EU Fluggastrechte / Annullierung

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alxms

Erfahrenes Mitglied
23.10.2016
694
1.248
HAM / MUC / MOW
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Gute Nachrichten für Nespresso-Genießer und Wizz-Air-Opfer ;)
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.353
968
Habe ja schon so ziemlich alle Varianten mit LH durch bzgl Umbuchung, Verspätungsentschädigung, bei Airrail dann doch nicht etc...
Aber heute neue Situation:
Verspätete Ankunft in FRA aus MXP, deßhalb Anschluß nach Hannover verpaßt. LH bucht mich auch die Bahn um, was mir Recht ist, da ich dann schon 1 Stunde eher in Hannover ankomme. ABER immer noch 3:15 Stunden später als geplant am Hannover HBF und nicht am Flughafen Hannover.

Somit über die 3 Stunden auf alle Fälle. So stehe mir doch die 250 Euro zu, trotz ich den gezwungermassen den Zug genommen habe, oder??
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.211
1.272
Kurze Frage: FR verlegt Hinflug um mehr als 5 Stunden nach vorne. Rückflug besteht weiterhin. Da Hin- und Rückflug auf einem Ticket kann ich beide kostenlos stornieren, oder?

Neu buchen ist billiger als umbuchen, da die Preise gefallen sind.
 

bugl

Erfahrenes Mitglied
03.09.2018
720
973
Kurze Frage: FR verlegt Hinflug um mehr als 5 Stunden nach vorne. Rückflug besteht weiterhin. Da Hin- und Rückflug auf einem Ticket kann ich beide kostenlos stornieren, oder?

Neu buchen ist billiger als umbuchen, da die Preise gefallen sind.
Ja, ist eine Stornierung. Alternativ nächstmögliche Ersatzbeförderung (mit einer besseren Airline) und eventuell Erstattung von Hotel und Essen.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.211
1.272
Ja, ist eine Stornierung. Alternativ nächstmögliche Ersatzbeförderung (mit einer besseren Airline) und eventuell Erstattung von Hotel und Essen.
Ist noch ein paar Monate hin. Ich wundere ich nur, dass mich FR nicht auf den Flug, der zeitlich am nächsten zum stornierten Flug liegt, umgebucht hat, sondern auf einen mitten am Tag.
 

haraldw

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
1.019
537
VIE
Zwei Fragen:

MLA-FCO mit ITA Airways war so verspätet, dass ich meinen Anschluss mit OS FCO-VIE mit vorgesehener Ankunft am 11.07.2025, 23:05 Uhr (sowie das Zugsegment VIE-ZSB am folgenden Tag,12.07.2025, mit Ankunft 09:56 Uhr) verpasst habe.

Ersatzbeförderung fand am folgenden Tag von FCO-FRA mit ITA Airways und FRA-SZG mit Lufthansa City Line statt, 12.07.2025, Ankunft 13:21 Uhr.

1.) An wen richte ich meine Forderung betreffend Verspätungspauschalentschädigung: ITA oder LH?
2.) Ist die Ankunft in VIE oder in SZG ausschlaggebend, da ursprünglich VIE-ZSB ein Zugsegment war?
 

TheWolf

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
766
699
Zu 1: Immer die verursachende Airline, hier also ITA
Zu 2: Da sollte sich ein Experte äußern, das ist ja schon ein komplexerer Sachverhalt. VIE dürfte ja aber mangels Ankunft dort rausfallen - oder bist du irgendwann noch in VIE vorbeigekommen?
 

fixekiste

Erfahrenes Mitglied
08.03.2013
529
822
Nach meinem Verständnis (kein Jurist) ist ITA zuständig.

Die Ankunft in Salzburg ist relevant, da deine Reise dort hin gebucht war. Ob Bahnhof oder Flughafen dürfte egal sein.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.726
1.902
Nach meinem Verständnis (kein Jurist) ist ITA zuständig.

