Lufthansa annulliert Flüge wegen Nicht Rückmeldung

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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
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Lieber @red_travels : Wenn Du - wie hier gezeigt - die EU-Fluggastrechteverordnung nicht kennst, dann kannst Du Deinen Tonfall gegenüber mir bitte eine Stufe zurückdrehen.
Wenn Du meinst, dass sich die Zuordnung der unsäglichen LH-Praxis in Sachen einseitiger Stornierung zu einer Nichtbeförderung direkt und zwingend aus EU261 ergibt, dann hast Du EU261 nicht gelesen und/oder nicht verstanden.

So definiert EU261 u.a. “j) "Nichtbeförderung" die Weigerung, Fluggäste zu befördern, obwohl sie sich unter den in Artikel 3 Absatz 2 genannten Bedingungen am Flugsteig eingefunden”

Wer hat sich in diesem Fall am Flugsteig eingefunden? Richtig, niemand. Deshalb ist dieses Szenario eines der vielen im Zusammenhang mit EU261, welches ohne Richterrecht nicht auskommt.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.184
So definiert EU261 u.a. “j) "Nichtbeförderung" die Weigerung, Fluggäste zu befördern, obwohl sie sich unter den in Artikel 3 Absatz 2 genannten Bedingungen am Flugsteig eingefunden”

Wer hat sich in diesem Fall am Flugsteig eingefunden? Richtig, niemand. Deshalb ist dieses Szenario eines der vielen im Zusammenhang mit EU261, welches ohne Richterrecht nicht auskommt.

Andere Baustelle!
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Es ist egal, wann der Flug gehen sollte. Die 14-Frist gilt nicht.

Quelle:
Es geht um diesen Beitrag von DIr. Da behauptest Du, dass sich alleine und direkt aus den Buchstaben der EU261 ergibt, dass es in diesem Fall eine Ausgleichszahlung gibt.

Und da frage ich Dich konkret: Wo steht das in EU261?

Ich bestreite nicht die Rechtslage. Ich bestreite, dass sich diese - wie bei so vielen anderen Sachverhalten auch - alleine und direkt aus den Buchstaben der EU261 ergibt. Alleine aus EU261 ergibt sich nicht mal ein Recht auf eine Ausgleichszahlung bei einer Verspätung.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.184
Es geht um diesen Beitrag von DIr. Da behauptest Du, dass sich alleine und direkt aus den Buchstaben der EU261 ergibt, dass es in diesem Fall eine Ausgleichszahlung gibt.
Nö!

Streiche das Wort "alleine" aus Deinem Statement und schon sind wir uns einig.

Das habe ich geschrieben. Da stand nirgendwo das Wort "alleine":
Es ist egal, wann der Flug gehen sollte. Die 14-Frist gilt nicht.

Quelle:
EUR-Lex - 32004R0261 - DE
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Nö!

Streiche das Wort "alleine" aus Deinem Statement und schon sind wir uns einig.

Das habe ich geschrieben. Da stand nirgendwo das Wort "alleine":
Du wurdest gefragt, wo Du das her nimmst und hast alleine EU261 zitiert.

EU261 - nach den Buchstaben - setzt bei einer Nichtbeförderung jedoch die Anwesenheit am Gate voraus, die klassische IDB-Situation eben. Niemand ist mehr als 14 Tage vor Abflug am Gate.

Daher war Deine Antwort auf die Frage, wo Du das her nimmst, falsch.
 

bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
815
2.811
Es ist egal, wann der Flug gehen sollte. Die 14-Frist gilt nicht.

Quelle:

Wie bereits zutreffend von @thbe angemerkt, ergibt sich die Klassifizierung von Airline-Stornierungen mitnichten unmittelbar aus dem EU261-Wortlaut.

Auch wenn du also bezüglich des Ergebnisses ausnahmsweise mal Recht hast, ist deine „Herleitung“ absolut unzutreffend. Und um noch etwas mehr Wasser in deinen Triumphgeheul-Wein zu gießen: Der Umfang deiner Falschbehauptungen ist ungezählt, hier findet sich ein aktuelles Beispiel.

