EU Fluggastrechte / Annullierung

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hasenherz64

Neues Mitglied
08.09.2013
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Die alternativverbindung wurde in der App angeboten. Zunächst hatte ich versucht über den Chat eine frühere Verbindung mit Ankunft am frühen Abend (Austrian).
Als ich nach einer Stunde von Warteplatz 220 auf 160 vorgerückt war, habe ich genervt aufgegeben. Ich musste ja auch noch weitere Buchungen ändern, was allerdings Kostenneutral war. Letztlich war die Annahme am nächsten Tag für uns die stressfreieste Möglichkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:

hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
1.465
1.175
Nein. Interne Strukturen sowie direkt beauftragte Dienstleister (Abfertigung) sind dem Unternehmen zuzuordnen. Hier könnte die LHG evtl. vorsorgen oder Abhilfe schaffen. Den Flugplatz kann sie einfach nur hinnehmen. Gleiches gilt für ATC.

Unabhängig davon ist natürlich immer zu betrachten, ob versucht wurde den Reisenden mit der schnellsten Alternative ans Ziel zu bringen.
Dann könnte man doch einfach alles an einen Dienstleister eines Dienstleisters outsourcen?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.701
5.752
Dann könnte man doch einfach alles an einen Dienstleister eines Dienstleisters outsourcen?
Nö, wenn man den selbst auswählt und beauftragt hat man ja wieder die Wahl und es ist der Gesellschaft zuzuordnen.

Lediglich wenn es keine Wahl gibt (üblicherweise bei öffentlichen Dingen wie ATC und Flughäfen) ist die Fluggesellschaft nicht verantwortlich.
Etwas eingeschränkt gilt das auch für das Wetter - wobei normale Dinge wie etwas mehr Wind im Herbst natürlich kein außerordentlicher Umstand sind.
 

Godor69

Reguläres Mitglied
17.12.2022
78
39
Hallo zusammen, hab die Frage schon an anderer Stelle gestellt, aber nach neuer Recherche passt die hier wohl besser rein...




Buchung über Expedia (mit CB) Flug + Hotel.
  • Hinflug (LX8130; ZRH-HUR; Q) 25.10. 9:10
    • keine Info - mündliche Info "Verspätung" an der Lounge
    • next Info 10:00
    • next Info 13:00
    • Kein Mail/keine Nachrichten in der Swiss App.
    • danach gecancelled. Verschoben auf nächsten Tag ca 7 Uhr (schriftliche Bestätigung hab ich)
    • dann kam eine Mail, dass umgebucht wurde.

  • Übernachtungskosten bei Freunden wohl nicht absetzbar.
  • Zahnbürste/Zahnpasta/Fahrtkosten ins Zentrum wohl schon.
  • 1 Nacht weniger im Hotel.

Melde ich mich direkt bei Expedia und kann versuchen, eine teilweise Entschädigung für die nicht erbrachte Leistung am Zielort (-1 Nacht) einzufordern?
Oder stumpfes EU261-Recht direkt bei Swiss melden und mit der Entschädigung (ZRH-HUR; 400€/pax) + Toiletsachen zufrieden sein?

Ich meine gelesen zu haben, dass es keine Pauschalreise, sondern nur "verknüpfte Reisebausteine" sind.
Wie ist eure Meinung dazu? Wohnsitz ist Deutschland/Österreich.
 

sveli

Aktives Mitglied
01.08.2017
183
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TXL
Flug EW 2581 PMI-STR heute kurzfristig (ca. 7 Uhr) von 9 Uhr auf 12:40 Uhr verschoben. Grund unbekannt. Essensgutschein in Höhe von 7,50€ per SMS bekommen.
Die Maschine ist lt. FR24 noch nicht von DUS nach STR geflogen. Dementsprechend auch STR-PMI (knapp 4 Stunden) zu spät.
Gebuchter und im Voraus bezahlter Parkplatz am PMI wurde wieder verlassen, um die Zeit zu Hause zu verbringen, muss also vermutlich nochmal gebucht werden.

Kennt jemand zufällig den Grund (z.B. weil in STR betroffen)?

Da es ja keine Hochsaison mehr ist, hätte EW ja ggf. eine andere Maschine bereitstellen können. Was denkt ihr hinsichtlich Entschädigung?
Sollte die Maschine mit über 3 Stunden Verspätung in STR ankommen, dürften doch 250€ drin sein?

