Bahn-Sammelthread

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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.021
3.296
CGN / MUC / ZRH / EWR
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Nun die funktionieren aber fast immer.
Nur einmal ist bei mir in Olten eine SBB Verbindung schief gegangen aber 27 Minuten später fuhr der nächste Zug.

Bei den Schweizern funktioniert das System Gratis-Fahrt nicht allerdings erfüllt die SBB auch ihre Beförderungsverträge zuverlässig.
Kommt drauf an, manche Verbindungen sind auch in der Schweiz die Pest, erleb ich recht oft - aber deutlich besser als die DB. :D
 
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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.021
3.296
CGN / MUC / ZRH / EWR
Dann weißt du ja wem du die nächste PN schicken musst, aber auch wenn die Verbindung schief geht kommt doch bald die nächste Fahrtmöglichkeit?
Ist halt zu Tagesrandzeiten meist recht mühsam, wenn dann kleinste Verzögerungen auftreten, da reicht meist schon +1min, +2min. Das Schweizer System ist bei den kurzen Umsteigezeiten nicht auf "Warten auf Anschlussreisende" ausgelegt und schon kommst du nicht mehr nach Hause oder an dein Ziel innert der Schweiz.

CH->CH/DE->CH wird ab 21-23 Uhr ein Pain, wenn das Schweizer Netz ausdünnt
CH->West-DE wird ab 17 Uhr ein Pain (würd die Strecke gerne fliegen, aber nichtmal bei Erstattung Ersatzticket können sich DB/SBB einigen, wer zahlen muss)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Das Schweizer System ist bei den kurzen Umsteigezeiten nicht auf "Warten auf Anschlussreisende" ausgelegt und schon kommst du nicht mehr nach Hause oder an dein Ziel innert der Schweiz.
Interessant aber wie sieht dann die Lösung aus? Übernachten Mietwagen Taxi?

Ich muss zugeben ich bin zwar schon öfters in der Schweiz gefahren aber dann eben in die jeweilig größere Stadt und dann eben dort geblieben und wieder zurück und da habe ich nur positive Erfahrungen gemacht.

aber nichtmal bei Erstattung Ersatzticket können sich DB/SBB einigen, wer zahlen muss)
Aber ist das ein Problem es zahlt derjenige der für die Verspätung verantwortlich ist, ok durchsetzen kann wieder ein anderes Thema sein.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.021
3.296
CGN / MUC / ZRH / EWR
Interessant aber wie sieht dann die Lösung aus? Übernachten Mietwagen Taxi?

Ich muss zugeben ich bin zwar schon öfters in der Schweiz gefahren aber dann eben in die jeweilig größere Stadt und dann eben dort geblieben und wieder zurück und da habe ich nur positive Erfahrungen gemacht.


Aber ist das ein Problem es zahlt derjenige der für die Verspätung verantwortlich ist, ok durchsetzen kann wieder ein anderes Thema sein.
SBB zahlt meist zunächst ungern aber wenn man dann Nachweise erbringt dann sofort anstandslos.
Hotel oder Taxi bis max. 200 CHF. Schaue aber meist, dass ich wenn noch über die Grenze nach DE komme, dann zahlt DB die Unterkunft ohne Murren.

SBB sieht sich halt so gut wie an gar keine gesetzlichen Regelungen gebunden.
Ich hatte hier 4 Fälle mit Ersatztickets, weil das DB Social Media Team der Meinung war es wäre besser einfach ein neues zu holen und nachträglich würde das SC FGR das definitiv erstatten. Bei 2 Fällen wurde es direkt vom SC FGR erstattet, zwei Mal nur an die SBB weitergeleitet, die zurück an DB verweist, da DB Ticket.
Hinweis, dass die anderen zwei Fälle auch von dem SC FGR bearbeitet wurden und auch das DB Social Media Team die Erstattung zugesagt hat?
SC FGR sieht da "Kommunikation abgeschlossen, da alles gesagt".
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
SBB sieht sich halt so gut wie an gar keine gesetzlichen Regelungen gebunden.
Das macht es natürlich sehr schwierig,

