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§23(1)StGB: Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmtStimmt nicht. Bin keine Juristin, aber sind nicht generell bei Kapitalverbrechen auch die Versuche strafbar?
Also die Frage: Ist klimakleben oder Eingriff in Luftverkehr ein Verbrechen oder ein Vergehen... Gibts da schon Urteile?