Wenn dies auf andere User zuträfe, würdest du sie vermutlich im Befehlston auffordern, sich umgehend zu „entschuldigen“..
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.184
gleich kommt er damit bei dir an, für diese Aussage :p 🍾
sagt der, der wahren Unsinn verbreitet -> siehe: https://www.vielfliegertreff.de/for...-wegen-nicht-rueckmeldung.155300/post-3836823
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Auch wenn du also bezüglich des Ergebnisses ausnahmsweise mal Recht hast, ist deine „Herleitung“ absolut unzutreffend. Und um noch etwas mehr Wasser in deinen Triumphgeheul-Wein zu gießen: Der Umfang deiner Falschbehauptungen ist ungezählt, hier findet sich ein aktuelles Beispiel.
Sorry, aber Dein Beispiel mit der Falschbehauptung stimmt nicht.
 
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bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
815
2.811
Zurück zum Thema. Mich hat es jetzt auch mal erwischt.

- Ausgangspunkt: M&M Award, erst Langstrecke mit Fremdairline, dann Europa-Kurzstrecke mit LHG.
- Erstes Ereignis: Die LHG-Kurzstrecke wird annulliert (-> kann passieren).
- Zweites Ereignis: Der Bot bucht den annullierten Flug auf eine andere LHG-Verbindung um und "stickert" das Ticket (-> alles bestens).
- Drittes Ereignis: Ich erhalte eine Mail mit untenstehendem Text, die Buchung ist seitdem "leer" (-> WTF).

Mit anderen Worten:
- Die gebuchte Langstrecke mit Fremdairline ist "weg" und dürfte sich wahrscheinlich auch nicht so einfach wieder einbuchen lassen.
- Meine zusätzlich eingebuchte LH F-Warteliste ist ebenfalls kommentarlos aus der Buchung "verschwunden".

Liebe M&M/LH: Eigentlich mag ich euch ja. Aber bitte hört dringend damit auf, völlig sinnlos und unnötig Buchungen zu löschen!
Die Umbuchung eures Bots war einwandfrei, warum also die anschließende Stornierung?

LH_Cancellation.jpg
 

tnbt

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08.06.2011
1.541
1.067
DUS, AMS, FRA
Hier einmal ein kurzer Zwischenbericht wie der juristische Weg bisher verlaufen ist.

Sowohl EW Discover als auch United wurden aufgefordert jeweils 3x600 Euro als Ausgleichszahlung zu leisten. EW Discover wegen Nichtbeförderung, United wegen großer Verspätung (>26 Stunden auf dem Rückflug).

EW Discover hat mittlerweile eingelenkt und die Ausgleichszahlung bestätigt. Bei United werden wir wohl den Klageweg beschreiten müssen.

Ich berichte weiter sobald es Neuigkeiten gibt.
 

deralex2985

Erfahrenes Mitglied
09.12.2011
1.697
857
Hier einmal ein kurzer Zwischenbericht wie der juristische Weg bisher verlaufen ist.

Sowohl EW Discover als auch United wurden aufgefordert jeweils 3x600 Euro als Ausgleichszahlung zu leisten. EW Discover wegen Nichtbeförderung, United wegen großer Verspätung (>26 Stunden auf dem Rückflug).

EW Discover hat mittlerweile eingelenkt und die Ausgleichszahlung bestätigt. Bei United werden wir wohl den Klageweg beschreiten müssen.

Ich berichte weiter sobald es Neuigkeiten gibt.
war UA nicht Wetter?
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.750
10.565
HAM
Zurück zum Thema. Mich hat es jetzt auch mal erwischt.

