Artikel 5 formuliert:
Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen [...] vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet.
Ab wann bin ich denn unterrichtet?
- 18 Tage vor Abflug sehe ich bei Flighty, dass mein Flug als gecancelled geführt wird
- zeitgleich sehe ich, dass der Flug in der LH-App und aus der Buchungsübersicht auf der Webseite ersatzlos verschwunden ist
- der aktuell heruntergeladene Rechnungsbeleg zur Ticketnummer weist alle Flüge aus; der mutmaßlich gestrichene wird als "confirmed" angezeigt
- das online Reisebüro, bei dem ich gebucht habe, informierte mich vor ein paar Tagen über eine Änderung zu meiner Buchung ohne die Änderung zu benennen. In der Buchungsübersicht sind alle Flüge korrekt aufgeführt, der mutmaßlich stornierte Flug allerdings ohne Ticketnummer.
- eine direkte Benachrichtung habe ich weder von der Ticket austellenden, noch der durchführenden Airline bekommen, obwohl die Kontaktdaten in der Buchung korrekt hinterlegt sind
Darf ich annehmen, dass das Verschwinden einer Reservierung aus der Buchungsübersicht keine Information darstellt und ich schon eine aktive Benachrichtigung durch die Airline erwarten darf, auch wenn die Buchung urspünglich über eine OTA erfolgte?