Die Ankunft in Salzburg ist relevant, da deine Reise dort hin gebucht war. Ob Bahnhof oder Flughafen dürfte egal sein.
Falsch, die benötigte Zeit zwischen Bahnhof und Flughafen kommt oben drauf. Ist allerdings nur dann relevant, wenn es knapp wird, mit der benötigten Verspätung.
 

haraldw

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
1.019
537
VIE
Falsch, die benötigte Zeit zwischen Bahnhof und Flughafen kommt oben drauf. Ist allerdings nur dann relevant, wenn es knapp wird, mit der benötigten Verspätung.
Die Verspätung in VIE ist klar, weil faktisch nicht erreicht.

Beim Zug sind es auch (knapp) über 3 Stunden, hab daher mal bei ITA eingereicht mit Salzburg und bin gespannt.
 

Lohausen

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.061
514
BER
Artikel 5 formuliert:

Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen [...] vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,

i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet.

Ab wann bin ich denn unterrichtet?

- 18 Tage vor Abflug sehe ich bei Flighty, dass mein Flug als gecancelled geführt wird
- zeitgleich sehe ich, dass der Flug in der LH-App und aus der Buchungsübersicht auf der Webseite ersatzlos verschwunden ist
- der aktuell heruntergeladene Rechnungsbeleg zur Ticketnummer weist alle Flüge aus; der mutmaßlich gestrichene wird als "confirmed" angezeigt
- das online Reisebüro, bei dem ich gebucht habe, informierte mich vor ein paar Tagen über eine Änderung zu meiner Buchung ohne die Änderung zu benennen. In der Buchungsübersicht sind alle Flüge korrekt aufgeführt, der mutmaßlich stornierte Flug allerdings ohne Ticketnummer.
- eine direkte Benachrichtung habe ich weder von der Ticket austellenden, noch der durchführenden Airline bekommen, obwohl die Kontaktdaten in der Buchung korrekt hinterlegt sind

Darf ich annehmen, dass das Verschwinden einer Reservierung aus der Buchungsübersicht keine Information darstellt und ich schon eine aktive Benachrichtigung durch die Airline erwarten darf, auch wenn die Buchung urspünglich über eine OTA erfolgte?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.227
5.047
Artikel 5 formuliert:



Ab wann bin ich denn unterrichtet?

- 18 Tage vor Abflug sehe ich bei Flighty, dass mein Flug als gecancelled geführt wird
- zeitgleich sehe ich, dass der Flug in der LH-App und aus der Buchungsübersicht auf der Webseite ersatzlos verschwunden ist
- der aktuell heruntergeladene Rechnungsbeleg zur Ticketnummer weist alle Flüge aus; der mutmaßlich gestrichene wird als "confirmed" angezeigt
- das online Reisebüro, bei dem ich gebucht habe, informierte mich vor ein paar Tagen über eine Änderung zu meiner Buchung ohne die Änderung zu benennen. In der Buchungsübersicht sind alle Flüge korrekt aufgeführt, der mutmaßlich stornierte Flug allerdings ohne Ticketnummer.
- eine direkte Benachrichtung habe ich weder von der Ticket austellenden, noch der durchführenden Airline bekommen, obwohl die Kontaktdaten in der Buchung korrekt hinterlegt sind

Darf ich annehmen, dass das Verschwinden einer Reservierung aus der Buchungsübersicht keine Information darstellt und ich schon eine aktive Benachrichtigung durch die Airline erwarten darf, auch wenn die Buchung urspünglich über eine OTA erfolgte?

Kompliziert.

Du hast aber hier ja bereits öffentlich kund getan, dass Du informiert bist. - Daher egal.
 

Lohausen

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.061
514
BER
Kompliziert.

Du hast aber hier ja bereits öffentlich kund getan, dass Du informiert bist. - Daher egal.
Lass mich spitzfindig sein. Die FluggastrechteVO fordert eine Unterrichtung durch die Airline.

Ich hingegen bin momentan im Glauben, dass es ein uneindeutiges Problem mit der Buchung gibt, auch wenn ich ein aktuelles passenger receipt habe, in dem confirmed steht.

Wenn man der Argumentation von @N140SC folgt, dann hat die Airline „die betroffenen Fluggäste unterrichtet“, indem sie das vermittelnde Reisebüro über eine Ticketänderung informiert. Aber reicht das?