Wo lag denn der Auslöser der Verspätung war der bei der SBB oder doch schon ein DB Zug? Denn wer die Verspätung verursacht hat muss ja am Ende zahlen und daher ist es wichtig vorher den Anspruchsgegner zu bestimmen.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.021
3.296
CGN / MUC / ZRH / EWR
Das macht es natürlich sehr schwierig,

Wo lag denn der Auslöser der Verspätung war der bei der SBB oder doch schon ein DB Zug? Denn wer die Verspätung verursacht hat muss ja am Ende zahlen und daher ist es wichtig vorher den Anspruchsgegner zu bestimmen.
War in fast allen Fällen die DB (bspw. Ausfall ICE Zürich-Frankfurt), die dann ein neues DB Ticket (bspw. mit SBB bis Basel, weiter mit DB) benötigten :poop:
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
War in fast allen Fällen die DB (bspw. Ausfall ICE Zürich-Frankfurt), die dann ein neues DB Ticket (bspw. mit SBB bis Basel, weiter mit DB) benötigten :poop:
Aber bei der DB kann ja die Beschwerde beim EBA funktionieren.
Hat jetzt in vier Fällen (ein eigener drei von Verwandten) erstaunlich gut funktioniert obwohl das SFR sich stur gestellt hat.

Ansonsten eben doch Herrn Dr. Böse beauftragen bei der Erstattung von Tickets geht es ja nicht nur um ein paar Euros.
 
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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.147
4.221
FRA
Also werden verspätet aus Deutschland kommende Züge regelmäßig in Basel geschlachtet, und stattdessen fährt innerschweizerisch ein SBB-Ersatzzug.
Das ist im hier vorliegenden Fall des 279 nicht zutreffend, da dieser ohnehin nur bis Basel SBB verkehrt, die von dir angesprochene Regel gilt aber nur für über Basel SBB hinausgehende Züge. Demnach enden die genannten Züge im Verspätungsfall regelmäßig in Basel SBB. Grund der Wende in Basel Bad war die Verspätungskürzung auf den zu wendenden 274.

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schlepper

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31.08.2016
4.147
4.221
FRA
Ihr erinnert euch an Schrankenwärter Laumann?

Herr Laumann ist leider verstorben, ihm zu Ehren soll es eine Gedenkstätte an "seinem" Bahnübergang geben.

Und Laumann erhält eine besondere Würdigung: An seinem Schrankenposten in Hockeln wird eine Gedenkstätte eingerichtet.
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.257
1.435
Im DB-Navigator steht jedenfalls häufig quatsch. Ein Zug kann demnach schon abgefahren sein wenn er in der wirklichen Welt noch nicht angekommen ist. Und womöglich auch nie ankommt (Streckensperrung Köln-Mülheim am Sonntag). Eigentlich sollte DB-Netz ja korrekte Daten haben. Ist das ein Versuch Fahrgastrechte zu beschränken? (Wenn ich am Sonntag das NRW-Mobilitätsgarantie Taxi genommen hätte statt gar nicht zu fahren - hätte das Probleme gegeben? Oder hat die Erstattungsabteilung richtigere Daten?)
Die Bahn hat für Personal nochmal eine eigene App die etwas detailiertere Gründe anzeigt, da steht dann anstatt "Reparatur am Zug".
Was die Verspätungszeiten angeht, ist diese App aber auch nicht schlauer, bin neulich mit einem befreundeten Bahner nach Berlin gefahren. In Hamm war beim kuppeln wie üblich Schluss, aber auch in der Mitarbeiter-App war der Zug angeblich schon losgefahren.
Worauf man halbwegs verlässlich achten kann ist, wenn die Verspätung minutengenau und nicht in 5-Min Schritten angezeigt wird. Ist die Abfahrt minutengenau, handelt es sich aus meiner Erfahrung meist um (passende) Echtzeitdaten.
 
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intesa

Aktives Mitglied
06.07.2020
173
163
Schon mal die Hotline versucht? die DB hat eine gesonderte Auslandsabteilung mit sehr fähigen Leuten vielleicht bekommen die die Reservierung hin.
in einem Fall war der Schalter in München mit der Reservierung für den TGV gescheitert die Hotline hat das hinbekommen.