- Ausgangspunkt: M&M Award, erst Langstrecke mit Fremdairline, dann Europa-Kurzstrecke mit LHG.
- Erstes Ereignis: Die LHG-Kurzstrecke wird annulliert (-> kann passieren).
- Zweites Ereignis: Der Bot bucht den annullierten Flug auf eine andere LHG-Verbindung um und "stickert" das Ticket (-> alles bestens).
- Drittes Ereignis: Ich erhalte eine Mail mit untenstehendem Text, die Buchung ist seitdem "leer" (-> WTF).

Mit anderen Worten:
- Die gebuchte Langstrecke mit Fremdairline ist "weg" und dürfte sich wahrscheinlich auch nicht so einfach wieder einbuchen lassen.
- Meine zusätzlich eingebuchte LH F-Warteliste ist ebenfalls kommentarlos aus der Buchung "verschwunden".

Liebe M&M/LH: Eigentlich mag ich euch ja. Aber bitte hört dringend damit auf, völlig sinnlos und unnötig Buchungen zu löschen!
Die Umbuchung eures Bots war einwandfrei, warum also die anschließende Stornierung?

Wie hast Du es denn geschafft, auf ein Prämienticket I eine Warteliste für O zu bekommen? Das sollte doch im Normalfall ein separates Ticket sein.
 

tnbt

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
1.541
1.067
DUS, AMS, FRA
war UA nicht Wetter?
Ja, aber bei 26h Stunden verspätetem Abflug haben wir sicherlich nicht die schnellstmögliche Option für einen Rückflug angeboten bekommen. Zumal der UA Agent definitiv nicht Allianz-weit nach möglichen Alternativen gesucht hat sondern lediglich bei UA- und der LH-Gruppe nach Flügen gesucht hat.
 

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
3.258
2.508
Frankfurt am Main und Köln
Ja, aber bei 26h Stunden verspätetem Abflug haben wir sicherlich nicht die schnellstmögliche Option für einen Rückflug angeboten bekommen. Zumal der UA Agent definitiv nicht Allianz-weit nach möglichen Alternativen gesucht hat sondern lediglich bei UA- und der LH-Gruppe nach Flügen gesucht hat.
war es denn ein Flug von Europa in die USA?
 

bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
1.556
687
IT-Fehler sehe ich hier keinen. Fraglich ist auch, ob es überhaupt die Möglichkeit zur telefonischen Bestätigung gegeben hätte.
In der Version der Mail, die ich kenne heißt es: "Antworten Sie bitte bis zum xxx, um eine Stornierung zu vermeiden. Für weitere Optionen, Hilfe oder Auskünfte können SIe sich gerne an ... wenden"

Es hätte nicht wehgetan, nochmal kurz auf "ich bestätige" zu klicken. Aber gut, hinterher ist man immer schlauer. Außer der Warteliste (oder anderen Reisedaten) sehe ich hier aber keine Option.

Ersatzbeförderung oder öhnliches müsste man sicher einklagen.
Ah sehr gut, demnach darf ich davon ausgehen, dass ohne Rückmeldung meine nicht kostenfrei stornierbare Rückfluge storniert sind oder soll uns die Formulierung der Nachricht mitteilen: Ah, wir sind tollsten Hechte im Teich und wenn Du in dieser Email und in den darauf folgenden fünf weiteren Emails mit Flugzeitverschiebungen um 2 Minuten bis zum Abflug n 320 Tagen nicht dann antwortest, bis wann wir Dir sagen, dann obliegt es uns, ob die Buchung Bestand hat oder nicht.

Also kann ich meine Stornogebühren aus April noch zurückfordern, weil ich ja der Flugzeitänderung vorher nicht aktiv zugestimmt habe?
 

tnbt

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
1.541
1.067
DUS, AMS, FRA
Wenn Du United von USA nach Europa fliegst zieht EU261 nicht. Es gilt nicht denn Du fliegst mit einer nichteuropäischen Airline. Warum sollte also United irgend etwas zahlen?. Sie unterliegen EU261 nur wenn sie von Europa aus starten.
Soweit ich weiss findet die Veordnung auch dann Anwendung, wenn von einem Flughafen in einem Drittstaat ein Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, stattfindet bzw. eben nicht stattfindet.