Betroffen ist eine sehr gute Freundin, nicht ich selbst.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.451
1.081
Flug EW 2581 PMI-STR heute kurzfristig (ca. 7 Uhr) von 9 Uhr auf 12:40 Uhr verschoben. Grund unbekannt. Essensgutschein in Höhe von 7,50€ per SMS bekommen.
Die Maschine ist lt. FR24 noch nicht von DUS nach STR geflogen. Dementsprechend auch STR-PMI (knapp 4 Stunden) zu spät.
Gebuchter und im Voraus bezahlter Parkplatz am PMI wurde wieder verlassen, um die Zeit zu Hause zu verbringen, muss also vermutlich nochmal gebucht werden.

Kennt jemand zufällig den Grund (z.B. weil in STR betroffen)?

Da es ja keine Hochsaison mehr ist, hätte EW ja ggf. eine andere Maschine bereitstellen können. Was denkt ihr hinsichtlich Entschädigung?
Sollte die Maschine mit über 3 Stunden Verspätung in STR ankommen, dürften doch 250€ drin sein?

Betroffen ist eine sehr gute Freundin, nicht ich selbst.
Ich antworte für nen Freund(in):
Ja
 
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Economy-Basic

Reguläres Mitglied
07.06.2024
29
5
Hallo liebe Vielfliegergemeinde,

Ich hatte im Juli einige Probleme mit EW Flügen:
- Ich wollte am 02.07 BRE-PMI fliegen. Dieser war 3h verspätet und ist so in ein Unwetter hineingeraten (offizieller Grund der Annullierung), nach 5h am Flughafen mit dem ewigen nach hinten Verschieben wurde dann annulliert.
- Nicht von Eurowings umgebucht und auch niemanden erreicht, also selbst Flieger am 03. in Hamburg gebucht + ICE, da dies der nächste Flieger mit Plätzen
- 03.07 Verspätet, dann Boarding und schon auf dem Rollfeld, dann auch annulliert -> Fluglotsenstreik in Frankreich als Grund, aber der Flieger hätte auch seinen return nicht mehr geschafft, da dann Nachtflugverbot in Hamburg
- Diese Buchung wurde auf den 04. umgebucht und dann auch durchgeführt

An allen Tagen sind übrigens andere (vergleichbare Flugzeuge) gelandet und gestartet (Sturm) oder HAM-PMI ohne Probleme geflogen (ich glaube es wurden an dem Tag 2/10 Flügen gecancelt, beide schon mit Verspätung).

Nachdem Eurowings sich am Telefon und Email überhaupt nicht Kulant gezeigt hat (Angebot den günstigeren, ursprünglichen Flug zu erstatten und das wars), habe ich mich an die SÖP gewendet. Nach etwa einem Monat habe ich nun ein Angebot über die Erstattung des teureren Fluges + 1x EU261 + ICE Ticket Erstattung erhalten. Ich hatte nach 2x EU261 + Erstattung + ICE + Verpflegungserstattung gefragt.

Interessanterweise ist die EU261 nicht für den 2. sondern den 1. Flug angeboten worden. Für mich wirkte dies immer wie der, der etwas fragwürdig ist. Verspätung und dann keine Möglichkeit mehr das Flugzeug nach HAM zurückzubekommen für den Flug am nächsten Morgen bei einem Streik im anderen Land, welches nicht überflogen werden muss, wirkte relativ klar auf mich.

Die SÖP bietet bei Ablehnung an, den Fall juristisch zu prüfen und eine Schlichtungsempfehlung zu geben. Diesbezüglich wollte ich euch fragen wie die Erfahrungen sind, diese erste Angebot anzulehnen, sowie wie ihr den geschilderten Fall beurteilt.

Vielen Dank euch!

DIe Flugnummern waren:
EW6829 (02.)
EW7588 (03.)


(Danke an @dreschen für den Verweis an die richtige Stelle!)
 

TheWolf

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
916
920
Da es sich hier ja durchaus um einen etwas komplexeren Fall handelt: Du hast den Fall hier doch schon recht gut zusammengefasst. Wenn du das so bzw. minimal aufbereitet an Dr. Böse schickst, kriegst du meiner Erfahrung nach innerhalb weniger Tage eine seriöse und belastbare Einschätzung eines echten Experten, der dich bei Bedarf auch außergerichtlich und gerichtlich vertritt.
 

vcdsbg

Reguläres Mitglied
27.08.2024
62
63
Sagt mal: Ist das jetzt zu akzeptieren oder ist das jetzt nur der gängige Grund für solche Absagen?

"A3 833 from Frankfurt on 04/10/2025, arrived in Athens with a delay of 1 hour and 14 minutes, due to the reduced arrival capacity allocated by Air Traffic Control at Athens International Airport and due to Air Traffic Restrictions."
 

