf das RZ verwiesen wird ist es eben so.
 

migolf

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
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Kann der Inhaber einer Jugend BahnCard 25 die Mitfahrerfreifahrt für Mama oder Papa nutzen? Würde via ebay einen Code erwerben und nutzen.

migolf
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Dann könnte ich auch am Sonntag fahren?

Du kannst auch an Weihnachten fahren :LOL: Ist auch ein "späterer Zeitpunkt".

Die einfachste Lösung wäe ins Reizezentrum zu gehen und sich die Zugbindung aufheben zu lassen.

Die einfachste Lösung wäre, einfach zu fahren :p (Und ja, point taken bzgl. Umbuchung der Reservierung.)

Hier gibt es jedoch noch ein theoretisches Problem, dann die aktuell bis zum 7.6. gültige VO benötigt eine Verspätung von mehr als 60 Minuten um das Wahlrecht auf spätere Weiterfahrt ausüben zu können

AGB. 20 Minuten.

Zu 99,999% wird das Personal am Schalter der Bitte nachkommen, obwohl formal die Verspätung eine Minute mehr betragen müsste.

Er braucht 20 Minuten, er hat je nach Zielort zwei Stunden Verspätung.

Ach, und KlausWagner, wir wissen ja nicht, wohin es gehen soll, insofern variiert die Verspätung je nach Endziel - aber z.B. nach Hannover sind es 1:59 h. Also nicht vergessen, im Nachgang 25 oder 50 % Erstattung zu verlangen.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Ach, und KlausWagner, wir wissen ja nicht, wohin es gehen soll,
Ich hoffe das Aktenstudium wird mit mehr Gründlichkeit erledigt, im Ausgangspost steht:
"die Bahn hat mir das in ner Mail geschickt:
auf Ihrer Reise von Dresden-Reick nach Kiel am 13. Mai 2023 gibt es mehrere Fahrplanänderungen:"

Die einfachste Lösung wäre, einfach zu fahren
Eben nicht, streng genommen liegen die Voraussetzungen für die Weiterfahrt zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgastes gemäß Art. 16 c der EU-VO 1371/2007 eben nicht vor.
Die urspünglich gebuchte Ankunftszeit in Kiel dürfte 00:03 Uhr nun könnte Kiel bei einer Abfahr nach 17 Uhr um 01:03 Uhr erreicht werden, so ist die Tatbestandsvoraussetzung
"Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unverzüglich die Wahl zwischen"
nicht erfüllt.

Die AGB regelt aber nur wann ein höherwertiger Zug genutzt werden kann, nicht das Wahlrecht für Weiterreise zu einem späteren Zeitpunkt, gemäß der AGB ist das Ticket nur bis zum Folgetag um 10:00 Uhr gültig.

Das Wahlrecht nach Art. 16c ist übrigens das Recht, dass die DB am liebsten ignoriert.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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streng genommen liegen die Voraussetzungen für die Weiterfahrt zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgastes gemäß Art. 16 c der EU-VO 1371/2007 eben nicht vor.

Das mag ja sein (und wir kennen zwar den Zielort Kiel, aber nicht die ursprünglich geplante Ankunftszeit dort), aber die Bahn räumt per AGB das Wahlrecht bereits ab 20 Minuten Verspätung ein.
 
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alinakl

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15.07.2016
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Das mag ja sein (und wir kennen zwar den Zielort Kiel, aber nicht die ursprünglich geplante Ankunftszeit dort), aber die Bahn räumt per AGB das Wahlrecht bereits ab 20 Minuten Verspätung ein.
Nun die Möglichkeiten der Ankunftszeit sind begrenzt, im besten Fall ist die ursprüngliche Ankunft 00:03 Uhr, soll eine spätere Ankunft gebucht sein, dann ist die potenzielle Verspätung noch geringer, was zu noch weniger zustehenden Rechten führt.

Aber die AGB begrenzt das Wahlrecht und zwar eben nur innerhalb der Gültigkeit des Tickets, diese endet eben um 10:00 Uhr am Folgetag.

Daher einfach bei Gelegenheit ins Reisezentrum und sich die Fahrt am nächsten genehmigen lassen, das spart Diskussionen im Zug und eine neue Sitzplatzreservierung gibt es auch noch wenn nötig.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Nun die Möglichkeiten der Ankunftszeit sind begrenzt, im besten Fall ist die ursprüngliche Ankunft 00:03 Uhr

Das wissen wir nicht. Stand heute ja, aber kennst Du den Fahrplan zum Zeitpunkt der Buchung? Ich nicht.