Also Trentitalia kann kein neues Ticket ausstellen, weil das Ticket von der DB verkauft wurde. Bei der SBB gäbe es eine Reservierung angeblich am Schalter. Und die DB Hotline konnte auch nicht weiterhelfen. Da ging auch am Tag immer nur die gleiche Dame ran. ÖBB und CD kann man keine Reservierung einspielen. Also nur Reservierung.

Denke in Italien wird mir auch keiner weiterhelfen können, da das Ticket von der DB verkauft wurde, daher die Frage ob man sich mit den Schaffner einigen kann.

Eine Erstattung des Tickets ist per Email möglich. Könnte dann fliegen, aber die Flugzeiten sind eben auch nicht ideal mit 3h Aufenthalt in FRA und dann weiter mit dem Zug 😅
 

Devilfish90

Erfahrenes Mitglied
13.12.2016
914
891
FRA
Wie sind denn eigtl. die Regeln mittlerweile für Nutzer des Deutschlandtickets bei Ausfall des letzten Zuges (bzw. Verspätung >1,5h und dann keine Info mehr in App oder bahnhof) und notwendiger Nutzung des Taxis? Finde nur die Info, dass man 1,50 Euro erstattung erhält (was halt ein Witz wäre)
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.089
2.566
Wenn man unterwegs strandet: MUSS ich zwingend bei der DB Info vorbei um mir einen Hotelgutschein zu holen oder kann ich einfach direkt losspazieren und mir selbst was "angemessenes" buchen?

Ich bin jetzt echt alles andere als anspruchsvoll, aber im Scope Hotel City Stay in Frankfurt haben mich gestern dann doch einige Dinge massiv gestört (und damit meine ich nichtmal unbedingt die Situation vorm Eingang)...Booking-Bewertung 5.3/10 spricht auch Bände, sowas hätte ich mir privat eher nicht gebucht.... :D
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.371
8.079
LEJ
Wenn man unterwegs strandet: MUSS ich zwingend bei der DB Info vorbei um mir einen Hotelgutschein zu holen oder kann ich einfach direkt losspazieren und mir selbst was "angemessenes" buchen?
Bei meiner letzten ungeplanten Unterbrechung in Hannover (gegen 23:55 Uhr; wäre ich mit der Bahn weitergefahren, wäre die Ankunft gegen 3:30 Uhr am Zeilort gewesen; planmäßig wäre 22 Uhr gewesen), habe ich mir auf eigene Faust ein Hotel in direkter Bahnhofsnähe genommen (Grand Hotel Mussmann, 130 EUR/Nacht). Diese wurden nach einigem hin und her bezahlt, hat aber 8-10 Wochen gedauert. Wir waren allerdings zu zweit, ich weiß aber nicht, ob die Bahn das überhaupt verstanden hat.
 
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freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.063
7.330
Wenn man unterwegs strandet: MUSS ich zwingend bei der DB Info vorbei um mir einen Hotelgutschein zu holen oder kann ich einfach direkt losspazieren und mir selbst was "angemessenes" buchen?
Falls du mit dem Deutschlandticket strandest, steht dir zwar eine Hotelübernachtung zu, die DB Info verweigert aber ausdrücklich den Gutschein und verweist auf die Kostenerstattung via Fahrgastrechteformular.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.507
3.568
Düsseldorf
www.drboese.de
Wenn man unterwegs strandet: MUSS ich zwingend bei der DB Info vorbei um mir einen Hotelgutschein zu holen oder kann ich einfach direkt losspazieren und mir selbst was "angemessenes" buchen?

Ich bin jetzt echt alles andere als anspruchsvoll, aber im Scope Hotel City Stay in Frankfurt haben mich gestern dann doch einige Dinge massiv gestört (und damit meine ich nichtmal unbedingt die Situation vorm Eingang)...Booking-Bewertung 5.3/10 spricht auch Bände, sowas hätte ich mir privat eher nicht gebucht.... :D
Ich setze immer Fristen per Mail an das zuständige EVU.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
... einmal die Fahrt nicht angetreten habe ... nummer zwei auch nicht angetreten ...
Da hätte ich keine Bedenken zu klagen, vorausgesetzt der Aufwand lohnt sich.
Ich beziehe mich jedoch auf die Fälle in denen die Fahrt angetreten und absolviert wird und zusätzlich gegenüber der Bahn eine volle Rückerstattung geltend gemacht wird.

