Bahn-Sammelthread

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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.021
3.296
CGN / MUC / ZRH / EWR
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Um diese Uhrzeit eine Übernachtung? Das lohnt doch gar nicht mehr. Außerdem war heute Frankfurt- Marathon. Kann mir nicht vorstellen, dass da noch irgendwelche Hotelbetten in Vertragshotels der Bahn frei waren.
Lieber nachts eine Stunde im Spritzervertragshotel verbringen müssen als im Frankfurter Hbf.

Ich hol mir in Frankfurt meist auch für 150-200€ Hotelzimmer bei Hilton oder Hyatt bevor ich die drei Stunden nachts am Gleis auf den nächsten ICE warten muss, zahlt ja die Bahn.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.066
7.109
Um diese Uhrzeit eine Übernachtung? Das lohnt doch gar nicht mehr.
Zumal die Wartenden hinten in der Schlage sicherlich mehrere Stunden haben warten dürfen. Die Schlage schien überhaupt nicht vorwärts zu gehen, und da standen eine deutlich dreistellige Anzahl an Menschen an. Das sah nicht gut aus. An der Information saßen, soweit ich das erkennen konnte, zwei Mitarbeiter.
Ich war nur sehr froh dass mein Zug in diesem Moment trotz komplett anderslautender Anzeigen tatsächlich pünktlich (nach Winterzeit) auf dem planmäßigen Gleis in den Bahnhof reinschaukelte.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Italien, Schweiz, Frankreich, Slowenien, eigentlich ist in jeder Richtung was dabei ;)
Wenn wir bei Italien sind, gibt es eigentlich einen Hinweis wann die Generation der neuen Nachtzüge dorthin eingesetzt werden?
Irgendwie scheint diese Information nirgendwo sichtbar zu sein, nur bei ÖBB lassen sich Rückschluss durch die buchbaren Kategorien zu welcher Typ eingesetzt wird.
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
26.591
16.808
www.red-travels.com
Wenn wir bei Italien sind, gibt es eigentlich einen Hinweis wann die Generation der neuen Nachtzüge dorthin eingesetzt werden?
Irgendwie scheint diese Information nirgendwo sichtbar zu sein, nur bei ÖBB lassen sich Rückschluss durch die buchbaren Kategorien zu welcher Typ eingesetzt wird.

bei DB ja eh nicht. ÖBB hat noch nicht so viele Garnituren erhalten...

Ab Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2023 auf Schiene - Erster Einsatz auf den NJ-Linien Wien – Hamburg & Innsbruck Hamburg

die Seite bzw. der YouTube Kanal Eisenbahn in Ö-D-CH ist eigentlich immer recht gut über alles informiert

 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.257
1.436
Ganz genau in Fällen von außergewöhnlichen Umständen und Umstände die auch durch Dritte verursacht sind, entfällt dann wie schon im Flugrecht die Zahlung der pauschalen Ausgleichszahlung wegen Verspätung von 25 bzw. 50%.

Die Bahn hat angedeutet, dass die aktuelle Politik auch in diesen Fällen zu zahlen zum Fahrplanwechsel, also mitte Dezember, zu beenden und dann eben nur die "berechtigten" von der EU Fahrgastrechteverordnung umfassten Fällen die Zahlung zu leisten.

Sehr wahrscheinlich wird demnächst eine entsprechende Informationskampagne gestartet werden.