Realmeister

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
345
286
Hallo in die Runde, wir 3 wurden letzten Sonntag von ITA Airways auf den Tickets LIN-FCO-CAI und retour auf dem Teilstück CAI-FCO auf Grund eines Flugzeugwechsels von A321neo zu A320 von der gebuchten Premium Economy in die Economy gedowngraded. Die Gesamtkosten der drei Tickets betragen zirka 1.900 Euro, die Kosten der einzelnen Segmente sind für mich nicht ersichtlich.
Die entsprechende Kompensationsforderung habe ich noch am Flughafen gestellt und heute vom ITA Kundenservice insgesamt zirka 180 Euro Cash oder 210 Euro Kompensation durch ITA Voucher angeboten bekommen.
Lt. Fluggastrechteverordnung und anhand der gut 2.000km Strecke des Downgrades müssten mir doch 50% vom Ticketpreis (oder nur des Segmentpreises?) zustehen, oder?
Wie wird das korrekt berechnet?
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.159
3.525
CGN / MUC / ZRH / EWR
Hallo in die Runde, wir 3 wurden letzten Sonntag von ITA Airways auf den Tickets LIN-FCO-CAI und retour auf dem Teilstück CAI-FCO auf Grund eines Flugzeugwechsels von A321neo zu A320 von der gebuchten Premium Economy in die Economy gedowngraded. Die Gesamtkosten der drei Tickets betragen zirka 1.900 Euro, die Kosten der einzelnen Segmente sind für mich nicht ersichtlich.
Die entsprechende Kompensationsforderung habe ich noch am Flughafen gestellt und heute vom ITA Kundenservice insgesamt zirka 180 Euro Cash oder 210 Euro Kompensation durch ITA Voucher angeboten bekommen.
Lt. Fluggastrechteverordnung und anhand der gut 2.000km Strecke des Downgrades müssten mir doch 50% vom Ticketpreis (oder nur des Segmentpreises?) zustehen, oder?
Wie wird das korrekt berechnet?
((Ticketpreis - Steuern) : Gesamtkilometer)*Downgradekilometer)*Downgradesatz

Sofern ich's richtig in Erinnerung habe.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.701
5.752
Sofern ich's richtig in Erinnerung habe.
Korrekt.

Erstatten für die Teilstrecke müssten sie bei dieser Streckenlänge 50% des Couponwertes. Da aber leider kein Deutschlandbezug viel Glück bei der Durchsetzung.

Ich kenne jetzt die Gebühren / Taxes nicht. Bei den Längenverhältnissen der Strecke müssten Sie rd. 50% von 41% (also gut 20%) des Couponwertes erstatten.

Wenn der Gebührenanteil hoch war, gibt es womöglich tatsächlich nicht viel mehr.
 
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Realmeister

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
345
286
Korrekt.

Erstatten für die Teilstrecke müssten sie bei dieser Streckenlänge 50% des Couponwertes. Da aber leider kein Deutschlandbezug viel Glück bei der Durchsetzung.

Ich kenne jetzt die Gebühren / Taxes nicht. Bei den Längenverhältnissen der Strecke müssten Sie rd. 50% von 41% (also gut 20%) des Couponwertes erstatten.

Wenn der Gebührenanteil hoch war, gibt es womöglich tatsächlich nicht viel mehr.


Danke für die Infos, wenn es also final zirka 20% sein sollten, müsste die Entschädigung also in etwa 1.900 x 20%, also ca. 380 Euro betragen.
Die angebotenen 180 Euro, dürften demnach deutlich zu tief gestapelt sein?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.701
5.752
Danke für die Infos, wenn es also final zirka 20% sein sollten, müsste die Entschädigung also in etwa 1.900 x 20%, also ca. 380 Euro betragen.
Die angebotenen 180 Euro, dürften demnach deutlich zu tief gestapelt sein?
Nein. Die Gebühren werden nicht prozentual erstattet. Keine Ahnung, wie es mit Zuschlägen aussieht.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
9.061
10.357
FRA / FMO
Sagt mal: Ist das jetzt zu akzeptieren oder ist das jetzt nur der gängige Grund für solche Absagen?

"A3 833 from Frankfurt on 04/10/2025, arrived in Athens with a delay of 1 hour and 14 minutes, due to the reduced arrival capacity allocated by Air Traffic Control at Athens International Airport and due to Air Traffic Restrictions."
Beides. Kommt leider immer häufiger tatsächlich vor wird aber daher auch teilweise inflationär verwendet.