Aber der Fachexperte hatte doch schon mehrfach die 4 Minuten Umstiege in Mannheim als gute Gelegenheit genannt in der Hinsicht hat sich nichts geändert.
Kannst du mir ein Beispiel geben, wie das noch funktionieren soll?

Das stimmt. Allerdings hat man dann noch die AGB, die die alte Formulierung beibehalten:
"Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgrund einer Verspätung, eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls am Zielbahnhof gemäß
Beförderungsvertrag 60 Minuten oder mehr verspätet ankommen wird, kann er auch die Reise abbrechen oder gar nicht erst antreten. Er hat dann [...] Anspruch auf Erstattung des von ihm bezahlten Fahrpreises für die nicht durchgeführten Teile der Fahrt und für die bereits durchgeführten Teile, wenn die Fahrt für ihn sinnlos geworden ist, gegebenenfalls zusammen mit einer Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt bei nächster Gelegenheit."
Danke. Ich gehe davon aus, das wird zeitnah angepasst.

Somit ergibt sich tatsächlich eine Verbesserung: Früher hat die Bahn dem Passagier gerne vorgeworfen, dass er zu lange weitergefahren sei, nämlich nachdem die Verspätung schon feststand. "Nein, in Bremen konntest du nicht mehr abbrechen, denn dass du eine Stunde Verspätung haben würdest, stand schon in Osnabrück fest. Damit hast du durch die Weiterfahrt in Osnabrück dein Wahlrecht ausgeübt und kannst keine Erstattung mehr verlangen." Das geht jetzt nicht mehr: Denn jetzt beruft man sich nicht auf die Erstattung nach den AGB (-> sofort bei Auftreten der zu erwartenden Verspätung), sondern nach der VO (-> nach tatsächlichem Verpassen des Anschlusses).
Ah, interessant - Problem war mir nicht bekannt.

Wie sind denn eigtl. die Regeln mittlerweile für Nutzer des Deutschlandtickets bei Ausfall des letzten Zuges (bzw. Verspätung >1,5h und dann keine Info mehr in App oder bahnhof) und notwendiger Nutzung des Taxis? Finde nur die Info, dass man 1,50 Euro erstattung erhält (was halt ein Witz wäre)
Grundsätzlich Fahrgastrechte nach VO EU 782/2021.

Ich meine mich zu entsinnen, dass das D-Ticket als Ticket mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt i.S.v. § 3 Abs. 2 EVO gilt, sodass es nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 EVO je nach ABB des Beförderers kein Recht auf Nutzung eines Fernverkehrszuges bei 20 minütiger Verspätung des Nahverkehrszuges gibt.
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
21.236
19.091
FRA
80 Mrd. Euro:

Die Bahn startet im nächsten Jahr das größte Sanierungsprogramm ihrer Geschichte, der Bund stellt dafür Rekordsummen zur Verfügung, und der Bundesverkehrsminister verspricht: „Bald wird es besser.“


Wird da auch der MUC ans ICE-Netz angeschlossen? Das sollte in 2-3 Jahren möglich sein, wenn alle Register gezogen werden.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
26.570
16.789
www.red-travels.com
80 Mrd. Euro:

Die Bahn startet im nächsten Jahr das größte Sanierungsprogramm ihrer Geschichte, der Bund stellt dafür Rekordsummen zur Verfügung, und der Bundesverkehrsminister verspricht: „Bald wird es besser.“


Wird da auch der MUC ans ICE-Netz angeschlossen? Das sollte in 2-3 Jahren möglich sein, wenn alle Register gezogen werden.

MUC ist doch abgesägt...
 
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juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
21.236
19.091
FRA
Wir brauchen Schnell-Fahr-Strecken (300km/h) auf dem flachen Land, wo sie relativ günstig zu bauen sind. Das ist eine Investition in die nächsten Generationen!