DKB Sammelthread

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sina1

Aktives Mitglied
29.12.2019
144
109
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Es ging darum das die Bank „nicht einfach so kündigt“. Das macht die DKB ja auch nicht. Die Kunden haben sich entschieden nicht zuzustimmen, die Kunden hatten super lange Zeit, die Kunden hatten die Karte viele Monate kostenlos bis die Karte von der DKB gekündigt wird.

Das die DKB also einfach so kündigt kann ich beim besten Willen nicht sehen.

Ich glaube, du hast den Kern nicht verstanden. Es geht nicht darum, ob die DKB kein Recht hat, die Geschäftsbeziehung zu kündigen. Die entscheidende Frage ist vielmehr, ob die DKB einzelne Pakete kündigen kann und den Rest einfach weiterlaufen lassen kann.
 

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.521
2.271
Ich glaube, du hast den Kern nicht verstanden. Es geht nicht darum, ob die DKB kein Recht hat, die Geschäftsbeziehung zu kündigen. Die entscheidende Frage ist vielmehr, ob die DKB einzelne Pakete kündigen kann und den Rest einfach weiterlaufen lassen kann.
Du glaubst also die DKB hat keine Anwälte, welche das rechtliche vorab geprüft haben, bevor man die Girocard kündigt? 😂
 

Soprano

Erfahrenes Mitglied
30.10.2021
526
506
Rein Rechtlich darf die Bank kündigen wann und wie und wenn sie möchte; auch einzelne Pakete, wenn der Kunde den AGB nicht zustimmt.
Alles andere ist quasi Kulanz. Viele hier denken, dass dürften die nicht.
Dann fragt mal einen Fachanwalt oder googelt mal eine Runde.
Oder fragt euren Ombudsmann ;)
 

sina1

Aktives Mitglied
29.12.2019
144
109
Du glaubst also die DKB hat keine Anwälte, welche das rechtliche vorab geprüft haben, bevor man die Girocard kündigt? 😂

Ich glaube gar nichts, ich habe nur den Sachverhalt geschildert. Kern war, der Forist hat sich hier beschwert, weil die DKB einzelne Teile des Vertrags kündigt. Als Antwort darauf kam, die DKB kann den ganzen Vertrag kündigen. Aber das hat er nicht geschrieben.
Also wie so oft hier, es wird einfach einanander vorbei geschrieben.

Übrigens:
David Bode vom Verbraucherzentrale Bundesverband sieht auch darin ein möglicherweise problematisches Verhalten der Banken: "Grundsätzlich ist der Vertrag so zu halten, wie er geschlossen wurde. Ob das Streichen von Einzelleistungen rechtlich zulässig ist, müsste man im Einzelfall anschauen."


Grundsatz der Vertragsfreiheit

Die Vertragsfreiheit ist ein Grundprinzip des deutschen Zivilrechts, das besagt, dass die Parteien frei sind, Verträge nach ihrem eigenen Ermessen abzuschließen und zu gestalten. Dies bedeutet jedoch auch, dass eine Partei nicht einseitig Veränderungen am Vertrag vornehmen kann, ohne die Zustimmung der anderen Partei. Eine Anpassung des Vertrags muss daher immer im Einvernehmen beider Parteien erfolgen, es sei denn, gesetzliche Regelungen oder vertragliche Vereinbarungen sehen etwas anderes vor.
 
Zuletzt bearbeitet:

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.521
2.271
Ich glaube gar nichts, ich habe nur den Sachverhalt geschildert. Kern war, der Forist hat sich hier beschwert, weil die DKB einzelne Teile des Vertrags kündigt. Als Antwort darauf kam, die DKB kann den ganzen Vertrag kündigen. Aber das hat er nicht geschrieben.
Also wie so oft hier, es wird einfach einanander vorbei geschrieben.
Ich fand nicht das wir aneinander vorbei geredet haben, ich habe mich auf deinen Kommentar bezogen.

Du hattest geschrieben:
Die entscheidende Frage ist vielmehr, ob die DKB einzelne Pakete kündigen kann und den Rest einfach weiterlaufen lassen kann.
 

Erbsenzähler

Neues Mitglied
01.06.2023
17
84
Fakt ist, dass die Girokarte im Vertrag in einer Auflistung beispielsweise mit der elektronischen Postbox zu finden ist. Wenn die Bank also tatsächlich berechtigt ist die Karte zu kündigen, dann wäre ich berechtigt die Postbox zu kündigen. Die DKB müsste mir dann die Kontoauszüge zusenden und da kein anderer kostenfreier Weg mehr vereinbart wäre müsste sie dies sogar kostenfrei. Es bleibt also spannend.