Aber die AGB begrenzt das Wahlrecht und zwar eben nur innerhalb der Gültigkeit des Tickets, diese endet eben um 10:00 Uhr am Folgetag.

Woraus liest Du das?
 
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alinakl

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15.07.2016
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Woraus liest Du das?
Nun die Bedingungen zum Sparpreis sind da da eindeutig, früher stand das sogar noch auf den Tickets selbst. (einfach Abschnitt A3 3.3.1.2 der Beförderungsbedingungen lesen)

Die "20 Minuten Regel" hebt eben nur eventuelle Zugbindung auf und gewährt die Möglichkeit auch höherwertige Züge zu nutzen.

Das wissen wir nicht. Stand heute ja, aber kennst Du den Fahrplan zum Zeitpunkt der Buchung? Ich nicht.
Nun hätte es Änderungen im FV gegeben, hätte Klaus die Frage sicher anders formuliert bzw. bei Änderung von zugebundenen Zügen hätte sich die Ausgangsfrage sowieso erübrigt.
Daher ist es extrem unwahrscheinlich, dass es weitere Änderungen außer dem schon länger andauernden S-Bahn Problem im Raum DD gegeben hat.
 

alinakl

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15.07.2016
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die Bahn maht offenbar bahn-typische Dinge:

Eine bis November 2022 gültige Bahncard wird Ende 2021 über das Webformular gekündigt, die übliche E-Mail liegt vor.
Im Oktober 2022 geht eine E-Mail zu welche die Rechnung für die neue Bahncard gültig 11/2022-11/2023 enthält.

Daher wird eine Nachricht verfasst, welche auf die Kündigung von Ende 2021 hinweist und eine digitale PDF Kopie enthält.

Mehrere Monate passiert nichts, auch keine Rückmeldung nun ca. 6 Monate später wird eine Überweisung für den Betrag einer BC 25 mit Verwendungszweck der BC-Nummer der gekündigten BC festgestellt, nun erstattet die DB offenbar Geld zurück welches nie bezahlt wurde.

Es bleibt ab zu warten wie die DB auf eine Rücküberweisung des überwiesenen Betrages reagiert.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Nun die Bedingungen zum Sparpreis sind da da eindeutig, früher stand das sogar noch auf den Tickets selbst. (einfach Abschnitt A3 3.3.1.2 der Beförderungsbedingungen lesen)

Die Bedingungen im Nicht-Verspätungsfall sind klar und hier nicht relevant.

Die "20 Minuten Regel" hebt eben nur eventuelle Zugbindung auf und gewährt die Möglichkeit auch höherwertige Züge zu nutzen.

Das steht so halt nicht in den AGB. Da steht vielmehr "Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er, auch mit einer zuggebundenen Fahrkarte, unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt. Er kann dabei auch den Zug einer höherwertigen Produktklasse benutzen. Die Benutzung eines reservierungspflichtigen Zuges oder eines Sonderzuges ist allerdings nicht gestattet."

Zu einem späteren Zeitpunkt. Nicht "zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der ursprünglichen Fahrkartengültigkeit". Was schon deshaln nicht möglich wäre, weil man ja auf der letztmöglichen Verbindung gebucht und entsprechend verspätet sein könnte.


extrem unwahrscheinlich, dass es weitere Änderungen außer dem schon länger andauernden S-Bahn Problem im Raum DD gegeben hat.

Ach.

"auf Ihrer Reise von Dresden-Reick nach Kiel am 13. Mai 2023 gibt es mehrere Fahrplanänderungen"
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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www.red-travels.com
DB Reisebegleitung hat mir auch eine Mail geschickt. "Die Zugbindung ist aufgehoben" und das übliche Bla Bla. Auf dem Ticket ist ein IC, der ausfällt... Danke S21... und ein TGV am nächsten Morgen, ist der TGV nun auch flexibel? 1. Klasse.

Eigentlich wollten wir am Übernachtstopp in KA festhalten, lag eben am bequemsten, um vormittags in Paris zu sein.

2. Wie sieht's aus mit der Flexibilität der Streckenwahl? Regio bis Stuttgart + ICE nach KA wollte ich vermeiden, zeitlich sind 7min zum Umsteigen mit Baustelle auf der Strecke sicher nicht optimal. Alternativen wären über FRA oder Augsburg. Beide Strecken nicht optimal, wobei zeitlich FRA mehr Alternativen hätte, als Augsburg.

