Die neue Version kommt meistens ein paar Tage später in TestFlight, denke also mal kommende Woche.Da hat die DKB wohl vergessen, eine neuere Beta Version herauszubringen, bevor jemand den Schalter umgelegt hat, das man nun zwingend 2.41.1 benötigt![]()
Hat offenbar damit zu tun, dass dieses Konto was da zur Verifikation angegeben ist, nicht Echtzeitfähig ist. Ich denke wenn die Verifikation durch ist, geht’s dann auch.Klappt, extra für Dich mit nem 10er getestet.
Zurückholen der 10€ auch.;-)
Die Push der DKB sind im Vergleich immer noch ein Witz!
TR quasi live, DKB jetzt gerade nach 4min.
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Hat du bei Trade Republik denn die Girokonto-Funktion freigeschaltet? Wenn du neu bei Trade Republik bist, hast du ein Depot und ein Vereechnungskonto. Du kannst das Verrechnungskonto (das nur Geldeingänge nur von deinem Referenzkonto annimmt) upgraden auf ein normales Girokonto, dann kannst du Geld von beliebigen anderen Leuten empfangen und es auch für Lastachriftzahlungen verwenden. Echtzeitüberweisungen und Empfängerprüfungen sind nur für Zahlungsverkehrskonten verpflichtend, nicht für Sparkonten oder reine Verrechnungskonten.Echtzeitüberweisungen zu Trade Republic funktionieren bei mir nicht (Heute Konto bei TR erstellt), hat von euch jemand auch dieses Problem?
Es kommt immer die Fehlermeldung „Auftrag konnte nicht erstellt werden“ und ich hab jetzt jeweils einmal die Abbuchung in der Umsatzliste und einmal die Erstattung
Es gibt für Tagesgeldkonten keine Empfängerüberprüfung, da es kein Zahlungsverkehrskonto ist. Deshalb schlägt es fehl und wird auch weiter fehlschlagen.Das eigene DKB Tagesgeldkonto scheint bei der Empfängerprüfung nicht durchzugehen. Kommt Fehlermeldung und man muss es übersteuern. Und da ist ja mit Sicherheit der Name richtig.
Das ist doch wieder Gebissträger Tagesbeschäftigung.Klar gibt es die auch für TG-Konten. Art. 5c der EU-Verordnung sieht auch keine entsprechende Ausnahme vor. Keine Ahnung, warum die DKB es im Gegensatz beispielsweise zur Berliner VB nicht auf die Reihe kriegt.
Edit: Der Artikel gilt für Zahlungskonten "im Sinne des Artikels 4 Nummer 12 der Richtlinie (EU) 2015/2366". Der EuGH hat in seinem Urteil C-191/17 dazu ausgeführt:
"Demzufolge ist die Möglichkeit, von einem Konto Zahlungsvorgängen (sic!) an Dritte bzw. von Dritten auszuführen und zu empfangen, ein konstitutives Merkmal des Begriffs „Zahlungskonto“."
Die Möglichkeit des Empfangs von Zahlungsvorgängen von Dritten besteht ja offensichtlich beim DKB-TG, und insbesondere für diesen Fall wäre die VoP ja sinnvoll.
Vom Konto einer anderen Bank (nicht DKB) direkt auf mein DKB- Tagesgeld- Konto.Präzisiere bitte "extern".
Mit Pleite- Banken kenne ich mich nicht aus. Probier mal was Anderes. Solltest ja genügend Konten haben.Ach... Es geht mir um die konkrete Absenderbank. Bei der RBHT beispielsweise kommt ne Fehlermeldung:
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Sorry, für Gewinnspiel-Posts bist Du ja zuständig...Sonst hast du aber keine Probleme?
Probier mal Vor- und Nachnamen umzutauschen. Das hat die BforBank bei mir geliefert, also den Empfängernamen mitgeteilt: Sie haben Hans Mustermann angegeben, aber das Konto läuft auf Mustermann Hans. Ob das rechtens ist, weiß ich nicht.Überfordert dich die Antwort auf meine Frage dermaßen?
Die Postbank liefert ein ähnliches Bild:
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Und DU für's Jammern. Aber das kannst du leicht ändern. Einfach per App kündigen.Sorry, für Gewinnspiel-Posts bist Du ja zuständig...