Du glaubst also die DKB hat keine Anwälte, welche das rechtliche vorab geprüft haben, bevor man die Girocard kündigt? 😂
Wenn zum Recht haben das Vorhandensein eines Anwaltes ausreicht, bräuchten wir keine Gerichte. Nach dem Urteil zur Zustimmungsfiktion schrieb mir auch eine Bank, dass man mir gezahlte Gebühren leider nicht erstatten kann, da das Urteil nicht gegen sie ergangen ist. Diese Bank hat sicher auch Juristen. In der Konfrontation mit dem gegnerischen Anwalt hatten sie dann doch keinen Bock das Ganze auszufechten und haben zügig gezahlt, aber man kann es ja mal versuchen.
 

ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
368
598
Ich glaube, du hast den Kern nicht verstanden. Es geht nicht darum, ob die DKB kein Recht hat, die Geschäftsbeziehung zu kündigen. Die entscheidende Frage ist vielmehr, ob die DKB einzelne Pakete kündigen kann und den Rest einfach weiterlaufen lassen kann.
Richtig.
Du glaubst also die DKB hat keine Anwälte, welche das rechtliche vorab geprüft haben, bevor man die Girocard kündigt? 😂
Hat sie offenbar nicht.
Rein Rechtlich darf die Bank kündigen wann und wie und wenn sie möchte; auch einzelne Pakete, wenn der Kunde den AGB nicht zustimmt.
Alles andere ist quasi Kulanz. Viele hier denken, dass dürften die nicht.
Dann fragt mal einen Fachanwalt oder googelt mal eine Runde.
Oder fragt euren Ombudsmann ;)
Habe ich ja getan und seit heute ist das Ergebnis da:

Die Teil-Kündigung der Girokarte ist unwirksam. Der Ombudsmann folgt da ganz meiner Argumentation, weist aber darauf hin, dass eine Gesamtkündigung natürlich zulässig wäre.
Jetzt hoffe ich nur, dass die DKB das zeitnah geregelt bekommt.
 

ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
368
598

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Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.724
12.481
der Ewigkeit
Meinst Du mich damit und wenn ja, willst Du sagen, dass ich lüge?


Bitte sehr:
Danke sehr.
Nur - das ist eine Empfehlung, ein SchlichtungsVorschlag,
demnach nicht bindend und bei der DKB für die Tonne "P".
Ich empfehle auch, dass die gesamte Ampel unverzüglich zurücktritt
und mein Vorschlag ist, dass ich den nächsten Bundeskanzler stelle.
Mal sehen, was eher eintritt.
 

mikeyac

Neues Mitglied
30.11.2023
17
53
Danke sehr.
Nur - das ist eine Empfehlung, ein SchlichtungsVorschlag,
demnach nicht bindend und bei der DKB für die Tonne "P".
Ich empfehle auch, dass die gesamte Ampel unverzüglich zurücktritt
und mein Vorschlag ist, dass ich den nächsten Bundeskanzler stelle.
Mal sehen, was eher eintritt.
Nun, das ist falsch. Siehe https://bankenombudsmann.de/ombudsmannverfahren/ablauf-des-verfahrens/

"Die Banken haben sich verpflichtet, Schlichtungssprüche bis zu einem Beschwerdegegenstand von 10.000 € zu akzeptieren."

In diesem Fall muss die DKB den Schlichtungsspruch anerkennen.
 

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.521
2.271
Finde ich absolut korrekt, dass der Ombudsmann so entschieden hat. Ich hoffe das macht die Runde. Die Willkür bei der DKB, die "ja sicherlich auch Juristen hat", ist ihres Rufs unwürdig.
Und wenn die DKB das ganze Girokonto kündigt freuen sich die Kunden bestimmt auch sehr darüber.

Nun, das ist falsch. Siehe https://bankenombudsmann.de/ombudsmannverfahren/ablauf-des-verfahrens/

"Die Banken haben sich verpflichtet, Schlichtungssprüche bis zu einem Beschwerdegegenstand von 10.000 € zu akzeptieren."

In diesem Fall muss die DKB den Schlichtungsspruche anerkennen.
Nein muss sie nicht, sie kann auch das ganze Girokonto kündigen.
Steht in dem Schreiben doch selbst drin.

So oder so, es wird immer gemeckert, egal was die Bank macht.
 

mikeyac

Neues Mitglied
30.11.2023
17
53
Und wenn die DKB das ganze Girokonto kündigt freuen sich die Kunden bestimmt auch sehr darüber.
Das kann sicher passieren. "Früher" war es so (keine Ahnung wie es die DKB da hält), daß ein Schlichtungsspruch akzeptiert wird ohne daraus einen "Groll" für den Kunden abzuleiten. Banken sind ja im Gegensatz zu anderen Firmen normalerweise seriöser.