Edit: Mit der nichteuropäischen Airline ist natürlich ein Punkt. Aber wir werden sehen. Wie gesagt, ich berichte weiter.
 
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Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
3.258
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Frankfurt am Main und Köln
Soweit ich weiss findet die Veordnung auch dann Anwendung, wenn von einem Flughafen in einem Drittstaat ein Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, stattfindet bzw. eben nicht stattfindet.

Edit: Mit der nichteuropäischen Airline ist natürlich ein Punkt. Aber wir werden sehen. Wie gesagt, ich berichte weiter.
Gilt nur bei europäischer Airline. Ansonsten keine Chance.
 

bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
815
2.811
Wie hast Du es denn geschafft, auf ein Prämienticket I eine Warteliste für O zu bekommen?
Ganz normaler Upsell, nur eben als Warteliste.

Wenn Du United von USA nach Europa fliegst zieht EU261 nicht.

Gilt nur bei europäischer Airline. Ansonsten keine Chance.
Nach dem Wortlaut der Verordnung habt ihr selbstverständlich völlig Recht.

ABER: Der EuGH hat in diversen Urteilen deutlich gemacht, dass für ihn immer die komplette Reise zählt und alle beteiligten Airlines in die Pflicht genommen werden können (siehe unten). Auch wenn die Fälle nicht 1:1 vergleichbar sind, sehe ich somit möglicherweise Chancen auf eine Ausgleichszahlung für @tnbt. Gegebenenfalls nicht von UA, sondern von LX/LH (die sich dann wiederum im Anschluss bei UA refinanzieren könnten).

Beispiele:
1.) In C-367/20 ist jemand JFK-AMS-HAM geflogen. Auf dem (Codeshare-)Flug JFK-AMS op by DL gab es eine Verspätung, so dass der KL-Anschluss nach HAM verpast wurde. Nach dem Urteil bekam der Passagier 600 EUR von KL (die sich das Geld möglicherweise im Anschluss von DL zurückgeholt haben).
2.) In C-436/21 ist jemand STR-ZRH-PHL-MCI geflogen. Auf dem Flug PHL-MCI op by AA gab es eine Verspätung, nach dem Urteil bekam der Passagier 600 EUR von AA.
 

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
3.258
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Frankfurt am Main und Köln
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Ganz normaler Upsell, nur eben als Warteliste.




Nach dem Wortlaut der Verordnung habt ihr selbstverständlich völlig Recht.

ABER: Der EuGH hat in diversen Urteilen deutlich gemacht, dass für ihn immer die komplette Reise zählt und alle beteiligten Airlines in die Pflicht genommen werden können (siehe unten). Auch wenn die Fälle nicht 1:1 vergleichbar sind, sehe ich somit möglicherweise Chancen auf eine Ausgleichszahlung für @tnbt. Gegebenenfalls nicht von UA, sondern von LX/LH (die sich dann wiederum im Anschluss bei UA refinanzieren könnten).

Beispiele:
1.) In C-367/20 ist jemand JFK-AMS-HAM geflogen. Auf dem (Codeshare-)Flug JFK-AMS op by DL gab es eine Verspätung, so dass der KL-Anschluss nach HAM verpast wurde. Nach dem Urteil bekam der Passagier 600 EUR von KL (die sich das Geld möglicherweise im Anschluss von DL zurückgeholt haben).
2.) In C-436/21 ist jemand STR-ZRH-PHL-MCI geflogen. Auf dem Flug PHL-MCI op by AA gab es eine Verspätung, nach dem Urteil bekam der Passagier 600 EUR von AA.
Wobei auch hier der Weg in die USA eindeutiger ist. Also wenn du Fra-lax (Lh) - las United fliegst und United verspätet ist dann kannst du an Lh herantreten. Ob das auf dem umgekehrten Weg so ist wenn das längere Segment UA ist bezweifle ich aber schön wenn’s so klappt.