Abends in Paris anzukommen ist zeitlich nicht möglich, daher war die Übernachtung in KA gewollt. Danke
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.161
2.512
Zu einem späteren Zeitpunkt. Nicht "zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der ursprünglichen Fahrkartengültigkeit".
Genau so sieht und praktiziert es die deutsche Bahn, es wird auf die Tarifbedingungen verwiesen.

Darüber hinaus ignoriert die DB ohnehin die Rechte nach Art. 16c denn nach der EU VO hätte ich mein Prämienticket nicht gegen ein neues ersetzen müssen sondern hätte einfach 4 Tage später fahren können, genau das Personal sowohl am Schalter mehrerer Reisezentren als auch in drei ICEs abgelehnt.

Was schon deshaln nicht möglich wäre, weil man ja auf der letztmöglichen Verbindung gebucht und entsprechend verspätet sein könnte.
Das ist so nicht korrekt, denn der Folgetag ist ja eben nicht der Tag an dem die Fahrt statt findet.

und ein TGV am nächsten Morgen, ist der TGV nun auch flexibel? 1. Klasse.
Ja aber dabei ist zu beachten, dass in Frankreich die Reservierungspflicht besteht, daher braucht es eben diese Reservierung ab dem ersten Halt in Frankreich.

2. Wie sieht's aus mit der Flexibilität der Streckenwahl?
Als Faustregel gilt dort solange die Strecke ohne Via Halt als buchbar auftaucht kann diese genutzt werden, aber auch hier kann das Reisezentrum eine weitergehende Genehmigung erteilen ob es gemacht wird hängt immer vom Personal ab.
 

InterCity

Aktives Mitglied
26.03.2022
140
206
DB schlägt nach Karlsruhe keine Verbindung ohne Stopp mehr vor. Frankfurt/FRA + Augsburg mit ICE oder Stuttgart (dort eben mit Downgrade auf RE bis dorthin)
Ich nehme an, Startpunkt ist in oder um Nürnberg?
Die Verbindung muss nicht zwingend so in der AusKunst auftauchen, sondern lediglich „Sinn“ ergeben. Von Nürnberg über Frankfurt und Karlsruhe oder Augsburg/München und Karlsruhe ergibt Sinn. Über Berlin, Hannover oder sonstwo ergibt keinen Sinn.
Am Zwischenstopp in Karlsruhe kann also problemlos festgehalten werden. Egal ob es oder dann mit einem direkten IC, Umstieg in Stuttgart oder Frankfurt, Augsburg oder München hingeht.
Im Reisezentrum gibts eine neue Reservierung für den den reservierungspflichtigen Teil einer neuen TGV/ICE-Fahrt nach Paris, online geht das nicht.
 

KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
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77
So ich war heut Mittag weil die Sbahn eh weg war im Reisezentrum die hat kurz in ihrem Computer rum getippt und aufs Ticket geschrieben ich darf am Sonntag fahren ne neue Reservierung gabs dann nach etwas probieren auch noch.
Für uns perfekt hätten wir Sonntag gebucht wärs knapp 4 mal so teuer gewesen.

Ach ich habt das schon richtig gecheckt wir hätten 3 Minuten nach Mitternacht ankommen sollen.
 

Alexs

Erfahrenes Mitglied
29.12.2019
852
526
Ich hatte heute an einem Umsteigebahnhof 12 Minuten Verspätung und dadurch den Umsteige-ICE verpasst. Dies führte letztendlich zu mindestens 60 Minuten Verspätung am Zielort. Der Schaffner meinte per Durchsage, dass wir im Zug sitzen bleiben sollten, da wir den Zug an nachfolgendem Bahnhof eventuell einholen könnten und ein Umstieg gelingt. Ist das von Relevanz? Ich bin ausgestiegen und habe auf den nächsten ICE gewartet, weil mir das zu unsicher war und ich die Verbindungen dort nicht abchecken konnte.

Ist es ferner von Relevanz, dass ich mit einer anderen Streckenführung (Umstiege an anderen Bahnhöfen) das Ziel erreichen hätte können mit weniger als 60 Minuten Verspätung?
 

trawler

Erfahrenes Mitglied
22.12.2015
411
92
BRE HAM BER
Ich weiß nicht, ob es hier schon diskutiert wurde, aber gestern saß ich in einer 7-teiligen BR411 und hatte das Vergnügen die neuen Stoffsitzbezüge auszuprobieren. Ehrlicherweise ist mir der Bezug aber nahezu komplett egal, solange die Sitzergonomie passt. Und da habe ich keine Änderungen festgestellt.
 
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