Wie die DKB sich verhält muss man abwarten. Nach dem was dort in den letzten Jahren passiert ist, wird eine Kündigung aber wohl nicht so unwahrscheinlich sein.
Nein muss sie nicht, sie kann auch das ganze Girokonto kündigen.
Steht in dem Schreiben doch selbst drin.
Jein. Eine Gesamtkündigung kann die DKB sowieso jederzeit aussprechen. Da kann/wird sie vielleicht auch tun. Aber dafür gelten neue Fristen. Vorerst wird die DKB die Kündigung der Girocard zurückziehen müssen.
 

ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
368
598
Nun, das ist falsch. Siehe https://bankenombudsmann.de/ombudsmannverfahren/ablauf-des-verfahrens/

"Die Banken haben sich verpflichtet, Schlichtungssprüche bis zu einem Beschwerdegegenstand von 10.000 € zu akzeptieren."

In diesem Fall muss die DKB den Schlichtungsspruch anerkennen.

Das kann sicher passieren. "Früher" war es so (keine Ahnung wie es die DKB da hält), daß ein Schlichtungsspruch akzeptiert wird ohne daraus einen "Groll" für den Kunden abzuleiten. Banken sind ja im Gegensatz zu anderen Firmen normalerweise seriöser.

Wie die DKB sich verhält muss man abwarten. Nach dem was dort in den letzten Jahren passiert ist, wird eine Kündigung aber wohl nicht so unwahrscheinlich sein.

Jein. Eine Gesamtkündigung kann die DKB sowieso jederzeit aussprechen. Da kann/wird sie vielleicht auch tun. Aber dafür gelten neue Fristen. Vorerst wird die DKB die Kündigung der Girocard zurückziehen müssen.
wie ich hier ja stets geschrieben habe, ist die Gesamtkündigung natürlich rechtlich möglich und wäre kaum zu beanstanden.
Nur steht sich die DKB da zumindest aktuell selbst im Weg weil sie wohl für die weiteren Produkte (Depot, Sparplan, Tagesgeld...) kein anderes Referenzkonto hinterlegen kann als das hauseigene DKB Cash Girokonto.
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.842
2.415
wie ich hier ja stets geschrieben habe, ist die Gesamtkündigung natürlich rechtlich möglich und wäre kaum zu beanstanden.
Nur steht sich die DKB da zumindest aktuell selbst im Weg weil sie wohl für die weiteren Produkte (Depot, Sparplan, Tagesgeld...) kein anderes Referenzkonto hinterlegen kann als das hauseigene DKB Cash Girokonto.
Doch, kann sie. So zumindest bei mir passiert, da ich direkt auf die Gesamtkündigung über den Ombudsmann gepocht habe. Ich wollte das Konto nicht mehr.
 

Meckie

Erfahrenes Mitglied
19.10.2018
3.360
3.048
Auch wieder so ne ellenlange Umfrage. Ich hab sie mal gemacht, wobei ich hier eigentlich "nur" Cashback interessant finden würde.
 

december

Reguläres Mitglied
04.11.2015
92
24
Den Geiern hier geht’s echt nur um Kohle. Seid ihr euch nicht selber peinlich für 0,99 und 2,49 Euro euch selber so der Lächerlichkeit Preis zu geben? Aber vermutlich nicht…
Ja es soll halt alles umsonst sein! Ich bezahl z.B. die 2,49 für die Credit gerne, weil ich einfach in all den Jahren damit nie Probleme hatte und immer gut funktioniert hat. Da brauche ich doch nicht anfangen mit einer Hanseatic oder Barclays oder sonst einer Gratiskarte
 
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Reaktionen: Meckie

ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
368
598
Doch, kann sie. So zumindest bei mir passiert, da ich direkt auf die Gesamtkündigung über den Ombudsmann gepocht habe. Ich wollte das Konto nicht mehr.
Soll mir am Ende auch Recht sein. Ich sehe es eben so, so lange ich das Konto habe / haben muss, will ich es auch voll-umfänglich nutzen. Entweder ganz oder gar nicht.

Wenns technisch geht mit der Gesamtkündigung trotz andere Produkte, dann ist es um so unverständlicher, warum die DKB sich auf dermaßen dünnes Eis begibt mit der Kündigung der Karten...
 
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Reaktionen: Maynooth und mikeyac

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.842
2.415
Soll mir am Ende auch Recht sein. Ich sehe es eben so, so lange ich das Konto habe / haben muss, will ich es auch voll-umfänglich nutzen. Entweder ganz oder gar nicht.

Wenns technisch geht mit der Gesamtkündigung trotz andere Produkte, dann ist es um so unverständlicher, warum die DKB sich auf dermaßen dünnes Eis begibt mit der Kündigung der Karten...
Wie Meckie richtig anmerkt: Den Geiern bei der DKB geht’s echt nur um Kohle.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.121
1.197
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Hat die DKB die maximale Sparrate bei ETF-Sparplänen auf 5.000 € begrenzt oder haben die das einfach kaputtrepariert und das Limit für einen normalen Sparplan hinterlegt?