Das Problem, welches wir schon aus dem Flugrecht kennen, was außergewöhnlicher Umstand = keine Zahlungspflicht angeht, dürfte sich aber bei der Bahn noch verschärfen.
Zu befürchten ist auch, dass die DB berechtigte Fälle ablehnt und die Reisenden für eine Entschädigung von 10 Euro keinen Rechtsstreit führen werden, hier dürfte aber die Reaktion des EBA sehr interessant werden.
Wir haben heute den Fall "Feuerwehreinsatz" zwischen Frankfurt und Köln auf der Schnellfahrstrecke. Wenn ich jetzt auf bahn.de/ris schaue haben die ICEs, die alle auf Grund des selben Feuerwehreinsatzes Verspätung haben, die verschiedensten Verspätungsgründe, "Feuerwehreinsatz auf der Strecke", "Behördlche Maßnahme" oder gar "Warten auf entgegenkommenden Zug". Bei "Fahrt fällt aus" sind bis heute kaum Gründe angegeben.
Wenn die Bahn das auf der Datenbasis vor Gericht oder nur vor verärgerten Kunden durchdrücken möchte, wird sich sicher der ein oder andere finden der klagt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Wie mir meine Fachkraft für die Leerung von Postfächen mitteilt, gibt es ein durchaus bemerkenswertes Update zu der Fahrt vor sechs Wochen in Frankreich und dem ausgedehnten Aufenthalt in Paris:

Das SFR erstattet mir 50% der Fahrkartenwertes, intteressanterweise mit einer Verspätung von 138 Minuten, die ziemlich fiktiv denn die tatsächliche Verspätung war größer.

Verpflegungskosten werden generell abgelehnt.

Nach dem letzten SFR Schreiben habe ich allerdings auch Kontakt mit Vlexx direkt aufgenommen, die E-Mail ging an info@vlexx.de nun musste ich feststellen, das bereits letzten Donnerstag eine Antwort mit durchaus erstaunlichem Ergebnis gekommen ist:

Neben der üblichen Entschuldigung wegen der Verspätung und dem Hinweis, ja eigentlich ihr Zug eben keine Stunde Verspätung hatte, möchte man mir jedoch aufgrund der extremen Umstände und meiner immens negativen Erfahrung sowie für meine Zufriedenheit ein Kulanzangebot machen:

Zur Abgeltung meiner Verpflegungskosten bietet man mir einen DB Gutschein in Höhe von 30 Euro an, ich möchte mich doch bis zum 10.11.2023 melden ob ich dieses Angebot annehmen möchte.

Bemerkswert ist in der Tat, dass von einem EVU einen Gutschein der DB angeboten wird, ich habe nun eine Antwort gesendet, dass ich mit der Lösung gegen einen Gutschein einverstanden bin.

Insgesamt eine absolut erstaunliche aber auch sehr brauchbare Lösung, wobei mich die Begründung der SÖP auch interessiert hätte.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Das wird künftig teuer für Vlexx, wenn manche SWINE nun starken Hunger bekommen werden.
Nun ja ich denke auch unser Fachexperte dürfte Schwierigkeiten haben so einen Fall absichtlich zu reproduzieren dürfte nicht so einfach sein.

Das Kernproblem war ja, dass die nächsten Fahrtgelegenheiten nicht reservierbar waren.
 

JayOnRails

Erfahrenes Mitglied
12.06.2022
402
555
Ludwigshafen am Rhein
Kann mir nicht vorstellen, dass da noch irgendwelche Hotelbetten in Vertragshotels der Bahn frei waren.
Macht ja nichts, muss die Bahn dann halt dem Fahrgast erstatten.
Wenn die Bahn das auf der Datenbasis vor Gericht oder nur vor verärgerten Kunden durchdrücken möchte, wird sich sicher der ein oder andere finden der klagt.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Bahn vor Gericht immer mal wieder lustige Begründungen findet, Hilfeleistungen nicht erbringen zu müssen, aber es endet früher oder später so:

(Bild)

Die Verfahren müssen für die den DB-Konzern so teuer werden, dass es günstiger ist, sich rechtskonform zu verhalten.
 

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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.021
3.296
CGN / MUC / ZRH / EWR
Macht ja nichts, muss die Bahn dann halt dem Fahrgast erstatten.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Bahn vor Gericht immer mal wieder lustige Begründungen findet, Hilfeleistungen nicht erbringen zu müssen, aber es endet früher oder später so:

(Bild)

Die Verfahren müssen für die den DB-Konzern so teuer werden, dass es günstiger ist, sich rechtskonform zu verhalten.
Der VFT hat einen neuen DB Endgegner mehr, willkommen hier Jay :LOL: